Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 23.11.2005 - 20 W 516/05, 20 W 516/2005   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,12827
OLG Frankfurt, 23.11.2005 - 20 W 516/05, 20 W 516/2005 (https://dejure.org/2005,12827)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23.11.2005 - 20 W 516/05, 20 W 516/2005 (https://dejure.org/2005,12827)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 23. November 2005 - 20 W 516/05, 20 W 516/2005 (https://dejure.org/2005,12827)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 13 GBO, § 30 GBO, § 71 GBO, § 80 Abs 1 S 2 GBO, § 13 FGG
    Grundbuchverfahren: Bezeichnung des Beschwerdeführers; Erforderlichkeit des Vollmachtsnachweises eines im Rechtsmittelverfahren beauftragten Rechtsanwalts

  • Wolters Kluwer

    (Grundbuchverfahren: Bezeichnung des Beschwerdeführers; Erforderlichkeit des Vollmachtsnachweises eines im Rechtsmittelverfahren beauftragten Rechtsanwalts)

  • Judicialis

    GBO § 29; ; GBO § 30; ; GBO § 13 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 13 Abs. 1 Satz 2 § 29 § 30
    Zur Einlegung von Rechtsmitteln im Grundbuchverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zurückweisung eines durch einen Rechtsanwalt eingelegten Rechtsmittels als unzulässig mangels Vollmachtsnachweises; Rechtsmitteleinlegung ohne namentliche Bezeichnung des Rechtsmittelführers

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Zweibrücken, 14.06.2000 - 3 W 92/00

    Voraussetzungen der Eintragung einer Übertragung von Kommanditanteilen im Wege

    Auszug aus OLG Frankfurt, 23.11.2005 - 20 W 516/05
    Werden in einer Beschwerdeschrift vom Bevollmächtigten die Worte "lege ich Beschwerde ein" gebraucht - wie vorliegend "lege ich...Erinnerung ein "- , so lässt dies nicht unbedingt auf die Ausübung eines eigenen Beschwerderechts schließen, vielmehr handelt es sich in der Regel um ein mit Wirkung für den Vertretenen eingelegtes Rechtsmittel (Senat Rpfleger 1978, 411; Pfälz. OLG Zweibrücken FGPrax 2000, 208; Keidel/Kuntze/Winkler: FGG, 15. Aufl., § 21, Rdnr. 36 und § 129, Rdnr. 6).
  • BGH, 18.12.2014 - V ZB 114/13

    Zurückschiebungshaft: Ersetzung des Haftantrags der Behörde in der Hauptsache

    Ein solches Verständnis entspräche zwar dem in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit allgemein geltenden Grundsatz, dass Erklärungen der Beteiligten so auszulegen sind, dass das damit bezweckte Ziel nach Möglichkeit erreicht wird (OLG Frankfurt, Beschluss vom 23. November 2005 - 20 W 516/05, juris Rn. 6).
  • OLG Frankfurt, 06.06.2019 - 20 W 108/19

    Zur Frage der Zulässigkeit eines Teilvollzugs einer Löschungsbewilligung bei

    auch Senat, Beschluss vom 23.11.2005, 20 W 516/05 , zitiert nach juris).
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