Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×

Rechtsprechung
   BayObLG, 31.01.1980 - BReg. 2 Z 24/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,3214
BayObLG, 31.01.1980 - BReg. 2 Z 24/79 (https://dejure.org/1980,3214)
BayObLG, Entscheidung vom 31.01.1980 - BReg. 2 Z 24/79 (https://dejure.org/1980,3214)
BayObLG, Entscheidung vom 31. Januar 1980 - BReg. 2 Z 24/79 (https://dejure.org/1980,3214)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1980,3214) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen eines wichtigen Grundes zur Versagung der Zustimmung des Verwalters

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BayObLGZ 1980, 29
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (56)Zitiert selbst (21)

  • BayObLG, 04.01.1973 - BReg. 2 Z 73/72

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Verwalter; Zustimmung; Beruf; …

    Auszug aus BayObLG, 31.01.1980 - BReg. 2 Z 24/79
    Denn diese spezielle Regelung, die zur Folge hat, daß gegen den Verwalter vor einer solchen Beschlußfassung nicht gerichtlich vorgegangen werden kann (vgl. BayObLGZ 1973, 1/2 f.; diese Entscheidung ist der im vorigen Absatz vertretenen Auffassung deswegen nicht hinderlich, weil die Eigentümer in dem dort gegebenen Fall zwar die ablehnende Haltung des Verwalters gebilligt, diesem aber die alleinige Sachentscheidungskompetenz zur Zustimmungsfrage zuerkannt hatten), ändert an den oben erwähnten allgemeinen Gesichtspunkten zur Verwalterstellung nichts.

    Denn die Rechtslage war auch hinsichtlich der Frage zweifelhaft, ob der Käufer R. nicht auf Grund der im Vertrag vom 14.4.1976 bereits erklärten Auflassung und der dort bewilligten Auflassungsvormerkung schon zur Stellung eines Antrags nach § 43 Abs. 1 Nr. 2 WEG befugt war (vgl. BayObLGZ 1973, 1/6; KG NJW 1970, 330; OLGZ 1979, 290).

  • BayObLG, 19.08.1977 - BReg. 2 Z 52/76
    Auszug aus BayObLG, 31.01.1980 - BReg. 2 Z 24/79
    bb) Die als Inhalt des Sondereigentums ins Grundbuch eingetragene Nr. 6 MO unterliegt wie alle Grundbucheintragungen und dort zulässigerweise in Bezug genommenen Eintragungsbewilligungen der selbständigen Auslegung durch das Rechtsbeschwerdegericht (BGHZ 37, 147/148 f.; 59, 205/208 f.; BayObLGZ 1977, 226/230; 1978, 214/217).

    Auch wenn der Antragsteller, wie er behauptet, zu der Eigentümer Versammlung vom 26.7.1976 nicht geladen worden sein sollte, würde dies, wie auch sonst bei Einberufungsmängeln, nicht zur Nichtigkeit, sondern nur zur Anfechtbarkeit (§ 23 Abs. 4, § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG) der in der Versammlung gefaßten Beschlüsse geführt haben (BayObLGZ 1973, 68/70; 1977, 226/232 sowie Senatsbeschluß vom 28.9.1979 BReg. 2 Z 37/78).

  • BGH, 16.06.1972 - V ZR 93/70

    Erbbaurecht für Werkstattgebäude

    Auszug aus BayObLG, 31.01.1980 - BReg. 2 Z 24/79
    bb) Die als Inhalt des Sondereigentums ins Grundbuch eingetragene Nr. 6 MO unterliegt wie alle Grundbucheintragungen und dort zulässigerweise in Bezug genommenen Eintragungsbewilligungen der selbständigen Auslegung durch das Rechtsbeschwerdegericht (BGHZ 37, 147/148 f.; 59, 205/208 f.; BayObLGZ 1977, 226/230; 1978, 214/217).

    Dabei ist auf den Wortlaut und Sinn abzustellen, wie sich dieser für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen oder in Bezug Genommenen ergibt (BGHZ 59, 205/209;… BayObLG aaO).

  • BayObLG, 09.03.1977 - BReg. 2 Z 79/76

    Wohnungseigentum; Eigentum; Wohnanlage; Hobbyraum; Veräußerung; Zustimmung; …

    Auszug aus BayObLG, 31.01.1980 - BReg. 2 Z 24/79
    Durch die Vorschrift des § 12 WEG sollen die Eigentümer in die Lage versetzt werden, sich dagegen zu schützen, daß Wohnungs- oder Teileigentum in die Hand eines persönlich oder finanziell Unzuverlässigen gerät (BayObLGZ 1977, 40/42).

    Denn der Verwalter wird in solchen Fällen zwar im eigenen Namen, aber lediglich treuhänderisch in verdeckter (mittelbarer) Stellvertretung im Interesse der Eigentümer tätig, deren schutzwürdige Belange er zu wahren hat (vgl. BayObLGZ 1972, 139/141 f., 348/351; 1977, 40/42 f.;… Palandt BGB 39. Aufl. Einf. 1 b, 3 vor § 164, WEG § 27 Anm. 1).

  • BGH, 15.05.1972 - II ZR 70/70

    Wirkungen des Ausschlusses eines Gesellschafters von anderen Gesellschaftern …

    Auszug aus BayObLG, 31.01.1980 - BReg. 2 Z 24/79
    hh) Bei dem Eigentümerbeschluß vom 26.7.1976 handelt es sich entgegen der Meinung des Antragstellers auch nicht nur darum, daß ein in der Versammlung gestellter Antrag lediglich keine Mehrheit gefunden hätte (negatives Abstimmungsergebnis, sog. negativer Beschluß; vgl. BGH MDR 1972, 933; BayObLGZ 1972, 150/153; 1974, 172/175; Baltzer GmbH-Rdsch. 1972, 57/60 ff.), mit der Folge, daß ein Eigentümerbeschluß, der angefochten werden konnte, gar nicht vorläge.
  • BayObLG, 21.02.1973 - BReg. 2 Z 3/73

    Anfechtung eines Beschlusses der Wohnungseigentümer; Rüge der unzulänglichen …

    Auszug aus BayObLG, 31.01.1980 - BReg. 2 Z 24/79
    Auch wenn der Antragsteller, wie er behauptet, zu der Eigentümer Versammlung vom 26.7.1976 nicht geladen worden sein sollte, würde dies, wie auch sonst bei Einberufungsmängeln, nicht zur Nichtigkeit, sondern nur zur Anfechtbarkeit (§ 23 Abs. 4, § 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG) der in der Versammlung gefaßten Beschlüsse geführt haben (BayObLGZ 1973, 68/70; 1977, 226/232 sowie Senatsbeschluß vom 28.9.1979 BReg. 2 Z 37/78).
  • BayObLG, 18.04.1974 - BReg. 2 Z 8/74
    Auszug aus BayObLG, 31.01.1980 - BReg. 2 Z 24/79
    hh) Bei dem Eigentümerbeschluß vom 26.7.1976 handelt es sich entgegen der Meinung des Antragstellers auch nicht nur darum, daß ein in der Versammlung gestellter Antrag lediglich keine Mehrheit gefunden hätte (negatives Abstimmungsergebnis, sog. negativer Beschluß; vgl. BGH MDR 1972, 933; BayObLGZ 1972, 150/153; 1974, 172/175; Baltzer GmbH-Rdsch. 1972, 57/60 ff.), mit der Folge, daß ein Eigentümerbeschluß, der angefochten werden konnte, gar nicht vorläge.
  • BayObLG, 21.04.1972 - BReg. 2 Z 125/71

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde; …

    Auszug aus BayObLG, 31.01.1980 - BReg. 2 Z 24/79
    hh) Bei dem Eigentümerbeschluß vom 26.7.1976 handelt es sich entgegen der Meinung des Antragstellers auch nicht nur darum, daß ein in der Versammlung gestellter Antrag lediglich keine Mehrheit gefunden hätte (negatives Abstimmungsergebnis, sog. negativer Beschluß; vgl. BGH MDR 1972, 933; BayObLGZ 1972, 150/153; 1974, 172/175; Baltzer GmbH-Rdsch. 1972, 57/60 ff.), mit der Folge, daß ein Eigentümerbeschluß, der angefochten werden konnte, gar nicht vorläge.
  • BayObLG, 31.01.1973 - BReg. 2 Z 2/73
    Auszug aus BayObLG, 31.01.1980 - BReg. 2 Z 24/79
    Es erscheint angebracht, die in den drei Instanzen erwachsenen Gerichtskosten dem in der Sache unterliegenden Antragsteller aufzuerlegen, von einer Anordnung der Erstattung außergerichtlicher Kosten jedoch angesichts der unterschiedlichen Entscheidungen der Vorinstanzen und der zweifelhaft gewesenen Rechtslage - entsprechend dem in Wohnungseigentumssachen ohnehin allgemein geltenden Grundsatz (BayObLGZ 1965, 283/290; 1973, 30/33; 1978, 270/277; 1979, 30/34) - abzusehen.
  • BayObLG, 27.07.1976 - BReg. 2 Z 21/76

    Mangelnde Vertretungsbefugnis eines Verwalters einer Wohnungseigentumgemeinschaft …

    Auszug aus BayObLG, 31.01.1980 - BReg. 2 Z 24/79
    Wird insoweit etwas versäumt, so berührt dies, da Anfechtungsgründe und Nichtigkeitsgründe nicht jeweils einen eigenen Verfahrensgegenstand bilden (auch die erfolgreiche Anfechtung führt zur Unwirksamkeit von Anfang an; BayObLGZ 1976, 211/213), die in § 45 Abs. 2 WEG festgelegte umfassende Rechtskraftwirkung einer ergangenen Entscheidung nicht.
  • BayObLG, 15.01.1974 - BReg. 2 Z 71/73

    Rechtskraft; Interventionswirkung; Vorentscheidung; Vorverfahren; Wiederaufnahme; …

  • BayObLG, 28.09.1978 - BReg. 2 Z 21/77

    Anspruch auf Wohngeldrückstand vom Konkursverwalter; Insolvente …

  • BayObLG, 02.02.1979 - BReg. 2 Z 11/78
  • KG, 18.01.1972 - 1 W 418/71
  • BayObLG, 10.03.1977 - BReg. 2 Z 4/77
  • KG, 08.05.1979 - 1 W 4151/78
  • BGH, 23.05.1962 - V ZR 123/60

    Rechtsfolgen des nachträglichen Erwerbs des unberechtigt Verfügenden

  • BayObLG, 19.07.1978 - BReg. 2 Z 1/78
  • BayObLG, 29.01.1975 - BReg. 2 Z 65/74

    Durchsetzung eines Anspruchs auf Zahlung von Wohngeld, um eine Rücklage einsparen …

  • BayObLG, 05.04.1972 - BReg. 2 Z 95/71
  • BayObLG, 30.10.1979 - BReg. 2 Z 28/78

    Wohnungseigentum; Wohnungseigentümer; Verwalter; Vollstreckungsbescheid; …

  • BGH, 11.10.2012 - V ZB 2/12

    Veräußerungsbeschränkung beim Wohnungseigentum: Ablauf der Verwalterbestellung …

    Die Wohnungseigentümer können jederzeit - auch ohne eine Vorlage des Verwalters oder des betroffenen Wohnungseigentümers - dessen Zustimmungsbefugnis an sich ziehen und über die Erteilung der Zustimmung entscheiden (vgl. Senat…, Urteil vom 13. Mai 2011 - V ZR 166/10, NJW-RR 2011, 1453, 1454 Rn. 9; BayObLGZ 1980, 29, 35; OLG Köln, NZM 2010, 557, 558).
  • OLG München, 07.08.2007 - 34 Wx 3/05

    Ungültiger Beschluss der Eigentümerversammlung bei fehlender …

    Ohne diese Ergänzung wäre nämlich ein Verstoß gegen die gesetzliche Protokollierungsvorschrift in § 24 Abs. 6 WEG kein Anfechtungsgrund (BayObLGZ 1980, 29;… Weitnauer/Lüke WEG 9. Aufl. § 24 Rn. 19), sondern hätte nur Einfluss auf den Beweiswert (…Weitnauer/Lüke § 24 Rn. 18 und 20).
  • LG Koblenz, 22.08.2016 - 2 S 15/16

    Wohnungseigentumssache: Wirksamkeit eines Eigentümerbeschlusses betreffend die …

    Denn eine gerichtliche Feststellung der Nichtigkeit kommt auch dann in Betracht, wenn - wie hier - nur die Ungültigkeitserklärung nach §§ 23 Abs. 4 Satz 2, 43 Nr. 4 WEG beantragt worden ist (vgl. BayObLGZ 1986, 444; 1980, 29 (36)), zumal die Nichtigkeit in einem gerichtlichen Verfahren, in dem es auf die Wirksamkeit eines Beschlusses als Vorfrage ankommt, von Amts wegen zu berücksichtigen ist (vgl. BGHZ 107, 268; BayObLG NJW-RR 1989, 526).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BayObLG
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht