Rechtsprechung
| VGH Bayern, 19.01.2017 - 20 BV 15.817 |
Volltextveröffentlichungen (5)
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- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Herstellungsbeitrag für Wasserversorgungseinrichtung; Entstehen der Beitragsschuld; Erschlossensein eines Grundstücks; Hinterliegergrundstück; Dauerhafte Sicherung der Anschlussmöglichkeit; Kein im Grundbuch eingetragener Ausschluss des Rechts; die Aufhebung; der ...
- rechtsportal.de
Anforderungen an die Rechtmäßigkeit eines Herstellungsbeitragsbescheids für den Anschluss an eine öffentliche Wasserversorgungseinrichtung bzgl. eines Hinterliegergrundstücks; Grundsätze zum Eintritt einer Festsetzungsverjährung bei einem Herstellungsbeitragsbescheid
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anforderungen an die Rechtmäßigkeit eines Herstellungsbeitragsbescheids für den Anschluss an eine öffentliche Wasserversorgungseinrichtung bzgl. eines Hinterliegergrundstücks; Grundsätze zum Eintritt einer Festsetzungsverjährung bei einem Herstellungsbeitragsbescheid
Verfahrensgang
- VG Regensburg, 23.02.2015 - RO 8 K 14.122
- VGH Bayern, 19.01.2017 - 20 BV 15.817
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (7)
- VGH Bayern, 27.06.2000 - 23 ZB 00.1626
Abgaberechtliche Behandlung von zwei Grundstücken als Gesamtheit; Definition des …
Auszug aus VGH Bayern, 19.01.2017 - 20 BV 15.817
Rn. 24 Außerdem ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ein Grundstück erschlossen, wenn die Möglichkeit besteht, nach Durchquerung eines Zwischengrundstücks einen Anschluss herzustellen und dieser rechtlich und auf Dauer gesichert ist (BayVGH, B.v. 27.6.2000 - 23 ZB 00.1626 - juris Rn. 13 u.V.a. BayVGH, U.v. 15.11.1990 - 23 B 88.03688 - NVwZ-RR 1991, 584).Ein potentielles Notwegerecht nach § 917 BGB reicht zur Sicherung der Erschließung nicht aus, wenn das Hinterliegergrundstück im maßgeblichen Zeitpunkt noch nicht tatsächlich bebaut ist (BayVGH, B.v. 27.6.2000 - 23 ZB 00.1626 - juris Rn. 13 a.E.).
- VGH Bayern, 15.11.1990 - 23 B 88.03688
Auszug aus VGH Bayern, 19.01.2017 - 20 BV 15.817
Rn. 24 Außerdem ist nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ein Grundstück erschlossen, wenn die Möglichkeit besteht, nach Durchquerung eines Zwischengrundstücks einen Anschluss herzustellen und dieser rechtlich und auf Dauer gesichert ist (BayVGH, B.v. 27.6.2000 - 23 ZB 00.1626 - juris Rn. 13 u.V.a. BayVGH, U.v. 15.11.1990 - 23 B 88.03688 - NVwZ-RR 1991, 584).Bei unbebauten Grundstücken liegt eine Erschließung des Grundstücks nur vor, wenn eine dingliche Sicherung im Grundbuch eingetragen ist, bei bebauten Grundstücken reicht zur Sicherung der Erschließung auch das Notwegerecht nach § 918 Abs. 2 BGB (BayVGH, U.v. 15.11.1990 - 23 B 88.03688 - NVwZ-RR 1991, 584, 585).
- VGH Bayern, 06.02.2008 - 20 ZB 07.3082
Herstellungsbeitrag für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung; keine …
Auszug aus VGH Bayern, 19.01.2017 - 20 BV 15.817
Ein Notleitungsrecht nach § 918 Abs. 2 Satz 2 BGB würde nur bei einem bebauten oder gewerblich genutzten Hinterliegergrundstück, das seine wegemäßige Erschließung ausschließlich über das Vorderliegergrundstück erfährt, entstehen (BayVGH, B.v. 6.2.2008 - 20 ZB 07.3082 - juris Rn. 7).
- VGH Bayern, 19.05.2008 - 20 CS 08.861
Beitrag zur Entwässerungseinrichtung; einstweiliger Rechtsschutz; unzureichende …
Auszug aus VGH Bayern, 19.01.2017 - 20 BV 15.817
Ein solches würde etwa bei einer grenzüberschreitenden zugelassenen einheitlichen gewerblichen Nutzung, bei einer grenzüberschreitenden nicht unbedeutenden Bebauung, einem wirtschaftlichen Zusammenhang oder einer nur im Zusammenhang beider Grundstücke möglichen Nutzung (vgl. BayVGH, B.v. 19.5.2008 - 20 CS 08.861 - juris, Rn. 15;… Thimet in: Wuttig/Thimet, Gemeindliches Satzungsrecht und Unternehmensrecht, 43. Aufl. April 2009, Teil III Frage 2, S. 4f m.w.N.) vorliegen. - VGH Bayern, 12.08.2014 - 20 CS 14.1332
Beitrag zur Entwässerungseinrichtung; Festsetzungsfrist abgelaufen
Auszug aus VGH Bayern, 19.01.2017 - 20 BV 15.817
Auf die gegen diesen Beschluss erhobene Beschwerde wurde die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Bescheid vom 10. Dezember 2013 unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 12. August 2014 (Az. 20 CS 14.1332) angeordnet. - VGH Bayern, 30.05.2001 - 23 B 01.470
Auszug aus VGH Bayern, 19.01.2017 - 20 BV 15.817
Diese Anschlussmöglichkeit eines Hinterliegergrundstücks ist jedenfalls dann als auf Dauer gesichert zu betrachten, wenn das Leitungsführungsrecht durch die Einräumung einer grundbuchrechtlich abgesicherten Dienstbarkeit zu Gunsten des herrschenden Hinterliegergrundstücks gewährleistet ist (BayVGH, U.v. 30.5.2001 - 23 B 01.470 - juris). - VGH Bayern, 07.08.1991 - 23 CS 91.591
Auszug aus VGH Bayern, 19.01.2017 - 20 BV 15.817
Rn. 28 Insoweit unterscheidet sich auch der vorliegende Sachverhalt von dem der Entscheidung des 23. Senats des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 7. August 1991 (23 CS 91.591 - juris, Rn. 1), die der Senat zur Begründung seiner Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutzverfahren maßgeblich herangezogen hat.
- VG Augsburg, 06.06.2018 - Au 6 K 17.1250
Öffentliche Widmung einer Abwasserleitung
Rn. 63 a) Ein rechtliches Erschlossensein liegt vor, wenn der in der öffentlichen Straße verlegte Versorgungsstrang bis zur Höhe der Grundstücksgrenze an dieses heranreicht (vgl. BayVGH, B.v. 19.12.2005 - 23 CS 05.3210; BayVGH, U.v. 19.1.2017 - 20 BV 15.817 - juris Rn. 23).Rn. 80 Ein Grundstück ist erschlossen, wenn die Möglichkeit besteht, nach Durchquerung eines Zwischengrundstücks einen Anschluss herzustellen und dieser rechtlich und auf Dauer gesichert ist (vgl. BayVGH, U.v. 19.1.2017 - 20 BV 15.817 - juris Rn. 24 m.w.N.).
Die Anschlussmöglichkeit eines Hinterliegergrundstücks ist jedenfalls als auf Dauer gesichert zu betrachten, wenn das Leitungsführungsrecht durch die Einräumung einer grundbuchrechtlich abgesicherten Dienstbarkeit zu Gunsten des herrschenden Hinterliegergrundstücks gewährleistet ist (vgl. BayVGH, U.v. 19.1.2017 - 20 BV 15.817 - juris Rn. 24;… BayVGH, U.v. 30.5.2001 - 23 B 01.470 - juris Rn. 27 m.w.N.).
Haben ein Vorder- und ein Hinterliegergrundstück - anders als hier - den gleichen Eigentümer, so wird differenziert zwischen bebauten und unbebauten Grundstücken, wobei bei - wie hier - bebauten Hinterliegergrundstücken zur Sicherung der Erschließung auch das Notwegerecht nach § 918 Abs. 2 BGB ausreicht (vgl. BayVGH, U.v. 19.1.2017 - 20 BV 15.817 - juris Rn. 24), da anders eine bereits vorhandene bauliche Nutzung nicht verwirklicht werden kann.
Ein Notwegerecht reicht allerdings nur aus, wenn die Eigentümer des herrschenden Hinterliegergrundstücks und des Vorderliegergrundstücks vollständig identisch sind - eine nur teilweise Identität reicht nicht aus (vgl. BayVGH, U.v. 19.1.2017 - 20 BV 15.817 - juris Rn. 24).
- VG Cottbus, 30.10.2018 - 6 K 1977/16
Schmutzwasserbeitrag
Bilden Vorder- und Hinterliegergrundstück eine wirtschaftliche Einheit, ist die rechtliche Sicherung bei Bestehen eines satzungsmäßigen Anschlussrechts ohnehin unproblematisch (…vgl. zum Ganzen Urteil der Kammer vom 14. September 2018, a.a.O., Rn, 33;… Beschluss der Kammer vom 25. November 2016, a.a.O., Rn. 18; VG Magdeburg…, Urteil vom 5. April 2017 - 9 A 208/16 -, juris, Rn. 17; Beschluss vom 21. Juli 2008 - 9 B 14/08 -, juris zur mangelnden Eigentümeridentität bei Alleineigentum und Eigentum einer GbR; OVG Nordrhein- Westfalen, Urteil vom 25. Januar 2005 - 15 A 548/03 -, NVwZ-RR 2006, 63 zum Straßenbaubeitragsrecht; BVerwG, Urteil vom 26. Februar 1993 - 8 C 35.92 -, KStZ 1995, 76 zu § 133 BauGB;… Grünewald in: Driehaus, a.a.O., § 8 Rn. 544;… Haack in: Driehaus, a.a.O., § 8 Rn. 2209; a.A. etwa zum dortigen Landesrecht Bayerischer VGH, Urteil vom 19. Januar 2017 - 20 BV 15.817 -, juris, Rn. 24; VG Ansbach…, Urteil vom 21. März 2006 - 1 K 04.03657 -, juris, Rn. 26, wonach auch bei Eigentümeridentität ein darüber hinaus rechtlich gesichertes Leitungsrecht erforderlich sei, solange des Hinterliegegrundstück nicht bebaut sei;… abweichend auch Blomenkamp in: Driehaus, a.a.O., § 8 Rn. 1050b unter Hinweis auf OVG Niedersachsen, Urteil vom 29. November 1996 - 9 L 1151/95 -, wonach Hinter- und Vorderliegergrundstück einheitlich genutzt werden müssten).Ein dinglich gesichertes Leitungsführungsrecht ist allerdings dann nicht erforderlich, wenn ein Notleitungsrecht gemäß § 44 Brandenburgisches Nachbarrechtsgesetz (BbgNRG) zugunsten des Hinterliegergrundstücks besteht, weil dieses seine leitungsmäßige Erschließung ausschließlich über das Vorderliegergrundstück erfährt bzw. erfahren kann (…vgl. OVG Berlin- Brandenburg, Urteile vom 2. Dezember 2014 - 9 N 114.13 -, juris, Rn. 9;… vom 26. Januar 2011 - 9 B 22.09 -, juris, Rn. 51;… Urteile der Kammer vom 20. Dezember 2016, jeweils a.a.O., Rn. 30 ff. und Rn. 28 ff.; vom 19. Dezember 2012 - 6 K 323/12 -, S. 6 d. E.A.; Beschluss der Kammer vom 27. Dezember 2010 - VG 6 L 321/09 -, S. 5 f. des E.A.; VG Potsdam…, Urteil vom 22. Februar 2017 - 8 K 149/14 -, juris, Rn. 27 ff.), und zwar unabhängig davon, ob es sich um die Verlegung einer neuen Leitung oder lediglich um die Duldung einer bereits verlegten Leitung handelt, also unabhängig davon, ob das Hinterliegergrundstück über das Vorderliegergrundstück angeschlossen ist oder nicht (vgl. OVG Berlin, Urteile vom 2. Dezember 2014 …und vom 26. Januar 2011, jeweils a.a.O.;… Urteile der Kammer vom 20. Dezember 2016, jeweils a.a.O., Rn. 32 ff. und Rn. 34;… vom 19. Dezember 2012, a.a.O.;… Beschluss der Kammer vom 27. Dezember 2010, a.a.O.; Bayerischer VGH, Urteil vom 19. Januar 2017, a.a.O., Rn. 29 zu § 918 Abs. 2 BGB; anders insoweit etwa - ein Notleitungsrecht daran knüpfend, dass eine Anschlussleitung bereits verlegt worden sei - OVG Sachsen- Anhalt, Beschluss vom 18. Oktober 2004 - 1 L 339/04 -, juris; VG Magdeburg…, Urteil vom 5. April 2017, a.a.O., Rn. 18; VG Halle…, Beschluss vom 21. Mai 2007 - 4 B 708/06 -, juris, Rn. 6; möglicherweise auch VG Potsdam…, Urteil vom 22. Februar 2017, a.a.O., Rn. 28, wonach dann, wenn ein auf eine Entwässerung angewiesenes Grundstück tatsächlich an die öffentlichen Entwässerungsanlage angeschlossen sei und die Anschlussleitung über Grundstücke Dritter führe, sich die Dauerhaftigkeit der beitragsrelevanten Vorteilslage regelmäßig schon aus einem Duldungsanspruch des Grundstückseigentümers, den er kraft Nachbarrechts (§ 44 Abs. 1 BbgNRG) oder als Notleitungsrecht (§ 917 BGB) einem Begehren des Eigentümers des benachbarten Grundstücks auf Beseitigung der Anschlussleitung entgegenhalten könne, ergebe).
Zur bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit eines Vorhabens gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) gehört nämlich auch die (wegemäßige) gesicherte Erschließung; ein Notwegerecht gemäß § 917 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) soll aber nur eine bereits rechtlich zulässige Nutzung des gefangenen Grundstücks ermöglichen, jedoch keine von der bisherigen zulässigen Nutzung der Art nach völlig abweichende neue Nutzung erst zulässig machen (…vgl. Beschluss der Kammer vom 24. November 2016 - 6 K 572/13 -, juris, Rn. 16;… Urteil der Kammer vom 20. Dezember 2016 - 6 K 1014/13 -, a.a.O., Rn. 35; VG Potsdam…, Urteil vom 22. Februar 2017, a.a.O., Rn. 27 f.; zum dortigen Landesrecht bzw. §§ 917, 918 Abs. 2 BGB Bayerischer VGH, Urteil vom 19. Januar 2017, a.a.O., Rn. 24, 29; VG Neustadt…, Urteil vom 15. Oktober 2014 - 1 K 164/14 -, juris Rn. 41; VG Schleswig-Holstein…, Beschluss vom 24. Juli 2014 - 8 B 14/14 -, juris Rz. 45; VG Augsburg…, Urteil vom 13. November 2006 - 1 K 04.401 -, juris, Rn. 38; VG Ansbach…, Urteil vom 21. März 2006, a.a.O., Rn. 26; OLG Schleswig, Beschluss vom 27. April 2011 - 5 U 16/11 - juris).
- VG Ansbach, 29.09.2025 - AN 1 K 23.1998
Entstehen der Beitragsschuld bei tatsächlichem Anschluss, Ausdrückliche …
Zu Recht weist der Bevollmächtigte der Beklagten darauf hin, dass nach der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes geklärt ist, dass ein solcher beitragsauslösender tatsächlicher Anschluss nur dann angenommen werden kann, wenn er unter Berücksichtigung des einschlägigen Satzungsrechts erfolgt ist (…BayVGH, U.v. 15.7.2008 - 20 B 08.1190 - juris Rn. 30; BayVGH, U.v. 19.1.2017 - 20 BV 15.817 - juris Rn. 31;… BayVGH, B.v. 17.9.2018 - 20 ZB 17.2399 - juris Rn. 2;… diese Rechtsprechung referierend Nitsche/Baumann/Mühlfeld, Satzungen zur Abwasserbeseitigung, Ziff. 20.03 zu § 3 BGS, Rn. 29).Dies kann erst dann angenommen werden, wenn die Gemeinde von dem betreffenden Anschluss erfahren und diesen gebilligt hat (…BayVGH, U.v. 15.7.2008 - 20 B 08.1190 - juris Rn. 31; BayVGH, U.v. 19.1.2017 - 20 BV 15.817 - juris Rn. 31;… BayVGH, B.v. 17.9.2018 - 20 ZB 17.2399 - juris Rn. 2;… im Kern ebenso OVG NW, U.v. 18.5.1992 - 2 A 2024/89 - juris Rn. 45 ff.: "mit Wissen und Einverständnis der Gemeinde hergestellt";… VG Düsseldorf, U.v. 22.12.2020 - 5 K 7418/18 - juris Rn. 73 f.).
- VGH Bayern, 17.09.2018 - 20 ZB 17.2399
Herstellungsbeitrag zur Wasserversorgungseinrichtung als Billigung eines selbst …
Dies entspricht der Rechtsprechung des Senats (U.v. 19.1.2017 - 20 BV 15.817 -, juris;… U.v. 15.7.2008 - 20 B 08.1990 - juris Rn. 30/31), dass ein tatsächlicher Anschluss im Sinne der BGS-WAS nur angenommen werden kann, wenn er unter Berücksichtigung des einschlägigen Satzungsrechts erfolgt ist. - VGH Bayern, 18.03.2022 - 4 ZB 21.2295
Anschluss- und Benutzungszwang für ein Hinterliegergrundstück
Rn. 15 Ein nicht unmittelbar an einer öffentlichen Straße gelegenes Grundstück ist nach § 4 Abs. 2 Satz 1 EWS nur dann durch einen Kanal erschlossen, wenn der nach Durchquerung eines Zwischengrundstücks hergestellte Anschluss rechtlich auf Dauer gesichert ist (BayVGH, U.v. 15.11.1990 - 23 B 88.03688 - NVwZ-RR 1991, 584;… U.v. 8.10.2009 - 4 B 08.1790 - juris Rn. 12; U.v. 19.1.2017 - 20 BV 15.817 - juris Rn. 24). - VGH Bayern, 26.06.2017 - 20 B 16.190
Herstellungsbeitrag für Entwässerungsanlage - Eintritt der Festsetzungsverjährung
Erschlossen ist ein Grundstück, wenn die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit der Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung gegeben ist (BayVGH, U.v. 19.1.2017 - 20 BV 15.817 - juris Rn. 23 m.w.N.). - VG Bayreuth, 29.02.2024 - B 4 K 21.38
Neuherstellung einer Anlage, Grundsatz der Einmaligkeit der Beitragserhebung
Dies ist vielmehr ausschließlich nach bauplanungsrechtlichen Gegebenheiten zu beurteilen (…st.Rspr., BayVGH, U.v. 15.5.2007 - 23 B 06.2127 - BeckRS 2007, 29792, Rn. 47; U.v. 19.1.2017 - 20 BV 15.817 - BeckRS 2017, 108000, Rn. 29; B.v. 27.6.2000 - 23 ZB 00.1626 - BeckRS 2000, 29216 m.w.N.;… vgl. Thimet in: Wuttig/Thimet, Gemeindliches Satzungsrecht und Unternehmensrecht, September 2023, Teil III Frage 2 m.w.N.). - VG Cottbus, 01.04.2020 - 6 K 1918/16
Schmutzwasserbeitrag
Danach ist ein Hinterliegergrundstück in der Regel dann tatsächlich anschließbar, wenn die Möglichkeit besteht, nach Durchquerung des Vorderliegergrundstücks einen Anschluss herzustellen (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 19. Januar 2017 - 20 BV 15.817 -, juris Rn. 24). - VG Bayreuth, 14.07.2021 - B 4 K 20.920
Anschluss- und Benutzungszwang für ein Hinterliegergrundstück
Rn. 33 Nach der ständigen Rechtsprechung des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs ist eine Anschlussmöglichkeit durch ein fremdes Grundstück nur dann als auf Dauer gesichert zu betrachten, wenn das Leitungsführungsrecht durch Einräumung einer grundbuchrechtlich abgesicherten Dienstbarkeit gewährleistet ist (BayVGH, U.v. 15.11.1990 - 23 B 88.03688; B.v. 28.08.2008 - 4 ZB 08.1071; U.v. 19.01.2017 - 20 BV 15.817, alle juris). - VG Regensburg, 08.01.2021 - RN 11 K 19.1427
Beitragspflicht, Reparaturkosten, Eintragung, Benutzungszwang, Befreiung, …
Damit sind unter Abwägung der privaten Interessen mit den öffentlichen Belangen die Voraussetzungen des § 6 Abs. 1 Satz 1 WAS nicht erfüllt (zu den grundsätzlichen Anforderungen an die leitungsrechtliche Erschließung eines Grundstücks vgl. BayVGH, U. v. 19.01.2017 Az. 20 BV 15.817; U. v. 30.05.2001 Az. 23 B 01.470; B. v. 27.06.2000 Az. 23 ZB 00.1626; zur Frage der Prüfungsnotwendigkeit der Rechtmäßigkeit der satzungsrechtlichen Anordnung des Anschluss- und Benutzungszwanges für einen Befreiungsanspruch vgl. BayVGH, B. v. 29.10.2020 Az. 4 ZB 20.1543;… B. v. 14.12.2006 a.a.O.).
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