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   OLG Hamm, 08.03.2023 - 20 U 32/22   

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OLG Hamm, 08.03.2023 - 20 U 32/22 (https://dejure.org/2023,45081)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.03.2023 - 20 U 32/22 (https://dejure.org/2023,45081)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. März 2023 - 20 U 32/22 (https://dejure.org/2023,45081)
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  • BGH, 16.12.2020 - IV ZR 294/19

    Begründung einer Prämienanpassung in der privaten Krankenversicherung

    Auszug aus OLG Hamm, 08.03.2023 - 20 U 32/22
    a) Ein auf die Feststellung der Unwirksamkeit einer Prämienanpassung gerichteter Klageantrag ist nicht nur dann unzulässig, soweit er sich auf eine Prämienanpassung in einem Tarif bezieht, der in rechtsverjährter Zeit bereits beendet oder durch anderweitige Heilung wirksam geworden ist und der Versicherungsnehmer nicht darlegt, dass sich trotz der Beendigung bzw. Heilung noch weitere Ansprüche aus den Prämienerhöhungen ergeben könnten (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 16.12.2020, IV ZR 294/19, VersR 2021, 240 ff., Rn. 19).

    Nicht erforderlich ist es für diesen Zweck dagegen, die genaue Höhe der Veränderung der Rechnungsgrundlage mitzuteilen (BGH, Urteile vom 16.12.2020, IV ZR 314/19, r+s 2021, 95 und IV ZR 294/19, r+s 2021, 89).

  • BGH, 07.11.2019 - III ZR 17/19

    Entschädigungsanspruch wegen unangemessener Dauer eines Gerichtsverfahrens:

    Auszug aus OLG Hamm, 08.03.2023 - 20 U 32/22
    Jedenfalls wäre eine Aufrechnung, soweit sie hierüber hinausgeht, nach § 242 BGB ausgeschlossen, weil aus den dargelegten Gründen die Natur der Rechtsbeziehung eine Erfüllung im Wege der Aufrechnung als mit Treu und Glauben unvereinbar erscheinen lässt (vgl. BGH, Urteil vom 07.11.2019 - III ZR 17/19 -, Juris Rn. 15 m.w.N.).
  • BGH, 01.07.1992 - IV ZR 191/91

    Beitragsanpassung und Rückerstattung in der privaten Krankenversicherung

    Auszug aus OLG Hamm, 08.03.2023 - 20 U 32/22
    Der enge Zusammenhang zwischen Prämie und Beitragsrückerstattung, die bei wirtschaftlicher Betrachtung die Beitragslast des Versicherungsnehmers mindert (vgl. BGH, Urt. v. 01.07.1992 - IV ZR 191/91 -, Juris Rn. 14), sowie der Umstand, dass Anspruch und Gegenanspruch auf der - allein vom Versicherer zu verantwortenden - Unwirksamkeit der Prämienanpassung beruhen, erfordern eine interessengerechte Auslegung des Versicherungsvertrags im Sinne einer vertraglichen Aufrechnungsbeschränkung.
  • BGH, 16.12.2020 - IV ZR 314/19

    Begründung einer Prämienanpassung in der privaten Krankenversicherung

    Auszug aus OLG Hamm, 08.03.2023 - 20 U 32/22
    Nicht erforderlich ist es für diesen Zweck dagegen, die genaue Höhe der Veränderung der Rechnungsgrundlage mitzuteilen (BGH, Urteile vom 16.12.2020, IV ZR 314/19, r+s 2021, 95 und IV ZR 294/19, r+s 2021, 89).
  • BGH, 02.07.2007 - II ZR 111/05

    Parteifähigkeit des nicht rechtsfähigen Vereins; Zulässigkeit einer

    Auszug aus OLG Hamm, 08.03.2023 - 20 U 32/22
    Folglich ist die Zwischenfeststellungsklage unter anderem dann unzulässig, wenn die Hauptklage ohne Entscheidung über das streitige Rechtsverhältnis abzuweisen ist (BGH, Urteil vom 02.07.2007, II ZR 111/05, NJW 2008, 69 ff., Rn. 17).
  • BGH, 17.11.2021 - IV ZR 113/20

    Verjährung von Rückforderungsansprüchen nach einer Prämienanpassung in der

    Auszug aus OLG Hamm, 08.03.2023 - 20 U 32/22
    Dies entspricht der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH, Urteil vom 17.11.2021, IV ZR 113/20, VersR 2022, 97 ff., Rn. 40 ff.).
  • BGH, 23.04.2013 - II ZR 74/12

    Lizenzentzug eines Berufsboxers

    Auszug aus OLG Hamm, 08.03.2023 - 20 U 32/22
    Die für eine Zwischenfeststellungsklage erforderliche Vorgreiflichkeit § 256 Abs. 2 ZPO liegt nach höchstrichterlicher Rechtsprechung aber nur dann vor, wenn ohnehin darüber befunden werden muss, ob das streitige Rechtsverhältnis besteht, es sei denn, über die Hauptsache wird unabhängig von dem Bestand des streitigen Rechtsverhältnisses entschieden (BGH, Urteil vom 23.04.2013, II ZR 74/12, NJW-RR 2013, 873 ff., Rn. 28).
  • BGH, 31.08.2022 - IV ZR 252/20

    Wirksamkeit von Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung durch

    Auszug aus OLG Hamm, 08.03.2023 - 20 U 32/22
    Das wird durch die Angabe der Rechnungsgrundlage, die die Prämienanpassung ausgelöst hat, sowie durch einen Hinweis, dass die Veränderung den gesetzlich oder auch vertraglich vereinbarten Schwellenwert überschritten hatte, erreicht (BGH, Urteil vom 31.08.2022, IV ZR 252/20, Rn. 13; der Senat hat sich dem angeschlossen).
  • OLG Hamm, 30.06.2021 - 20 U 152/20

    Wirksamkeit von Prämienanpassungen in einer Krankheitskostenversicherung; Fehlen

    Auszug aus OLG Hamm, 08.03.2023 - 20 U 32/22
    Für die in Rede stehende Verjährung etwaiger Zahlungsansprüche gilt (vgl. nur Senat, Urteil vom 30.06.2021, 20 U 152/20, VersR 2021, 1352), dass die jeweiligen Bereicherungsansprüche des Klägers im Sinne von § 199 Abs. 1 BGB mit der monatlichen Überzahlung der Prämie entstehen.
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