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Weitere Entscheidung unten: OLG Stuttgart, 18.11.2019

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 07.10.2019 - 20 U 2/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,47513
OLG Stuttgart, 07.10.2019 - 20 U 2/18 (https://dejure.org/2019,47513)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07.10.2019 - 20 U 2/18 (https://dejure.org/2019,47513)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07. Oktober 2019 - 20 U 2/18 (https://dejure.org/2019,47513)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 120 AktG, § 131 AktG, § 243 Abs 1 AktG
    Anfechtung eines Entlastungsbeschlusses wegen Verletzung der Auskunftspflicht in der Hauptversammlung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AktG § 120 ; AktG § 131
    Zur Anfechtung eines Entlastungsbeschlusses wegen Verletzung der Auskunftspflicht in der Hauptversammlung

  • rechtsportal.de

    Beschlüsse über die Entlastung eines Vorstandes und eines Aufsichtsrates

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • die-aktiengesellschaft.de (Leitsatz)

    Anfechtung des Entlastungsbeschlusses der Hauptversammlung bei Verletzung der Auskunftspflicht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2020, 309
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (7)

  • OLG Stuttgart, 08.07.2015 - 20 U 2/14

    Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen: Isolierte Anfechtung der Ablehnung …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.10.2019 - 20 U 2/18
    Soweit im Folgenden ohne weitere Erläuterungen die Vorschriften des Aktiengesetzes angewandt werden, beruht dies auf dieser Verweisung (vgl. auch OLG Stuttgart Urteil vom 8.7.2015 - 20 U 2/14 - juris Rn.140 ).

    Auskünfte, die aus der Sicht eines objektiven Durchschnittsaktionärs zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung nicht erforderlich sind, können aus Sicht eines objektiv urteilenden Aktionärs für die sachgerechte Wahrnehmung seiner Teilnahme- und Mitgliedschaftsrechte bei der Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht wesentlich sein ( OLG Stuttgart Urteil vom 8.7.2015 - 20 U 2/14 - juris Rn. 331 mwN;… kritisch Großkommentar AktG/Decher 5. Aufl. § 131 Rn. 133 (online)).

    Vielmehr muss eine gewisse Maßgeblichkeitsschwelle überschritten sein (…BGH Beschluss vom 14.1.2014 - II ZB 5/12 - juris Rn. 26; OLG Stuttgart Urteil vom 8.7.2015 - 20 U 2/14 - juris Rn. 332 f. mwN;… Hüffer/Koch AktG 13. Aufl. § 131 Rn. 22, 24).

    Soweit die Verletzung des Auskunftsrechts im Rahmen der Anfechtung eines Hauptversammlungsbeschlusses geltend gemacht wird, kann nur die unzureichende Erteilung von Auskünften gerügt werden, die gerade zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich waren, zu dem der angefochtene Beschluss gefasst wurde ( OLG Stuttgart Urteil vom 8.7.2015 - 20 U 2/14 - juris Rn. 334 mwN).

    Die Organe haben bei der Beschlussfassung über die Entlastung darüber zu entscheiden, ob die Tätigkeit der Organmitglieder im abgelaufenen Geschäftsjahr zu billigen ist, sie in der Unternehmensführung eines "glückliche Hand" bewiesen haben und ihnen das Vertrauen auch für ihre künftige Tätigkeit auszusprechen ist (…BGH Beschluss vom 5.11.2013 - II ZB 28/12 - juris Rn. 39; OLG Stuttgart Urteil vom 8.7.2015 - 20 U 2/14 - juris Rn. 335 mwN).

    Nur im Einzelfall kann sich das Auskunftsrecht auch auf Vorgänge außerhalb des Geschäftsjahrs, für das Entlastung erteilt wird, erstrecken, wenn diese Geschehnisse in den Entlastungszeitraum hinein fortwirken oder es sich um neue Gesichtspunkte handelt, die einen zurückliegenden Vorgang in einem neuen Licht erscheinen lassen ( OLG Stuttgart Urteil vom 8.7.2015 - 20 U 2/14 - juris Rn. 335 mwN;… Hüffer/Koch AktG 13. Aufl. § 131 Rn. 28, 33;… MüKoAktG/Kubis 4. Aufl. § 131 Rn. 55;… vgl. auch GroßkommentarAktG/Decher 5. Aufl. § 131 Rn. 146 (online)).

    Besteht das Informationsbedürfnis des Aktionärs danach fort, muss er dies durch eine erneute, detailliertere Frage kundtun (…BGH Beschluss vom 5.11.2013 - II ZB 28/12 - juris Rn. 44; OLG Stuttgart Urteil vom 8.7.2015 - 20 U 2/14 - juris Rn. 336 mwN;… Hüffer/Koch AktG 13. Aufl. § 131 Rn. 40).

  • BGH, 05.11.2013 - II ZB 28/12

    Aktiengesellschaft: Umfang der Auskunftspflicht des Vorstands in der …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.10.2019 - 20 U 2/18
    Die Organe haben bei der Beschlussfassung über die Entlastung darüber zu entscheiden, ob die Tätigkeit der Organmitglieder im abgelaufenen Geschäftsjahr zu billigen ist, sie in der Unternehmensführung eines "glückliche Hand" bewiesen haben und ihnen das Vertrauen auch für ihre künftige Tätigkeit auszusprechen ist (BGH Beschluss vom 5.11.2013 - II ZB 28/12 - juris Rn. 39;… OLG Stuttgart Urteil vom 8.7.2015 - 20 U 2/14 - juris Rn. 335 mwN).

    Besteht das Informationsbedürfnis des Aktionärs danach fort, muss er dies durch eine erneute, detailliertere Frage kundtun (BGH Beschluss vom 5.11.2013 - II ZB 28/12 - juris Rn. 44;… OLG Stuttgart Urteil vom 8.7.2015 - 20 U 2/14 - juris Rn. 336 mwN;… Hüffer/Koch AktG 13. Aufl. § 131 Rn. 40).

    Gleiches gilt bei einer pauschalen Frage, bei der der Aktionär ein auf detaillierte Informationen gerichtetes Auskunftsverlangen ebenfalls durch eine Nachfrage kundtun muss (BGH Beschluss vom 5.11.2013 - II ZB 28/12 - juris Rn. 44).

  • BGH, 10.07.2012 - II ZR 48/11

    Fresenius

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.10.2019 - 20 U 2/18
    Eine Regelung über die Anfechtung von Hauptanfechtungsbeschlüssen enthalten die SE-VO und das deutsche SE-Ausführungsgesetz ebenso wenig wie eine Regelung zur Erteilung von Auskünften in der Hauptversammlung (BGH Urteil vom 10.7.2012 - II ZR 48/11 - juris Rn. 8, 35 "Fresenius"; vgl. auch Kort NZG 2018, 641, 642 zur Anwendbarkeit des § 131 AktG auf die SE).

    Rn. 36 e) Hinsichtlich einer Entlastungsentscheidung muss sich das Auskunftsbegehren auf Vorgänge von einigem Gewicht richten, die für die Beurteilung der Vertrauenswürdigkeit der Verwaltung von Bedeutung sind (BGH Urteil vom 10.7.2012 - II ZR 48/11 - juris Rn. 37 "Fresenius";… Hüffer/Koch AktG 13. Aufl. § 131 Rn. 33).

  • LG Stuttgart, 19.12.2017 - 31 O 33/16

    Porsche Automobil Holding SE: Anfechtsungs- und Nichtigkeitsklage gegen …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.10.2019 - 20 U 2/18
    Die Parteien werden darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 31. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Stuttgart vom 19.12.2017 (31 O 33/16 KfH) gem. § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.

    Rn. 19 das am 19. Dezember 2017 verkündete Urteil des Landgerichts Stuttgart, Az. 31 O 33/16, abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • OLG Stuttgart, 29.02.2012 - 20 W 5/11

    Auskunftsrecht des Aktionärs einer börsennotierten Gesellschaft: Erforderlichkeit …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.10.2019 - 20 U 2/18
    Von besonderer Bedeutung ist insofern die Information der Aktionäre im Geschäftsbericht, der neben den Pflichtangaben im Jahresabschluss eine Vielzahl zusätzlicher Informationen über das Unternehmen enthält (…GroßkommentarAktG/Decher § 131 Rn. 144 (online);… Hüffer/Koch AktG 13. Aufl. § 131 Rn. 26; OLG Stuttgart Beschluss vom 29.2.2012 - 20 W 5/11 - juris Rn. 404).
  • OLG Stuttgart, 17.11.2010 - 20 U 2/10

    Aktiengesellschaft: Anfechtung eines Hauptversammlungsbeschlusses über die …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.10.2019 - 20 U 2/18
    In einem solchen Fall verhält sich ein Aktionär nicht widersprüchlich, wenn er, gestützt auf die insoweit offenen Antworten, Klage erhebt (…GroßkommentarAktG/Decher 5. Aufl. § 131 Rn. 529 mwN (online); vgl. OLG Stuttgart Beschluss vom 17.11.2010 - 20 U 2/10 - juris Rn. 534).
  • BGH, 14.01.2014 - II ZB 5/12

    Auskunftsrecht des Aktionärs in der Hauptversammlung: Bindung des …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 07.10.2019 - 20 U 2/18
    Vielmehr muss eine gewisse Maßgeblichkeitsschwelle überschritten sein (BGH Beschluss vom 14.1.2014 - II ZB 5/12 - juris Rn. 26;… OLG Stuttgart Urteil vom 8.7.2015 - 20 U 2/14 - juris Rn. 332 f. mwN;… Hüffer/Koch AktG 13. Aufl. § 131 Rn. 22, 24).
  • OLG Köln, 23.06.2022 - 18 U 213/20

    Zur Frage des Rechtsmissbrauchs bei einem Squeeze-out nach § 62 Abs. 5 UmwG

    Daher ist es - nachdem der Versammlungsleiter sich ersichtlich um eine Erfassung und Prüfung aller noch als ungeklärt bezeichneter Fragen und um deren ordnungsgemäße Beantwortung bemüht hat - den Klägern insoweit wegen widersprüchlichen Verhaltens (§ 242 BGB) verwehrt, sich gegenüber der Beklagten im Anfechtungsprozess auf eine angebliche Verletzung des Auskunftsanspruchs zu berufen (vgl. OLG Stuttgart…, Beschluss vom 3. Dezember 2008 - 20 W 12/08, juris Rn. 221; OLG Stuttgart, Hinweisbeschluss vom 7. Oktober 2019 - 20 U 2/18, NZG 2020, 309, 313;… OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 20. Oktober 2009 - 5 U 22/09, juris Rn. 148;… Koch, AktG, 16. Aufl., § 131 Rn. 69;… Kubis, in: MünchKommAktG, 5. Aufl., § 131 Rn. 83; jeweils m.w.N.).
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   OLG Stuttgart, 18.11.2019 - 20 U 2/18   

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https://dejure.org/2019,47514
OLG Stuttgart, 18.11.2019 - 20 U 2/18 (https://dejure.org/2019,47514)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 18.11.2019 - 20 U 2/18 (https://dejure.org/2019,47514)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 18. November 2019 - 20 U 2/18 (https://dejure.org/2019,47514)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • OLG Stuttgart, 08.07.2015 - 20 U 2/14

    Anfechtung von Hauptversammlungsbeschlüssen: Isolierte Anfechtung der Ablehnung …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.11.2019 - 20 U 2/18
    Wird anhand der vom Vorstand erteilten Antwort auf eine Frage offenkundig erkennbar, dass der Vorstand die Frage in anderer Weise auslegt als der Aktionär, so obliegt es diesem, darauf hinzuweisen, dass er die Frage in einem anderen Sinn gemeint hat und entsprechende Auskunft begehrt ( OLG Stuttgart Urteil vom 8.7.2015 - 20 U 2/14 - juris Rn. 436 ;… OLG Frankfurt Beschluss vom 8.11.2012 - 21 W 33/11 - juris Rn. 42, 44;… Großkommentar AktG/Decher 5. Aufl. § 131 Rn. 268 (online)).
  • OLG Frankfurt, 08.11.2012 - 21 W 33/11

    Umfang der Auskunftspflicht in Hauptversammlung nach Aktionärsrichtlinie

    Auszug aus OLG Stuttgart, 18.11.2019 - 20 U 2/18
    Wird anhand der vom Vorstand erteilten Antwort auf eine Frage offenkundig erkennbar, dass der Vorstand die Frage in anderer Weise auslegt als der Aktionär, so obliegt es diesem, darauf hinzuweisen, dass er die Frage in einem anderen Sinn gemeint hat und entsprechende Auskunft begehrt (… OLG Stuttgart Urteil vom 8.7.2015 - 20 U 2/14 - juris Rn. 436 ; OLG Frankfurt Beschluss vom 8.11.2012 - 21 W 33/11 - juris Rn. 42, 44;… Großkommentar AktG/Decher 5. Aufl. § 131 Rn. 268 (online)).
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