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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 03.01.2002 - 2 Ws 258/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7244
OLG Hamburg, 03.01.2002 - 2 Ws 258/01 (https://dejure.org/2002,7244)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03.01.2002 - 2 Ws 258/01 (https://dejure.org/2002,7244)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03. Januar 2002 - 2 Ws 258/01 (https://dejure.org/2002,7244)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    StPO § 68b; ; StPO § 475; ; StPO § 478 Abs. 3 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 68b § 475 § 478 Abs. 3 S. 2
    Akteneinsichtsrecht des Zeugenbeistands

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verfahrensregister; Abrufverfahren; Privatperson; Zeuge; Nebenkläger; Akteneinsicht; Auskunft; Zeugenbeistand; Rechtsanwalt; Befugnisse; Rechtsstellung

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 1590
  • StV 2002, 297
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.01.2002 - 2 Ws 258/01
    Allerdings ist der 1. Abschnitt des 8. Buches durch das Strafverfahrensänderungsgesetz 1999 in die Strafprozessordnung eingestellt worden, um das aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 GG) abgeleitete Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Betroffenen (hierzu BVerfGE 65, 1) einfachrechtlich umzusetzen (vgl. Brodersen in NJW 2000, 2536).
  • OLG Celle, 27.01.2000 - 3 Ws 26/00

    Beiordnung; Ablehnung; Rechtsanwalt; Zeugenbeistand; Anfechtung

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.01.2002 - 2 Ws 258/01
    Gemäß § 68 b S. 4 StPO ist die Entscheidung über die Beiordnung eines Zeugenbeistands unanfechtbar (zur Anwendung der Vorschrift auf die Ablehnung einer Beiordnung vgl. HansOLG Hamburg in NStZ-RR 2000, 335; OLG Celle in NStZ-RR 2000, 336;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 68 b Rdn. 8 m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 09.03.2000 - 1 Ws 57/00

    Zulässigkeit einer Beschwerde gegen den die Beiordnung eines Rechtsanwalts …

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.01.2002 - 2 Ws 258/01
    Gemäß § 68 b S. 4 StPO ist die Entscheidung über die Beiordnung eines Zeugenbeistands unanfechtbar (zur Anwendung der Vorschrift auf die Ablehnung einer Beiordnung vgl. HansOLG Hamburg in NStZ-RR 2000, 335; OLG Celle in NStZ-RR 2000, 336;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 68 b Rdn. 8 m.w.N.).
  • BGH, 04.03.2010 - StB 46/09

    Akteneinsicht (Zeuge; Zeugenbeistand); Zeuge (Beeinflussung durch die Kenntnis …

    Dieser hat, sofern er nicht Verletzter ist, ein Akteneinsichtsrecht nur als "Privatperson" im Sinne von § 475 StPO (HansOLG Hamburg NJW 2002, 1590; KG, Beschl. vom 7. Februar 2008 (1) 2 BJs 58/06-2 (2/08) - juris m. w. N.;… Ignor/Bertheau in Löwe/Rosenberg, StPO 26. Aufl. § 68 b Rdn. 24).
  • KG, 14.08.2015 - 3 Ws 397/15

    Strafverfahren: Akteneinsichtsrecht des als Zeugenbeistand beigeordneten …

    Es ist allgemein anerkannt, dass sich die Rechtsstellung des Zeugenbeistands aus der des Zeugen ableitet, so dass der Beistand keine eigenen Rechte als Verfahrensbeteiligter hat (vgl. BGH NStZ-RR 2010, 253; KG NStZ 2008, 587; StV 2010, 298; OLG Hamburg NJW 2002, 1590;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 58. Aufl., § 68b Rn. 12 mwN).
  • BVerfG, 29.06.2015 - 2 BvR 2048/12

    Akteneinsicht für ein Presseunternehmen im Strafverfahren (Beschwerderecht des …

    Eine vom Kammergericht in Bezug genommene Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg führte zur Begründung den genauen Wortlaut des damaligen Beschwerdeausschlusses gemäß § 478 Abs. 3 Satz 2 StPO a. F. an (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 3. Januar 2002 - 2 Ws 258/01 -, juris, Rn. 3 f.;… vgl. auch Rübenstahl, StraFo 2013, S. 341).
  • KG, 07.02.2008 - 2 BJs 58/06

    Strafverfahren: Akteneinsichtsrecht des anwaltlichen Zeugenbeistands im …

    Einem Zeugen kommt daher, soweit er nicht Verletzter ist, ein Akteneinsichtsrecht lediglich als "Privatperson" im Sinne des § 475 StPO zu, so dass auch der anwaltliche Zeugenbeistand ein Akteneinsichtsrecht allein nach dieser Vorschrift wahrnehmen kann (vgl. OLG Düsseldorf NJW 2002, 2806; OLG Hamburg NJW 2002, 1590).
  • KG, 28.06.2012 - 4 Ws 61/12

    Unzulässigkeit eines nach Erledigung erhobenen Feststellungsantrags bei …

    Abgesehen davon, dass die Entscheidung aufgrund der bereits erfolgten Umsetzung der Verfügung prozessual überholt ist, unterliegt die Genehmigung von Akteneinsicht - hier nach § 475 Abs. 2 StPO - durch den Vorsitzenden des mit der Sache befassten Gerichts nicht der Beschwerde (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 3. Januar 2002 - 2 Ws 258/01 - = NJW 2002, 1590;… Gieg in KK-StPO 6. Aufl., § 478 Rdn. 5;… Meyer-Goßner, StPO 54. Aufl., § 304 Rdn. 5).
  • KG, 20.12.2007 - 2 BJs 58/06

    Strafverfahren: Akteneinsichtsrecht des Zeugenbeistands im Ermittlungsverfahren

    Einem Zeugen kommt daher, soweit er nicht Verletzter ist, ein Akteneinsichtsrecht lediglich als "Privatperson" im Sinne des § 475 StPO zu, so dass auch der anwaltliche Zeugenbeistand ein Akteneinsichtsrecht allein nach dieser Vorschrift wahrnehmen kann (vgl. OLG Düsseldorf NJW 2002, 2806; OLG Hamburg, NJW 2002, 1590).
  • VerfGH Sachsen, 29.01.2004 - 87-I-03

    Eilantrag zu Organstreitverfahren betreffend die Untersagung der Herausgabe von …

    (1) Mit gutem Grunde entspricht es allgemeinen verfahrensrechtlichen Grundsätzen, dass Akteneinsicht während eines anhängigen gerichtlichen Verfahrens - dem eine Untersuchung nach Artikel 54 SächsVerf von der Grundkonzeption her gleichsteht (vgl. auch § 13 Abs. 2 Satz 3 und Abs. 6 UAusschG) - selbst bei Vorliegen eines berechtigten Interesses und einer öffentlichen Beweiserhebung nicht gewährt werden kann, wenn ansonsten die Wahrheitsfindung in Gefahr geriete (vgl. zuletzt: OLG Düsseldorf NJW 2002, 2806 [2807]; Hanseatisches OLG Hamburg NJW 2002, 1590 [1591]).
  • VerfGH Sachsen, 22.04.2004 - 86-I-03

    Organstreitverfahren auf Antrag mehrerer Abgeordneter wegen der Verletzung von …

    aa) Mit gutem Grunde entspricht es allgemeinen verfahrensrechtlichen Grundsätzen, dass Akteneinsicht während eines anhängigen gerichtlichen Verfahrens - dem eine Untersuchung nach Artikel 54 SächsVerf von der Grundkonzeption her gleichsteht (vgl. auch § 13 Abs. 2 Satz 3 und Abs. 6 UAusschG) - selbst bei Vorliegen eines berechtigten Interesses nicht gewährt werden kann, wenn ansonsten die Wahrheitsfindung in Gefahr geriete (vgl. zuletzt: OLG Düsseldorf NJW 2002, 2806 [2807]; Hanseatisches OLG Hamburg NJW 2002, 1590 [1591]).
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