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Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 02.06.2017

Rechtsprechung
   OLG Köln, 02.05.2017 - 20 U 201/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,98466
OLG Köln, 02.05.2017 - 20 U 201/16 (https://dejure.org/2017,98466)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.05.2017 - 20 U 201/16 (https://dejure.org/2017,98466)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. Mai 2017 - 20 U 201/16 (https://dejure.org/2017,98466)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (8)

  • BGH, 01.06.2016 - IV ZR 482/14

    Altvertrag über eine fondsgebundene Lebensversicherung: Rückabwicklung eines nach …

    Auszug aus OLG Köln, 02.05.2017 - 20 U 201/16
    Allgemein gültige Maßstäbe können hierzu allerdings nicht aufgestellt werden; es ist vielmehr jeweils im Einzelfall festzustellen, ob die Ausübung des Widerspruchs trotz fehlerhafter Belehrung oder unvollständiger Verbraucherinformation mit Treu und Glauben nicht in Einklang zu bringen ist (…BGH, Beschl. v. 11. November 2015, aaO, Rz. 16; Urt. v. 1. Juni 2016 - IV ZR 482/14 -, VersR 2017, 275, Rz. 24).

    Ferner ist Treuwidrigkeit angenommen worden, wenn der Versicherungsnehmer den Lebensversicherungsvertrag alsbald nach Vertragsabschluss zur Sicherung eines Kredits unter Abtretung auch der Todesfallleistung verwendet worden ist (…BGH, Beschl. v. 27. Januar 2016, aaO) oder die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag mehrfach abgetreten werden (…BGH, Beschl. v. 27. Januar 2016, aaO; Urt. v. 1. Juni 2016, aaO).

    Etwas anderes ist auch den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 11. Mai 2015 (IV ZR 334/15, RuS 2016, 339) und vom 1. Juni 2016 (IV ZR 482/14, VersR 2017, 275) nicht zu entnehmen.

  • BGH, 27.01.2016 - IV ZR 130/15

    Altvertrag über eine Lebensversicherung im sog. Policenmodell: Anforderungen an …

    Auszug aus OLG Köln, 02.05.2017 - 20 U 201/16
    Rn. 6 Nach der vom Senat geteilten Auffassung des Bundesgerichtshofs kann sich die Ausübung des Widerspruchsrechts bei Vorliegen besonders gravierender Umstände als grob widersprüchliches und damit gegen den Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) verstoßendes Verhalten des Versicherungsnehmers darstellen (vgl. BGH, Beschl. v. 11. November 2015 - IV ZR 117/15 - [juris] und Beschl. v. 27. Januar 2016 - IV ZR 130/15 - [RuS 2016, 230]).

    Ferner ist Treuwidrigkeit angenommen worden, wenn der Versicherungsnehmer den Lebensversicherungsvertrag alsbald nach Vertragsabschluss zur Sicherung eines Kredits unter Abtretung auch der Todesfallleistung verwendet worden ist (BGH, Beschl. v. 27. Januar 2016, aaO) oder die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag mehrfach abgetreten werden (BGH, Beschl. v. 27. Januar 2016, aaO;… Urt. v. 1. Juni 2016, aaO).

    Dass - anders als in der Konstellation, die dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 27. Januar 2016 (aaO) zugrunde lag - hier die Ansprüche aus der Lebensversicherung nur einmal (nicht, wie dort, noch ein zweites Mal) abgetreten worden sind, steht der Annahme eines grob widersprüchlichen Verhaltens nicht entgegen, denn schon der einmalige Einsatz der Lebensversicherung zur Kreditsicherung wird regelmäßig in dem Versicherer die berechtigte Erwartung wecken, dass der Versicherungsnehmer den Bestand des Vertrags nicht mehr in Frage stellen wird (vgl. auch KG VersR 2016, 1045).

  • BGH, 11.11.2015 - IV ZR 117/15

    Rücktritt des Versicherungsnehmers vom Versicherungsvertrag: Treuwidriges …

    Auszug aus OLG Köln, 02.05.2017 - 20 U 201/16
    Rn. 6 Nach der vom Senat geteilten Auffassung des Bundesgerichtshofs kann sich die Ausübung des Widerspruchsrechts bei Vorliegen besonders gravierender Umstände als grob widersprüchliches und damit gegen den Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) verstoßendes Verhalten des Versicherungsnehmers darstellen (vgl. BGH, Beschl. v. 11. November 2015 - IV ZR 117/15 - [juris] und Beschl. v. 27. Januar 2016 - IV ZR 130/15 - [RuS 2016, 230]).

    Allgemein gültige Maßstäbe können hierzu allerdings nicht aufgestellt werden; es ist vielmehr jeweils im Einzelfall festzustellen, ob die Ausübung des Widerspruchs trotz fehlerhafter Belehrung oder unvollständiger Verbraucherinformation mit Treu und Glauben nicht in Einklang zu bringen ist (BGH, Beschl. v. 11. November 2015, aaO, Rz. 16;… Urt. v. 1. Juni 2016 - IV ZR 482/14 -, VersR 2017, 275, Rz. 24).

    Nach bisheriger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann es treuwidrig sein, wenn der Versicherungsnehmer dem Vertragsschluss widerspricht, nachdem der Versicherungsvertrag nach einer Vertragskündigung auf ausdrückliches Verlangen des Versicherungsnehmers fortgesetzt worden ist (BGH, Beschl. v. 11. November 2015, aaO).

  • BGH, 11.05.2016 - IV ZR 334/15

    Fortbestehen des Widerspruchsrechts bei der Kapitallebensversicherung wegen nicht …

    Auszug aus OLG Köln, 02.05.2017 - 20 U 201/16
    Etwas anderes ist auch den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 11. Mai 2015 (IV ZR 334/15, RuS 2016, 339) und vom 1. Juni 2016 (IV ZR 482/14, VersR 2017, 275) nicht zu entnehmen.
  • BGH, 22.03.2016 - IV ZR 130/15

    Altvertrag über eine Lebensversicherung im sog. Policenmodell: Treuwidrige …

    Auszug aus OLG Köln, 02.05.2017 - 20 U 201/16
    Rn. 8 Die Annahme rechtsmissbräuchlichen Verhaltens in Fällen der vorliegenden Art steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (vgl. BGH, RuS 2016, 231).
  • BGH, 21.12.2016 - IV ZR 399/15

    Altvertrag über eine fondsgebundene Rentenversicherung im Policenmodell: …

    Auszug aus OLG Köln, 02.05.2017 - 20 U 201/16
    Entscheidend ist, ob Umstände vorliegen, die der Versicherer dahin verstehen durfte, dass der Versicherungsnehmer unabhängig von einem etwaigen Lösungsrecht unbedingt den Vertrag fortsetzen wollte (so zuletzt BGH, Urt. v. 16. Dezember 2016 - IV ZR 399/15 -, juris-Rz. 14).
  • KG, 12.04.2016 - 6 U 102/15

    Lebensversicherungsvertrag: Treuwidrigkeit der Geltendmachung von …

    Auszug aus OLG Köln, 02.05.2017 - 20 U 201/16
    Dass - anders als in der Konstellation, die dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 27. Januar 2016 (…aaO) zugrunde lag - hier die Ansprüche aus der Lebensversicherung nur einmal (nicht, wie dort, noch ein zweites Mal) abgetreten worden sind, steht der Annahme eines grob widersprüchlichen Verhaltens nicht entgegen, denn schon der einmalige Einsatz der Lebensversicherung zur Kreditsicherung wird regelmäßig in dem Versicherer die berechtigte Erwartung wecken, dass der Versicherungsnehmer den Bestand des Vertrags nicht mehr in Frage stellen wird (vgl. auch KG VersR 2016, 1045).
  • LG Köln, 17.10.2016 - 26 O 11/16
    Auszug aus OLG Köln, 02.05.2017 - 20 U 201/16
    Die Parteien werden darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 17. Oktober 2016 - 26 O 11/16 - ohne mündliche Verhandlung gemäß § 522 Abs. 2 ZPO durch Beschluss zurückzuweisen.
  • LG Köln, 31.03.2021 - 12 O 161/20
    Es kommt mithin darauf an, ob konkrete Umstände vorliegen, die der Versicherer dahingehend verstehen durfte, dass der Versicherungsnehmer unabhängig von einem etwaigen Lösungsrecht unbedingt den Vertrag fortsetzen wollte (BGH, Urteil vom 16.12.2016, Az. IV ZR 399/15; OLG Köln, Hinweisbeschluss vom 02.05.2017, Az. 20 U 201/16).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 02.06.2017 - 20 U 201/16   

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https://dejure.org/2017,94311
OLG Köln, 02.06.2017 - 20 U 201/16 (https://dejure.org/2017,94311)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.06.2017 - 20 U 201/16 (https://dejure.org/2017,94311)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. Juni 2017 - 20 U 201/16 (https://dejure.org/2017,94311)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 01.06.2016 - IV ZR 482/14

    Altvertrag über eine fondsgebundene Lebensversicherung: Rückabwicklung eines nach …

    Auszug aus OLG Köln, 02.06.2017 - 20 U 201/16
    Der Senat folgt der Auffassung des Bundesgerichtshofs, wonach der Einsatz der Ansprüche aus einem Lebensversicherungsvertrag zur Sicherung der Rechte eines Dritten aus einem Darlehensvertrag keinen zwingenden Schluss darauf zulässt, dass der Versicherungsnehmer in Kenntnis seines Lösungsrechts vom Vertrag an diesem festgehalten und von seinem Recht keinen Gebrauch gemacht hätte (vgl. BGH, RuS 2016, 339; VersR 2017, 275).
  • BGH, 11.05.2016 - IV ZR 334/15

    Fortbestehen des Widerspruchsrechts bei der Kapitallebensversicherung wegen nicht …

    Auszug aus OLG Köln, 02.06.2017 - 20 U 201/16
    Der Senat folgt der Auffassung des Bundesgerichtshofs, wonach der Einsatz der Ansprüche aus einem Lebensversicherungsvertrag zur Sicherung der Rechte eines Dritten aus einem Darlehensvertrag keinen zwingenden Schluss darauf zulässt, dass der Versicherungsnehmer in Kenntnis seines Lösungsrechts vom Vertrag an diesem festgehalten und von seinem Recht keinen Gebrauch gemacht hätte (vgl. BGH, RuS 2016, 339; VersR 2017, 275).
  • OLG Köln, 03.05.2016 - 20 U 18/16

    Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung bei Abschluss eines …

    Auszug aus OLG Köln, 02.06.2017 - 20 U 201/16
    Demgemäß hat der Senat im Urteil vom 3. Mai 2016 - 20 U 18/16 - (in juris dokumentiert) auch nicht entschieden, dass im Fall der Sicherungsabtretung vor allem der Todesfallleistung stets von einer unzulässigen Rechtsausübung auszugehen ist.
  • LG Köln, 17.10.2016 - 26 O 11/16
    Auszug aus OLG Köln, 02.06.2017 - 20 U 201/16
    Die Berufung des Klägers gegen das am 17. Oktober 2016 verkündete Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 26 O 11/16 - wird zurückgewiesen.
  • OLG Celle, 03.11.2016 - 8 U 124/16
    Auszug aus OLG Köln, 02.06.2017 - 20 U 201/16
    Es ist nicht von maßgebender Bedeutung und zwingt auch nicht zur Zulassung der Revision, wenn das OLG Celle in dem vom Kläger auszugsweise wiedergegebenen, soweit ersichtlich nicht veröffentlichten Urteil vom 3. November 2016 (8 U 124/16) unter den dort festgestellten Umständen keine Treuwidrigkeit angenommen hat.
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