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Rechtsprechung
   OLG Köln, 28.08.1996 - 2 Wx 37/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,12964
OLG Köln, 28.08.1996 - 2 Wx 37/95 (https://dejure.org/1996,12964)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.08.1996 - 2 Wx 37/95 (https://dejure.org/1996,12964)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. August 1996 - 2 Wx 37/95 (https://dejure.org/1996,12964)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GBO §§ 19, 20 ; KostO §§ 16, 36, 136

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (8)

  • KG, 19.12.1986 - 1 W 5529/85

    Einseitiger Widerruf einer übereinstimmenden Hinterlegungsanweisung

    Auszug aus OLG Köln, 28.08.1996 - 2 Wx 37/95
    Aufgabe der Vertragsgestaltung ist es deshalb hier, unter Einschaltung des Notars eine der Zug-um-Zug-Leistung entsprechende Absicherung beider Seiten gegen das Risiko zu erreichen, die eigene Leistung zu erbringen, ohne die versprochene Gegenleistung erlangen zu können (vgl. KG WM 1987, 548, 549 = DNotZ 1987, 577 ).

    Aufgabe der Vertragsgestaltung ist es deshalb hier, unter Einschaltung des Notars eine der Zug-um-ZugLeistung entsprechende Absicherung beider Seiten gegen das Risiko zu erreichen, die eigene Leistung zu erbringen, ohne die versprochene Gegenleistung erlangen zu können (vgl. KG WM 1987, 548, 549 = DNotZ 1987, 577 = MittRhNotK 1987, 135 ).

  • OLG Köln, 28.02.1997 - 2 Wx 16/97

    Beurkundung durch Auflassung

    Auszug aus OLG Köln, 28.08.1996 - 2 Wx 37/95
    11. Kostenrecht - Getrennte Beurkundung von Auflassung und Eintragungsbewilligung (m. Anm. Recker) (OLG Köln, Beschl. vom 28.2. 1997 - 2 Wx 16/97 - mitgeteilt von Richter am OLG Torsten Schmidt-Eichhorn, Köln) Koste §§ 16; 36 GBO §§ 19; 20; 29 BGB §§ 873; 925 "Der Notar wird unwiderruflich bevollmächtigt, die Eintragung des Eigentumswechsels in das Grundbuch für den Verkäufer zu bewilligen, Anträge aus dieser Urkunde einzeln und eingeschränkt zu stellen und zurückzuziehen sowie diese Urkunde durch eigene Erklärungen zu ändern und zu ergänzen.
  • OLG Köln, 02.10.1992 - 2 Wx 14/92
    Auszug aus OLG Köln, 28.08.1996 - 2 Wx 37/95
    Nach der Rspr. des Senats stellt es eine unrichtige Sachbehandlung i.S.d. § 16 Abs. 1 KostO dar, wenn in dem Fall, daß der Grundstückskaufpreis unter Belastung des zu erwerbenden Grundstücks finanziert werden soll, der Notar die Abtretung des Anspruchs auf Auszahlung des Darlehens erst im Zusammenhang mit der Bestellung des Grundpfandrechts beurkundet, ohne auf die kostensparende Möglichkeit hingewiesen zu haben, die Abtretung des Anspruchs bereits in den Grundstückskaufvertrag aufzunehmen (vgl. Senat MittRhNotK 1989, 87, 88 f.; Senat JurBüro 1993, 100 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.04.1979 - VII A 2294/78
    Auszug aus OLG Köln, 28.08.1996 - 2 Wx 37/95
    Allerdings liegt es nahe, daß die Gemeinde die Entscheidung über die Ausübung eines Vorkaufsrechts nur dann sachgerecht treffen kann, wenn ihr der vollständige Inhalt des Kaufvertrages mitgeteilt worden ist (vgl. OVG Münster NJW 1980, 1067 = DNotZ 1979, 617 = MittRhNotK 1979, 105 ).
  • OLG Köln, 18.10.1991 - 2 Wx 20/91

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Anforderungen an die …

    Auszug aus OLG Köln, 28.08.1996 - 2 Wx 37/95
    Auch wenn die Auflassung nach § 20 GBO die Eintragungsbewilligung nicht entbehrlich macht, ist sie doch regelmäßig dahin auszulegen, daß sie gleichzeitig die Eintragungsbewilligung umfaßt (vgl. Senat RPfleger 1992, 153 = DNotZ 1992, 371 ;… Demharter, 21. Aufl. 1995, § 20 GBO , Rn. 2; Schmitz, JuS 1995, 333 ).
  • BGH, 08.04.1959 - V ZR 136/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Köln, 28.08.1996 - 2 Wx 37/95
    Die Mitteilung des Kaufvertrages an einen Vorkaufsberechtigten bedarf keiner Form (vgl. BGH MDR 1959, 649 = DNotZ 1959, 472 ).
  • OLG Köln, 15.09.1989 - 2 Wx 14/89
    Auszug aus OLG Köln, 28.08.1996 - 2 Wx 37/95
    Diese Voraussetzung ist aber auch dann erfüllt, wenn es der Notar unterläßt, bei verschiedenen, in gleicher Weise sicheren und zweckmäßigen Gestaltungsmöglichkeiten darauf hinzuweisen, welcher der in Betracht kommenden Wege kostengünstiger ist (vgl. Senat JurBüro 1989, 105, 106 = MittRhNotK 1989, 87 ; JurBüro 1990, 75, 77 f.; 1993, 100, 101; OLG Saarbrücken DNotZ 1982, 451 f.;… Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann, a.a.O., Rn. 49, 51).
  • OLG Saarbrücken, 05.01.1982 - 5 W 171/81
    Auszug aus OLG Köln, 28.08.1996 - 2 Wx 37/95
    Diese Voraussetzung ist aber auch dann erfüllt, wenn es der Notar unterläßt, bei verschiedenen, in gleicher Weise sicheren und zweckmäßigen Gestaltungsmöglichkeiten darauf hinzuweisen, welcher der in Betracht kommenden Wege kostengünstiger ist (vgl. Senat JurBüro 1989, 105, 106 = MittRhNotK 1989, 87 ; JurBüro 1990, 75, 77 f.; 1993, 100, 101; OLG Saarbrücken DNotZ 1982, 451 f.;… Korintenberg/Lappe/Bengel/Reimann, a.a.O., Rn. 49, 51).
  • OLG Köln, 28.02.1997 - 2 Wx 16/97

    Beurkundung durch Auflassung

    28. August 1996 - 2 Wx 37/95 - ausgesprochen, dem Ansatz der Gebühr für die gesonderte Beurkundung der Eintragungsbewilligung stehe hier der Einwand der unrichtigen Sachbehandlung ( § 16 Abs. 1 KostO ) entgegen.

    Der Senat hält an der Auffassung fest, die er schon in seinem von dem Landgericht zutreffend zitierten Beschloß vom 23. August 1996 - 2 Wx 37/95 - vertreten hat, daß es in Fällen der vorliegenden Art das Sicherungsinteresse der Beteiligten nicht gebietet, den Weg getrennter Beurkundung von Auflassung und Eintragungsbewilligung zu beschreiten.

    Diese Voraussetzung ist aber auch dann erfüllt, wenn es der Notar unterläßt, bei verschiedenen, in gleicher Weise sicheren und zweckmäßigen Gestaltungsmöglichkeiten darauf hinzuweisen, welcher der in Betracht kommenden Wege kostengünstiger ist (vgl. Senat, JurBüro 1989, 105, 106; Senat, JurBüro 1990, 75, 77 f.; Senat, JurBüro 1993, 100, 101; Senat, Beschloß vom 28. August 1996 - 2 Wx 37/95 - OLG Saarbrücken, DNotZ 1982, 451 f.;… Bengel in: Korintenberg/Lappe/ Bengel/Reimann, a.a.O., Rdn. 49, 51).

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