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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 30.09.2024 - 2 Wx 58/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,42775
OLG Naumburg, 30.09.2024 - 2 Wx 58/23 (https://dejure.org/2024,42775)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 30.09.2024 - 2 Wx 58/23 (https://dejure.org/2024,42775)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 30. September 2024 - 2 Wx 58/23 (https://dejure.org/2024,42775)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Auslegung eines Ehegattentestaments mit einer sog. Katastrophenklausel

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2025, 85
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 08.12.1982 - IVa ZR 94/81

    Testamentsauslegung bei Hoferbenbestimmung.

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.09.2024 - 2 Wx 58/23
    Bei der Auslegung einer letztwilligen Verfügung ist zwar zunächst vom Wortlaut auszugehen, gleichwohl ist der Auslegung durch diesen Wortlaut keine Grenze gesetzt, sondern es ist eine wertende Gesamtbetrachtung aller Umstände der Testamentserrichtung vorzunehmen (vgl. BGH, Urteil v. 08.12.1982 - IVa ZR 94/81 - BGHZ 86, 41, in juris Rz. 16 m.w.N.;… BGH, Beschluss v. 12.07.2017 - IV ZB 15/16 - ZEV 2017, 629, in juris Rz. 15 m.w.N.).

    Erst nach der Ermittlung des Erblasserwillens ist darüber zu befinden, ob dieser im Testament eine hinreichende Stütze findet und damit auch formgültig erklärt worden ist (vgl. BGH, Urteil v. 08.12.1982, a.a.O., in juris Rz. 17 m.w.N.).

  • BayObLG, 30.09.1996 - 1Z BR 104/96

    Auslegung der Formulierung "sollte mir und meiner Ehefrau gemeinsam was passieren …

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.09.2024 - 2 Wx 58/23
    Bei einem gemeinschaftlichen Testament kommt es nicht nur auf den Willen des Erblassers an, um dessen Verfügung es geht, sondern es ist zu prüfen, ob ein nach dem Verhalten des einen Ehegatten mögliches Auslegungsergebnis auch dem Willen des anderen Teils entsprochen hat (…vgl. BGH, Urteil v. 07.10.1992 - IV ZR 160/91 - FamRZ 1993, 318, in juris Rz. 12 m.w.N.; BayObLG, Beschluss v. 30.09.1996 - 1Z BR 104/96 - FamRZ 1997, 389, in juris Rz. 32).

    Gerade bei der sog. Katastrophenklausel, also einer Regelung für den Fall, dass beiden Ehegatten oder auch einem Dritten gleichzeitig oder sehr kurze Zeit nacheinander etwas zustößt, ist im Rahmen der Auslegung zu differenzieren, ob hiermit eine Bedingung geregelt werden sollte oder ggf. nur eine Erläuterung, insbesondere ein Motiv benannt wurde (vgl. nur BayObLG, Beschluss v. 30.09.1996 - 1Z BR 104/96 - FamRZ 1997, 389, in juris Rz. 32 ff.).

  • BGH, 12.07.2017 - IV ZB 15/16

    Voraussetzungen der ergänzenden Testamentsauslegung: Umfang der durch Auslegung …

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.09.2024 - 2 Wx 58/23
    Bei der Auslegung einer letztwilligen Verfügung ist zwar zunächst vom Wortlaut auszugehen, gleichwohl ist der Auslegung durch diesen Wortlaut keine Grenze gesetzt, sondern es ist eine wertende Gesamtbetrachtung aller Umstände der Testamentserrichtung vorzunehmen (…vgl. BGH, Urteil v. 08.12.1982 - IVa ZR 94/81 - BGHZ 86, 41, in juris Rz. 16 m.w.N.; BGH, Beschluss v. 12.07.2017 - IV ZB 15/16 - ZEV 2017, 629, in juris Rz. 15 m.w.N.).
  • BGH, 07.10.1992 - IV ZR 160/91

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.09.2024 - 2 Wx 58/23
    Bei einem gemeinschaftlichen Testament kommt es nicht nur auf den Willen des Erblassers an, um dessen Verfügung es geht, sondern es ist zu prüfen, ob ein nach dem Verhalten des einen Ehegatten mögliches Auslegungsergebnis auch dem Willen des anderen Teils entsprochen hat (vgl. BGH, Urteil v. 07.10.1992 - IV ZR 160/91 - FamRZ 1993, 318, in juris Rz. 12 m.w.N.;… BayObLG, Beschluss v. 30.09.1996 - 1Z BR 104/96 - FamRZ 1997, 389, in juris Rz. 32).
  • OLG Stuttgart, 14.05.2018 - 8 W 302/16

    Nachlasssache: Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung der …

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.09.2024 - 2 Wx 58/23
    Es ist aber als eine Ausnahme von der Notwendigkeit einer formellen Beschwer anerkannt, dass bei einer Versagung der Erteilung eines Erbscheins das Beschwerderecht nicht nur dem antragstellenden Miterben zusteht, sondern auch demjenigen im Antrag ausgewiesenen Miterben, der selbst keinen Antrag gestellt hat, aber den Antrag zum Zeitpunkt der Einlegung der Beschwerde bzw. - wie hier - der Anschließung an die Beschwerde noch wirksam stellen kann (…vgl. KG Berlin, Beschluss v. 10.04.1990 - 1 W 5405/87 - FamRZ 1990, 1292, in juris Rz. 3 f. m.w.N.; OLG Stuttgart, Beschluss v. 14.05.2018 - 8 W 302/16 - FamRZ 2019, 65, in juris Rz. 19;… vgl. auch Meyer-Holz in: Keidel, FamFG, 19. Aufl. 2017, § 59 Rn.. 78;… Abramenko in: Prütting/ Helms, FamFG, 4. Aufl. 2018, § 59 Rn. 20).
  • BGH, 17.05.1976 - AnwZ (B) 39/75

    Zuschuß für neben amtliche Berufsschullehrkräfte

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.09.2024 - 2 Wx 58/23
    Eine Erledigung ist nicht eingetreten, weil mit dem Tode des Beteiligten zu 1 der Verfahrensgegenstand - die Feststellung des Erbrechts nach dem Erblasser - nicht weggefallen ist (vgl. allgemein zur Erledigung in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit BGH, Beschluss v. 17.05.1976 - AnwZ (B) 39/75 - BGHZ 66, 297, in juris Rz. 13 ff.).
  • OLG Zweibrücken, 05.11.1999 - 3 W 112/99

    Rechtmäßigkeit einer Stiftungsgründung durch Testament

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.09.2024 - 2 Wx 58/23
    Für Fälle der Rechtsnachfolge nach dem verstorbenen Beteiligten ist im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit anerkannt, dass durch den Tod eines Beteiligten keine Unterbrechung stattfindet, sondern das Verfahren mit dem Rechtsnachfolger fortzuführen ist, der ggf. von Amts wegen ermittelt werden muss (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss v. 05.11.1999 - 3 W 112/99 - FGPrax 2000, 66, in juris Rz. 31 m.w.N.).
  • KG, 10.04.1990 - 1 W 5405/87

    Antrag; Erbschein; Erbe; Miterbe; Beschwerde; Beschwerderecht; Erstbeschwerde

    Auszug aus OLG Naumburg, 30.09.2024 - 2 Wx 58/23
    Es ist aber als eine Ausnahme von der Notwendigkeit einer formellen Beschwer anerkannt, dass bei einer Versagung der Erteilung eines Erbscheins das Beschwerderecht nicht nur dem antragstellenden Miterben zusteht, sondern auch demjenigen im Antrag ausgewiesenen Miterben, der selbst keinen Antrag gestellt hat, aber den Antrag zum Zeitpunkt der Einlegung der Beschwerde bzw. - wie hier - der Anschließung an die Beschwerde noch wirksam stellen kann (vgl. KG Berlin, Beschluss v. 10.04.1990 - 1 W 5405/87 - FamRZ 1990, 1292, in juris Rz. 3 f. m.w.N.;… OLG Stuttgart, Beschluss v. 14.05.2018 - 8 W 302/16 - FamRZ 2019, 65, in juris Rz. 19;… vgl. auch Meyer-Holz in: Keidel, FamFG, 19. Aufl. 2017, § 59 Rn.. 78;… Abramenko in: Prütting/ Helms, FamFG, 4. Aufl. 2018, § 59 Rn. 20).
  • OLG Zweibrücken, 25.02.2026 - 8 W 88/25

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments hinsichtlich der …

    Dabei kommt es auch nicht darauf an, dass die Eheleute nicht das Wort "Vermögen", sondern das Wort "Nachlass" verwendet haben (OLG Köln, Beschluss vom 12.12.2024 - 2 Wx 201/24, FGPrax 2025, 85), zumal nicht auszuschließen ist, dass die Eheleute das Wort "Vermögen" versehentlich nicht aufgenommen haben und die Regelung (juristisch präzise) wie folgt lauten sollte: " in der Verwendung des eigenen Vermögens und des Nachlasses des Erstversterbenden von uns aber keinen Einschränkungen unterliegt [...].".
  • OLG Brandenburg, 10.02.2026 - 3 W 14/23

    Voraussetzung für die Wirksamkeit der in der Mitunterzeichnung zum Ausdruck …

    Eine Erledigung ist nicht eingetreten, weil mit dem Tod des Beteiligten zu 1 der Verfahrensgegenstand - die Feststellung des Erbrechts nach dem Erblasser - nicht weggefallen ist (OLG Naumburg, Beschluss vom 30.09.2024 - 2 Wx 58/23, FGPrax 2025, 85).
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