Rechtsprechung
| BayObLG, 17.12.1974 - BReg. 2 Z 58/74 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verpflichtung einer Aktiengesellschaft zur Auskunft; Auskunftsrecht des Aktionärs; Zwangsmaßnahmen zur Durchsetzung eines Auskunftsanspruchs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
Vollstreckung eines Anspruchs auf Auskunfterteilung, Unmöglichkeit der Erteilung einer Auskunft
Verfahrensgang
- LG München I, 13.08.1974 - 7 HKO 1/73
- BayObLG, 17.12.1974 - BReg. 2 Z 58/74
Papierfundstellen
- NJW 1975, 740
- DB 1975, 297
- BayObLGZ 1974, 484
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (8)
- BGH, 23.11.1961 - II ZR 4/60
Auskunftsrecht des Aktionärs
Auszug aus BayObLG, 17.12.1974 - BReg. 2 Z 58/74
Antragsgegnerin im Verfahren über das Auskunftsrecht des Aktionärs nach § 132 AktG ist die Aktiengesellschaft, vertreten durch den Vorstand (vgl. BGHZ 36, 121 f.;… Barz in Großkomm. AktG Anm. 4 und Zöllner in Kölner Komm. zum AktG Rdnr. 16, je zu § 132).Die Auskunftserteilung ist eine Geschäftsführungsmaßnahme, die sämtlichen Vorstandsmitgliedern gemeinschaftlich obliegt ( § 77 Abs. 1 AktG ; BGHZ 36, 121/129;… Barz a.a.O. § 132 Anm. 4).
- KG, 30.06.1972 - 1 W 1386/71
Auszug aus BayObLG, 17.12.1974 - BReg. 2 Z 58/74
Die Auskunftserteilung ist regelmäßig - wie auch hier - eine unvertretbare Handlung, deren Durchsetzung nach § 888 ZPO erfolgt (RGZ 8, 336; 39, 420; 53, 181; KG NJW 1972, 2093 mit weit.Nachw.).Jedenfalls liegt die Sache hier nicht so, daß dieses mit der Antragsgegnerin in einem Konzern (Glöggler-Konzern, Bl. 5 d.A.) verbundene Unternehmen Einwirkungen nicht unterläge, die Antragsgegnerin zur Erfüllung der Leistung also allein auf die Willenstätigkeit eines Dritten angewiesen und damit § 888 ZPO nicht anwendbar wäre (vgl. dazu: KG NJW 1972, 2093 f.; OLG Hamm OLGZ 1966, 443 und NJW 1973, 1135 [OLG Hamm 10.10.1972 - 14 W 72/72] ; OLG Köln OLGZ 1969, 377; OLG München ZZP 54, 361).
- OLG Hamm, 10.10.1972 - 14 W 72/72
Auszug aus BayObLG, 17.12.1974 - BReg. 2 Z 58/74
Jedenfalls liegt die Sache hier nicht so, daß dieses mit der Antragsgegnerin in einem Konzern (Glöggler-Konzern, Bl. 5 d.A.) verbundene Unternehmen Einwirkungen nicht unterläge, die Antragsgegnerin zur Erfüllung der Leistung also allein auf die Willenstätigkeit eines Dritten angewiesen und damit § 888 ZPO nicht anwendbar wäre (vgl. dazu: KG NJW 1972, 2093 f.; OLG Hamm OLGZ 1966, 443 und NJW 1973, 1135 [OLG Hamm 10.10.1972 - 14 W 72/72] ; OLG Köln OLGZ 1969, 377; OLG München ZZP 54, 361).
- RG, 01.11.1882 - I 30/80
Einwand der nicht ausschließlichen Abgängigkeit der zu erzwingende Leistung vom …
Auszug aus BayObLG, 17.12.1974 - BReg. 2 Z 58/74
Die Auskunftserteilung ist regelmäßig - wie auch hier - eine unvertretbare Handlung, deren Durchsetzung nach § 888 ZPO erfolgt (RGZ 8, 336; 39, 420; 53, 181; KG NJW 1972, 2093 mit weit.Nachw.). - RG, 12.12.1902 - II 173/02
C.P.O. § 888 Abs. 1.
Auszug aus BayObLG, 17.12.1974 - BReg. 2 Z 58/74
Die Auskunftserteilung ist regelmäßig - wie auch hier - eine unvertretbare Handlung, deren Durchsetzung nach § 888 ZPO erfolgt (RGZ 8, 336; 39, 420; 53, 181; KG NJW 1972, 2093 mit weit.Nachw.). - RG, 10.08.1889 - IV 86/89
Zwangsvollstreckung
Auszug aus BayObLG, 17.12.1974 - BReg. 2 Z 58/74
Erst wenn dieses trotz intensiven Bemühens der Antragsgegnerin um Auskunftserteilung etwa notwendige Mitteilungen ernstlich und endgültig verweigern würde, wäre noch die Frage zu prüfen, ob die Antragsgegnerin verpflichtet ist, zur Vorbereitung der Leistung der von ihr verlangten Handlung eine Klage gegen das herrschende Unternehmen anzustrengen und zu diesem Zweck Aufwendungen an Geld und Mühe zu machen (RGZ 24, 378/381 = RG JW 26, 450). - RG, 08.07.1897 - VI 144/97
C.P.O. §774
Auszug aus BayObLG, 17.12.1974 - BReg. 2 Z 58/74
Die Auskunftserteilung ist regelmäßig - wie auch hier - eine unvertretbare Handlung, deren Durchsetzung nach § 888 ZPO erfolgt (RGZ 8, 336; 39, 420; 53, 181; KG NJW 1972, 2093 mit weit.Nachw.). - RG, 14.02.1914 - IV 6/13
Weitere Beschwerde in Vereinssachen
Auszug aus BayObLG, 17.12.1974 - BReg. 2 Z 58/74
Der Instanzenzug richtet sich insoweit ebenfalls nach dem FGG oder der sonst einschlägigen Verfahrensordnung (vgl. RGZ 84, 158/162; BayObLGZ 1955, 8 f.; KG OLG 8, 19 ff.;… Jansen FGG 2. Aufl. Rdnrn. 7, 9, 11 zu § 33 und Vorbem. 6, 12 vor § 19; KGJ 46, 18; Pritsch LwVG Anm. V zu § 31;… Zöllner in Kölner Komm, zum AktG Rdnr. 25 zu § 132).
- BayObLG, 22.04.2021 - 101 ZBR 13/21
Zur Vollstreckung aus einem im Informationserzwingungsverfahren ergangenen Titel
Deshalb legt die Zuweisung der Vollstreckungszuständigkeit an das Prozessgericht des ersten Rechtszugs in § 888 ZPO auch die Rechtsmittelgerichte für das Vollstreckungsverfahren fest, zumal die sachlichen Gründe, die für die Begründung der Zuständigkeit der Prozessgerichte maßgebend sind, für das Vollstreckungsverfahren ebenso gelten wie für das Erkenntnisverfahren (vgl. BayObLG, Beschluss vom 22. Dezember 1988, BReg 3 Z 157/88, BayObLGZ 1988, 413 [415]; Beschluss vom 17. Dezember 1974, 2 Z 58/74, BayObLGZ 1974, 484 [486];… Kubis in Münchener Kommentar zum AktG, AktG § 132 Rn. 55). - BayObLG, 22.04.2021 - 101 ZBR 109/20
Vollstreckungsfähiger Inhalt eines Titels über das Einsichtsrecht gegenüber einer …
Deshalb legt die Zuweisung der Vollstreckungszuständigkeit an das Prozessgericht des ersten Rechtszugs in § 888 ZPO auch die Rechtsmittelgerichte für das Vollstreckungsgericht fest, zumal die sachlichen Gründe, die für die Begründung der Zuständigkeit dieser Gerichte maßgebend sind, für das Vollstreckungsverfahren ebenso gelten wie für das Erkenntnisverfahren (vgl. BayObLGZ 1988, 413 [415]; BayObLGZ 1974, 484 [486];… Kubis in Münchener Kommentar zum AktG, 4. Aufl. 2018, § 132 Rn. 55). - BayObLG, 11.09.2025 - 101 W 136/24
Klärungsbedürftigkeit, Gesellschafterbeschluss, Insolvenzgläubiger, …
Die Gewährung von Einsicht war ihr demnach weder infolge der Beschlagnahme unmöglich geworden noch lediglich unter Mitwirkung des Steuerberaters möglich (zu Ersterem: OLG Rostock…, Beschluss vom 12. Oktober 2005, 6 W 53/05, juris Rn. 27; zu Letzterem: BayObLG, Beschluss vom 17. Dezember 1974, BReg 2 Z 58/74, BayObLGZ 1974, 484).
- BayObLG, 22.04.2021 - 1Z BR 74/20
Vollstreckung aus einem Vergleich über Auskunftserteilung nach § 51a GmbHG
Deshalb legt die Zuweisung der Vollstreckungszuständigkeit an das Prozessgericht des ersten Rechtszugs in § 888 ZPO auch die Rechtsmittelgerichte für das Vollstreckungsverfahren fest, zumal die sachlichen Gründe, die für die Begründung der Zuständigkeit der Prozessgerichte maßgebend sind, für das Vollstreckungsverfahren ebenso gelten wie für das Erkenntnisverfahren (vgl. BayObLGZ 1988, 413 [415]; BayObLGZ 1974, 484 [486];… Kubis in Münchener Kommentar zum AktG, 4. Aufl. 2018, AktG § 132 Rn. 55). - BayObLG, 29.12.1988 - BReg. 2 Z 79/88 Ein solches Vorgehen ist dem Vollstreckungsschuldner zuzumuten und kann von ihm verlangt werden (BayObLGZ 1974, 484/488, 489).
- BayObLG, 14.02.2024 - 102 W 164/23
Auskunfts- und Einsichtsrecht des Gesellschafters - Anwaltszwang im …
Die Auskunftserteilung durch die Schuldnerin könnte nach ihrer Wahl schriftlich oder mündlich erfolgen (vgl. BayObLG, Beschluss vom 17. Dezember 1974, 2 Z 58/74, BayObLGZ 1974, 484, 487;… Decher in Hirte/Mülbert/Roth, Aktiengesetz Großkommentar, § 132 Rn. 88). - BGH, 28.03.1984 - IVb ZB 13/84
Vermögensrechtliche Natur eines Auskunftsanspruchs im Hinblick auf die …
Wenn die Erteilung der Auskunft in der Weise, wie sie tituliert, ist, unmöglich ist, ist eine Zwangsvollstreckung gemäß § 888 ZPO nicht zulässig (vgl. BayObLGZ 1974, 484, 487;… Baumbach/Lauterbach/Albers a.a.O. § 888 Anm. 1), was gegebenenfalls mit den Rechtsbehelfen der Zwangsvollstreckung geltend gemacht werden kann (z.B. § 793 ZPO). - BayObLG, 02.08.1977 - BReg. 1 Z 67/77
Aufhebung einer Regelung des persönlichen Verkehrs des nichtsorgeberechtigten …
Dieser Grundsatz gilt im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit auch dort, wo die Zwangsvollstreckung nach den Vorschriften der Zivilprozeßordnung stattfindet; zuständiges Vollstreckungsorgan ist auch in diesem Fall das Gericht der freiwilligen Gerichtsbarkeit, welches in erster Instanz in der Hauptsache entschieden hat (BayObLGZ 1974, 484/486 mit weit.Nachw.; 1975, 157/161;… Keidel/Winkler FGG 10. Aufl. RdNr. 7, Jansen FGG 2. Aufl. RdNrn. 7, 9, 11, je zu § 33; Bassenge JR 1976, 69) oder - bei einer gesetzlichen Änderung der Zuständigkeit - zu entscheiden hätte Dieser Grundsatz greift erst recht Platz, wenn die Vollstreckung - wie hier - unmittelbar nach § 33 FGG (gemäß § 621 a Abs. 1 ZPO ) stattfindet.
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