Rechtsprechung
| OLG Braunschweig, 22.02.1977 - 2 Wx 33/76 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Braunschweig, 08.11.1976 - 2 Wx 33/76
- OLG Braunschweig, 22.02.1977 - 2 Wx 33/76
Papierfundstellen
- MDR 1977, 583
Wird zitiert von ... (5)
- OLG Schleswig, 08.12.2006 - 2 W 111/06
Voraussetzungen und Kostentragung bei der Instandsetzung von Wohnungseigentum
Soweit in der älteren Rechtsprechung - ohne nähere Erörterung dieser Frage - vertreten worden ist, dass der Verstoß eines Mehrheitsbeschlusses gegen § 16 Abs. 3 Satz 2 WEG nicht zur Nichtigkeit führt (vgl. BayObLGZ 1977, 89, 92; NJW 1981, 690, 691; OLG Braunschweig MDR 1977, 583; OLG Frankfurt OLGZ 1979, 145, 146; OLG Hamm NJW-RR 1995, 909, 910), ist diese Auffassung mit Rücksicht auf die vorerwähnte Entscheidung des Bundesgerichtshofs überholt. - OLG Braunschweig, 22.08.1983 - 2 W 35/83
Schadensersatz aufgrund des Eindringens von Feuchtigkeit in Wohnungen ; Vorliegen …
Es wird daran festgehalten, daß auch Mehrheitsbeschlüsse über bauliche Veränderungen und Aufwendungen, die über die ordnungsgemäße Instandsetzung gemeinschaftlichen Eigentums hinausgehen (§ 22 Abs. 1 WEG) sowie über diesbezügliche Kosten (§ 16 Abs. 3 WEG) nicht nichtig, sondern bloß innerhalb der Monatsfrist des § 23 Abs. 4 WEG anfechtbar sind (vgl. schon Senatsbeschluß MDR 1977, 583).Das wäre zwar der Fall, wenn der Versammlungsbeschluß in das Sondereigentum des Antragstellers eingriffe, wie der Senat bereits mit Beschluß 2 Wx 33/76 vom 22.02.1977 (MDR 1977, 583) in anderer Sache ausgeführt hat.
- BayObLG, 17.12.1987 - BReg. 2 Z 84/87
Umfang der Zustimmungsbedürftigkeit der Errichtung eines Gartenhäuschens als …
Der Eigentümerbeschluss ist aber, auch wenn er gegen § 22 Abs. 1 WEG verstößt, nicht nichtig, denn diese Bestimmung ist nicht zwingendes Recht (BayObLGZ 1981, 21/26; BayObLG ZMR 1986, 249; BayObLG WuM 1987, 327 ; OLG Braunschweig MDR 1977, 583;… Bärmann/Pick/Merle WEG 6.Aufl. RdNr.15, Weitnauer WEG 6. Aufl. RdNr.1, je zu § 22). - OLG Braunschweig, 15.11.1993 - 3 W 22/93 kam es auf die vom Antragsteller vermißte Einstimmigkeit/Zustimmung aller Wohnungseigentümer zu der Änderung wegen der Verbindlichkeit der Mehrheitsbeschlüsse fortan nicht mehr an, denn ohne Anfechtung und Ungültigkeitserklärung werden ursprünglich fehlerhafte Verteilungsschlüsseländerungen wirksam (BGHZ 54, 65, 69, OLG Braunschweig MDR 77, 583 und 2 W 35/83 vom 22. August 1983), und zwar mit Bestandskraft auch gegen Sondernachfolger von Wohnungseigentümern (§ 10 Abs. 3 WEG).
- OLG Hamburg, 10.01.1989 - 2 W 25/88
Verfahrensrechtliche Konsequenzen wegen Verfahrensverstoßes eines Landgerichts; …
c) Nichtig ist ein in der Versammlung der Wohnungseigentümer gefaßter Beschluß nur, wenn ein Verstoß gegen die guten Sitten, ein Verstoß gegen ein zwingendes gesetzliches Verbot oder ein Eingriff in den Wesensgehalt des Sondereigentums vorliegen (vgl. BGHZ 54, 65; BGH WPM 83, 1412; BayObLG ZMR 85, 132; sowie ZMR 86, 249, 448; BayObLGZ 73, 78; OLG Braunschweig MDR 77, 583).
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Rechtsprechung
| OLG Braunschweig, 08.11.1976 - 2 Wx 33/76 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Beteiligung an durch eine Wohneigentumsgemeinschaft beschlossenen Rücklagenbildung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beteiligung an durch eine Wohneigentumsgemeinschaft beschlossenen Rücklagenbildung
Verfahrensgang
- OLG Braunschweig, 08.11.1976 - 2 Wx 33/76
- OLG Braunschweig, 22.02.1977 - 2 Wx 33/76
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BGH, 21.05.1970 - VII ZB 3/70
Bestandskraft von Mehrheitsbeschlüssen der Eigentümerversammlung; …
Auszug aus OLG Braunschweig, 08.11.1976 - 2 Wx 33/76
Haben Gemeinschafter einen Mehrheitsbeschluß über eine Angelegenheit gefaßt, welche einem Mehrheitsbeschluß nicht zugänglich war, sondern Einstimmigkeit erfordert hätte, so ist ein solcher Beschluß grundsätzlich nur dann ungültig, wann er auf einen binnen 1 Monats seit der Beschlußfassung gestellten Antrag hin für ungültig erklärt wird (BGHZ 54, 65 mit zustimmender Anmerkung Pick, NJW 1970, 2061). - OLG Hamm, 11.08.1970 - 15 W 232/69
Auszug aus OLG Braunschweig, 08.11.1976 - 2 Wx 33/76
Jedenfalls muß der Antragsgegner sich an der von der Mehrheit der Gemeinschafter beschlossenen Rücklagenbildung für Außenanlagen aufgrund der Abrechnung 1974/75 und den Wirtschaftsplans 1975/76, der freilich bloß eine Vorausschätzung darstellt (OLG Hamm OLGZ 1971, 96, 100; BayObLG 1974, 173), im ausgesprochenen Umfang beteiligen.
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