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| OLG Köln, 14.09.1984 - 2 Ws 368/84 |
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StPO § 147
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Akteneinsicht; Akteneinsicht durch parlamentarischen Untersuchungsausschuss; Parlamentarischer Untersuchungsausschuss; Einsicht in Ermittlungsakten; Ermittlungsakten
Papierfundstellen
- NJW 1985, 336
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (14)
- OLG Düsseldorf, 23.04.1965 - 1 Ws 203/65
Auszug aus OLG Köln, 14.09.1984 - 2 Ws 368/84
Rn. 16 Die somit nach § 304 Abs. 1 StPO statthafte Beschwerde (vgl. OLG Hamm NStZ 1982; 348; OLG Hamburg NStZ 1983, 482; OLG Düsseldorf NJW 1965, 1033; OLG Hamm NJW 1968, 169;… Kleinknecht-Meyer, StPO, 36. Aufl., § 147 Rdnr. 27;… Laufhütte in KK a.a.O. § 147 Rdnr. 21;… Dünnebier in Löwe-Rosenberg a.a.O. § 147 Rdnr. 29) ist durch § 305 StPO schon deswegen nicht ausgeschlossen, weil es sich bei den angefochtenen Verfügungen des Vorsitzenden um Entscheidungen handelt, durch die ein Dritter - der Beschwerdeführer - betroffen wird.Daraus folgt, daß hier nicht Wie bei dem Antrag auf Akteneinsicht von anderen nicht am Verfahren Beteiligten eine an den Interessen einer geordneten Rechtspflege orientierte Ermessensentscheidung (vgl. hierzu OLG Düsseldorf NJW 1965, 1033; 1980, 1293) zu treffen ist.
- BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73
Verfassungswidrigkeit des Ausschlusses eines Rechtsbeistandes des Zeugen von der …
Auszug aus OLG Köln, 14.09.1984 - 2 Ws 368/84
Bei der gleichzeitigen Durchführung beider Verfahren ist zu beachten, daß eine im Rechtsstaatsprinzip verankerte grundgesetzliche Pflicht zur Gewährung eines rechtsstaatlichen Verfahrens besteht (BGHSt NJW 1980, 464, 465; BVerfGE 38, 105, 111;… Pfeiffe in KK a.a.O. Einl. Rdnr. 18). - BVerfG, 16.02.1983 - 2 BvE 1/83
Bundestagsauflösung
Auszug aus OLG Köln, 14.09.1984 - 2 Ws 368/84
Rn. 39 Die Regierung, die nach dem Grundgesetz mehr auf Stabilität angelegt ist als unter der Weimarer Reichsverfassung (vgl. BVerfGE 62, 1 (40 f)), bedarf wirksamer Kontrolle.
- BGH, 10.10.1979 - 3 StR 281/79
Beweisverwertungsverbot
Auszug aus OLG Köln, 14.09.1984 - 2 Ws 368/84
Bei der gleichzeitigen Durchführung beider Verfahren ist zu beachten, daß eine im Rechtsstaatsprinzip verankerte grundgesetzliche Pflicht zur Gewährung eines rechtsstaatlichen Verfahrens besteht (BGHSt NJW 1980, 464, 465; BVerfGE 38, 105, 111;… Pfeiffe in KK a.a.O. Einl. Rdnr. 18). - Drs-Bund, 09.12.1976 - BT-Drs 7/5924
Auszug aus OLG Köln, 14.09.1984 - 2 Ws 368/84
Das Interesse der Parlamentsmehrheit an einer Untersuchung von zweifelhaften Vorgängen innerhalb der von ihr getragenen Regierung oder in den Reihen ihrer eigenen Abgeordneten ist häufig geringer als das der Opposition (vgl. Schlußbericht der Enquetekommission Verfassungsreform 1976 Bundestagdrucksache 7/5924 S. 50). - BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 1730/83
Beschlagnahme von Unterlagen für einen Untersuchungsausschuß
Auszug aus OLG Köln, 14.09.1984 - 2 Ws 368/84
Denn dem Beschwerdeführer steht das Recht zu, im Wege der Rechtshilfe nach Artikel 44 Abs. 3 GG i.V.m. §§ 156 ff GVG beim zuständigen Gericht Beschlagnahme- und Durchsuchungsbeschlüsse zu erwirken (BVerfG-Vorprüfungsausschuß- NStZ 1984, 175; StGH Bremen, NJW 1970, 1309; LG Hamburg, NStZ 1982, 391; Lässig DÖV 1976, 727, 728;… von Münch, a.a.O. Art. 44 Rdnr. 19), so daß er sich dir; in dem Beweismittelordnern enthaltenen Beweisunterlagen ebenfalls hätte beschaffen können. - StGH Bremen, 17.04.1970 - St 1/69
Auslegung des Art. 105 Abs. 6 BremLV über die Befugnisse eines …
Auszug aus OLG Köln, 14.09.1984 - 2 Ws 368/84
Denn dem Beschwerdeführer steht das Recht zu, im Wege der Rechtshilfe nach Artikel 44 Abs. 3 GG i.V.m. §§ 156 ff GVG beim zuständigen Gericht Beschlagnahme- und Durchsuchungsbeschlüsse zu erwirken (BVerfG-Vorprüfungsausschuß- NStZ 1984, 175; StGH Bremen, NJW 1970, 1309; LG Hamburg, NStZ 1982, 391; Lässig DÖV 1976, 727, 728;… von Münch, a.a.O. Art. 44 Rdnr. 19), so daß er sich dir; in dem Beweismittelordnern enthaltenen Beweisunterlagen ebenfalls hätte beschaffen können. - OLG Hamburg, 04.01.1963 - 1 Ws 467/62
Auszug aus OLG Köln, 14.09.1984 - 2 Ws 368/84
Die Akteneinsicht kann durch Übersendung von Ablichtungen gewährt werden (BGH MDR 1973, 371; OLG Hamburg NJW 1963, 1024;… Kleinknecht Meyer, a.a.O. § 147 Rdnr. 14). - BVerfG, 17.07.1984 - 2 BvE 11/83
Flick-Untersuchungsausschuß
Auszug aus OLG Köln, 14.09.1984 - 2 Ws 368/84
Rn. 25 Der Senat teilt jedoch die Auffassung des Bundesverfassungsgerichts (Urteil vom 17.7.1984 - 2 BvE 11/83 und 2 BvE 15/83 - S. 37 ff -), daß sich ein Recht des Untersuchungsausschusses auf Einsicht in die Akten unmittelbar aus Artikel 44 Abs. 3 GG ergibt, wonach Gerichte und Verwaltungsbehörden zur Rechts- und Amtshilfe verpflichtet sind (a.A.;… Maunz-Düring-Herzog a.a.O. Art. 44 GG Rdnr. 46). - BVerfG, 08.03.1972 - 2 BvR 28/71
Ärztliche Schweigepflicht
- BVerfG, 15.01.1970 - 1 BvR 13/68
Ehescheidungsakten
- OLG Hamburg, 27.05.1982 - 1 Ws 216/82
- OLG Düsseldorf, 05.02.1980 - VI 1/79
- Drs-Bund, 28.04.1983 - BT-Drs 10/34
- VerfGH Bayern, 17.11.2014 - 70-VI-14
Verfassungsbeschwerde gegen die Einsetzung eines parlamentarischen …
Gegen parallel stattfindende Untersuchungen durch einen Untersuchungsausschuss und durch die Strafjustiz bestehen daher nach heute einhelliger Auffassung keine prinzipiellen verfassungsrechtlichen Einwände (SächsVerfGH, a. a. O.; OLG München, a. a. O.; OLG Köln vom 14.9.1984 NJW 1985, 336/337; Huber in Meder/Brechmann, Die Verfassung des Freistaates Bayern, Art. 25 Rn. 10; Steinberger, BT-Drs. - LG Bonn, 24.06.2024 - 63 KLs 1/22
Cum-Ex-Strafverfahren gegen Christian Olearius eingestellt
Rn. 123 In dem bloßen Umstand, dass ein von der Kammer aufzuklärender Sachverhalt, der für die Strafbarkeit relevant ist, gleichzeitig zum Gegenstand parlamentarischer Ermittlungen gemacht wurde, liegt jedoch noch kein Verstoß gegen das Recht auf ein faires Verfahren (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 14.09.1984, 2 Ws 368/84, NJW 1985, 336 f., BayVerfGH, Entscheidung vom 17.11.2014, Vf 70-VI-14, BeckRS 2014, 58355). - OLG Stuttgart, 22.12.1995 - 1 Ws 227/95
Unverhältnismäßiger Aufwand bei Kopieren von 140 Aktenordnern zur Erfüllung des …
Die nach § 147 Abs. 5 StPO gefällte Entscheidung des Vorsitzenden über die Verweigerung der Akteneinsicht ist nicht ein bloßer Justizverwaltungsakt, sondern stellt einen Akt der Rechtspflege dar, weil sie sich unmittelbar auf die Gestaltung und Leitung des laufenden Strafverfahrens bezieht (vgl. OLG Köln NJW 1985, 336 mit weiteren Nachweisen).Aus dieser Position heraus ist der Untersuchungsausschuß kraft seiner Organstellung berechtigt, durch seinen Vorsitzenden gegen die ihn beschwerende Verfügung des Vorsitzenden der Wirtschaftsstrafkammer das Rechtsmittel der Beschwerde einzulegen (vgl. OLG Köln NJW 1985, 336 ; NStZ 1986, 88, 90 mit weiteren Nachweisen).
Bei der Entscheidung über die Gewährung von Rechtshilfe sind Bedeutung und Gewicht der Verfahren des Strafgerichts und des Untersuchungsausschusses gegeneinander abzuwägen, wobei, da der Untersuchungsausschuß ein Verfassungsunterorgan darstellt, dessen Interessen nicht grundsätzlich denen des Strafgerichts nachgeordnet sind (vgl. OLG Köln NJW 1985, 336 ).
Das Kopieren der gesamten Verfahrensakten, welches das OLG Köln (NJW 1985, 336 ) als praktikable Möglichkeit zur Gewährung von Akteneinsicht an einen Untersuchungsausschuß des Deutschen Bundestages angesehen hat, wäre hier bei 140 bzw. 280 Stehordnern Verfahrensakten mit einem so unverhältnismäßigen Einsatz von Arbeitskräften verbunden und würde die Kapazität der beim Landgericht Stuttgart vorhandenen Kopiergeräte so lange blockieren, daß der Aufwand völlig unverhältnismäßig wäre (§ 5 Abs. 3 Nr. 2 VwVfG ).
- OLG Stuttgart, 15.11.2012 - 4a VAs 3/12
Strafrechtliches Ermittlungsverfahren: Rechtsschutz gegen die Gewährung von …
Es obliegt ihnen nicht die Erforderlichkeit der Akteneinsicht zu überprüfen (OLG Köln NJW 1985, 336).Bezüglich ihrer besteht lediglich ein Besichtigungsrecht, welches auch dem Untersuchungsausschuss zusteht (OLG Köln NJW 1985, 336).
- OLG Frankfurt, 10.07.2001 - 3 Ws 656/01
Akteneinsicht ; Ablehnung; Selbständige Beschwerdemöglichkeit; …
Die hier in Rede stehende Verweigerung von Abschriften oder Ablichtungen aus den Akten stellt nur einen Unterfall der Verweigerung von Akteneinsicht dar (vgl. OLG Hamm, NJW 1985, 2040; OLG Köln, NJW 1985, 336, 337). - OLG Brandenburg, 19.12.2007 - 3 U 50/06
Finanzierter Immobilienkauf: Rückabwicklung eines Vorausdarlehens wegen …
Eine Verknüpfung der Leistungshandlung mit zusätzlichen - also nicht vertragsgemäßen - Bedingungen ist lediglich dann zur Erfüllung geeignet, wenn sich der Gläubiger darauf einlässt; sie entspricht nicht der vom Schuldner zu erbringenden Leistung und kann daher vom Gläubiger ohne Rechtsnachteile zurückgewiesen werden (vgl. BGH, Urt. v. 10.10.1984 - VIII ZR 244/83, NJW 1985, 336, 367). - OLG Brandenburg, 09.07.2008 - 3 U 45/06 Eine Verknüpfung der Leistungshandlung mit zusätzlichen - also nicht vertragsgemäßen - Bedingungen ist lediglich dann zur Erfüllung geeignet, wenn sich der Gläubiger darauf einlässt; sie entspricht nicht der vom Schuldner zu erbringenden Leistung und kann daher vom Gläubiger ohne Rechtsnachteile zurückgewiesen werden (vgl. BGH, Urt.v. 10.10.1984 - VIII ZR 244/83, NJW 1985, 336, 367).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.1986 - 15 B 2039/86
Ausübung materieller Verwaltungstätigkeit durch einen parlamentarischen …
So wird denn auch dem Untersuchungsausschuß, soweit er gegenüber einer Privatperson von seinen Eingriffsbefugnissen Gebrauch macht, in Rspr. und Lit. überwiegend die Eigenschaft einer Behörde zuerkannt (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.11.1980 - 7 C 85.78 -, aaO ["wie ein Verwaltungsorgan«]; OLG Köln, Beschluß vom 14.9.1984 - 2 Ws 368/84 -, NJW 1985, 336; OVG Berlin, Urteil vom 30.10.1969 - OVG V B 22.69 -, aaO; v. Mangoldt/Klein, GG, Bd. 11, 2. - OLG Frankfurt, 11.12.1995 - 3 VAs 21/95
Erteilung von Abschriften oder Ablichtungen aus den Akten der Staatsanwaltschaft …
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