Rechtsprechung
| BVerwG, 20.12.2006 - 20 F 3.05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
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- Bundesverwaltungsgericht
- Wolters Kluwer
Beiladung der obersten Aufsichtsbehörde im Zwischenverfahren nach § 99 Abs. 2 S. 6 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) als Beiladung i.S.d. § 65 VwGO; Antrag des Beigeladenen auf Ergänzung des Kostenausspruchs
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.09.2005 - 12 P 3/05
- BVerwG, 28.12.2005 - 20 F 3.05
- BVerwG, 04.05.2006 - 20 F 3.05
- BVerwG, 20.12.2006 - 20 F 3.05
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 15.08.2002 - 2 AV 3.02
Vorlage- und Auskunftspflicht der Behörden; geheimhaltungsbedürftige …
Auszug aus BVerwG, 20.12.2006 - 20 F 3.05
Das ist hier nicht der Fall, weil die Beiladung der obersten Aufsichtsbehörde in dem Zwischenverfahren nach § 99 Abs. 2 Satz 6 VwGO keine Beiladung i.S.d. § 65 VwGO darstellt (Beschluss vom 15. August 2002 - BVerwG 2 AV 3.02 - BVerwGE 117, 42) und deshalb § 162 Abs. 3 VwGO keine Anwendung findet.
- BVerwG, 08.03.2010 - 20 F 11.09
Verwaltungsgerichtliche Kontrolle einer Ausweisung; Erkenntnisse des …
Wie der Senat bereits entschieden hat, ist eine förmliche Äußerung zur Entscheidungserheblichkeit in Streitigkeiten um eine Einbürgerung entbehrlich, weil es offensichtlich ist, dass nur mit Hilfe der zurückgehaltenen Unterlagen geklärt werden kann, ob die Erkenntnisse der Verfassungsschutzbehörde die darauf gestützte Ablehnung der Einbürgerung rechtfertigen (Beschlüsse vom 4. Mai 2006 - BVerwG 20 F 3.05 - …und vom 3. März 2009 - BVerwG 20 F 9.08 - juris Rn. 6). - BVerwG, 24.08.2009 - 20 F 2.09
Zulässigkeit der Vorlage von Akten einer Verfassungsschutzbehörde aufgrund …
Wie der Senat bereits entschieden hat, ist eine förmliche Äußerung zur Entscheidungserheblichkeit in Fallkonstellationen wie der vorliegenden entbehrlich, weil es offensichtlich ist, dass nur mit Hilfe der Unterlagen, deren Vorlage verweigert wird, gerichtlich geklärt werden kann, ob die Erkenntnisse der zuständigen Verfassungsschutzbehörde des Landes die darauf gestützte Ablehnung der Einbürgerung rechtfertigen (Beschlüsse vom 4. Mai 2006 - BVerwG 20 F 3.05 - …und vom 3. März 2009 - BVerwG 20 F 9.08 - juris Rn. 6).
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Rechtsprechung
| BVerwG, 28.12.2005 - 20 F 3.05 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Vorlage von Akten und Aktenstücken durch einen Beigeladenen
Verfahrensgang
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.09.2005 - 12 P 3/05
- BVerwG, 28.12.2005 - 20 F 3.05
- BVerwG, 04.05.2006 - 20 F 3.05
- BVerwG, 20.12.2006 - 20 F 3.05
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Rechtsprechung
| BVerwG, 04.05.2006 - 20 F 3.05 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Doctrine
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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Verfahrensgang
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 22.09.2005 - 12 P 3/05
- BVerwG, 28.12.2005 - 20 F 3.05
- BVerwG, 04.05.2006 - 20 F 3.05
- BVerwG, 20.12.2006 - 20 F 3.05
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 27.10.1999 - 1 BvR 385/90
Akteneinsichtsrecht
Auszug aus BVerwG, 04.05.2006 - 20 F 3.05
Die notwendige Geheimhaltung der Informationen, die die Sicherheitsbehörden gewonnen haben, der Schutz ihrer Informationsquellen, ihrer Arbeitsweise und ihrer Vertraulichkeitszusagen an Informanten können die oberste Aufsichtsbehörde im Rahmen einer nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO gebotenen Ermessensentscheidung zur Verweigerung der Aktenvorlage berechtigen (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 27. Oktober 1999 - 1 BvR 385/90 - BVerfGE 101, 106 ). - BVerwG, 24.11.2003 - 20 F 13.03
In-Camera-Verfahren; Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen; …
Auszug aus BVerwG, 04.05.2006 - 20 F 3.05
Rn. 2 Zwar hat dieses Gericht über die Entscheidungserheblichkeit der Akten nicht - wie in der Regel geboten (vgl. Beschluss vom 24. November 2003 - BVerwG 20 F 13.03 - BVerwGE 119, 229) - durch Beschluss entschieden, sondern deren Vorlage durch Verfügung des Berichterstatters erbeten, doch ist ein solcher Beschluss vorliegend entbehrlich, weil es offensichtlich ist, dass nur mit Hilfe dieser Unterlagen gerichtlich geklärt werden kann, ob die Bedenken der zuständigen Verfassungsschutzbehörde des Landes gegen die Einbürgerung des Klägers begründet sind. - BVerwG, 29.07.2002 - 2 AV 1.02
Pflicht der Behörden zur Aktenvorlage; geheimhaltungsbedürftige Tatsachen; …
Auszug aus BVerwG, 04.05.2006 - 20 F 3.05
Wie der Senat im Beschluss vom 29. Juli 2002 - BVerwG 2 AV 1.02 - BVerwGE 117, 8 ausgeführt hat, kann der Nachteil für das Wohl des Bundes oder eines deutschen Landes u.a. darin bestehen, dass den Sicherheitsbehörden die Erfüllung ihrer Aufgaben einschließlich ihrer Zusammenarbeit mit anderen Behörden erschwert oder Leben oder Gesundheit oder Freiheit von Personen gefährdet wird.
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