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Rechtsprechung
   OVG Thüringen, 14.06.2018 - 2 ZKO 683/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,23825
OVG Thüringen, 14.06.2018 - 2 ZKO 683/16 (https://dejure.org/2018,23825)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 14.06.2018 - 2 ZKO 683/16 (https://dejure.org/2018,23825)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 14. Juni 2018 - 2 ZKO 683/16 (https://dejure.org/2018,23825)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Thüringen

    Art 3 Abs 1 GG, Art 33 Abs 5 GG
    Anspruch eines/r Regelschullehrers/in im Eingangsamt der Laufbahn des gehobenen Dienstes auf Gewährung einer allgemeinen Stellenzulage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (41)

  • BVerwG, 20.03.2013 - 2 B 135.11

    Besoldung; Festlegung als Eingangsamt; Laufbahngruppe; Zuordnung der Lehrer

    Auszug aus OVG Thüringen, 14.06.2018 - 2 ZKO 683/16
    Der Kläger kann sich für seine abweichende Auffassung nicht auf die Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Beschluss vom 20. März 2013 (- 2 B 135/11 - Juris, Rn. 7 f.) zu den §§ 23, 24 BBesG 1998 berufen.

    Die Ausführungen des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Beschluss vom 20. März 2013 - 2 B 135/11 - a. a. O., zu §§ 23, 24 BBesG stützen die Rechtsauffassung des Klägers aber nicht.

    Angesichts der Ausführungen zu den Zulassungsgründen des § 124 Abs. 2 Nrn. 1 bis 3 VwGO ist nicht erkennbar, dass und inwiefern bestimmte entscheidungstragende Aussagen des Verwaltungsgerichts denen des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Beschluss vom 20. März 2013 - 2 B 135/11 -, und des Bundesverfassungsgerichts in seinem Beschluss vom 16. Dezember 2015 - 2 BvR 1958/13 -, Juris, Rn. 54, widersprechen.

  • BVerfG, 05.07.1983 - 2 BvR 460/80

    Teilweise Verfassungswidrigkeit des baden-württembergischen Besoldungsrechts

    Auszug aus OVG Thüringen, 14.06.2018 - 2 ZKO 683/16
    Eine veränderte Bewertung unter Abweichung von der bisherigen Relation der Ämter zueinander ist - bei entsprechender Besitzstandswahrung - selbst dann denkbar, wenn sich der Amtsinhalt beziehungsweise die Merkmale, nach denen die betreffenden Ämter zu beurteilen sind, nicht verändert haben (vgl. BVerfGE 26, 141 ; 56, 146 ; 64, 367 ).

    Bei der Einordnung eines Amtes können neben der erforderlichen Befähigung, der Aufgabe und Verantwortung, die mit dem Amt verbunden sind, und seiner Bedeutung auch übergreifende Gesichtspunkte, etwa die Notwendigkeit der Gewinnung von Nachwuchs oder besondere Risiken Berücksichtigung finden (BVerfGE 26, 141 ; 64, 367 ).

    Dabei ist der Gestaltungsfreiheit des Besoldungsgebers im Bereich des verzweigten und vielgestaltigen Schulwesens ein weites Feld gelassen (BVerfGE 13, 356 ; 64, 367 ).

  • BVerfG, 04.06.1969 - 2 BvR 343/66

    Richterbesoldung I

    Auszug aus OVG Thüringen, 14.06.2018 - 2 ZKO 683/16
    Schließlich hat er auch die Freiheit, von der bisherigen Bewertung eines Amtes im Verhältnis zu einem anderen Amt abzuweichen (vgl. BVerfGE 26, 141 ).

    Eine veränderte Bewertung unter Abweichung von der bisherigen Relation der Ämter zueinander ist - bei entsprechender Besitzstandswahrung - selbst dann denkbar, wenn sich der Amtsinhalt beziehungsweise die Merkmale, nach denen die betreffenden Ämter zu beurteilen sind, nicht verändert haben (vgl. BVerfGE 26, 141 ; 56, 146 ; 64, 367 ).

    Bei der Einordnung eines Amtes können neben der erforderlichen Befähigung, der Aufgabe und Verantwortung, die mit dem Amt verbunden sind, und seiner Bedeutung auch übergreifende Gesichtspunkte, etwa die Notwendigkeit der Gewinnung von Nachwuchs oder besondere Risiken Berücksichtigung finden (BVerfGE 26, 141 ; 64, 367 ).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.06.2020 - 1 A 227/18
    OVG, Beschluss vom 14. Juni 2018- 2 ZKO 683/16 -, juris, Rn. 30 f., und Urteil vom 20. August 2018 - 2 KO 301/16 -, juris, Rn. 54.
  • VG Karlsruhe, 25.06.2024 - 12 K 4432/22

    Ausgleichszahlungen für Vorgriffsstunden und Mehrarbeit im gehobenen Dienst - …

    Gleichwohl aber bleiben die Schulleiterämter der Realschullehrer (Amt des Realschulrektors einer Realschule mit mehr als 360 Schülern in Besoldungsgruppe A 15) Ämter des gehobenen Diensts (…vgl. Jerxen, in: BeckOK BeamtenR BW, 29. Ed. 1. April 2024, LBG, § 14, Rn. 8; vgl. zum Bundesrecht: OVG Berlin-Brandenburg…, Urteil vom 18. August 2011 - OVG 4 B 69.09 - juris, Rn. 20; vgl. zum dortigen Landesrecht: Thüringer OVG, Beschluss vom 14. Juni 2018 - 2 ZKO 683/16 - juris, Rn. 14).
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