Rechtsprechung
| OLG München, 24.02.2022 - 2 Ws 97/22 |
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- BAYERN | RECHT
StPO § 305, § 397 Abs. 2, § 397a Abs. 1, § 398, § 473 Abs. 1
Zur Anfechtbarkeit von Terminsverfügungen in Strafsachen. - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ablehnung der Verlegung des Verhandlungstermines trotz Urlaub des Nebenklagevertreters Ermessen des Gerichts bei Antrag auf Terminsverlegung Beschleunigungsgebot bei angespannter Terminslage des Gerichts
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Ablehnung der Verlegung des Verhandlungstermines trotz Urlaub des Nebenklagevertreters Ermessen des Gerichts bei Antrag auf Terminsverlegung Beschleunigungsgebot bei angespannter Terminslage des Gerichts
Verfahrensgang
- LG München I, 08.02.2022 - 1 J Ns 461 Js 167710/20
- OLG München, 24.02.2022 - 2 Ws 97/22
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 16.11.2020 - 2 BvQ 87/20
Terminsladung zur strafrechtlichen Hauptverhandlung und Schutz vor dem …
Auszug aus OLG München, 24.02.2022 - 2 Ws 97/22
Rn. 11 b) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG NStZ-RR 2021/19, BVerfG BeckRS 2020, 3985) sowie der wohl h.M. in Rspr. und Lit. (vgl. statt weiterer OLG München NStZ 2020/503 und NStZ 1994/451, OLG Frankfurt BeckRS 2000, 12777;… KK-Gmel, StPO, 8. Aufl. 2019, Rn.6 zu § 213;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl. 2021, Rn. 8 zu § 213;… a.A. MüKo-Arnoldi, StPO, 1. Aufl. 2016, Rn. 16 zu § 213) ist die Beschwerde jedoch gleichwohl dann statthaft, wenn der Betroffene geltend macht, die Terminsanordnung sei rechtswidrig, weil das Gericht das ihm zustehende Ermessen fehlerhaft ausgeübt habe und in dieser fehlerhaften Ausübung eine besondere, selbständige Beschwer liege.Rn. 16 Im Rahmen der vom Vorsitzenden zu treffenden Ermessensentscheidung müssen alle wesentlichen Umstände des Einzelfalles berücksichtigt und gegeneinander abgewogen werden (BVerfG NStZ-RR 2021/19).
- BVerfG, 19.03.2020 - 2 BvR 474/20
Ablehnung des Erlasses einer eA zur Aufhebung eines Hauptverhandlungstermins …
Auszug aus OLG München, 24.02.2022 - 2 Ws 97/22
Rn. 11 b) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG NStZ-RR 2021/19, BVerfG BeckRS 2020, 3985) sowie der wohl h.M. in Rspr. und Lit. (vgl. statt weiterer OLG München NStZ 2020/503 und NStZ 1994/451, OLG Frankfurt BeckRS 2000, 12777;… KK-Gmel, StPO, 8. Aufl. 2019, Rn.6 zu § 213;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl. 2021, Rn. 8 zu § 213;… a.A. MüKo-Arnoldi, StPO, 1. Aufl. 2016, Rn. 16 zu § 213) ist die Beschwerde jedoch gleichwohl dann statthaft, wenn der Betroffene geltend macht, die Terminsanordnung sei rechtswidrig, weil das Gericht das ihm zustehende Ermessen fehlerhaft ausgeübt habe und in dieser fehlerhaften Ausübung eine besondere, selbständige Beschwer liege. - OLG München, 30.03.2020 - 2 Ws 387/20
Keine Aussetzung des Verfahrens wegen Gesundheitsgefahren aufgrund der …
Auszug aus OLG München, 24.02.2022 - 2 Ws 97/22
Rn. 11 b) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG NStZ-RR 2021/19, BVerfG BeckRS 2020, 3985) sowie der wohl h.M. in Rspr. und Lit. (vgl. statt weiterer OLG München NStZ 2020/503 und NStZ 1994/451, OLG Frankfurt BeckRS 2000, 12777;… KK-Gmel, StPO, 8. Aufl. 2019, Rn.6 zu § 213;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl. 2021, Rn. 8 zu § 213;… a.A. MüKo-Arnoldi, StPO, 1. Aufl. 2016, Rn. 16 zu § 213) ist die Beschwerde jedoch gleichwohl dann statthaft, wenn der Betroffene geltend macht, die Terminsanordnung sei rechtswidrig, weil das Gericht das ihm zustehende Ermessen fehlerhaft ausgeübt habe und in dieser fehlerhaften Ausübung eine besondere, selbständige Beschwer liege.
- OLG München, 25.04.1994 - 2 Ws 550/94
Statthaftigkeit ; Sofortige Beschwerde ; Terminsverschiebung ; Ablehnende …
Auszug aus OLG München, 24.02.2022 - 2 Ws 97/22
Rn. 11 b) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG NStZ-RR 2021/19, BVerfG BeckRS 2020, 3985) sowie der wohl h.M. in Rspr. und Lit. (vgl. statt weiterer OLG München NStZ 2020/503 und NStZ 1994/451, OLG Frankfurt BeckRS 2000, 12777;… KK-Gmel, StPO, 8. Aufl. 2019, Rn.6 zu § 213;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl. 2021, Rn. 8 zu § 213;… a.A. MüKo-Arnoldi, StPO, 1. Aufl. 2016, Rn. 16 zu § 213) ist die Beschwerde jedoch gleichwohl dann statthaft, wenn der Betroffene geltend macht, die Terminsanordnung sei rechtswidrig, weil das Gericht das ihm zustehende Ermessen fehlerhaft ausgeübt habe und in dieser fehlerhaften Ausübung eine besondere, selbständige Beschwer liege. - OLG Stuttgart, 21.08.2003 - 1 Ws 232/03
Nebenklage: Verhinderung des Nebenklägervertreters kein Grund für …
Auszug aus OLG München, 24.02.2022 - 2 Ws 97/22
Insbesondere aus dessen Abs. 2 ist abzuleiten, dass gerichtliche Termine auch durchgeführt werden können, wenn der Nebenkläger oder sein Verfahrensbevollmächtigter aus triftigen Gründen verhindert sind (OLG Stuttgart vom 21.08.2003 - 1 Ws 232/03;… Meyer-Goßner/Schmitt, aaO., Rn. 3 zu § 398). - OLG Frankfurt, 24.10.2000 - 3 Ws 1101/00
Grundsatz der Terminshoheit des Vorsitzenden der Strafkammer zur Durchsetzung des …
Auszug aus OLG München, 24.02.2022 - 2 Ws 97/22
Rn. 11 b) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG NStZ-RR 2021/19, BVerfG BeckRS 2020, 3985) sowie der wohl h.M. in Rspr. und Lit. (vgl. statt weiterer OLG München NStZ 2020/503 und NStZ 1994/451, OLG Frankfurt BeckRS 2000, 12777;… KK-Gmel, StPO, 8. Aufl. 2019, Rn.6 zu § 213;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 64. Aufl. 2021, Rn. 8 zu § 213;… a.A. MüKo-Arnoldi, StPO, 1. Aufl. 2016, Rn. 16 zu § 213) ist die Beschwerde jedoch gleichwohl dann statthaft, wenn der Betroffene geltend macht, die Terminsanordnung sei rechtswidrig, weil das Gericht das ihm zustehende Ermessen fehlerhaft ausgeübt habe und in dieser fehlerhaften Ausübung eine besondere, selbständige Beschwer liege.
- OLG Brandenburg, 20.12.2022 - 2 Ws 117/22
Begriff des Verletzten im Sinne von § 172 Abs. 1 StPO
Eine solche Bezugnahme ist - und zwar auch hinsichtlich der gebotenen Angaben zu den allgemeinen Zulässigkeitsvoraussetzungen des Antrags, namentlich zur Antragsbefugnis sowie zur Einhaltung der Fristen des § 172 Abs. 1 Satz 1 StPO und des § 172 Abs. 2 Satz 1 StPO - nur insoweit unschädlich, als die in Bezug genommenen Anlagen lediglich der näheren Erläuterung einer uneingeschränkt verständlichen, in sich geschlossenen Sachverhaltsdarstellung dienen (stRspr; auch des Senats, zuletzt Beschluss vom 28. Juli 2022 - 2 Ws 97/22;… Meyer-Goßner/Schmitt, a. a. O., Rn. 30 m. w. N.). - OLG Brandenburg, 08.08.2024 - 2 Ws 88/24
Klageerzwingungsverfahren, Antragsvoraussetzungen
Das Oberlandesgericht ist zu einer Sachentscheidung nur berechtigt, wenn auch die zweiwöchige Frist der Beschwerde gegen den Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft eingehalten wurde (vgl. OLG Hamm…, Beschluss vom 15. Januar 2019, 4 Ws 223/18, BeckRS 2019, 782, Rn. 3 m. w. N.; Senat, Beschluss vom 28. Juli 2022 - 2 Ws 97/22 [S];… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 67. Aufl. § 173 Rn. 27b m. w. N.). - OLG Brandenburg, 14.09.2023 - 2 Ws 117/23 Nach nahezu einhelliger Ansicht ist die Einhaltung der Beschwerdefrist gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 StPO Zulässigkeitsvoraussetzung für den Antrag auf gerichtliche Entscheidung, unabhängig davon, ob die Generalstaatsanwaltschaft die Beschwerde aus formellen oder sachlichen Gründen zurückgewiesen hat (…vgl. OLG Hamm, a. a. O., Rn. 7 m. w. N.; Senat, Beschluss vom 28. Juli 2022 - 2 Ws 97/22 (S);… Meyer-Goßner/Schmitt, a. a. O., Rn. 34).
- VerfGH Sachsen, 19.01.2023 - 36-IV-22 Mit seiner am 13. Juni 2022 bei dem Verfassungsgerichtshof des Freistaates Sachsen eingegangenen Verfassungsbeschwerde wendet sich der Beschwerdeführer gegen den Beschluss des Landgerichts Dresden vom 26. Januar 2022 (6 I StVK 66/21) sowie den Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 3. Mai 2022 (2 Ws 97/22), mit welchen ihm die Aussetzung des Restes der lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung versagt wurde.
- OLG Frankfurt, 20.01.2026 - 3 Ws 639/25
Terminsbestimmung, Ermessen des Vorsitzenden, Umstände des Einzelfalls, …
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