Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 19.11.2007 - 2 Ws 297/07, 2 Ws 297/2007 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Aussetzung mit Todesfolge: Unterlassen der sofortigen Benachrichtigung eines Notarztes nach Verbringung eines stark alkoholisierten und unter Methadoneinfluss Stehenden in ein Bahnhofsgebäude nach dessen Zusammenbruch im Schnee; Begründung einer Garantenpflicht durch ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen der Begründung einer Rechtspflicht i.S.d. § 221 Abs. 1 Nr. 2 Strafgesetzbuch (StGB) durch eine begonnene Hilfeleistung; "Im Stich lassen" i.S.d. § 221 Abs. 1 Nr. 2 StGB durch nicht rechtzeitige Benachrichtigung eines Notarztes; Unterlassene Hilfeleistung durch ...
- Judicialis
StGB § 221 Abs. 1 Nr. 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (2)
- uni-wuerzburg.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Bahnhofs-Fall
§ 221 Abs. 1 Nr. 2 StGB; §§ 222, 13 StGB; § 323 c StGB
Aussetzung; Beistandspflicht; Garantenstellung im Falle begonnener Hilfeleistung - Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Grenzen der Beistandspflicht bei § 221 StGB und der Garantenstellung wegen tatsächlicher Gewährübernahme
Verfahrensgang
- LG Ravensburg, 05.10.2007 - 2 KLs 230 Js 12239/07
- OLG Stuttgart, 19.11.2007 - 2 Ws 297/07, 2 Ws 297/2007
Papierfundstellen
- NStZ 2009, 102
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 22.06.1993 - 1 StR 264/93
Garantenpflicht gegenüber Hilfsbedürftigen
Auszug aus OLG Stuttgart, 19.11.2007 - 2 Ws 297/07
Es ist allgemeine Auffassung, dass nicht jede begonnene Hilfeleistung zu einer Rechtspflicht führt, diese fortzusetzen (vgl. BGH NJW 1993, S. 2628 f. ;… Tröndle/Fischer a.a.O., Rn. 5 zu § 221 m.w.N.). - BayObLG, 07.11.1986 - 3 St ObWs 1/86
Prüfung; Entscheidungsbefugnis; Beschwerdegericht; Sofortige Beschwerde; …
Auszug aus OLG Stuttgart, 19.11.2007 - 2 Ws 297/07
Es führt zur Überprüfung der gesamten Eröffnungsentscheidung über die von der Staatsanwaltschaft geltend gemachten Beschwerdepunkte hinaus auch zu Gunsten der Angeschuldigten (vgl. BayObLG NJW 1987, S. 511) und zur Ablehnung der Eröffnung insgesamt.