Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 29.11.2006

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 20.09.2006 - 20 U 140/06 (1)   

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https://dejure.org/2006,8338
OLG Hamm, 20.09.2006 - 20 U 140/06 (1) (https://dejure.org/2006,8338)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.09.2006 - 20 U 140/06 (1) (https://dejure.org/2006,8338)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. September 2006 - 20 U 140/06 (1) (https://dejure.org/2006,8338)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche aus einer Arbeitsunfähigkeitszusatzversicherung; Rückwärtsversicherung als ein willkürliches persönliches Geschenk im Falle bestehender Leistungspflicht bei Antragstellung einer Arbeitsunfähigkeitszusatzversicherung

  • Judicialis

    ZPO § 522 Abs. 2; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; BGB § 138

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 138
    Leistungsfreiheit bei vorvertraglichem Eintritt des Versicherungsfalls

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 138; VVG § 1 Abs. 1
    Keine Auswirkungen der Vertragsverlängerung einer Arbeitsunfähigkeitszusatzversicherung auf befristete Rente alter Versicherungsfälle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Keine Leistungspflicht bei Arbeitsunfähigkeit vor Versicherungsbeginn

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2007, 1271
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.03.1990 - IV ZR 40/89

    Zulässigkeit einer Rückwärtsversicherung in der Kaskoversicherung

    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2006 - 20 U 140/06
    Denn wissen sowohl Versicherungsnehmer als auch Versicherer bereits bei Antragstellung, dass der Versicherungsfall eingetreten und eine Leistungspflicht des VR nicht nur in Betracht kommt, sondern bereits entstanden ist (hierauf zielt der Vortrag des Klägers hin), so stellt die - so vereinbarte - Rückwärtsversicherung ein willkürliches persönliches Geschenk dar, die um der Versichertengemeinschaft willen nach § 138 BGB nichtig ist (BGH, Urteil vom 21. März 1990 - IV ZR 40/89 - VersR 1990, 618; Senat, Urteil vom 07.05.1999 - 20 U 113/98 - VersR 2000, 441; Senat, Urteil vom 30.10.1998 - 20 U 85/98- VersR 1999, 840).
  • OLG Hamm, 07.05.1999 - 20 U 113/98

    Pflegetagegeldversicherung bei Adoption

    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2006 - 20 U 140/06
    Denn wissen sowohl Versicherungsnehmer als auch Versicherer bereits bei Antragstellung, dass der Versicherungsfall eingetreten und eine Leistungspflicht des VR nicht nur in Betracht kommt, sondern bereits entstanden ist (hierauf zielt der Vortrag des Klägers hin), so stellt die - so vereinbarte - Rückwärtsversicherung ein willkürliches persönliches Geschenk dar, die um der Versichertengemeinschaft willen nach § 138 BGB nichtig ist (BGH, Urteil vom 21. März 1990 - IV ZR 40/89 - VersR 1990, 618; Senat, Urteil vom 07.05.1999 - 20 U 113/98 - VersR 2000, 441; Senat, Urteil vom 30.10.1998 - 20 U 85/98- VersR 1999, 840).
  • OLG Hamm, 30.10.1998 - 20 U 85/98

    Ausschluß von Versicherungsfällen vor Versicherungsbeginn verstößt nicht gegen

    Auszug aus OLG Hamm, 20.09.2006 - 20 U 140/06
    Denn wissen sowohl Versicherungsnehmer als auch Versicherer bereits bei Antragstellung, dass der Versicherungsfall eingetreten und eine Leistungspflicht des VR nicht nur in Betracht kommt, sondern bereits entstanden ist (hierauf zielt der Vortrag des Klägers hin), so stellt die - so vereinbarte - Rückwärtsversicherung ein willkürliches persönliches Geschenk dar, die um der Versichertengemeinschaft willen nach § 138 BGB nichtig ist (BGH, Urteil vom 21. März 1990 - IV ZR 40/89 - VersR 1990, 618; Senat, Urteil vom 07.05.1999 - 20 U 113/98 - VersR 2000, 441; Senat, Urteil vom 30.10.1998 - 20 U 85/98- VersR 1999, 840).
  • LG Landshut, 15.03.2019 - 73 O 2197/18

    Arbeitsunfähigkeitszusatzversicherung - Arbeitsfähigkeit

    Allerdings entsprach es dem für die Beklagte erkennbaren berechtigten Interesse des Klägers, ihm Ansprüche wegen eingetretener Arbeitsunfähigkeit aus dem Vertrag vom 03.08.2007 im Umfang des aufgelösten Vertrages zu erhalten mit der Folge, dass die Beklagte für diejenigen Versicherungsfälle nach Maßgabe des ursprünglichen Vertrages einzustehen hat, welche vor dem 12.09.2008 eingetreten sind, gleichzeitig aber eine Einstandspflicht aus dem Vertrag vom 12.09.2008 (und für dessen Dauer) nur bei Vorliegen eines nach diesem Zeitpunkt eingetretenen neuen Versicherungsfalles (Arbeitsunfähigkeit) in Betracht kommt (OLG Hamm, VersR 2007, 1271).
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OLG Hamm, 29.11.2006 - 20 U 140/06 (https://dejure.org/2006,20010)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29.11.2006 - 20 U 140/06 (https://dejure.org/2006,20010)
OLG Hamm, Entscheidung vom 29. November 2006 - 20 U 140/06 (https://dejure.org/2006,20010)
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