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Rechtsprechung
   VGH Bayern, 02.04.2020 - 20 CE 20.286   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,7150
VGH Bayern, 02.04.2020 - 20 CE 20.286 (https://dejure.org/2020,7150)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02.04.2020 - 20 CE 20.286 (https://dejure.org/2020,7150)
VGH Bayern, Entscheidung vom 02. April 2020 - 20 CE 20.286 (https://dejure.org/2020,7150)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einstweilige Anordnung § 123 Abs. 1 VwGO ; Lebensmitteleigenschaft; materielle Beweislast; Internet-Pranger; Berufsfreiheit; einstweilige Anordnung; Nahrungsergänzungsmittel; Unterlassungsanspruch; Veröffentlichung

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 21.03.2018 - 1 BvF 1/13

    Verpflichtung zu amtlicher Information über Verstöße gegen lebensmittel- und …

    Auszug aus VGH Bayern, 02.04.2020 - 20 CE 20.286
    Da die Veröffentlichung nach § 40 Abs. 1a LFGB unverzüglich zu erfolgen hat und nach § 40 Abs. 4a LFGB (bereits) nach 6 Monaten wieder zu löschen ist, wird ein Hauptsacheverfahren, in dem die Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung umfassend geprüft wird, regelmäßig nicht stattfinden (vgl. hierzu auch BVerfG, B.v. 8.2.1983 - 1 BvL 20/81 - BVerfGE 63, 131), so dass eine Veröffentlichung für den betroffenen Unternehmer zu möglicherweise irreversiblen Schäden und zu empfindlichen Grundrechtseingriffen führen kann (BVerfG, B.v. 21.3.2018 - 1 BvF 1/13 - NJW 2018, 2109).

    Rn. 6 Sie würde auf nicht gerechtfertigte Weise in die Grundrechte der Antragstellerin eingreifen, vor allem in deren Grundrecht auf Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG (vgl. BVerfG, B.v. 21.3.2018, a.a.O., zitiert nach juris Rn. 25 ff;… VGH Baden-Württemberg, B.v. 28.1.2013 - 9 S 2423/12 - juris Rn. 10;… Hessischer VGH, B.v. 8.2.2019 - 8 B 2575/18 - juris Rn. 22).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.01.2013 - 9 S 2423/12

    Unterlassungsanspruch durch einstweilige Anordnung gegen Veröffentlichung von …

    Auszug aus VGH Bayern, 02.04.2020 - 20 CE 20.286
    Rn. 6 Sie würde auf nicht gerechtfertigte Weise in die Grundrechte der Antragstellerin eingreifen, vor allem in deren Grundrecht auf Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG (…vgl. BVerfG, B.v. 21.3.2018, a.a.O., zitiert nach juris Rn. 25 ff; VGH Baden-Württemberg, B.v. 28.1.2013 - 9 S 2423/12 - juris Rn. 10;… Hessischer VGH, B.v. 8.2.2019 - 8 B 2575/18 - juris Rn. 22).
  • BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 20/81

    Gegendarstellung

    Auszug aus VGH Bayern, 02.04.2020 - 20 CE 20.286
    Da die Veröffentlichung nach § 40 Abs. 1a LFGB unverzüglich zu erfolgen hat und nach § 40 Abs. 4a LFGB (bereits) nach 6 Monaten wieder zu löschen ist, wird ein Hauptsacheverfahren, in dem die Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung umfassend geprüft wird, regelmäßig nicht stattfinden (vgl. hierzu auch BVerfG, B.v. 8.2.1983 - 1 BvL 20/81 - BVerfGE 63, 131), so dass eine Veröffentlichung für den betroffenen Unternehmer zu möglicherweise irreversiblen Schäden und zu empfindlichen Grundrechtseingriffen führen kann (BVerfG, B.v. 21.3.2018 - 1 BvF 1/13 - NJW 2018, 2109).
  • VGH Hessen, 08.02.2019 - 8 B 2575/18

    Mäuse im Lebensmittelmarkt

    Auszug aus VGH Bayern, 02.04.2020 - 20 CE 20.286
    Rn. 6 Sie würde auf nicht gerechtfertigte Weise in die Grundrechte der Antragstellerin eingreifen, vor allem in deren Grundrecht auf Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG (…vgl. BVerfG, B.v. 21.3.2018, a.a.O., zitiert nach juris Rn. 25 ff;… VGH Baden-Württemberg, B.v. 28.1.2013 - 9 S 2423/12 - juris Rn. 10; Hessischer VGH, B.v. 8.2.2019 - 8 B 2575/18 - juris Rn. 22).
  • BVerwG, 13.10.1988 - 5 C 35.85

    Voraussetzungen für eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus VGH Bayern, 02.04.2020 - 20 CE 20.286
    Rn. 9 Diese Unaufklärbarkeit geht zulasten des Antragsgegners, der auf Grundlage des § 40 Abs. 1a LFGB eine die Antragstellerin belastende Maßnahme treffen will (st. Rspr.; BVerwGE 80, 290 (296);… Breunig in BeckOK, Posser/Wolf, Stand 1.1.2020, § 108 Rn. 17;… Schübel-Pfister in Eyermann, a.a.O., § 86 Rn. 5) und sich inhaltlich zur Frage der Lebensmitteleigenschaft des streitgegenständlichen Produkts bislang nicht geäußert hat.
  • VGH Bayern, 27.08.2002 - 8 CS 02.1514

    Anfechtung einer sofort vollziehbaren Besitzeinweisung in Grundstücke; …

    Auszug aus VGH Bayern, 02.04.2020 - 20 CE 20.286
    Allerdings ist Sinn und Zweck der Regelung des § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO nicht, unzutreffende Entscheidungen im Eilverfahren sehenden Auges aufrechtzuerhalten, um sie erst in einem ggf. nachfolgenden Hauptsacheverfahren zu korrigieren (…Guckelberger in Sodan/Ziekow, 5. Auflage 2018, § 146 VwGO Rn. 111 m.w.N.; BayVGH, B.v. 27.8.2002 - 8 CS 02.1514 - NVwZ-RR 2003, 154;… Happ a.a.O., Rn. 27).
  • VG Würzburg, 31.03.2023 - W 8 E 23.277

    Stoff NADH: Einzelfall einer unzulässigen lebensmittelrechtlichen …

    Denn die geplante Veröffentlichung nach § 40 Abs. 1a Satz 1 Nr. 2 LFGB wäre nach dem im Verfahren zur Gewährung vorläufigen Rechtsschutz zu erlangenden Erkenntnisstand rechtswidrig und würde ungerechtfertigt in die Grundrechte der Antragstellerin, insbesondere in das Grundrecht auf Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG eingreifen (vgl. BayVGH, B.v. 2.4.2020 - 20 CE 20.286 - juris Rn. 5 f. sowie OVG Bremen, B.v. 25.2.2022 - 1 B 482/21 - juris Rn. 15; VGH BW, B.v. 21.5.2019 - 9 S 584/19 - LMuR 2019, 170; HessVGH, B.v. 8.2.2019 - 8 B 2575/18 - ZLR 2019, 281).

    Insoweit ist die vorliegende Fallgestaltung auch nicht mit anderen Zweifelsfällen vergleichbar (vgl. etwa BayVGH, B.v. 27.2.2023 - 20 CS 22.2652, 20 CS 22.2654 - juris zu CBD-Öl bzw. B.v. 2.4.2020 - 20 CE 20.286 - juris zu Pepsin).

    Auch wenn teilweise eine Vorwegnahme der Hauptsache vorliegt, hält das Gericht eine Halbierung für sachgerecht, weil das Gericht ausweislich des Tenors bewusst eine nur vorläufige Regelung getroffen hat (…vgl. ebenso BayVGH, B.v. 27.2.2023 - 20 CS 22.2652, 20 CS 22.2654 - juris Rn. 19; anders aber BayVGH, B.v. 2.4.2020 - 20 CE 20.286 - juris Rn. 11;… BayVGH, B.v. 12.12.2019 - 20 CE 19.1634 - juris Rn. 40).

  • VGH Bayern, 04.11.2022 - 20 CE 22.2069

    Zur Unverzüglichkeit der Information der Öffentlichkeit iSd § 40 Abs. 1a LFGB

    Allerdings ist Sinn und Zweck der Regelung des § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO nicht, unzutreffende Entscheidungen im Eilverfahren sehenden Auges aufrechtzuerhalten, um sie erst in einem ggf. nachfolgenden Hauptsacheverfahren zu korrigieren (…Guckelberger in Sodan/Ziekow, 5. Aufl. 2018, § 146 VwGO Rn. 111 m.w.N.; BayVGH, B.v. 27.8.2002 - 8 CS 02.1514 - NVwZ-RR 2003, 154 und B.v. 30.3.2020 - 20 CE 20.286 - juris = LMuR 2020, 263-264).

    Da die Veröffentlichung nach § 40 Abs. 1a LFGB unverzüglich zu erfolgen hat und nach § 40 Abs. 4a LFGB (bereits) nach 6 Monaten wieder zu löschen ist, wird ein Hauptsacheverfahren, in dem die Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung umfassend geprüft wird, regelmäßig nicht stattfinden (vgl. hierzu auch BVerfG, B.v. 8.2.1983 - 1 BvL 20/81 - BVerfGE 63, 131), sodass eine Veröffentlichung für den betroffenen Unternehmer zu möglicherweise irreversiblen Schäden und zu empfindlichen Grundrechtseingriffen führen kann (BVerfG, B.v. 21.3.2018 - 1 BvF 1/13 - NJW 2018, 2109; BayVGH, B. v. 2.4. 2020 - 20 CE 20.286 - BeckRS 2020, 5452).

  • VG Würzburg, 10.03.2021 - W 8 S 21.258

    Lebensmittelrechtliches Inverkehrbringungsverbot betreffend …

    Der insoweit beweisbelastete Antragsgegner (vgl. BayVGH, B.v. 2.4.2020 - 20 CE 20.286 - juris Rn. 9) hat sich bei seiner eigenen Beurteilung in nicht zu beanstandender Weise auf das Gutachten des LGL vom 11. November 2020 gestützt und an seiner Einschätzung in der Begründung des Anordnungsbescheides sowie der Antragserwiderung nachvollziehbar anhand der aktuellen Gegebenheiten festgehalten.
  • VG Schleswig, 05.05.2023 - 1 B 7/23

    Einstweiliger Rechtschutz zur Verhinderung von öffentlichen Informationen

    Da die Veröffentlichung nach § 40 Abs. 1a LFGB unverzüglich zu erfolgen hat und nach § 40 Abs. 4a LFGB (bereits) nach 6 Monaten wieder zu löschen ist, wird ein Hauptsacheverfahren, in dem die Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung umfassend geprüft wird, regelmäßig nicht stattfinden (vgl. hierzu auch BVerfG, Beschluss vom 8. Februar 1983 - 1 BvL 20/81 - BVerfGE 63, 131), sodass eine Veröffentlichung für den betroffenen Unternehmer zu möglicherweise irreversiblen Schäden und zu empfindlichen Grundrechtseingriffen führen kann (BayVGH…, Beschluss vom 4. November 2022 - 20 CE 22.2069 -, Rn. 14, juris mit Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 21. März 2018 - 1 BvF 1/13 - NJW 2018, 2109; BayVGH, Beschluss vom 2. April 2020 - 20 CE 20.286 - BeckRS 2020, 5452).
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