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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 15.11.2001 - 2 Ww 26/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,7031
OLG Naumburg, 15.11.2001 - 2 Ww 26/01 (https://dejure.org/2001,7031)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 15.11.2001 - 2 Ww 26/01 (https://dejure.org/2001,7031)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 15. November 2001 - 2 Ww 26/01 (https://dejure.org/2001,7031)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    GrdstVG § 9; ; GrdstVG § ... 2; ; GrdstVG § 12; ; GrdstVG § 6 Abs. 1; ; GrdstVG § 6 Abs. 2; ; GrdstVG § 9 Abs. 1; ; GrdstVG § 9 Abs. 5; ; GrdstVG § 6 Abs. 1 S. 2; ; GrdstVG § 9 Abs. 1 Nr. 1; ; GrdstVG § 9 Abs. 1 Nr. 3; ; GrdstVG § 2 Abs. 1 Satz 3; ; RSG § 4; ; RSG § 4 Abs. 1; ; RSG § 10 Satz 1; ; RSG § 4 Abs. 3 S. 2; ; LwVG § 45; ; LwVG § 34; ; LwVG § 42 Abs. 2; ; KostO §§ 18 ff; ; KostO § 30

  • Deutsches Notarinstitut

    RSG § 4; GrdStVG § 9
    Erstreckung des Vorkaufsrechtes der Siedlungsbehörde auf

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zum Vorkaufsrecht bei überwiegend landwirtschaftlich genutzten Grundstücken, die eine wirtschaftliche Einheit bilden und sinnvollerweise nicht voneinander getrennt werden können

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorkaufsrecht; Grundstücksrecht; Landwirtschaftlich genutzte Grundstücke; Forstwirtschaftlich genutzte Grundstücke; Wirtschaftliche Einheit; Mindestgrenze; Grobes Mißverhältnis; Genehmigungsfreiheit des Kaufvertrages

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (22)

  • BGH, 29.11.1996 - BLw 10/96

    Voraussetzungen des siedlungsrechtilchen Vorkaufsrechts; Bindung des …

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.11.2001 - 2 Ww 26/01
    Diese Auffassung hat der BGH bisher (vgl. Beschl. v. 29.11.1996, BLw 10/96, AgrarR 1997, 191, 193, bestätigt durch Beschl. v. 08.05.1998, BLw 44/97, AgrarR 1998, 274, 275) nicht aufgegeben.

    Geht man von dem oben dargestellten Grundsätzen aus, die von den Instanzgerichten entwickelt und vom BGH anerkannt wurden (vgl. hierzu den Beschluss des BGH vom 29.11.1996, a. a. O., der ein Grundstück zum Gegenstand hatte, das gemischt genutzt wurde), so kommt es auf eine wirtschaftliche Gesamtbetrachtung an.

    Ein Nichtlandwirt, der sich zum leistungsfähigen Neben- oder Vollerwerbslandwirt hin verändern will, kann beim Erwerb von landwirtschaftlichen Nutzflächen nur dann mit sonstigen leistungsfähigen Betrieben gleichgestellt werden, wenn er konkrete und in absehbarer Zeit zu verwirklichende Absichten und Vorkehrungen zur eigenen Übernahme einer mindestens leistungsfähigen Nebenerwerbslandwirtschaft getroffen hat (vgl. BGH, Beschl. v. 29.11.1996, BLw 10/96, AgrarR 1997, 249, 251 und BGHZ 116, 348, 351, dem sich die Instanzgerichte angeschlossen haben, vgl. z. B. OLG Rostock, 20.02.1998, 12 W (Lw) 27/94, RdL 2000, 43, 45).

    Bei einem derartigen Missverhältnis zwischen Eigenland und Pachtland dient die Vergrößerung des Eigenlandanteils der wirtschaftlichen Stärkung des Betriebs und damit der Verbesserung der Agrarstruktur (vgl. BGH, Beschl. v. 29.11.1996, BLw 10/96, AgrarR 1997, 191, 193).

    Kraft der Fiktion des Gesetzes wäre selbst ein so genannter - hier nicht anzunehmender - "Schwarzkauf" für die Ausübung des Vorkaufsrechts als gültig anzusehen (vgl. BGH, Beschl. v. 29.11.1996, BLw 10/96, AgrarR 1997, 249, 250).

  • BGH, 06.07.1990 - BLw 8/88

    Veräußerung landwirtschaftlicher Grundstücke an einen Nebenerwerbslandwirt

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.11.2001 - 2 Ww 26/01
    Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Januar 1967 (BVerfGE 21, 73 = NJW 1967, 619), der sich der BGH in ständiger Rechtsprechung (vgl. etwa BGHZ 94, 292, 294 und Beschl. v. 06.07.1990, BLw 8/88, NJW 1991, 107, 109) angeschlossen hat, lassen sich die Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur anhand der gemäß § 5 des Landwirtschaftsgesetzes vom 5. September 1955 (BGBl I S. 565) von der Bundesregierung zu erstattenden Agrarberichte ermitteln.

    Nach diesem Maßstab hat der BGH eine ungesunde Bodenverteilung in der Regel dann angenommen, wenn landwirtschaftlich genutzter Boden an einen Nichtlandwirt oder an einen Nebenerwerbslandwirt veräußert werden soll und ein Vollerwerbslandwirt, der zum Erwerb bereit und in der Lage ist, das Grundstück dringend zur Aufstockung seines Betriebes benötigt, (vgl. BGHZ 94, 292, 295 m.w.N.; Beschl. v. 06.07.1990, BLw 8/88, NJW 1991, 107, 108).

    Eine Gleichstellung ist aber nur dann gerechtfertigt, wenn der Nebenerwerbslandwirt Unternehmer im Sinne von § 1 Abs. 3 des Gesetzes über die Altershilfe für Landwirte ist und durch den Erwerb die Existenzgrundlage des Nebenerwerbslandwirts und der zu seinem Haushalt gehörenden Familienangehörigen verbessert wird (BGHZ 112, 86 ff).

  • BGH, 09.05.1985 - BLw 8/84

    Genehmigung eines Grundstücksverkaufs im Rahmen eines Projekts zur Erhaltung und …

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.11.2001 - 2 Ww 26/01
    Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Januar 1967 (BVerfGE 21, 73 = NJW 1967, 619), der sich der BGH in ständiger Rechtsprechung (vgl. etwa BGHZ 94, 292, 294 und Beschl. v. 06.07.1990, BLw 8/88, NJW 1991, 107, 109) angeschlossen hat, lassen sich die Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur anhand der gemäß § 5 des Landwirtschaftsgesetzes vom 5. September 1955 (BGBl I S. 565) von der Bundesregierung zu erstattenden Agrarberichte ermitteln.

    Nach diesem Maßstab hat der BGH eine ungesunde Bodenverteilung in der Regel dann angenommen, wenn landwirtschaftlich genutzter Boden an einen Nichtlandwirt oder an einen Nebenerwerbslandwirt veräußert werden soll und ein Vollerwerbslandwirt, der zum Erwerb bereit und in der Lage ist, das Grundstück dringend zur Aufstockung seines Betriebes benötigt, (vgl. BGHZ 94, 292, 295 m.w.N.; Beschl. v. 06.07.1990, BLw 8/88, NJW 1991, 107, 108).

    Der BGH hat zwar an seiner grundsätzlichen Bevorzugung von hauptberuflichen Landwirten gegenüber nebenberuflichen (vgl. BGHZ 94, 292, 295) nicht mehr festgehalten.

  • OLG Stuttgart, 17.02.1998 - 10 W (Lw) 39/97
    Auszug aus OLG Naumburg, 15.11.2001 - 2 Ww 26/01
    Hierauf aufbauend sind in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte Ausnahmen von dem oben dargestellten Grundsatz für solche Fälle anerkannt, in denen forst- und landwirtschaftliche Parzellen eine wirtschaftliche Einheit bilden und die landwirtschaftliche Nutzung den Charakter des Betriebes bestimmt (so OLG Koblenz, Beschluss vom 07.01.1997, 3 W 430/96, AgrarR 1997, 226, 227; Beschluss vom 08.01.1991, 3 W 526/90, AgrarR 1991, 321, 322; OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.02.1998, 10 W (Lw) 39/97, AgrarR 1998, 398, 400).

    Sonstige Einwendungen gegen die zivilrechtliche Gültigkeit des Kaufvertrages und insbesondere die Geltendmachung von Willens- und Form- oder Inhaltsmängeln sind im Prozessverfahren zu klären (vgl. OLG Stuttgart, Beschl. v. 17.02.1998, 10 W (Lw) 39/97, AgrarR 1998, 398, 400).

  • BGH, 14.02.1974 - V BLw 1/73
    Auszug aus OLG Naumburg, 15.11.2001 - 2 Ww 26/01
    Bestand die Verpflichtung der Genehmigungsbehörde zur Herbeiführung einer Erklärung gemäß § 12 GrdstVG tatsächlich nicht, weil ein Vorkaufsrecht objektiv nicht gegeben war, so galt die beantragte Genehmigung nach Ablauf von zwei Monaten als erteilt, da die Genehmigungsbehörde eine Entscheidung nach § 9 GrdstVG dem Veräußerer nicht vor Ablauf dieser zweimonatigen Frist zugestellt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 28.11.1995, V BLw 19/65, RdL 1966, 17, 18 f., Beschluss vom 14.02.1974, V BLw 1/73, RdL 1974, 135, 136).

    b) Der BGH hat mit Beschluss vom 14.02.1974 (V BLw 1/73, RdL 1974, 135, 136) entschieden, dass das Vorkaufsrecht dann nicht ausgeübt werden kann, wenn beim Verkauf mehrerer Grundstücke in einem Vertrag nicht alle zusammen verkauften Grundstücke dem Vorkaufsrecht unterliegen und für den Vertrag eine einheitliche Genehmigung beantragt worden ist, sofern sich weder aus den Umständen noch aus den Interessen der Vertragspartner die Möglichkeit einer Teilung des Vertrages und des Genehmigungsantrages ergibt.

  • BVerfG, 12.01.1967 - 1 BvR 169/63

    Grundstücksverkehrsgesetz

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.11.2001 - 2 Ww 26/01
    Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Januar 1967 (BVerfGE 21, 73 = NJW 1967, 619), der sich der BGH in ständiger Rechtsprechung (vgl. etwa BGHZ 94, 292, 294 und Beschl. v. 06.07.1990, BLw 8/88, NJW 1991, 107, 109) angeschlossen hat, lassen sich die Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur anhand der gemäß § 5 des Landwirtschaftsgesetzes vom 5. September 1955 (BGBl I S. 565) von der Bundesregierung zu erstattenden Agrarberichte ermitteln.
  • BGH, 25.09.1986 - II ZR 272/85

    Auslegung eines in einem Aktien-Pool-Vertrag enthaltenen Vorkaufsrechts; …

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.11.2001 - 2 Ww 26/01
    Soweit die Antragsteller unter Berufung auf die Rechtsprechung des BGH (vgl. BGH, Urt. v. 25.09.1986, II ZR 272/85, NJW 1987, 890 ff) eine Vertragsergänzung verlangen, kann dahin stehen, ob die von der Rechtsprechung dazu entwickelten Voraussetzungen hier vorliegen.
  • BGH, 13.12.1991 - BLw 8/91

    Einwendungen gegen siedlungsrechtliches Vorkaufsrecht bei Veräußerung …

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.11.2001 - 2 Ww 26/01
    Ein Nichtlandwirt, der sich zum leistungsfähigen Neben- oder Vollerwerbslandwirt hin verändern will, kann beim Erwerb von landwirtschaftlichen Nutzflächen nur dann mit sonstigen leistungsfähigen Betrieben gleichgestellt werden, wenn er konkrete und in absehbarer Zeit zu verwirklichende Absichten und Vorkehrungen zur eigenen Übernahme einer mindestens leistungsfähigen Nebenerwerbslandwirtschaft getroffen hat (vgl. BGH, Beschl. v. 29.11.1996, BLw 10/96, AgrarR 1997, 249, 251 und BGHZ 116, 348, 351, dem sich die Instanzgerichte angeschlossen haben, vgl. z. B. OLG Rostock, 20.02.1998, 12 W (Lw) 27/94, RdL 2000, 43, 45).
  • BGH, 08.05.1998 - BLw 2/98

    Genehmigungsfähigkeit eines Landerwerbs durch einen Nichtlandwirt

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.11.2001 - 2 Ww 26/01
    Es kommt daher auch im Rahmen der gerichtlichen Entscheidung über die versagte Genehmigung nach dem GrdstVG allein darauf an, ob der Grundstückskaufvertrag im Zeitpunkt der Ausübung des Vorkaufsrechts hätte genehmigt werden können (vgl. BGH, Beschl. v. 08.05.1998, BLw 2/98 zitiert nach juris).
  • RG, 15.12.1920 - V 320/20

    Gemischte Schenkung; Vorkaufsrecht

    Auszug aus OLG Naumburg, 15.11.2001 - 2 Ww 26/01
    In der Beurkundung der Grundstücksübertragung zu einem zu niedrigen Preis in Schenkungsabsicht kann zugleich die formwirksame Beurkundung des Schenkungsversprechens liegen (…vgl. KG, a. a. O.; allgemein zum Vorkaufsrecht bei gemischter Schenkung: RGZ 101, 99, 101 und RGZ 98, 124, 127 ff; bei Schenkung: BGH, WM 1957, 1164).
  • BGH, 07.11.1969 - V ZR 148/66

    Vorkaufsrecht des Siedlungsunternehmens bei Schwarzkauf

  • KG, 18.06.1999 - 15 U 3743/98
  • RG, 07.02.1920 - V 343/19

    Verschleierte Schenkung. Formerfordernis.

  • OLG Rostock, 20.01.1998 - 12 W (Lw) 27/94
  • OLG Stuttgart, 29.10.1991 - 10 W(Lw) 3/91
  • BGH, 03.06.1993 - III ZR 104/92

    Amtspflichtverletzung durch Erlaß eines verspäteten Zwischenbescheides gemäß …

  • BGH, 09.05.1985 - BLw 9/84

    Maßgeblichkeit des wirtschaftlichen Grundstücksbegriffs

  • BGH, 08.05.1998 - BLw 44/97

    Geltung des Verbots der Schlechterstellung im Genehmigungsverfahren nach dem …

  • BGH, 28.10.1965 - V BLw 19/65

    Zwischenbescheid im Landwirtschaftsrecht

  • BGH, 15.02.1979 - V BLw 3/78

    Rechtsbeschwerde gegen die Erteilung der Genehmigung zum Verkauf eines …

  • OLG Koblenz, 08.01.1991 - 3 W 526/90
  • OLG Koblenz, 07.01.1997 - 3 W 430/96
  • OLG Naumburg, 07.11.2012 - 2 Ww 6/12

    Grundstücksverkehrsgenehmigung: Versagung der Genehmigung wegen ungesunder …

    Entscheidend ist nicht, wie das Grundstück im Grundbuch eingetragen ist, sondern allein die wirtschaftliche Zusammengehörigkeit (Senat, Beschluss v. 09.08.2006 - Az.: 2 Ww 7/06 -, NL-BzAR 2007, 156, 163; Senat, Beschluss v. 15.11.2001 - Az.: 2 Ww 26/01 -, BzAR 2003, 178, 182 f., jeweils m.w.N.).

    Rn. 43 (1) Die Rechtmäßigkeit der Ausübung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts ist nach den tatsächlichen Umständen im Zeitpunkt seiner Ausübung zu beurteilen (…BGH, Beschluss v. 24.11.2006 - Az.: BLw 11/06 -, NL-BzAR 2007, 98 ff., Rdn. 12 ff.; Senat, Beschluss v. 15.11.2001 - Az.: 2 Ww 26/01 -, NL-BzAR 2003, 178, 185, jeweils m.w.N.).

  • OLG Naumburg, 15.03.2013 - 2 Ww 6/12

    Rechtsfolgen des Rücktritts des Käufers vom Kaufvertrag hinsichtlich der Ausübung …

    Entscheidend ist nicht, wie das Grundstück im Grundbuch eingetragen ist, sondern allein die wirtschaftliche Zusammengehörigkeit (Senat, Beschluss v. 09.08.2006 - Az.: 2 Ww 7/06 -, NL-BzAR 2007, 156, 163; Senat, Beschluss v. 15.11.2001 - Az.: 2 Ww 26/01 -, BzAR 2003, 178, 182 f., jeweils m.w.N.).

    (1) Die Rechtmäßigkeit der Ausübung des siedlungsrechtlichen Vorkaufsrechts ist nach den tatsächlichen Umständen im Zeitpunkt seiner Ausübung zu beurteilen (…BGH, Beschluss v. 24.11.2006 - Az.: BLw 11/06 -, NL-BzAR 2007, 98 ff., Rdn. 12 ff.; Senat, Beschluss v. 15.11.2001 - Az.: 2 Ww 26/01 -, NL-BzAR 2003, 178, 185, jeweils m.w.N.).

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