Rechtsprechung
| BayObLG, 12.08.1980 - BReg. 2 Z 59/79 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Deutsches Notarinstitut
GBO § 28
Zur Bezeichnung eines Grundstücks in der Eintragungsbewilligung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1981, 62
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (8)
- BGH, 27.04.1979 - V ZR 218/77
Bestimmungsrecht einer Vertragspartei zu übereignender Teilfläche
Auszug aus BayObLG, 12.08.1980 - BReg. 2 Z 59/79
So ist die Au'lassung des "gesamten Grundbesitzes(OLG Düsseldorf DNotZ 1952, 35 f.)- oder die Löschung einer (Gesamt-)Grundschuld an einem bezeichneten Grundstück "und allerorts" im Grundbuch ( BayObLGZ 1961, 1031105 f.) als nicht ausreichend bestimmt angesehen worden (vgl. zur notwendigen Bezeichnung des Grundstücks bei einer Teilauflassung auch BGH WM 1979, 861 /863 m. Nachw.). - BGH, 24.11.1978 - V ZB 6/76
Notwendigkeit der Angabe des Gemeinschaftsverhältnisses in der …
Auszug aus BayObLG, 12.08.1980 - BReg. 2 Z 59/79
C 7; vgl. ferner BGHZ 73, 211 /214 f.; RGZ 145, 343/254). - BayObLG, 04.03.1974 - BReg. 2 Z 11/74
Auszug aus BayObLG, 12.08.1980 - BReg. 2 Z 59/79
grundsätzliche Erfordernis urkundlich belegter Eintragungsunterlagen - Grenzen gesetzt ( BayObLGZ 1974, 112 /114 f. m. Nachw.).
- RG, 28.11.1934 - V 216/34
1. Wie ist im Zwangsversteigerungs-Verteilungsverfahren eine durch Vormerkung …
Auszug aus BayObLG, 12.08.1980 - BReg. 2 Z 59/79
C 7; vgl. ferner BGHZ 73, 211 /214 f.; RGZ 145, 343/254). - BGH, 10.02.1960 - V ZR 39/58
Haftung des Erben eines Handelsgeschäftes für vor dem Erbfall begründete …
Auszug aus BayObLG, 12.08.1980 - BReg. 2 Z 59/79
Dies gilt auch für grundsätzlich gemäß §§ 133, 157 BGB der Auslegung fähig und eine Klarstellung, welches der mehreren auf einem gemeinsamen zugänglich, es sei denn, daß die Eindeutigkeit der Erklärung eine Grundbuchblatt gebuchten Grundstücke von der beantragten EinAuslegung ausschließt ( BGHZ 32, 60 /63; BayObLGZ 1979, 12 /15 tragung betroffen sein soll (OLG Düsseldorf DNotZ 1952, 35 /36). - BayObLG, 18.01.1979 - BReg. 2 Z 55/78
Vorliegen einer Vollmacht zur Bewilligung der Eintragung einer …
Auszug aus BayObLG, 12.08.1980 - BReg. 2 Z 59/79
Dies gilt auch für grundsätzlich gemäß §§ 133, 157 BGB der Auslegung fähig und eine Klarstellung, welches der mehreren auf einem gemeinsamen zugänglich, es sei denn, daß die Eindeutigkeit der Erklärung eine Grundbuchblatt gebuchten Grundstücke von der beantragten EinAuslegung ausschließt ( BGHZ 32, 60 /63; BayObLGZ 1979, 12 /15 tragung betroffen sein soll (OLG Düsseldorf DNotZ 1952, 35 /36). - BayObLG, 31.07.1973 - BReg. 2 Z 37/73
Auszug aus BayObLG, 12.08.1980 - BReg. 2 Z 59/79
Inhalt geben darf und kann ( BayObLGZ 1973, 220 /222 m. macht keinen abweichenden, weitergehenden oder ergänzenden 3. Grundbucherklärungen sind allerdings als Willenserklärungen Nachw.; BayObLG MittBayNot 1979, 236 /238). - BayObLG, 05.08.1980 - BReg. 2 Z 69/80
Auszug aus BayObLG, 12.08.1980 - BReg. 2 Z 59/79
Ein solcher Rechtsfehler liegt vor, wenn der Tatrichter gegen den klaren Sinn der Urkunde, gegen gesetzliche Auslegungsregeln oder gegen Denkgesetze verstoßen oder nicht alle für die Auslegung in Betracht kommenden Gesichtspunkte gewürdigt hat (BayObLG Rpfleger 1979, 424, 425; BayObIGZ 1978.194/196 m. Nachw.; zuletzt Senatsbeschluß vom 5. B. 1980 BReg. 2 Z 69/80).
- BayObLG, 13.11.1980 - BReg. 2 Z 92/80
Zur Bezeichnung eines Grundstücks in einem Übergabevertrag
Erforderlich ist aber stets, daß keinerlei Zweifel hinsichtlich des von der beantragten Eintragung betroffenen Grundstücks bestehen und ein Irrtum ausgeschlossen ist (…BayObLG a.a.O.; Senatsbeschluß vom 12.8.1980 BReg. 2 Z 59/79;… Horber a.a.O.;… Güthe/Triebel GBO 6. Aufl. § 28 RdNr. 9).Ein solcher Rechtsfehler liegt vor, wenn der Tatrichter gegen den klaren Sinn der Urkunde, gegen gesetzliche Auslegungsregeln oder gegen Denkgesetze verstoßen oder nicht alle für die Auslegung in Betracht kommenden Gesichtspunkte gewürdigt hat (BayObLG Rpfleger 1979, 424, 425; BayObLGZ 1978, 194/196 m.Nachw.; zuletzt Senatsbeschluß vom 12.8.1980 BReg. 2 Z 59/79).
- BayObLG, 12.02.1981 - 2 BReg. Z 85/80
Antrag auf Eintragung von Hypotheken ins Grundbuch; Verstoß gegen den im …
Ein solcher Rechtsfehler liegt vor, wenn der Tatrichter gegen den klaren Sinn der Urkunde, gegen gesetzliche Auslegungsregeln und allgemein anerkannte Erfahrungssätze oder gegen Denkgesetze verstoßen oder nicht alle für die Auslegung in Betracht kommenden Gesichtspunkte gewürdigt hat (BayObLGZ 1978, 194/196; BayObLG Rpfleger 1979, 424, 425; MittBayNot 1980, 207/208).
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