Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 22.12.2010 - 2 Wx 23/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Vorlage an das Bundesverfassungsgericht: Verfassungsmäßigkeit des Verbots der sukzessiven Adoption durch den Lebenspartner des zunächst Annehmenden
- Justiz Hamburg
§ 9 Abs 7 LPartG, § 1742 BGB, Art 3 Abs 1 GG, Art 6 Abs 1 GG
Vorlage an das Bundesverfassungsgericht: Verfassungsmäßigkeit des Verbots der sukzessiven Adoption durch den Lebenspartner des zunächst Annehmenden - Deutsches Notarinstitut
LPartG § 9 Abs. 7
Keine Adoption durch Lebenspartner eines zuvor vom anderen Lebenspartner adoptierten Kindes - Verbot der "Kettenadoption"
- lesbe.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsmäßigkeit des Verbots der sukzessiven Adoption durch den Lebenspartner des zunächst Annehmenden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Verbot der sukzessiven Adoption durch den Lebenspartner
- archive.org (Pressebericht, 27.01.2011)
Mehr Adoptionsrechte für Homo-Paare?
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
OLG Hamburg hält Sukzessivadoptionsverbot für Homosexuelle für verfassungswidrig - Gericht legt BVerfG Frage zur Vereinbarkeit des Verbots der Annahme des Adoptivkindes eines Lebenspartners mit dem Recht auf Gleichbehandlung vor
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Verfassungsmäßigkeit des Verbots der sukzessiven Adoption durch den Lebenspartner des zunächst Annehmenden
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NJW 2011, 1104
- FamRZ 2011, 1312
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (29)
- BVerfG, 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07
Gleichbehandlung eingetragener Lebensgemeinschaft
Auszug aus OLG Hamburg, 22.12.2010 - 2 Wx 23/09
Demgemäß sind für Differenzierungen, die sich auf die sexuelle Orientierung gründen, " ernstliche Gründe " für eine verfassungsrechtliche Rechtfertigung der Ungleichbehandlung notwendig (BVerfG Beschluss v. 07.07.2009, Az. 1 BvR 1164/07, Rn. 88, zitiert nach juris).Die eingetragene Lebenspartnerschaft und die Ehe unterscheiden sich hinsichtlich einer auf Dauer übernommenen, auch rechtlich verbindlichen Verantwortung für den Partner nicht (BVerfG, Beschluss v. 07.07.2009, Az. 1 BvR 1164/07, Rn. 102, zitiert nach juris, Grziwotz, Anmerkung zu OLG Hamm I-15 Wx 236/09, FamRZ 2010, 1260).
Das Bundesverfassungsgericht hat insofern entschieden (BVerfG, Beschluss v. 07.07.2009, Az. 1 BvR 1164/07, Rn. 104-105, zitiert nach juris):.
- OLG Hamm, 01.12.2009 - 15 Wx 236/09
Sukzessivadoption eines Kindes durch den eingetragenen Lebenspartner
Auszug aus OLG Hamburg, 22.12.2010 - 2 Wx 23/09
Dies folgt aus dem eindeutigen Wortlaut des § 1742 BGB und dem in § 9 Absatz 7 Satz 2 LPartG fehlenden Verweis auf § 1742 BGB (OLG Hamm, FamRZ 2010, 1259 f., m.w.N.).Die eingetragene Lebenspartnerschaft und die Ehe unterscheiden sich hinsichtlich einer auf Dauer übernommenen, auch rechtlich verbindlichen Verantwortung für den Partner nicht (BVerfG, Beschluss v. 07.07.2009, Az. 1 BvR 1164/07, Rn. 102, zitiert nach juris, Grziwotz, Anmerkung zu OLG Hamm I-15 Wx 236/09, FamRZ 2010, 1260).
Demzufolge ist auch die zum Teil gegen die Adoption von Kindern durch Lebenspartner eingewandte Behauptung, dass es mit dem Wohl der Kinder nicht zu vereinbaren sei, dass diese in einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft aufwachsen (vgl. OLG Hamm, Beschluss v. 01.12.2009, Az. 15 Wx 236/09, Rn. 14, zitiert nach juris; Schlütter, FF 2005, 234, 238;… Schüffner, Eheschutz und Lebenspartnerschaft, 2008, S. 161), widerlegt.
- BVerfG, 17.07.2002 - 1 BvF 1/01
Lebenspartnerschaftsgesetz
Auszug aus OLG Hamburg, 22.12.2010 - 2 Wx 23/09
Damit garantiert die Verfassung nicht nur das Institut der Ehe, sondern gebietet als verbindliche Wertentscheidung für den gesamten Bereich des Ehe und Familie betreffenden privaten und öffentlichen Rechts einen besonderen Schutz durch die stattliche Ordnung (BVerfGE 6, 55, 72; 55, 114, 126; 105, 313, 346).Es ist verfassungsrechtlich nicht begründbar, aus dem besonderen Schutz der Ehe abzuleiten, dass andere Lebensgemeinschaften im Abstand zur Ehe auszugestalten und mit geringeren Rechten zu versehen sind (vgl. BVerfGE 105, 313, 348).
- BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54
Steuersplitting
Auszug aus OLG Hamburg, 22.12.2010 - 2 Wx 23/09
Damit garantiert die Verfassung nicht nur das Institut der Ehe, sondern gebietet als verbindliche Wertentscheidung für den gesamten Bereich des Ehe und Familie betreffenden privaten und öffentlichen Rechts einen besonderen Schutz durch die stattliche Ordnung (BVerfGE 6, 55, 72; 55, 114, 126; 105, 313, 346).Der Staat hat danach alles zu unterlassen, was die Ehe beschädigt oder sonst beeinträchtigt, und sie durch geeignete Maßnahmen zu fördern; anderenfalls hat er seinem Schutzauftrag nicht Genüge getan (BVerfGE 6, 55, 76; 28, 104, 113; 53, 224, 248; 76, 1, 41; 80, 81, 92 f.; 99, 216, 231 f.) Der Begriff der Ehe nach Art. 6 Absatz 1 GG räumt der Familienplanung von Mann und Frau aber keine verfassungsrechtliche Vorrangstellung ein.
- BVerfG, 26.01.1993 - 1 BvL 38/92
Transsexuelle II
Auszug aus OLG Hamburg, 22.12.2010 - 2 Wx 23/09
Bei den Anforderungen an die verfassungsrechtliche Rechtfertigung von Ungleichbehandlungen ist nach der Intensität, mit der eine Ungleichbehandlung die Betroffenen beeinträchtigt, zu differenzieren (BVerfGE 88, 87, 96; 91, 389, 401; 95, 267, 316 f.).Die Intensität steigt, je mehr das Kriterium der Ungleichbehandlung einem der nach Art. 3 Absatz 2 GG verbotenen Kriterien ähnelt und deshalb die Gefahr besteht, dass eine Ungleichbehandlung von Personengruppen zur Diskriminierung einer Minderheit führt (BVerfGE 88, 87, 96; 97, 169, 181).
- BVerfG, 31.01.1996 - 2 BvL 39/93
Auslandszuschlag
Auszug aus OLG Hamburg, 22.12.2010 - 2 Wx 23/09
Diese Voraussetzungen sind auch dann erfüllt, wenn im Falle der Verfassungswidrigkeit des Gesetzes das Ausgangsverfahren auszusetzen ist, bis der Gesetzgeber reagiert hat; denn auch diese Aussetzungsentscheidung ist eine andere Entscheidung als die, die im Fall der Gültigkeit des Gesetzes zu treffen wäre (BVerfGE 17, 210, 215f.; 23, 74, 78; 64, 158, 168; 71, 39, 49f.; 72, 9, 18; 93, 386, 394; 99, 69, 77).Zudem sind nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch beanstandete Gleichheitsverstöße entscheidungserheblich, selbst wenn die Möglichkeit besteht, dass der Gesetzgeber die begehrte Begünstigung aufhebt und dann das vorlegende Gericht im Ergebnis genauso tenorieren müsste, wie es auch ohne Vorlage hätte entscheiden müssen; denn eine Beanstandung der zur Prüfung gestellten Norm hält dem Rechtsschutzsuchenden des Ausgangsverfahrens zumindest die Chance offen, an einer etwaigen Erweiterung der begünstigten Regelung durch den Gesetzgeber teilzuhaben (BVerfGE 61, 138, 146; 71, 224, 228; 74, 182, 195; 93, 386, 395).
- BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83
Familiennachzug
Auszug aus OLG Hamburg, 22.12.2010 - 2 Wx 23/09
Der Staat hat danach alles zu unterlassen, was die Ehe beschädigt oder sonst beeinträchtigt, und sie durch geeignete Maßnahmen zu fördern; anderenfalls hat er seinem Schutzauftrag nicht Genüge getan (BVerfGE 6, 55, 76; 28, 104, 113; 53, 224, 248; 76, 1, 41; 80, 81, 92 f.; 99, 216, 231 f.) Der Begriff der Ehe nach Art. 6 Absatz 1 GG räumt der Familienplanung von Mann und Frau aber keine verfassungsrechtliche Vorrangstellung ein. - BVerfG, 10.11.1998 - 2 BvR 1057/91
Familienlastenausgleich II
Auszug aus OLG Hamburg, 22.12.2010 - 2 Wx 23/09
Der Staat hat danach alles zu unterlassen, was die Ehe beschädigt oder sonst beeinträchtigt, und sie durch geeignete Maßnahmen zu fördern; anderenfalls hat er seinem Schutzauftrag nicht Genüge getan (BVerfGE 6, 55, 76; 28, 104, 113; 53, 224, 248; 76, 1, 41; 80, 81, 92 f.; 99, 216, 231 f.) Der Begriff der Ehe nach Art. 6 Absatz 1 GG räumt der Familienplanung von Mann und Frau aber keine verfassungsrechtliche Vorrangstellung ein. - BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84
Volljährigenadoption I
Auszug aus OLG Hamburg, 22.12.2010 - 2 Wx 23/09
Der Staat hat danach alles zu unterlassen, was die Ehe beschädigt oder sonst beeinträchtigt, und sie durch geeignete Maßnahmen zu fördern; anderenfalls hat er seinem Schutzauftrag nicht Genüge getan (BVerfGE 6, 55, 76; 28, 104, 113; 53, 224, 248; 76, 1, 41; 80, 81, 92 f.; 99, 216, 231 f.) Der Begriff der Ehe nach Art. 6 Absatz 1 GG räumt der Familienplanung von Mann und Frau aber keine verfassungsrechtliche Vorrangstellung ein. - BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 136/78
Ehescheidung
Auszug aus OLG Hamburg, 22.12.2010 - 2 Wx 23/09
Der Staat hat danach alles zu unterlassen, was die Ehe beschädigt oder sonst beeinträchtigt, und sie durch geeignete Maßnahmen zu fördern; anderenfalls hat er seinem Schutzauftrag nicht Genüge getan (BVerfGE 6, 55, 76; 28, 104, 113; 53, 224, 248; 76, 1, 41; 80, 81, 92 f.; 99, 216, 231 f.) Der Begriff der Ehe nach Art. 6 Absatz 1 GG räumt der Familienplanung von Mann und Frau aber keine verfassungsrechtliche Vorrangstellung ein. - BVerfG, 21.10.1980 - 1 BvR 179/78
Witwenrente
- BVerfG, 18.03.1970 - 1 BvR 498/66
Rente bei DDR-Aufenthalt
- BVerfG, 27.01.1998 - 1 BvL 15/87
Kleinbetriebsklausel I
- BVerfG, 08.04.1997 - 1 BvR 48/94
Altschulden
- BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvL 4/83
Ehegattenbezogener Ortszuschlag
- BVerfG, 10.02.1987 - 1 BvL 18/81
Einheitswerte I
- BVerfG, 10.01.1995 - 1 BvL 20/87
Verfassungswidrigkeit der Anrechnung von Ehegatteneinkommen bei der …
- BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvL 64/93
Kommunale Wählervereinigungen
- BVerfG, 12.02.1986 - 1 BvL 39/83
Arbeitslosengeld und Eigentumsgarantie
- BVerfG, 19.10.1982 - 1 BvL 39/80
Verfassungsmäßigkeit des § 34 Abs. 2 AFG
- BVerfG, 10.08.2009 - 1 BvL 15/09
Richtervorlage zu § 9 Abs. 7 LPartG unzulässig
- BVerfG, 12.02.1964 - 1 BvL 12/62
Wohnungsbauprämie
- BVerfG, 28.06.1994 - 1 BvL 14/88
Verfassungsmäßigkeit von § 127 Abs. 3 ZPO
- BVerfG, 06.11.1957 - 2 BvL 12/56
Dieselsubventionierung
- BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvL 5/81
Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG
- BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvL 8/82
Verfassungsmäßigkeit des § 77 Abs. 2 BBesG - Dienstzeitprämien
- OVG Saarland, 23.01.2009 - 1 B 438/08
Zur Anerkennung von EU-Fahrerlaubnissen im Bundesgebiet
- BVerfG, 03.12.1985 - 1 BvL 29/84
Verfassungswidrigkeit des § 606b Nr. 1 ZPO
- BVerfG, 06.02.1968 - 1 BvL 7/65
Verfassungsmäßigkeit der Begrenzung der Freibeträge nach § 110 BewG auf das …
- BVerfG, 19.02.2013 - 1 BvL 1/11
Sukzessivadoption
ob das Verbot der sukzessiven Adoption durch den Lebenspartner des zunächst Annehmenden gemäß § 9 Abs. 7 des Lebenspartnerschaftsgesetzes (LPartG) in der Fassung vom 16. Februar 2001 (BGBl I S. 266), zuletzt geändert durch Art. 7 des Gesetzes zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts vom 6. Juli 2009 (BGBl I S. 1696), mit dem Grundgesetz vereinbar ist - Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Hanseatischen Oberlandesgerichts vom 22. Dezember 2010 (2 Wx 23/09) -. - OLG Karlsruhe, 07.02.2014 - 16 UF 274/13 Das Fehlen der Elternstellung wird regelmäßig als dem Kindeswohl widersprechend gewertet (vgl. LG Düsseldorf, Beschluss vom 15.03.2012 (25 T 758/10); Hanseatisches OLG Hamburg, Beschluss vom 22.12.2012 (2 Wx 23/09) -juris).
- LG Düsseldorf, 15.03.2012 - 25 T 758/10
Annahme eines Minderjährigen als Kind (Adoption) durch eine in eingetragener …
Das Fehlen der Elternstellung würde regelmäßig dem Kindeswohl widersprechen (Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 22. Dezember 2010, - 2 Wx 23/09 - ; Stüber, Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts, FamRZ 2005, 574, 577).
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