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| OLG Köln, 30.08.2019 - 2 Wx 252/19 |
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BGB § 2271 Abs. 2 S. 1; BGB § 2270 Abs. 1
Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Erbscheinsantrags; Auslegung eines Ehegattentestaments; Wechselbezüglichkeit von Verfügungen von Eheleuten in einem gemeinschaftlichen Testament
Verfahrensgang
- AG Heinsberg, 11.07.2019 - 2 VI 217/19
- OLG Köln, 30.08.2019 - 2 Wx 252/19
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- OLG Düsseldorf, 14.01.2014 - 3 Wx 64/13
Zur Auslegung eines Erbvertrages mit Pflichtteilsstrafklausel aber ohne …
Auszug aus OLG Köln, 30.08.2019 - 2 Wx 252/19
Rn. 21 Dieses Ergebnis wird gestützt durch die Pflichtteilsstrafklausel in Ziffer 6. Es ist anerkannt, dass in der Anordnung einer Enterbung für den Fall der Geltendmachung des Pflichtteils ein Anhalt für eine Schlusserbeneinsetzung liegen kann (Senat, NJW-RR 1994, 397; OLG Düsseldorf ZEV 2014, 303; KG FamRZ 2018, 1700). - KG, 06.04.2018 - 6 W 13/18
Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments: Schlusserbenstellung der …
Auszug aus OLG Köln, 30.08.2019 - 2 Wx 252/19
Rn. 21 Dieses Ergebnis wird gestützt durch die Pflichtteilsstrafklausel in Ziffer 6. Es ist anerkannt, dass in der Anordnung einer Enterbung für den Fall der Geltendmachung des Pflichtteils ein Anhalt für eine Schlusserbeneinsetzung liegen kann (Senat, NJW-RR 1994, 397; OLG Düsseldorf ZEV 2014, 303; KG FamRZ 2018, 1700). - OLG Karlsruhe, 19.01.2006 - 14 Wx 28/05
Gemeinschaftliches Testament: Schlusserbeneinsetzung der Kinder durch eine …
Auszug aus OLG Köln, 30.08.2019 - 2 Wx 252/19
Einer generellen Auslegung einer Pflichtteilsstrafklausel als Erbeinsetzung wird allerdings entgegengehalten, dass der Erblasser nach § 1938 BGB einen Verwandten von der gesetzlichen Erbfolge ausschließen kann, ohne einen Erben einzusetzen, weshalb zusätzliche Anhaltspunkte gefordert werden (OLG Karlsruhe ZEV 2006, 409;… Staudinger/Kanzleiter, BGB, Neubearb. 2019, § 2269 Rn. 24).
- OLG Köln, 30.04.1993 - 2 Wx 58/92
Enterbung des Schlußerben - §§ 2269, 2270 Abs. 2, 2271 Abs. 2 BGB, doppelte …
Auszug aus OLG Köln, 30.08.2019 - 2 Wx 252/19
Rn. 21 Dieses Ergebnis wird gestützt durch die Pflichtteilsstrafklausel in Ziffer 6. Es ist anerkannt, dass in der Anordnung einer Enterbung für den Fall der Geltendmachung des Pflichtteils ein Anhalt für eine Schlusserbeneinsetzung liegen kann (Senat, NJW-RR 1994, 397; OLG Düsseldorf ZEV 2014, 303; KG FamRZ 2018, 1700). - OLG Hamm, 03.03.2009 - 10 U 95/08
Auslegung einer letztwilligen Verfügung
Auszug aus OLG Köln, 30.08.2019 - 2 Wx 252/19
Die Eheleute haben es indes nicht bei einem bloßen Belassen des Pflichtteils bewenden lassen (so in den vom OLG Karlsruhe a.a.O. und vom OLG Hamm BeckRS 2010, 6633 entschiedenen Fällen), was in Bezug auf den Nachlass der Erblasserin ins Leere laufen würde, sondern haben darüber hinaus ausdrücklich angeordnet, dass der Betreffende nicht Erbe des Überlebenden werden solle. - AG Heinsberg, 11.07.2019 - 2 VI 217/19
Auszug aus OLG Köln, 30.08.2019 - 2 Wx 252/19
Die Beschwerde des Beteiligten zu 1. vom 12.08.2019 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Heinsberg vom 11.07.2019 - 2 VI 217/19 - wird zurückgewiesen.
- OLG Köln, 12.12.2024 - 2 Wx 201/24
Ablehnung eines Antrags auf Erteilung eines Erbscheins; Fehlende Angaben zum …
In einem solchen Fall kann es der Wille der gemeinschaftlich testierenden Eheleute gewesen sein, den gemeinschaftlichen Kindern, wenn sie sich der von den Eltern beim Tode des Erstversterbenden gewollten Regelung fügen, eine erbrechtliche Stellung einzuräumen (Senat, Beschluss vom 30.08.2019, 2 Wx 252/19, Rn. 18 nach juris; KG…, Beschluss vom 06.04.2018, 6 W 13/18, Rn. 31 nach juris; OLG Karlsruhe…, Beschluss vom 19.01.2006, 14 Wx 28/05, Rn. 41 nach juris; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 06.01.1994, 5 W 119/93;… Grüneberg/Weidlich, BGB, 83. Aufl. 2024, § 2269 Rn. 8).Ob ein solcher Wille der Eheleute im vorliegenden Fall tatsächlich vorlag, kann aber letztlich offenbleiben, Denn dieses Auslegungsergebnis entspricht im Übrigen auch der Zweifelsregelung des § 2270 Abs. 2 Alt. 2 BGB (vgl. hierzu: Senat, Beschluss vom 30.08.2019, 2 Wx 252/19, Rn. 21 nach juris).
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