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Rechtsprechung
   OLG Köln, 03.06.2011 - 20 U 168/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,49627
OLG Köln, 03.06.2011 - 20 U 168/10 (https://dejure.org/2011,49627)
OLG Köln, Entscheidung vom 03.06.2011 - 20 U 168/10 (https://dejure.org/2011,49627)
OLG Köln, Entscheidung vom 03. Juni 2011 - 20 U 168/10 (https://dejure.org/2011,49627)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Pflicht des Gerichts zur Erteilung von Hinweisen hinsichtlich einer nicht ausreichenden Darlegung anspruchsbegründender Tatsachen durch den Kläger

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (8)

  • OLG Köln, 27.02.2008 - 5 U 237/06

    Anforderungen an die Darlegung der Berufsunfähigkeit bei Geltendmachung von …

    Auszug aus OLG Köln, 03.06.2011 - 20 U 168/10
    Vielmehr müssen die im Rahmen der beruflichen Tätigkeit anfallenden Arbeiten ihrer Art, ihrem Umfang und ihrer Häufigkeit nach nachvollziehbar beschrieben werden (BGH, NJW-RR 1996, 345; OLG Köln - 20. Zivilsenat -, Hinweisbeschl. v. 18. Februar 2010 - 20 U 13/09 -, in juris dokumentiert; OLG Köln - 5. Zivilsenat -, VersR 2009, 667).

    Die Abweisung einer Klage auf Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung wegen nicht hinreichend substantiierter Darstellung der Berufstätigkeit muss auf solche Fälle beschränkt bleiben, in denen trotz eingehender, ggf. wiederholter gerichtlicher Hinweise (§ 139 ZPO) das Berufsbild unklar und widersprüchlich bleibt (vgl. den Fall OLG Köln - 5. Zivilsenat -, VersR 2009, 667).

  • BGH, 15.03.2006 - IV ZR 4/05

    Haftung des Rechtsschutzversicherers wegen vertragswidriger Verweigerung der …

    Auszug aus OLG Köln, 03.06.2011 - 20 U 168/10
    Vielmehr bleibt die Feststellungsklage dann zulässig, wenn ihre Durchführung unter dem Gesichtspunkt der Prozesswirtschaftlichkeit eine sinnvolle und sachgemäße Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte erwarten lässt (BGH VersR 2006, 830 und VersR 2005, 629).
  • BGH, 15.07.2010 - IX ZR 132/09

    Insolvenz eines selbstständigen Schuldners: Anwendung des Pfändungsschutzes für …

    Auszug aus OLG Köln, 03.06.2011 - 20 U 168/10
    Grundsätzlich sind allerdings Ansprüche auf Rentenzahlungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung, auch soweit sie von Selbständigen unterhalten wird (vgl. BGH, ZIP 2010, 1656), gemäß § 850 b Abs. 1 Nr. 1 ZPO nicht pfändbar, und damit gemäß § 400 BGB grundsätzlich auch nicht abtretbar.
  • BGH, 09.06.2005 - V ZR 271/04

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Berufungsverfahren; Zulassung von in der ersten …

    Auszug aus OLG Köln, 03.06.2011 - 20 U 168/10
    Ein Hinweis muss unmissverständlich sein (vgl. BGH, NJW 2005, 2624), um es der betroffenen Partei zu ermöglichen, ihr Vorbringen sachgerecht zu ergänzen.
  • BGH, 16.02.2005 - IV ZR 18/04

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Berufung auf den Ablauf der Klagefrist durch den …

    Auszug aus OLG Köln, 03.06.2011 - 20 U 168/10
    Vielmehr bleibt die Feststellungsklage dann zulässig, wenn ihre Durchführung unter dem Gesichtspunkt der Prozesswirtschaftlichkeit eine sinnvolle und sachgemäße Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte erwarten lässt (BGH VersR 2006, 830 und VersR 2005, 629).
  • BGH, 03.06.1997 - VI ZR 133/96

    Aufklärungspflicht des Berufungsgerichts

    Auszug aus OLG Köln, 03.06.2011 - 20 U 168/10
    Nach § 139 Abs. 1 Satz 2 ZPO muss das Gericht auch darauf hinwirken, dass die Beweismittel bezeichnet und die sachdienlichen Anträge - dazu zählen auch Beweisanträge - gestellt werden (vgl. BGH, NJW 1998, 155;… Zöller/Greger, ZPO, 28. Aufl., § 139, Rn. 16).
  • BGH, 29.11.1995 - IV ZR 233/94

    Darlegungs- und Beweislast des Versicherungsnehmers bei Inanspruchnahme der …

    Auszug aus OLG Köln, 03.06.2011 - 20 U 168/10
    Vielmehr müssen die im Rahmen der beruflichen Tätigkeit anfallenden Arbeiten ihrer Art, ihrem Umfang und ihrer Häufigkeit nach nachvollziehbar beschrieben werden (BGH, NJW-RR 1996, 345; OLG Köln - 20. Zivilsenat -, Hinweisbeschl. v. 18. Februar 2010 - 20 U 13/09 -, in juris dokumentiert; OLG Köln - 5. Zivilsenat -, VersR 2009, 667).
  • BGH, 04.12.2009 - V ZR 9/09

    Zahlungsanspruch eines erwachsenen Kindes gegen den eigenen Bruder aus …

    Auszug aus OLG Köln, 03.06.2011 - 20 U 168/10
    Der Abtretungsausschluss bezweckt die Sicherung des Lebensunterhalts des Berechtigten (BGH, NJW-RR 2010, 1235).
  • BGH, 15.07.2020 - IV ZR 4/19

    Auslegung einer Berufsunfähigkeitsversicherung als Versicherung für fremde …

    Dabei ist vornehmlich danach differenziert worden, ob die Versicherung vom Arbeitgeber zur Rückdeckung einer Versorgungszusage und aus diesem Grunde ausschließlich im Eigeninteresse genommen war (OLG Köln, Urteil vom 3. Juni 2011 - 20 U 168/10, juris Rn. 21) oder ob auch das Interesse des Versicherten an der Erfüllbarkeit der Pensionsverpflichtung seines Arbeitgebers gesichert werden sollte (…OLG Saarbrücken VersR 2006, 778 unter II A [juris Rn. 26];… Voit/Neuhaus, Berufsunfähigkeitsversicherung 2. Aufl. Teil D Rn. 11 f.;… Neuhaus, Berufsunfähigkeitsversicherung 3. Aufl. Teil E Rn. 58 f.;… Rixecker in Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch 1. Aufl. § 46 Rn. 255 und 3. Aufl. § 46 Rn. 236).
  • OLG Köln, 04.05.2016 - 20 W 44/15

    Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung von Ansprüchen aus einer privaten …

    Vielmehr müssen die im Rahmen der beruflichen Tätigkeit anfallenden Arbeiten ihrer Art, ihrem Umfang und ihrer Häufigkeit nach nachvollziehbar beschrieben werden (BGH, NJW-RR 1996, 345; OLG Köln- 20. Zivilsenat -, Urt. v. 3. Juni 2011 - 20 U 168/10 - und Hinweisbeschl. v. 18. Februar 2010 - 20 U 133/09 - OLG Köln - 5. Zivilsenat -, VersR 2009, 667).

    Die Anforderungen an den insoweit erforderlichen Sachvortrag dürfen indes nicht überspannt werden (vgl. BGH, VersR 2010, 1206; OLG Köln - 20 Zivilsenat -, Urt. v. 3. Juni 2011 - 20 U 168/10 - …und Urt. v. 10. Februar 2012 - 20 U 94/11 -).

  • OLG Saarbrücken, 10.07.2024 - 5 U 96/23

    Rückdeckende Unterstützungskasse: Eigener Anspruch eines Arbeitnehmers auf …

    In der Berufsunfähigkeitsversicherung, in der versichertes Interesse regelmäßig der Schutz des Versicherten vor gesundheitsbedingten Einbußen seiner Fähigkeit, die bisherige Erwerbstätigkeit auszuüben, und den damit verbundenen wirtschaftlichen Risiken und Statusverlusten ist, wird für die Frage, ob der Versicherte lediglich als Gefahrperson oder aber als Versicherter im Sinne des § 43 Abs. 1 VVG zu betrachten, vornehmlich danach differenziert, ob die Versicherung vom Arbeitgeber zur Rückdeckung einer Versorgungszusage und aus diesem Grunde ausschließlich im Eigeninteresse genommen war, oder ob auch das Interesse des Versicherten an der Erfüllbarkeit der Pensionsverpflichtung seines Arbeitgebers gesichert werden sollte (BGH…, Urteil vom 15. Juli 2020, a.a.O.; Senat, Urteil vom 13. April 2005 - 5 U 842/01-67, VersR 2006, 778; Urteil vom 3. Mai 2006 - 5 U 578/00-48, VersR 2007, 780; OLG Köln, Urteil vom 3. Juni 2011 - 20 U 168/10, juris;… Rixecker, in Beckmann/Matusche-Beckmann, a.a.O., § 46 Rn. 236;… Brand, in: Bruck/Möller, VVG 10. Aufl., § 43 Rn. 13).

    Diese vertraglichen Abreden streiten, ebenso wie die darin zum Ausdruck kommende wechselseitige Interessenlage durchgreifend für die Annahme einer reinen Eigenversicherung (so auch schon Senat, Urteil vom 3. Mai 2006 - 5 U 578/00-48, VersR 2007, 780; ferner OLG Köln, Urteil vom 3. Juni 2011 - 20 U 168/10, juris Rn. 21 a.E.;… Heiss/Mönnich, in: MünchKomm-VVG a.a.O., Vor §§ 150-171 Rn. 63;… Rixecker, in: Langheid/Rixecker, a.a.O., § 43 Rn. 8;… Schaaf in: Schwintowski/Brömmelmeyer/Ebers, Praxiskommentar zum VVG 4. Aufl., Vor §§ 43- 48 Rn. 27), zumal auch sonst keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die am Versicherungsvertrag beteiligten Parteien den Willen hatten, den einzelnen Arbeitnehmer - hier: den Kläger - unmittelbar zu begünstigen.

  • OLG Köln, 10.02.2012 - 20 U 94/11

    Anforderungen an den Sachvortrag in der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung

    Vielmehr müssen die im Rahmen der beruflichen Tätigkeit anfallenden Arbeiten ihrer Art, ihrem Umfang und ihrer Häufigkeit nach nachvollziehbar beschrieben werden (BGH, NJW-RR 1996, 345; OLG Köln - 20. Zivilsenat -, Urt. v. 3. Juni 2011 - 20 U 168/10 - und Hinweisbeschl. v. 18. Februar 2010 - 20 U 133/09 - OLG Köln - 5. Zivilsenat -, VersR 2009, 667).

    Die Anforderungen an den insoweit erforderlichen Sachvortrag dürfen indes nicht überspannt werden (vgl. BGH, VersR 2010, 1206; OLG Köln - 20 Zivilsenat -, Urt. v. 3. Juni 2011 - 20 U 168/10 -).

  • OLG Dresden, 09.10.2018 - 4 U 448/18

    Anforderungen an die Darlegung des Berufsbildes in gesunden Tagen in der …

    Vielmehr müssen die im Rahmen der beruflichen Tätigkeit anfallenden Arbeiten ihrer Art, ihrem Umfang und ihrer Häufigkeit nach nachvollziehbar beschrieben werden (statt vieler: BGH, Urteil vom 22.09.2004 - IV ZR 200/03 - juris; OLG Köln, Urteil vom 03.06.2011, 20 U 168/10 - juris).
  • OLG Oldenburg, 11.12.2012 - 5 U 109/12

    Krankenhaustagegeldversicherung - Leistungsablehnung wegen Berufsunfähigkeit

    Der Versicherungsnehmer muss eine ganz konkrete Arbeitsbeschreibung vorlegen, mit der die anfallenden Tätigkeiten ihrer Art, ihrem Umfang und ihrer Häufigkeit nach für einen Außenstehenden nachvollziehbar werden (BGH NJW-RR 2004, 1679; BGH NJW-RR 1996, 345; BGH NJW 1993, 202; OLG Köln, Urt. v. 3.6.2011 - 20 U 168/10, juris;… OLG Brandenburg, Urt. v. 11.3.2010 - 12 U 139/09, juris).

    Zwar hat das OLG Köln im Hinblick auf die entsprechend gelagerte Problematik in der Berufsunfähigkeitsversicherung entschieden, dass eine klagabweisende Entscheidung wegen nicht hinreichend substantiierter Darstellung der Berufstätigkeit auf solche Fälle beschränkt bleiben muss, in denen trotz eingehender, ggf. wiederholter gerichtlicher Hinweise das Berufsbild unklar und widersprüchlich bleibe (OLG Köln, Urt. v. 3.6.2011 - 20 U 168/10, juris).

  • OLG Dresden, 16.05.2023 - 4 U 2382/22

    Anforderungen an die Darlegung des Berufsbildes des Versicherungsnehmers in der …

    Vielmehr müssen die im Rahmen der beruflichen Tätigkeit anfallenden Arbeiten ihrer Art, ihrem Umfang und ihrer Häufigkeit nach nachvollziehbar beschrieben werden (statt vieler: BGH, Urteil vom 22.09.2004 - IV ZR 200/03 - juris; OLG Köln, Urteil vom 03.06.2011, 20 U 168/10 - juris).
  • OLG Dresden, 19.02.2019 - 4 U 1515/18

    Anforderungen an die Darlegung des zuletzt ausgeübten Berufsbildes i.S. von § 2 …

    Vielmehr müssen die im Rahmen der beruflichen Tätigkeit anfallenden Arbeiten ihrer Art, ihrem Umfang und ihrer Häufigkeit nach nachvollziehbar beschrieben werden (statt vieler: BGH, Urteil vom 22.09.2004 - IV ZR 200/03 - juris; OLG Köln, Urteil vom 03.06.2011, 20 U 168/10 - juris).
  • OLG Düsseldorf, 10.10.2014 - 4 U 104/13
    Regelmäßig ist zur Tätigkeit jedoch umfassend vorzutragen, insbesondere eine stundenplanmäßige Auflistung einer typischen Arbeitswoche zu den Akten zu reichen (vgl. OLG Köln, BeckRS 2012, 11008 und 11009).
  • LG Saarbrücken, 17.10.2025 - 14 O 295/23
    Eine Versicherung für fremde Rechnung liegt dann vor, wenn zumindest auch das Interesse der versicherten Person versichert werden soll und dies für den Versicherer erkennbar ist (…Neuhaus Berufsunfähigkeitsversicherung, Kapitel 4. Inhalt und Umfang der Leistungspflicht Rn. 69, beck-online), mithin wenn der Versicherungsnehmer nicht ausschließlich ein eigenes Interesse versichert (OLG Köln Urt. v. 3.6.2011 - 20 U 168/10, BeckRS 2012, 11008, beck-online).
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