Rechtsprechung
| OLG Köln, 29.11.1989 - 2 Wx 31/89 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer weiteren Beschwerde; Voraussetzungen für die Erteilung eines Erbscheins; Anforderungen an die Auslegung eines Testaments
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Aachen, 14.07.1989 - 3 T 201/89
- OLG Köln, 29.11.1989 - 2 Wx 31/89
Papierfundstellen
- FamRZ 1990, 438
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- BGH, 23.01.1963 - V ZR 82/61
Auszug aus OLG Köln, 29.11.1989 - 2 Wx 31/89
Erblassers und unabhängig von seinem Willen eingetreten sind (BGH NJW 1963, 1150; BayObLGZ 1988, 165).Bei der sodann erforderlichen ergänzenden Testamentsauslegung haben die Tatsacheninstanzen den hypothetischen Willen der Erblasser, den sie gehabt hätten, wenn sie bei der Testamentserrichtung die tatsächlich nicht vorausgesehene Entwicklung der Verhältnisse bedacht hätten, zu erforschen, wobei für die ergänzende Auslegung Anhaltspunkte aus der Urkunde erkennbar sein müssen (BGH NJW 1963, 1151 [BGH 23.01.1963 - V ZR 82/61] ; OLG Köln, OLGZ 1969, 290).
- BGH, 05.07.1963 - V ZB 7/63
Einziehung eines Testamentsvollstreckerzeugnisses
Auszug aus OLG Köln, 29.11.1989 - 2 Wx 31/89
Der Erbschein ist mithin einzuziehen, wenn er aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht mehr mit einem solchen Inhalt erteilt werden dürfte, falls das Nachlaßgericht jetzt gemäß § 2359 BGB über die Erteilung zu entscheiden hätte (vgl. BGHZ 40, 54-56 f.; BayObLG FamRZ 1986, 608). - BayObLG, 30.12.1985 - BReg. 1 Z 96/85
Antrag auf Einziehung eines Erbscheins wegen Unrichtigkeit; Wirksamkeit der …
Auszug aus OLG Köln, 29.11.1989 - 2 Wx 31/89
Der Erbschein ist mithin einzuziehen, wenn er aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht mehr mit einem solchen Inhalt erteilt werden dürfte, falls das Nachlaßgericht jetzt gemäß § 2359 BGB über die Erteilung zu entscheiden hätte (vgl. BGHZ 40, 54-56 f.; BayObLG FamRZ 1986, 608).
- BayObLG, 16.05.1988 - BReg. 1 Z 47/87
Ermittlung des hypothetischen Erblasserwillens im Wege ergänzender …
Auszug aus OLG Köln, 29.11.1989 - 2 Wx 31/89
Erblassers und unabhängig von seinem Willen eingetreten sind (BGH NJW 1963, 1150; BayObLGZ 1988, 165). - BayObLG, 20.09.1982 - BReg. 1 Z 79/82
Zu den Voraussetzungen der Testierfähigkeit
Auszug aus OLG Köln, 29.11.1989 - 2 Wx 31/89
Dagegen kann der Senat nicht seine Auslegung an die Stelle der tatrichterlichen Auslegung setzen, und mit der Rechtsbeschwerde kann nicht geltend gemacht werden, daß die Auslegung des Tatrichters nicht die einzig mögliche oder nicht schlechthin zwingend sei (vgl. BayObLGZ 1982, 309, 313). - BayObLG, 10.03.1989 - BReg. 1a Z 79/88
Einziehung eines Erbscheins; Auslegung eines Testaments; Nur scheinbar eindeutige …
Auszug aus OLG Köln, 29.11.1989 - 2 Wx 31/89
Der Senat als Rechtsbeschwerdegericht kann diese tatrichterliche Testamentsauslegung nur auf Rechtsfehler prüfen ( §§ 27 FGG , 550 ZPO ), d.h. nur daraufhin, ob die Auslegung nach den Denkgesetzen und der feststehenden Erfahrung möglich ist, mit den gesetzlichen Auslegungsregeln in Einklang steht, dem klaren Sinn und Wortlaut der Erklärung nicht widerspricht und alle wesentlichen Tatsachen berücksichtigt (BayObLG FamRZ 1989, 786;… Keidel/Kuntze/Winkler, 12. Auflage, § 27 FGG Rdnr. 48 m.w.N.). - BayObLG, 06.06.1989 - BReg. 1a Z 34/88
Erbeinsetzungen nach Quoten entsprechend dem Wert des jeweils Zugewendeten zum …
Auszug aus OLG Köln, 29.11.1989 - 2 Wx 31/89
Insoweit enthält das Testament eine Lücke, die durch eine ergänzende Testamentsauslegung geschlossen werden kann (vgl. BayObLG FamRZ 1989, 1230;… Palandt/Edenhofer, 48. Auflage, § 2084 Anm. 1 d m.W.N.) Die Tatsacheninstanzen konnten zur Bejahung einer ausfüllungsbedürftigen Lücke im Testament auch rechtsfehlerfrei darauf verweisen, daß die Eheleute bei der Abfassung des gemeinschaftlichen Testaments vom 27. Dezember 1970 die weitere Entwicklung, insbesondere den Verkauf des den wesentlichen Teil des Vermögens bildenden Grundstücks, nicht vorausgesehen haben und insoweit eine Regelung für diesen Fall der Weiterentwicklung im Testament fehlt.
- OLG Köln, 17.07.1991 - 2 Wx 21/91
Abgrenzung von Vermächtnisanordnung zu Erbeinsetzung
Die Testamentsauslegung obliegt den Richtern der Tatsacheninstanz und bindet das Rechtsbeschwerdegericht, soweit sie nach den Denkgesetzen unter feststehenden Erfahrungen möglich ist, mit den gesetzlichen Auslegungsregeln in Einklang steht, .nicht dem klaren Sinn und Wortlaut des Testaments widerspricht und alle wesentlichen Umstände berücksichtigt (vgl. Senat FAMRZ 1990, 438) 409 (439); BayObLG … - OLG Köln, 29.01.1993 - 2 Wx 48/92
Prüfungsmaßstab eines Nachlassgerichts bei Anfechtung einer letztwilligen …
Die Tatsachenfeststellung und die Auslegung durch das Landgericht können im Verfahren der weiteren Beschwerde nur auf Rechtsfehler ( §§ 27 Abs. 1 Satz 2 FGG . 550, 561 ZPO ), d.h. nur darauf überprüft werden, ob der Tatrichter den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht ( § 12 FGG ), alle wesentlichen Umstände berücksichtigt ( § 25 FGG ) und nicht gegen gesetzliche Auslegungs- oder Beweisregeln, gegen die Denkgesetze oder gegen feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat (vgl. Senat, MDR 1982, 678; NJW 1986, 2199, 2200 [OLG Köln 19.02.1986 - 2 Wx 49/85] ; FamRZ 1989, 549, 550; 1990, 438, 439 [OLG Köln 29.11.1989 - 2 Wx 31/89] ; 1991, 1356, 1357 [OLG Köln 03.09.1990 - 2 Wx 3/90] ; Rpfleger 1982, 424; 1989, 1055, 106; …
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