Rechtsprechung
| OLG Köln, 19.02.1986 - 2 Wx 49/85 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wirksamkeit eines vom Erblasser möglicherweise vergessenen Testaments ; Pflicht eines im Ausland zugelassenen Rechtsanwalts eine bei einem deutschen Gericht eingereichte Beschwerde durch einen in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt unterzeichnen zu lassen; Beerbung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- nrw.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Aachen, 11.09.1985 - 3 T 386/84
- OLG Köln, 19.02.1986 - 2 Wx 49/85
- OLG Köln, 08.09.1986 - 2 Wx 49/85
Papierfundstellen
- NJW 1986, 2199
- Rpfleger 1986, 224
Wird zitiert von ... (4)
- OLG Köln, 30.04.1993 - 2 Wx 58/92
Enterbung des Schlußerben - §§ 2269, 2270 Abs. 2, 2271 Abs. 2 BGB, doppelte …
Die Tatsachenfeststellung und die Auslegung durch das Landgericht können im Verfahren der weiteren Beschwerde nur auf Rechtsfehler (§§ 27 Abs. 1 Satz 2 FGG, 550, 561 ZPO), d.h. nur darauf überprüft werden, ob der Tatrichter den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht (§ 12 FGG), alle wesentlichen Umstände berücksichtigt (§ 25 FGG) und nicht gegen gesetzliche Auslegungs- oder Beweisregeln, gegen die Denkgesetze oder gegen feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat (vgl. Senat, MDR 1982, 678:, NJW 1986, 2199, 2200; FamRZ 1989, 549, 550: 1990, 438, 439; 1991, 1356, 1357; Rpfleger 1982, 424; 1989, 105, 106 m.w.Nachw.).Die Auslegung einer letztwilligen Verfügung hält der Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht vielmehr bereits dann stand, wenn der vom Tatrichter gezogene Schluß möglich ist (Senat, NJW 1986, 2199, 2200; FamRZ 1991, 1356, 1357 m.w.Nachw.).
- LG Köln, 15.07.2014 - 2 O 534/13
Beweglicher französischer Nachlass; Erbstatut; deutsche Staatsangehörigkeit; …
Das Erbstatut ist auch für die Testamentsauslegung maßgeblich (BayObLG v. 18.03.2003 - 1 Z BR 71/02, ZEV 2003, 503, dort Tz.65; OLG Düsseldorf v. 13.06.2013 - I-3 Wx 246/12 u.a., ZEV 2013, 552; OLG Köln v. 19.02.1986 - 2 Wx 49/85, NJW 86, 2199); nach dem Erbstatut beurteilen sich grundsätzlich auch die Voraussetzungen und Wirkungen der Verfügungen von Todes wegen, insbesondere der statthafte Inhalt des Testaments hinsichtlich der Möglichkeit von Erbeinsetzungen oder Vermächtnisanordnungen (…Thorn, in: Palandt, BGB, 73. Aufl. 2014, Art. 25 EGBGB Rz 11). - OLG Köln, 29.01.1993 - 2 Wx 48/92
Prüfungsmaßstab eines Nachlassgerichts bei Anfechtung einer letztwilligen …
Die Tatsachenfeststellung und die Auslegung durch das Landgericht können im Verfahren der weiteren Beschwerde nur auf Rechtsfehler ( §§ 27 Abs. 1 Satz 2 FGG . 550, 561 ZPO ), d.h. nur darauf überprüft werden, ob der Tatrichter den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht ( § 12 FGG ), alle wesentlichen Umstände berücksichtigt ( § 25 FGG ) und nicht gegen gesetzliche Auslegungs- oder Beweisregeln, gegen die Denkgesetze oder gegen feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat (vgl. Senat, MDR 1982, 678; NJW 1986, 2199, 2200 [OLG Köln 19.02.1986 - 2 Wx 49/85] ; FamRZ 1989, 549, 550; 1990, 438, 439 [OLG Köln 29.11.1989 - 2 Wx 31/89] ; 1991, 1356, 1357 [OLG Köln 03.09.1990 - 2 Wx 3/90] ; Rpfleger 1982, 424; 1989, 1055, 106; …Die Auslegung einer letztwilligen Verfügung hält der Überprüfung durch das Rechtsbeschwerdegericht vielmehr bereits dann stand, wenn der vom Tatrichter gezogene Schluß - wie hier - möglich ist (Senat NJW 1986, 2199, 2200 [OLG Köln 19.02.1986 - 2 Wx 49/85] ; FamRZ 1991, 549, 550 [BGH 05.12.1990 - XII ZB 121/90] ; …
- OLG Köln, 02.10.1995 - 2 Wx 33/95 Die Tatsachenfeststellung und die Auslegung durch das Landgericht können im Verfahren der weiteren Beschwerde nur auf Rechtsfehler (§§ 27 I 2 FGG, 550, 561 ZPO), d.h. nur darauf überprüft werden, ob der Tatrichter den maßgeblichen Sachverhalt ausreichend erforscht (§ 12 FGG) alle wesentlichen Umstände berücksichtigt (§ 25 FGG) und nicht gegen gesetzliche Auslegungs- oder Beweisregeln, gegen die Denkgesetze oder gegen feststehende Erfahrungssätze verstoßen hat (vgl. Senat NJW 1986, 2199; FamRZ 1989, 549; 1991, 1356;… Keidel-Kuntze-Winkler, Freiwillige Gerichtsbarkeit, Teil A, 13. Auflage (1992), § 27 Rn. 48 mit weiteren Nachweisen).
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 08.09.1986 - 2 Wx 49/85 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- nrw.de (Leitsatz)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
FGG § 13a
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Gesamtschuldner; Unzulässiges Rechtsmittel; Unbegründetes Rechtsmittel; Beschwerdeführer
Verfahrensgang
- LG Aachen, 11.09.1985 - 3 T 386/84
- OLG Köln, 19.02.1986 - 2 Wx 49/85
- OLG Köln, 08.09.1986 - 2 Wx 49/85
Papierfundstellen
- Rpfleger 1987, 23
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Köln, 16.01.2026 - 26 W 14/25
Personenstandsverfahren auf Berichtigung des Eheregisters nach einer von den …
Die Beschwerdeführer haften zu gleichen Teilen, weil keine Anhaltspunkte für eine andere Quotierung vorliegen, insbesondere kein unterschiedliches Gewicht der Interessen der Eheleute erkennbar ist (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 8. September 1986 - 2 Wx 49/85, juris;… Sternal-Weber, FamFG, 20. Aufl., § 81 Rn. 12 mwN). - BayObLG, 15.09.2000 - 1Z BR 104/00
Beschwerde gegen die Fortsetzung des Geschäftswerts des Beschwerdeverfahrens
Die unterliegenden Beteiligten zu 1 bis 12 haften mangels einer anderen Verteilung gleichmäßig, d.h. je zu 1/12 (BayObLGZ 1959, 360/365; RPfleger 1977, 26; OLG Köln RPfleger 1987, 23;… Bassenge/Herbst § 13a FGG Rn. 10).
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