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| VGH Bayern, 11.03.2010 - 20 B 09.1890 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Verbesserungs- und Erneuerungsbeitrag für die öffentliche EntwässerungseinrichtungAbgrenzung Verbesserungs-, Erneuerungs- und Reparaturmaßnahmen; enthält Beschrieb in der Satzung nicht beitragsfähige Maßnahmen, führt dies zur Gesamtnichtigkeit der Satzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (50) Zitiert selbst (11)
- VGH Bayern, 18.01.2005 - 23 B 04.2222
Vorauszahlung auf den Beitrag für die Verbesserung einer Entwässerungsanlage; …
Auszug aus VGH Bayern, 11.03.2010 - 20 B 09.1890
Eine Abgabesatzung ist dann insgesamt nichtig, wenn die nichtige Regelung mit den übrigen Bestimmungen so verflochten ist, dass sie eine untrennbare Einheit bilden, die nicht in einzelne Bestandteile zerlegt werden kann, wenn es wegen der Teilnichtigkeit einer Regelung an einem für die ganze Satzung unerlässlichen Bestandteil fehlt oder wenn anzunehmen ist, dass bei objektiver, am Sinn und Zweck der Norm orientierter Betrachtungsweise die gesamte Regelung ohne die nichtige Teilregelung so nicht getroffen worden wäre (vgl. BVerwGE 9, 250/254; BayVGH vom 19.9.2002 Az. 23 B 02.970; vom 18.1.2005 Az. 23 B 04.2222 m.w.N.;… Ecker, a.a.O., Nr. 2.8.6.1.4).Rn. 42 Wenn sich der Kläger darauf beruft, dass ein Verbesserungsbeitrag nur entstehen könne, wenn für die zuvor erstmalig hergestellte Einrichtung wirksam Herstellungsbeiträge entstanden sind, entspricht dies der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. BayVGH vom 9.10.2001 BayVBl 2002, 86; vom 27.2.2003 BayVBl 2003, 373; vom 18.1.2005 a.a.O.).
- VGH Bayern, 27.02.2003 - 23 B 02.1032
Auszug aus VGH Bayern, 11.03.2010 - 20 B 09.1890
Rn. 42 Wenn sich der Kläger darauf beruft, dass ein Verbesserungsbeitrag nur entstehen könne, wenn für die zuvor erstmalig hergestellte Einrichtung wirksam Herstellungsbeiträge entstanden sind, entspricht dies der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. BayVGH vom 9.10.2001 BayVBl 2002, 86; vom 27.2.2003 BayVBl 2003, 373;… vom 18.1.2005 a.a.O.). - VGH Bayern, 09.10.2001 - 23 CS 01.985
Auszug aus VGH Bayern, 11.03.2010 - 20 B 09.1890
Rn. 42 Wenn sich der Kläger darauf beruft, dass ein Verbesserungsbeitrag nur entstehen könne, wenn für die zuvor erstmalig hergestellte Einrichtung wirksam Herstellungsbeiträge entstanden sind, entspricht dies der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. BayVGH vom 9.10.2001 BayVBl 2002, 86; vom 27.2.2003 BayVBl 2003, 373;… vom 18.1.2005 a.a.O.).
- VerfGH Bayern, 06.11.1991 - 9-VIII-90
Auszug aus VGH Bayern, 11.03.2010 - 20 B 09.1890
Rn. 27 Bei der Beurteilung, inwieweit es sich hierbei um beitragsfähige Verbesserungsmaßnahmen handelt, ist zu bedenken, dass das Beitragsrecht auf dem Prinzip der Einmaligkeit der Erhebung beruht, das heißt an bereits abgeschlossene Tatbestände dürfen nicht durch Rechtsvorschrift rückwirkend ungünstigere Folgen geknüpft werden als die vorausgegangenen Bestimmungen vorsehen (vgl. BayVerfGH vom 6.11.1991 Vf 9-7-90, BayVBl 1992, 80; BayVGH vom 28.4.1997 GK 1998 Nr. 200). - VGH Bayern, 28.10.1999 - 23 N 99.1354
Auszug aus VGH Bayern, 11.03.2010 - 20 B 09.1890
Eine Verbesserung einer schon vorhandenen Einrichtung kann insbesondere durch Maßnahmen zur Hebung ihrer Qualität und Leistungsfähigkeit, vor allem zur Erhöhung ihrer Wirkungskraft erfolgen (vgl. BayVGH vom 28.10.1999 Az. 23 N 99.1354; Ecker, Kommunalabgaben in Bayern, Nr. 4.2.2.2.1 Anm. 2 f.; Schieder/Happ, KAG, RdNr. 67 f. zu Art. 5; Wuttig/Thimet, Gemeindliches Satzungsrecht, Teil IV Frage 19 Nr. 4; Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 RdNrn. 751 f.). - VGH Bayern, 18.02.1998 - 23 B 97.2810
Auszug aus VGH Bayern, 11.03.2010 - 20 B 09.1890
Eine unterschiedliche Belastung der Gemeindebürger, die sich an einzelnen Baumaßnahmen orientiert, etwa am Investitionsaufwand der technisch getrennt arbeitenden aber rechtlich eine Einheit bildenden Entwässerungsanlagen in den einzelnen Ortsteilen, würde zu einer unzulässigen abschnittsweisen Abrechnung führen (Art. 5 Abs. 1 Satz 5 KAG; vgl. auch BayVGH vom 18.2.1998 BayVBl 1998, 339 = GK 1999 Nr. 120; vom 12.7.2001 Az. 23 ZB 00.3653; vom 18.2.2002 GK 2002 Nr. 128). - VGH Bayern, 04.12.2008 - 20 ZB 08.2568
Bekanntmachung von Abgabensatzung
Auszug aus VGH Bayern, 11.03.2010 - 20 B 09.1890
Die von der Beklagten im Mitteilungsblatt vom 23. August 2007 gewählte Art der Bekanntmachung, dass die in § 1 BS-VE/EE als Bestandteil der Satzung bezeichneten Anlagen im Rathaus eingesehen werden könnten, hatte die gesetzlichen Voraussetzungen des § 26 Abs. 2 Satz 1 GO nicht erfüllt (vgl. BayVGH vom 7.4.1997 Az. 23 B 95.893; vom 4.12.2008 Az. 20 ZB 08.2568). - VGH Bayern, 15.07.1999 - 23 B 98.1048
Auszug aus VGH Bayern, 11.03.2010 - 20 B 09.1890
Um beurteilen zu können, ob Verbesserungsmaßnahmen im Sinne des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 KAG vorliegen, und um den Anforderungen des Rechtsstaatsprinzips aus Art. 20 Abs. 3 GG gerecht zu werden, müssen die Abgabegrundlagen nach Inhalt, Gegenstand, Zweck und Ausmaß in der Satzung hinreichend bestimmt sein (vgl. BayVGH vom 15.7.1999 Az. 23 B 98.1048). - VGH Bayern, 19.09.2002 - 23 B 02.970
Auszug aus VGH Bayern, 11.03.2010 - 20 B 09.1890
Eine Abgabesatzung ist dann insgesamt nichtig, wenn die nichtige Regelung mit den übrigen Bestimmungen so verflochten ist, dass sie eine untrennbare Einheit bilden, die nicht in einzelne Bestandteile zerlegt werden kann, wenn es wegen der Teilnichtigkeit einer Regelung an einem für die ganze Satzung unerlässlichen Bestandteil fehlt oder wenn anzunehmen ist, dass bei objektiver, am Sinn und Zweck der Norm orientierter Betrachtungsweise die gesamte Regelung ohne die nichtige Teilregelung so nicht getroffen worden wäre (vgl. BVerwGE 9, 250/254; BayVGH vom 19.9.2002 Az. 23 B 02.970; vom 18.1.2005 Az. 23 B 04.2222 m.w.N.;… Ecker, a.a.O., Nr. 2.8.6.1.4). - VGH Bayern, 12.07.2001 - 23 ZB 00.3653
Auszug aus VGH Bayern, 11.03.2010 - 20 B 09.1890
Eine unterschiedliche Belastung der Gemeindebürger, die sich an einzelnen Baumaßnahmen orientiert, etwa am Investitionsaufwand der technisch getrennt arbeitenden aber rechtlich eine Einheit bildenden Entwässerungsanlagen in den einzelnen Ortsteilen, würde zu einer unzulässigen abschnittsweisen Abrechnung führen (Art. 5 Abs. 1 Satz 5 KAG; vgl. auch BayVGH vom 18.2.1998 BayVBl 1998, 339 = GK 1999 Nr. 120; vom 12.7.2001 Az. 23 ZB 00.3653; vom 18.2.2002 GK 2002 Nr. 128). - VGH Bayern, 07.04.1997 - 23 B 95.893
- VG Oldenburg, 11.03.2025 - 3 A 3402/23
Klage gegen Zweitwohnungsteuerbescheid der Inselgemeinde Langeoog erfolgreich
Darüber hinaus führt ein Fehler dann zur Gesamtnichtigkeit des fraglichen Normgefüges, wenn anzunehmen ist, dass bei objektiver, am Sinn und Zweck der Norm orientierter Betrachtungsweise die gesamte Regelung ohne die nichtige Teilregelung so nicht getroffen worden wäre, das heißt, wenn der übrige Teil (subjektiv) nicht mehr vom Normsetzungswillen des Normgebers getragen wird (…Nds. OVG, Urteile vom 3. Mai 2021 - 9 KN 162/17 -, Rn. 196, juris…, vom 26. Mai 2020 - 9 KN 128/18 -, Rn. 306, juris; Bay. VGH, Urteil vom 11. März 2010 - 20 B 09.1890 -, Rn. 35, juris). - VG Gießen, 12.05.2010 - 8 K 4071/08
Marburger Solarsatzung und Solarthermiepflicht
Denn die zahlreichen oben dargestellten unwirksamen Satzungsregelungen lassen in entsprechender Anwendung des § 139 BGB nur die Gesamtnichtigkeit der Satzung zu, weil die übrigen Bestimmungen ohne die nichtigen nicht mehr sinnvoll anzuwenden sind und anzunehmen ist, dass der Satzungsgeber die Restbestimmungen ohne den nichtigen Teil nicht erlassen hätte (vgl. Bayer.VGH, U.v. 11.03.2010 - 20 B 09.1890 -, juris, Rdnr. 42;… VGH Bad.-Württ., U.v. 16.09.2009 - 2 S 1466/07 -, DVBl. 2010, 192, 196 Rdnr. 60 m.w.N.;… OVG Berlin-Brandenb., U.v. 13.11.2008 - 11 A 5.07 -, juris, Rdnr. 27 m.w.N.). - VG Würzburg, 19.07.2017 - W 2 K 16.743
Beitragsrechtliche Abgrenzung der Erneuerung einer Wasserleitung von einer …
Rn. 15 Das Beitragsrecht beruht auf dem Prinzip der Einmaligkeit der Erhebung (vgl. statt vieler: BayVGH, U.v. 11.3.2010 - 20 B 09.1890 - BeckRS 2010, 55166).Damit genügt § 1 VES WAS Hi den auch auf die Abgabengrundlagen bezogenen Bestimmtheitsanforderungen des Rechtsstaatsprinzips aus Art. 20 Abs. 3 GG (vgl. dazu: BayVGH, U.v. 11.3.2010 - 20 B 09.1890 - BeckRS 2010, 55166 unter Bezug auf: BayVGH, U.v. 15.7.1999 - 23 B 98.1048 - juris).
Als Verbesserung einer vorhandenen Einrichtung und damit als verbesserungsbeitragsfähig werden vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Maßnahmen angesehen, die dazu führen, dass die bereits erstmalig hergestellte Einrichtung dergestalt ergänzt wird, dass sie auch den sogenannten Altanschließern neue oder zusätzliche Vorteile bietet (exemplarisch dazu: BayVGH, U.v. 11.3.2010 - 20 B 09.1890 - BeckRS 2010, 55166).
- VG Würzburg, 08.11.2017 - W 2 K 17.761
Festsetzung eines Vorausleistungsbeitrags für die Verbesserung und Erneuerung der …
Rn. 25 Das Beitragsrecht beruht auf dem Prinzip der Einmaligkeit der Erhebung (vgl. statt vieler: BayVGH, U.v. 11.3.2010 - 20 B 09.1890 - BeckRS 2010, 55166).Rn. 28 2.3 Des Weiteren genügt § 1 VBS/WAS vom 21. Dezember 2015 den Bestimmtheitsanforderungen des Rechtsstaatsprinzips aus Art. 20 Abs. 3 GG (vgl. dazu: BayVGH, U.v. 11.3.2010 - 20 B 09.1890 - BeckRS 2010, 55166 unter Bezug auf: BayVGH, U.v. 15.7.1999 - 23 B 98.1048 - juris).
Als Verbesserung einer vorhandenen Einrichtung und damit als verbesserungsbeitragsfähig werden vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Maßnahmen angesehen, die dazu führen, dass die bereits erstmalig hergestellte Einrichtung dergestalt ergänzt wird, dass sie auch den sogenannten Altanschließern neue oder zusätzliche Vorteile bietet (exemplarisch dazu: BayVGH, U.v. 11.3.2010 - 20 B 09.1890 - BeckRS 2010, 55166).
- VG Würzburg, 19.07.2017 - W 2 K 16.742
Vorläufiger Verbesserungsbeitrag für Entwässerungseinrichtung
Rn. 15 Das Beitragsrecht beruht auf dem Prinzip der Einmaligkeit der Erhebung (vgl. statt vieler: BayVGH, U.v. 11.3.2010 - 20 B 09.1890 - BeckRS 2010, 55166).Damit genügt § 1 VES EWS Hi den auch auf die Abgabengrundlagen bezogenen Bestimmtheitsanforderungen des Rechtsstaatsprinzips aus Art. 20 Abs. 3 GG (vgl. dazu: BayVGH, U.v. 11.3.2010 - 20 B 09.1890 - BeckRS 2010, 55166 unter Bezug auf: BayVGH, U.v. 15.7.1999 - 23 B 98.1048 - juris).
Als Verbesserung einer vorhandenen Einrichtung und damit als verbesserungsbeitragsfähig werden vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Maßnahmen angesehen, die dazu führen, dass die bereits erstmalig hergestellte Einrichtung dergestalt ergänzt wird, dass sie auch den sogenannten Altanschließern neue oder zusätzliche Vorteile bietet (exemplarisch dazu: BayVGH, U.v. 11.3.2010 - 20 B 09.1890 - BeckRS 2010, 55166).
- VG Würzburg, 19.07.2017 - W 2 K 16.790
Vorauszahlung auf Verbesserungsbeitrag
Rn. 15 Das Beitragsrecht beruht auf dem Prinzip der Einmaligkeit der Erhebung (vgl. statt vieler: BayVGH, U.v. 11.3.2010 - 20 B 09.1890 - BeckRS 2010, 55166).Damit genügt § 1 VES EWS Hi den auch auf die Abgabengrundlagen bezogenen Bestimmtheitsanforderungen des Rechtsstaatsprinzips aus Art. 20 Abs. 3 GG (vgl. dazu: BayVGH, U.v. 11.3.2010 - 20 B 09.1890 - BeckRS 2010, 55166 unter Bezug auf: BayVGH, U.v. 15.7.1999 - 23 B 98.1048 - juris).
Als Verbesserung einer vorhandenen Einrichtung und damit als verbesserungsbeitragsfähig werden vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Maßnahmen angesehen, die dazu führen, dass die bereits erstmalig hergestellte Einrichtung dergestalt ergänzt wird, dass sie auch den sogenannten Altanschließern neue oder zusätzliche Vorteile bietet (exemplarisch dazu: BayVGH, U.v. 11.3.2010 - 20 B 09.1890 - BeckRS 2010, 55166).
- VG Ansbach, 15.07.2014 - AN 1 K 13.00445
Anschluss einer Gemeinde an Wasserversorgung eines Zweckverbandes ist eine …
Rn. 56 Grundsätzlich sind wie der Satzungstext selbst auch zum Bestandteil der Satzung gehörende Planunterlagen auszufertigen und bekanntzumachen (…vgl. Bauer/Böhle/Ecker, Bayerische Kommunalgesetze, April 2013, Art. 26 GO Rn. 9; BayVGH, B. v. 2.4.2013 - 20 ZB 13.379, KommunalPraxis BY 2013, 225 (red. Leitsatz); BayVGH, U. v. 11.3.2010 - 20 B 09.1890, BayVBl 2010, 670 f.).Rn. 75 Die Abgrenzung, ob ein materieller Satzungsmangel zur Teilnichtigkeit oder zur Gesamtnichtigkeit einer Satzung führt, orientiert sich an dem auch im öffentlichen Recht geltenden Grundsatz der "Teilnichtigkeit" zivilrechtlicher Willenserklärungen nach § 139 BGB (vgl. BayVGH, U. v. 24.7.1997 - 23 B 95.3277, GK 1998 Nr. 44; BayVGH, U. v. 11.3.2010 - 20 B 09.1890).
- VGH Bayern, 02.04.2013 - 20 ZB 13.379
Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung; Verbesserungsbeitrag für …
Rn. 4 Diese Art der Bekanntmachung entspricht jedoch nicht den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen des Art. 26 Abs. 2 Satz 1 GO (vgl. auch BayVGH, U.v. 11.3.2010 - 20 B 09.1890 = BayVBl 2010, 670 = GK 2010 Nr. 111; s. a. B.v. 4.12.2008 - 20 ZB 08.2568; U.v. 7.4.1997 - 23 B 95.894).Rn. 7 Kann demnach die Verbesserungsbeitragssatzung vom 14. September 2011 schon mangels ordnungsgemäßer Bekanntmachung nicht als Rechtsgrundlage für den angefochtenen Abgabebescheid dienen, konnte es nicht mehr entscheidungserheblich darauf ankommen, ob sie auch aus anderen materiell-rechtlichen Gründen als Rechtsgrundlage nicht in Betracht kommen könnte (vgl. BayVGH, U.v. 11.3.2010 a.a.O. Rn. 42).
- VG Würzburg, 17.10.2018 - W 2 K 18.25
Rechtmäßigkeit eines Vorausleistungsbescheids
Als Verbesserung einer vorhandenen Einrichtung und damit als verbesserungsbeitragsfähig werden vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Maßnahmen angesehen, die dazu führen, dass die bereits erstmalig hergestellte Einrichtung dergestalt ergänzt wird, dass sie auch den sogenannten Altanschließern neue oder zusätzliche Vorteile bietet (exemplarisch dazu: BayVGH, U.v. 11.3.2010 - 20 B 09.1890 - BeckRS 2010, 55166).Das vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof im Urteil vom 11. März 2010 - 20 B 09.1890 - BeckRS 2010, 55166 aufgestellten Erfordernis des "wesentlichen Teils" ist damit erfüllt.
- VG Augsburg, 11.02.2025 - Au 8 K 23.1328
Verbesserungsbeitrag für die Wasserversorgungsanlage, Erhebung einer …
Rn. 26 Das Beitragsrecht beruht auf dem Prinzip der Einmaligkeit der Erhebung, das heißt an bereits abgeschlossene Tatbestände dürfen nicht durch Rechtsvorschrift rückwirkend ungünstigere Folgen geknüpft werden als die vorausgegangenen Bestimmungen vorsehen (vgl. statt vieler: BayVGH, U.v. 11.3.2010 - 20 B 09.1890 - juris Rn. 27 mit Verweis auf BayVerfGH vom 6.11.1991 - Vf.9-VII-90 - BayVBl 1992, 80).Eine Verbesserung einer schon vorhandenen Einrichtung kann insbesondere durch Maßnahmen zur Hebung ihrer Qualität und Leistungsfähigkeit, vor allem zur Erhöhung ihrer Wirkungskraft erfolgen (vgl. BayVGH, U.v. 11.3.2010 - 20 B 09.1890 - juris Rn. 28;… U.v. 28.10.1999 - 23 N 99.1354 - juris Rn. 22 ff.).
- VG München, 25.11.2010 - M 3 E 10.4612
Zugang zum Masterstudium
- VG Ansbach, 01.03.2011 - AN 1 K 09.00002
Unzulässiger Erlass eines Gebührenbescheides durch eine juristische Person des …
- VG Würzburg, 29.04.2015 - W 2 K 15.200
Beitragssatzung, Wasserversorgung, Verbesserungsbeitrag, Kommunalabgabe, …
- VG Ansbach, 27.09.2011 - AN 1 K 10.01457
Entwässerungsherstellungsbeitrag; Übergangsregelung des Art. 19 Abs. 4 KAG; …
- VG Cottbus, 15.01.2024 - 6 K 552/21
Alte DDR- Kanäle, - Pumpwerke und -Klärwerke, Beitragsmaßstab (unwirksam), …
- VG Cottbus, 07.12.2023 - 6 K 1458/19
- VG Würzburg, 20.09.2018 - W 3 K 17.1166
Erhebung einer Vorauszahlung auf den Straßenausbaubeitrag
- VG Augsburg, 29.03.2017 - Au 6 K 16.1683
Heranziehung zu Verbesserungsbeitrag für öffentliche Entwässerungseinrichtung
- VG Cottbus, 30.01.2024 - 6 K 634/21
Erneuerungsbeitrag für die Schmutzwasserentsorgung, im Anschluss an das Urteil …
- VGH Bayern, 04.02.2021 - 7 CE 20.3072
Versagung der Studienzulassung eines ungeeigneten behinderten Studierenden
- VG Cottbus, 09.01.2024 - 6 K 727/21
Im Anschluss an das Urteil der Kammer vom 7. Dezember 2023 - VG 6 K 1458/19
- VG Cottbus, 09.01.2024 - 6 K 1040/21
- VG Würzburg, 23.03.2017 - W 3 K 15.1217
Straßenausbaubeitragssatzung wegen fehlerhafter Erwägungen zur Bestimmung des …
- VG Cottbus, 30.01.2024 - 6 K 1654/20
Erneuerungsbeitrag für die Schmutzwasserentsorgung, im Anschluss an das Urteil …
- VG Cottbus, 30.01.2024 - 6 K 1655/20
Erneuerungsbeitrag für die Schmutzwasserentsorgung, im Anschluss an das Urteil …
- VG Cottbus, 09.01.2024 - 6 K 728/21
- VGH Bayern, 26.11.2020 - 7 CE 20.2216
Studiengangspezifische Eignung für ein Masterstudiengang "Psychologie"
- VG Würzburg, 11.10.2017 - W 2 K 15.335
Eingeschränkter Herstellungsbeitrag für Wasserversorgung
- VG Ansbach, 30.11.2010 - AN 1 K 09.02450
Ertüchtigung einer bestehenden Kläranlage als beitragspflichtige …
- VG Cottbus, 30.01.2024 - 6 K 3/24
Erneuerungsbeitrag für die Schmutzwasserentsorgung, im Anschluss an das Urteil …
- VG Würzburg, 29.04.2015 - W 2 K 13.424
Beitragssatzung, Entwässerung, Vorauszahlung, Anschlussbedarf, Kommunalabgabe, …
- VG Würzburg, 20.07.2017 - W 3 K 16.1020
Keine Vorauszahlung auf den Straßenbaubeitrag ohne gültige Ausbaubeitragssatzung
- VG Ansbach, 15.10.2012 - AN 1 S 12.01385
Vorauszahlung auf einen Verbesserungsbeitrag; Satzung mit vorläufigen …
- VG Ansbach, 01.03.2019 - AN 1 K 18.01037
Erhebung eines Verbesserungsbeitrags bei Gesamtschuldnern
- VG Würzburg, 15.03.2018 - W 3 K 16.1205
Nichtigkeit einer Ausbaubeitragssatzung
- VG Ansbach, 22.05.2012 - AN 1 K 10.00373
Einrichtungseinheit; Solidargemeinschaft; Eingeschränkter Herstellungsbeitrag; …
- VGH Bayern, 28.10.2021 - 20 B18.1929
Verbesserungsbeitrag für eine Wasserversorgungsanlage
- VG Ansbach, 01.12.2015 - AN 1 K 15.00315
Beitragssatzung, Wasserversorgung, Gemeinde, Verbesserungsmaßnahme, Anschluss, …
- VG Cottbus, 06.03.2025 - 6 K 57/22
Erneuerungsbeitrag, im Anschluss an 6 K 1458/19 u 6 K 50/22, Zweckverband Calau
- VG Cottbus, 06.03.2025 - 6 K 50/22
Erneuerungsbeitrag für die Schmutzwasserentsorgung/Teilerneuerung, …
- VG Cottbus, 06.03.2025 - 6 K 133/22
Erneuerungsbeitrag, im Anschluss an 6 K 1458/19 u 6 K 50/22, Zweckverband Calau
- VG Würzburg, 21.04.2021 - W 2 K 20.942
Zur Festsetzung eines vorläufigen Verbesserungsbeitrags für die …
- VG Ansbach, 25.02.2014 - AN 1 K 13.00434
Bekanntmachung von Planunterlagen bei VES-EWS mit festem Beitragssatz; …
- VG Bayreuth, 07.03.2018 - B 4 K 16.625
Kein Verstoß gegen die Einrichtungseinheit bei unterschiedlichen Rechtsträgern …
- VG Würzburg, 11.10.2017 - W 2 K 15.336
Eingeschränkter Herstellungsbeitrag für Wasserversorgungseinrichtung
- VG Ansbach, 25.02.2014 - AN 1 K 13.01124
Bekanntmachung von Planunterlagen bei VES-EWS mit festem Beitragssatz; …
- VG Würzburg, 15.03.2018 - W 3 K 16.845
Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Vorauszahlung auf den Straßenausbaubeitrag
- VG München, 27.11.2025 - M 10 K 22.4993
Verbesserungsbeitrag, Aufdimensionierung
- VG Würzburg, 14.11.2018 - W 2 K 17.281
Verbesserungsbeitrag zur Entwässerungsanlage
- VG Ansbach, 22.05.2012 - AN 1 K 10.00390
Einrichtungseinheit; Solidargemeinschaft; Eingeschränkter Herstellungsbeitrag; …
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