Rechtsprechung
| BVerwG, 02.06.2021 - 20 F 1.21 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- Bundesverwaltungsgericht
VwGO § 99 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2, §§ 121, 122 Abs. 2 Satz 3, § 154 Abs. 1, § 173 Satz 1; ZPO § 318
Sperrerklärung; Verwaltungsaktwiederholungsverbot; materielle Rechtskraft; Änderung der Sach- und Rechtslage
- rechtsinformationen.bund.de
Zur Rechtskraft einer Entscheidung des Fachsenats
- doev.de
Bindungswirkung einer im in camera-Verfahren ergangenen Entscheidung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Die Rechtskraft einer Entscheidung des Fachsenats steht einer erneuten Sperrerklärung nicht entgegen, wenn eine Änderung der Sach- und Rechtslage eingetreten ist.
- rechtsportal.de
Auskunftsanspruch über die beim Landesamt für Verfassungsschutz zur Person gespeicherten Daten
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die wiederholte Sperrerklärung
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Keine Durchbrechung der materiellen Rechtskraft bei Sperrerklärungen - Keine Durchbrechung der materiellen Rechtskraft bei Sperrerklärungen
Verfahrensgang
- OVG Bremen, 08.12.2020 - 7 F 266/19
- BVerwG, 02.06.2021 - 20 F 1.21
Papierfundstellen
- NVwZ 2022, 90
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (9)
- BVerwG, 08.12.1992 - 1 C 12.92
Rechtskraftwirkung; Rechtskraftbindung; Anfechtungsklage; erfolgreiche …
Auszug aus BVerwG, 02.06.2021 - 20 F 1.21
Sie erwachsen mithin in materielle Rechtskraft, mit der dem Interesse der Rechtssicherheit unabhängig davon Rechnung getragen wird, ob die Sach- und Rechtslage zutreffend gewürdigt worden ist (BVerwG, Urteil vom 8. Dezember 1992 - 1 C 12.92 - BVerwGE 91, 256 ).Es verbietet ihr, bei unveränderter Sach- und Rechtslage gegen denselben Betroffenen einen neuen Verwaltungsakt aus den vom Gericht missbilligten Gründen zu erlassen (BVerwG, Urteil vom 8. Dezember 1992 - 1 C 12.92 - BVerwGE 91, 256 ).
- BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90
Akteneinsichtsrecht
Auszug aus BVerwG, 02.06.2021 - 20 F 1.21
Rn. 8 a) Die im selbstständigen Zwischenverfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO getroffenen Entscheidungen wirken im weiteren Hauptsacheverfahren grundsätzlich wie ein Zwischenurteil (BVerwG, Beschlüsse vom 24. November 2003 - 20 F 13.03 - BVerwGE 119, 229 und vom 26. Januar 1968 - VII B 75.67 - BVerwGE 29, 72 sowie BVerfG, Beschluss vom 27. Oktober 1999 - 1 BvR 385/90 - BVerfGE 101, 106 ). - BVerwG, 19.04.2010 - 20 F 13.09
Nutzung von Archivunterlagen; Journalist; wissenschaftliches Interesse; …
Auszug aus BVerwG, 02.06.2021 - 20 F 1.21
Ist die Sperrerklärung wegen eines Ermessensfehlers für rechtswidrig erklärt worden, steht dies der Korrektur dieses Ermessensfehlers durch Erlass einer neuen Sperrerklärung nicht entgegen (…vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8. März 2010 - 20 F 11.09 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 56 Rn. 18 und vom 19. April 2010 - 20 F 13.09 - juris Rn. 33).
- BVerwG, 24.11.2003 - 20 F 13.03
In-Camera-Verfahren; Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen; …
Auszug aus BVerwG, 02.06.2021 - 20 F 1.21
Rn. 8 a) Die im selbstständigen Zwischenverfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO getroffenen Entscheidungen wirken im weiteren Hauptsacheverfahren grundsätzlich wie ein Zwischenurteil (BVerwG, Beschlüsse vom 24. November 2003 - 20 F 13.03 - BVerwGE 119, 229 und vom 26. Januar 1968 - VII B 75.67 - BVerwGE 29, 72 sowie BVerfG, Beschluss vom 27. Oktober 1999 - 1 BvR 385/90 - BVerfGE 101, 106 ). - BVerwG, 08.03.2010 - 20 F 11.09
Verwaltungsgerichtliche Kontrolle einer Ausweisung; Erkenntnisse des …
Auszug aus BVerwG, 02.06.2021 - 20 F 1.21
Ist die Sperrerklärung wegen eines Ermessensfehlers für rechtswidrig erklärt worden, steht dies der Korrektur dieses Ermessensfehlers durch Erlass einer neuen Sperrerklärung nicht entgegen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 8. März 2010 - 20 F 11.09 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 56 Rn. 18 …und vom 19. April 2010 - 20 F 13.09 - juris Rn. 33). - BVerwG, 04.03.2020 - 2 WD 3.19
Aktenweiterleitung an das Berufungsgericht; Ansehensschädigung der Bundeswehr; …
Auszug aus BVerwG, 02.06.2021 - 20 F 1.21
Dieses Verbot erlangt bei Sperrerklärungen deshalb eine besondere Bedeutung, weil sie nicht nur die Gefahr einer rechtsschutzverkürzenden Wirkung in sich tragen, sondern auch die Gefahr erhöhen, dass das Hauptsacheverfahren durch immer neue Sperrerklärungen eine unangemessene Dauer erlangt (vgl. zur Verfahrensdauer etwa BVerwG, Urteil vom 4. März 2020 - 2 WD 3.19 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 72 Rn. 40 ff.). - BVerwG, 30.06.2014 - 2 B 99.13
Zur materiellen Urteilsrechtskraft; Beschwer durch Prozessurteil
Auszug aus BVerwG, 02.06.2021 - 20 F 1.21
Ebenso steht eine Durchbrechung der Rechtskraft jedenfalls dann nicht in Rede, wenn sich die Sach- und Rechtslage geändert hat (BVerwG, Beschluss vom 30. Juni 2014 - 2 B 99.13 - Buchholz 310 § 121 VwGO Nr. 106 Rn. 13) und somit ein neuer Streitgegenstand vorliegt (…Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 121 Rn. 45). - BVerwG, 19.02.2020 - 20 F 7.19
Informationsaustausch zwischen Sicherheitsbehörden; Teilschwärzung; Verweigerung …
Auszug aus BVerwG, 02.06.2021 - 20 F 1.21
Dasselbe gilt, wenn bei einer Beanstandung des Fachsenats die Geltendmachung eines anderen Geheimhaltungsgrundes in einer neuen Sperrerklärung ausdrücklich zugelassen worden ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Februar 2020 - 20 F 7.19 - NVwZ 2020, 971 Rn. 12). - BVerwG, 26.01.1968 - VII B 75.67
Auszug aus BVerwG, 02.06.2021 - 20 F 1.21
Rn. 8 a) Die im selbstständigen Zwischenverfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO getroffenen Entscheidungen wirken im weiteren Hauptsacheverfahren grundsätzlich wie ein Zwischenurteil (BVerwG, Beschlüsse vom 24. November 2003 - 20 F 13.03 - BVerwGE 119, 229 und vom 26. Januar 1968 - VII B 75.67 - BVerwGE 29, 72 sowie BVerfG, Beschluss vom 27. Oktober 1999 - 1 BvR 385/90 - BVerfGE 101, 106 ).
- BVerwG, 10.11.2023 - 20 F 11.22
Anforderung an Sperrerklärung bei umfangreicheren Akten
Denn deren Aufhebung erfolgte entscheidungstragend im Hinblick auf eine fehlerhafte Ermessensausübung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Juni 2021 - 20 F 1.21 - NVwZ 2022, 90 Rn. 10). - BVerwG, 09.01.2024 - 20 F 2.21
Teilweise Rechtswidrigkeit einer Freigabeerklärung nach § 99 Abs. 1 Satz 3 VwGO
Denn die im Zwischenverfahren nach § 99 Abs. 2 VwGO getroffenen Entscheidungen wirken im weiteren Hauptsacheverfahren grundsätzlich wie ein Zwischenurteil (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. Oktober 1999 - 1 BvR 385/90 - BVerfGE 101, 106 ; BVerwG, Beschluss vom 24. November 2003 - 20 F 13.03 - BVerwGE 119, 229 ) und erwachsen mithin in materielle Rechtskraft (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Juni 2021 - 20 F 1.21 - NVwZ 2022, 90 Rn. 8). - BVerwG, 27.05.2024 - 20 F 10.23
Begründete Anhörungsrüge gegen Beschwerdeentscheidung im Zwischenverfahren nach § …
Sie ist unanfechtbar und muss im Hauptsacheverfahren wie ein rechtskräftiges Zwischenurteil zugrunde gelegt werden, erwächst mithin in materielle Rechtskraft und entfaltet Bindungswirkung für das weitere Verfahren (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. Juni 2021 - 20 F 1.21 - NVwZ 2022, 90 Rn. 8 f.; BVerfG, Beschluss vom 27. Oktober 1999 - 1 BvR 385/90 - BVerfGE 101, 106 ).
- OVG Niedersachsen, 23.01.2025 - 19 PS 3/24
Feststellung der Rechtswidrigkeit der Sperrerklärung i.R.e. Anspruchs einer …
Dieses Verbot erlange bei Sperrerklärungen deshalb eine besondere Bedeutung, weil sie nicht nur die Gefahr einer rechtsschutzverkürzenden Wirkung in sich trügen, sondern auch die Gefahr erhöhten, dass das Hauptsacheverfahren durch immer neue Sperrerklärungen eine unangemessene Dauer erlange (vgl. BVerwG, Beschl. v. 2.6.2021 - 20 F 1.21 -, NVwZ 2022, 90, juris Rn. 8 f.).Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits ausgesprochen, dass eine neue Sperrerklärung möglich sei im Falle von Ermessensfehlern, wenn das Gericht die Geltendmachung eines anderen Geheimhaltungsgrundes ausdrücklich zugelassen habe, und bei einer Änderung der Sach- und Rechtslage (vgl. BVerwG, Beschl. v. 2.6.2021 - 20 F 1.21 -, NVwZ 2022, 90, juris Rn. 10).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.2021 - 18 A 2230/21
Voraussetzungen für den Verbrauch eines Ausweisungsinteresses
Rn. 22 Vgl. so ausdrücklich BVerwG, Beschluss vom 2. Juni 2021 - 20 F 1.21 -, juris, Rn. 9. - BVerwG, 06.08.2025 - 20 F 8.22
Verfahrensgang
Rn. 18 b) Trotz der umfangreichen Aktenbestandteile und der zusammenfassenden Darstellung der Geheimhaltungsgründe wird die Sperrerklärung diesen Anforderungen angesichts der Eigenart der Dokumente noch gerecht (BVerwG…, Beschluss vom 19. Dezember 2013 - 20 F 15.12 - Rn. 12 m. w. N.); deshalb erübrigen sich auch in diesem Verfahren Erwägungen dazu, ob die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Dezember 2022 Anlass gibt, die Senatsrechtsprechung zur Ergänzung von Weigerungsgründen (zuletzt einschränkend BVerwG, Beschluss vom 2. Juni 2021 - 20 F 1.21 - NVwZ 2022, 90 Rn. 9 f.) zu korrigieren. - BVerwG, 22.03.2024 - 20 F 5.22
Antrag des bei einem Verlag tätigen Journalisten auf Nutzung von Unterlagen des …
Rn. 17 b) Trotz der umfangreichen Aktenbestandteile und der zusammenfassenden Darstellung der Geheimhaltungsgründe wird die Sperrerklärung diesen Anforderungen angesichts der Eigenart der Dokumente noch gerecht (BVerwG…, Beschluss vom 19. Dezember 2013 - 20 F 15.12 - Rn. 12 m. w. N.); deshalb erübrigen sich auch Erwägungen dazu, ob die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Dezember 2022 (…2 BvE 8/21 - BVerfGE 165, 167 Rn. 111) Anlass gibt, die Senatsrechtsprechung zur Ergänzung von Weigerungsgründen (zuletzt einschränkend BVerwG, Beschluss vom 2. Juni 2021 - 20 F 1.21 - NVwZ 2022, 90 Rn. 9 f.) zu korrigieren. - BVerwG, 24.03.2023 - 20 F 21.22
Auskunft über die zu einer Person bei der Landesverfassungsschutzbehörde …
Nachfolgende Ergänzungen oder Veränderungen - wie sie etwa auf Blatt 15, 188, 318, 378, 383, 388, 405, 420, 453, 474 durch neue Registraturstempelaufdrucke vorgenommen wurden - werden von ihr nicht erfasst und könnten gegebenenfalls mit einer ergänzenden Sperrerklärung versehen werden, ohne dass dem die Rechtskraft dieser oder der angefochtenen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts entgegensteht (BVerwG, Beschluss vom 2. Juni 2021 - 20 F 1.21 - Buchholz 310 § 99 VwGO Nr. 99 Rn. 8 ff.).Zur Begründung und zur Vermeidung von Wiederholungen verweist der Senat gemäß § 122 Abs. 2 Satz 3 VwGO auf die Begründung des angefochtenen Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts (BVerwG, Beschluss vom 2. Juni 2021 - 20 F 1.21 - NVwZ 2022, 90 Rn. 13).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".