Rechtsprechung
| BayObLG, 14.02.1991 - BReg. 2 Z 4/91 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen weiteren Beschwerde; Umfang der Rechte und Pflichten des Verwalters einer Wohnungseigentumsanlage; Anforderungen an den Beschluss im Rahmen einer Eigentümergemeinschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG München - UR II 168/90
- LG München I, 12.10.1990 - 1 T 12177/90
- BayObLG, 14.02.1991 - BReg. 2 Z 4/91
Papierfundstellen
- NJW-RR 1991, 723
- ZIP 1991, 812
- DB 1991, 1770
- Rpfleger 1991, 332
- BayObLGZ 1991, 93
Wird zitiert von ... (18) Zitiert selbst (9)
- BGH, 12.07.1984 - VII ZB 1/84
Ablehnung der vom Verwalter erstellten Abrechnungsgrundlagen durch die …
Auszug aus BayObLG, 14.02.1991 - BReg. 2 Z 4/91
Beiträge im Sinn des § 16 Abs. 2 WEG werden erst fällig, wenn die Zahlungsverpflichtung Gegenstand eines billigenden Eigentümerbeschlusses geworden ist (BGH NJW 1985, 912); für sie haftet derjenige Wohnungseigentümer, der zur Zeit dieser Beschlußfassung als Wohnungseigentümer im Grundbuch eingetragen ist (BGHZ 104, 197 [BGH 21.04.1988 - V ZB 10/87] ).Die Verpflichtung, den Saldo einer von den Wohnungseigentümern beschlossenen Jahresabrechnung zu bezahlen, wird mit der Beschlußfassung über die Jahresabrechnung begründet und fällig (BGH NJW 1985, 912/913; BGHZ 107, 197 [BGH 18.04.1989 - XI ZR 133/88] /202 f.).
- OLG Düsseldorf, 10.08.1990 - 3 Wx 201/90
Auszug aus BayObLG, 14.02.1991 - BReg. 2 Z 4/91
Zu den Ausgaben der Verwaltung im Sinne dieser Vorschrift gehören nach allgemeiner Meinung die während der Beschlagnahme fällig werdenden Beiträge zu den Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums sowie zu den Kosten der Instandhaltung, Instandsetzung, sonstigen Verwaltung und eines gemeinschaftlichen Gebrauchs des gemeinschaftlichen Eigentums gemäß § 16 Abs. 2 WEG (OLG Karlsruhe ZMR 1990, 189 m.w.Nachw.; OLG Düsseldorf Rpfleger 1991, 18), nicht jedoch Rückstände auf solche Beiträge (…Steiner/Hagemann ZVG 9. Aufl. § 152 Rn. 43 und § 155 Rn. 28;… Zeller/Stöber ZVG 13. Aufl. § 152 Rn. 16.3 und § 155 Rn. 4.2 f.; Roll NJW 1976, 1473/1475; Schiffhauer Rpfleger 1984, 72/73; Steiger Rpfleger 1985, 474).Das Oberlandesgericht Düsseldorf (Rpfleger 1991, 18/19) hat sich für den Fall eines Eigentümerbeschlusses über die Erhebung einer Sonderumlage während der Beschlagnahmezeit wegen uneinbringlicher Rückstände eines Wohnungseigentümers aus der Zeit davor dieser Meinung angeschlossen und erachtet den Zwangsverwalter für verpflichtet, die beschlossene Sonderumlage vorweg zu bestreiten.
- OLG Karlsruhe, 10.01.1990 - 11 W 167/89
Kosten der Zwangsverwaltung: Auch fällig werdende Beiträge?
Auszug aus BayObLG, 14.02.1991 - BReg. 2 Z 4/91
Zu den Ausgaben der Verwaltung im Sinne dieser Vorschrift gehören nach allgemeiner Meinung die während der Beschlagnahme fällig werdenden Beiträge zu den Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums sowie zu den Kosten der Instandhaltung, Instandsetzung, sonstigen Verwaltung und eines gemeinschaftlichen Gebrauchs des gemeinschaftlichen Eigentums gemäß § 16 Abs. 2 WEG (OLG Karlsruhe ZMR 1990, 189 m.w.Nachw.; OLG Düsseldorf Rpfleger 1991, 18), nicht jedoch Rückstände auf solche Beiträge (…Steiner/Hagemann ZVG 9. Aufl. § 152 Rn. 43 und § 155 Rn. 28;… Zeller/Stöber ZVG 13. Aufl. § 152 Rn. 16.3 und § 155 Rn. 4.2 f.; Roll NJW 1976, 1473/1475; Schiffhauer Rpfleger 1984, 72/73; Steiger Rpfleger 1985, 474).Das Oberlandesgericht Karlsruhe (ZMR 1990, 189/190) ist der Auffassung, nach Einbeziehung der nicht geleisteten Vorschüsse in die Jahresabrechnung und Billigung dieser Jahresabrechnung durch die Wohnungseigentümer während der Beschlagnahme sei allein dieser Eigentümerbeschluß Rechtsgrundlage für die Durchsetzung auch der bereits aufgrund des Eigentümerbeschlusses über den Wirtschaftsplan vor der Beschlagnahme geschuldeten Beiträge.
- BGH, 21.04.1988 - V ZB 10/87
Haftung des Erwerbers für im Wohnungseigentum zusammenhängende Verbindlichkeiten
Auszug aus BayObLG, 14.02.1991 - BReg. 2 Z 4/91
Beiträge im Sinn des § 16 Abs. 2 WEG werden erst fällig, wenn die Zahlungsverpflichtung Gegenstand eines billigenden Eigentümerbeschlusses geworden ist (BGH NJW 1985, 912); für sie haftet derjenige Wohnungseigentümer, der zur Zeit dieser Beschlußfassung als Wohnungseigentümer im Grundbuch eingetragen ist (BGHZ 104, 197 [BGH 21.04.1988 - V ZB 10/87] ). - BGH, 18.04.1989 - XI ZR 133/88
Hinweis eines Kreditinstituts auf die Möglichkeit von Termingeschäften gegenüber …
Auszug aus BayObLG, 14.02.1991 - BReg. 2 Z 4/91
Die Verpflichtung, den Saldo einer von den Wohnungseigentümern beschlossenen Jahresabrechnung zu bezahlen, wird mit der Beschlußfassung über die Jahresabrechnung begründet und fällig (BGH NJW 1985, 912/913; BGHZ 107, 197 [BGH 18.04.1989 - XI ZR 133/88] /202 f.). - OLG Stuttgart, 31.10.1989 - 8 W 37/89
Wohnungseigentum
Auszug aus BayObLG, 14.02.1991 - BReg. 2 Z 4/91
Diese Rechtsansicht wird von anderen Oberlandesgerichten geteilt (OLG Frankfurt Rpfleger 1978, 383; OLG Stuttgart OLGZ 1990, 175/178). - BayObLG, 30.03.1988 - BReg. 2 Z 80/87
Auszug aus BayObLG, 14.02.1991 - BReg. 2 Z 4/91
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (Bay-ObLGZ 1986, 128/131; BayObLG NJW-RR 1988, 1170/1171) ergibt sich die endgültige Wohngeldforderung für ein Wirtschaftsjahr aus der beschlossenen Jahresabrechnung; der Wirtschaftsplan ist, sobald die Jahresabrechnung beschlossen ist, keine ausreichende Grundlage mehr für Zahlungsansprüche jedenfalls gegen den Wohnungseigentümer, der zur Zeit der Beschlußfassung im Grundbuch eingetragen ist; solche können nur noch auf die Jahresabrechnung gestützt werden. - KG, 27.08.1986 - 24 W 5931/85
Umfang der Befugnisse des Zwangsverwalters zur Wahrnehmung der dem …
Auszug aus BayObLG, 14.02.1991 - BReg. 2 Z 4/91
Dies gilt jedenfalls für solche Gegenstände einer Beschlußfassung der Wohnungseigentümer, die dem Erhalt des wirtschaftlichen Bestands des Wohnungseigentums und seiner ordnungsmäßigen Nutzung dienen (KG NJW-RR 1987, 77/78). - LG Essen, 25.09.1989 - 7 T 820/88
Auszug aus BayObLG, 14.02.1991 - BReg. 2 Z 4/91
Der Rechtsansicht des Oberlandesgerichts Karlsruhe haben sich Müller (WE 1990, 190/192) und Palandt/Bassenge (…BGB 50. Aufl. § 16 WEG Rn. 9) sowie Henkes/Niedenführ/Schulze (…WEG § 28 Rn. 12) angeschlossen; sie liegt auch einer Entscheidung des Amtsgerichts Gelsenkirchen (WuM 1989, 354), bestätigt durch Landgericht Essen (WuM 1990, 48), zugrunde.
- BGH, 10.03.1994 - IX ZR 98/93
Ansprüche auf Zahlung von Wohngeldvorschüssen im Konkurs eines …
Die von der Klägerin zur Begründung ihrer abweichenden Meinung herangezogenen Entscheidungen des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 10. Januar 1990 (ZMR 1990, 189 f) und des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 14. Februar 1991 (ZIP 1991, 812 ff m.krit.Anm. Hintzen in EWiR § 155 ZVG 1/91, 623) sind zu § 155 Abs. 1 ZVG ergangen und für den Konkurs nicht unmittelbar einschlägig. - BayObLG, 07.10.1999 - 2Z BR 73/99
Haftungsbeschränkung bei Erbschaft einer Eigentumswohnung
(2) Wohngeldschulden rühren aus der Verwaltung der Eigentumswohnung und des gemeinschaftlichen Eigentums her (vgl. § 16 Abs. 2 WEG; BayObLGZ 1991, 93 f.). - BayObLG, 30.04.1999 - 2Z BR 33/99
Ungerechtfertigte Bereicherung bei Zahlung von vor der Anordnung der …
Zu den Ausgaben der Verwaltung im Sinn dieser Vorschrift gehören nach allgemeiner Meinung die während der Beschlagnahme fällig werdenden Beiträge zu den Lasten des gemeinschaftlichen Eigentums sowie zu den Kosten der Instandhaltung, Instandsetzung, sonstigen Verwaltung und eines gemeinschaftlichen Gebrauchs des gemeinschaftlichen Eigentums gemäß § 16 Abs. 2 WEG (BayObLGZ 1991, 93/94 m.w.N.;… Weitnauer/Hauger WEG 8. Aufl. Rn. 42, Bärmann/Pick WEG 7. Aufl. Rn. 102, Niedenführ/Schulze WEG 4. Aufl. Rn. 35, jeweils zu § 16;… Staudinger/Bub BGB 12. Aufl. § 28 WEG Rn. 217;… Palandt/Bassenge BGB 58. Aufl. § 16 WEG Rn. 9b).Der Senat hat die Rechtslage insoweit in seiner Entscheidung vom 14.2.1991 (BayObLGZ 1991, 93) anders beurteilt (ebenso OLG Karlsruhe WE 1990, 105 und OLG Köln WuM 1993, 702).
In dem Konkursfall hat der Bundesgerichtshof bereits darauf hingewiesen, daß an der gegenteiligen Ansicht des Senats (BayObLGZ 1991, 93) für den Fall der Zwangsverwaltung wohl nicht festgehalten werden könne (BGH NJW 1994, 1866/1867).
- OLG Köln, 19.10.1992 - 16 Wx 146/92 Entscheidend ist nicht, auf welchen Zeitraum die Beträge sich beziehen, sondern der Zeitpunkt der Fälligkeit des Zahlungsanspruchs (OLG Karlsruhe, WuM 1990, 168; BayObLG NJW-RR 1991, 723).
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in seinem Beschluß vom 10.01.1990 (WuM 1990, 168/169; ihm nachfolgend auch das BayObLG in seinem Beschluß vom 14.02.1991; [NJW-RR 1991, 723] sowie das OLG Düsseldorf in seinem Beschluß vom 10.08.1990, [NJW-RR 1991, 724] für die Zahlung einer Sonderumlage) zu Recht die Auffassung vertreten, nach Einbeziehung nicht geleisteter Vorschüsse in die Jahresabrechnung und Billigung dieser Jahresabrechnung durch die Wohnungseigentümer während der Beschlagnahme sei allein dieser Eigentümerbeschluß Rechtsgrundlage für die Durchsetzung auch bereits aufgrund eines Eigentümerbeschlusses über den Wirtschaftsplan vor der Beschlagnahme geschuldeter Beträge.
Rn. 38 Was eine zweifache Vollstreckungsmöglichkeit desselben Anspruchs aufgrund zweier verschiedener Titel durch die Antragstellerin anbelangt, ist der Beschwerdeführerin zuzugeben, daß nach der bereits zitierten jüngeren Rechtsprechung der Oberlandesgerichte der Beschluß über die Jahresabrechnung den auf den Wirtschaftsplan für das Jahr 1989 fußenden Vorschußanspruch als Rechtsgrund zwar überholt hat (vgl. insbesondere BayObLG, NJW-RR 1991, 723, [724]); dies bedeutet aber nicht ohne weiteres, daß aus dem Vollstreckungsbescheid nicht mehr vollstreckt werden kann und dieser somit kraftlos geworden ist.
- OLG Köln, 26.08.2005 - 16 Wx 15/05
Beschwerdebefugnis des neu bestellten Verwalters im gerichtlichen Verfahren über …
Er ist daher befugt, Beschlüsse, die den wirtschaftlichen Bestand des Wohnungseigentums betreffen, wie dies bei der Bestellung eines Verwalters der Fall ist, gegebenenfalls anzufechten (vgl. BayObLG NJW-RR 1991, 723;… Bärmann/Pick/Merle a. a. O. § 43 Rdn. 92). - OLG Zweibrücken, 27.07.2005 - 3 W 167/04
Wohnungseigentum: Haftung für Wohngeldansprüche in der Zwangsverwaltung der …
- OLG Hamburg, 15.06.1999 - 8 U 214/98
Voraussetzungen der Annahme eines fahrlässigen Handelns eines Zwangsverwalters; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - KG, 20.04.2007 - 24 W 12/07
Wohnungseigentum: Beauftragung eines Rechtsanwalts für die Antragsgegner im …
Es mag auf sich beruhen, ob nach der - hier im Februar 2005 erfolgten - Anordnung der Zwangsverwaltung das Anfechtungsrecht nach §§ 23 Abs. 4, 43 Abs. 1 Nr. 4 WEG dem Zwangsverwalter zunächst mit der Folge, dass dann ausschließlich er die gerichtliche Überprüfung einer Beschlussfassung herbeiführen kann (BayObLG WuM 1991, 308 Rdnr. 10 nach juris), oder ob das Anfechtungsrecht des Zwangsverwalters neben ein dem Wohnungseigentümer zur Seite stehendes Anfechtungsrecht tritt, was wegen dessen persönlicher gesamtschuldnerischer Haftung für fällig gestellte Wohngelder kaum verneint werden kann (…KG ZMR 2006, 221 Rdnr. 6 nach juris). - AG Kerpen, 08.12.1998 - 15 II 44/98
Anfechtungsrecht und Stimmrecht des Zwangsverwalters unter Bezugnahme der …
Kann daher die Verpflichtung zur Zahlung von Vorschüssen nach dem Wirtschaftsplan auch nach erfolgter Abrechnung noch fortbestehen, so bildet - entgegen der Rechtsauffassung des OLG Karlsruhe und des BayObLG (Beschluß vom 14.2.1991 - 2Z BR 4/91 -, WuM 1991, 308 = NJW-RR 1991, 723) - die Beschlußfassung über die Abrechnung keinen Grund, den Zwangsverwalter solche Beträge vorweg befriedigen zu lassen, welche schon vom Eigentümer der beschlagnahmten Wohnung geschuldet wurden (und noch von diesem verlangt werden können). - BayObLG, 05.11.1998 - 2Z BR 131/98
Stimmrecht des Zwangsverwalters in der Eigentümerversammlung
(1) Dem Zwangsverwalter, hier der Antragstellerin, steht das Stimmrecht des Eigentümers der zwangsverwalteten Wohnungen in der Eigentümerversammlung zu (BayObLGZ 1991, 93/97;… Weitnauer/Lüke WEG 8. Aufl. Rn. 12;… Bärmann/Merle WEG 7. Aufl. Rn. 22;… Staudinger/Bub WEG 12. Aufl. Rn. 139/140, jeweils zu § 25). - BayObLG, 05.11.1998 - 2Z BR 92/98
Vermögen eines Wohnungseigentümers im Konkursverfahren
- OLG Köln, 29.05.1995 - 16 Wx 44/95
Anforderungen an die Eigenschaft eines Voreigentümers als Schuldner der von ihm …
- BayObLG, 21.07.1994 - 2Z BR 43/94
Schuldner einer Zahlungsverpflichtung aus der Jahresgesamt- und …
- LG Halle, 27.01.2006 - 2 T 293/05
Pflicht des Zwangsverwalters zur Auskehrung von Beträgen für Lasten des …
- AG Berlin-Neukölln, 23.05.2005 - 70 II 222/04
Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen eines Wohnungseigentümers; …
- BayObLG, 15.12.1994 - 2Z BR 115/94
Verjährungsfrist für Ansprüche aus der genehmigten Jahresabrechnung
- BayObLG, 09.07.1991 - BReg. 2 Z 72/91
Rechtsmissbräuliche Verzögerung der Genehmigung einer Jahresabrechnung
- BayObLG, 24.06.1993 - 2Z BR 49/93
Unterscheidung zwischen der Bauherrenphase und der Zeit der …
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