Rechtsprechung
| OLG Köln, 03.12.2010 - 20 U 35/10 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- verkehrslexikon.de
Zu den Anforderungen an den Nachweis der haftungsausfüllenden Kausalität beim Regress des Sozialversicherers nach einem Teilungsabkommen
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
(Volltext/Leitsatz)
Teilungsabkommen - haftungsausfüllende Kausalität - ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Schadenereignis und dem Gebrauch eines Kraftfahrzeuges - Verzicht auf die Prüfung der Haftungsfrage - Möglichkeit, dass der konkrete eingetretene Schaden auf dem versicherten ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 133; BGB § 157
Auslegung eines Teilungsabkommens zwischen einer gesetzlichen Unfallversicherung und einer Haftpflichtversicherung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Auslegung eines Teilungsabkommens zwischen einer gesetzlichen Unfallversicherung und einer Haftpflichtversicherung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 10.02.2010 - 20 O 254/09
- OLG Köln, 03.12.2010 - 20 U 35/10
- BGH, 20.09.2011 - VI ZR 337/10
Papierfundstellen
- NZV 2012, 294
- VersR 2011, 934
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (6)
- LG Köln, 10.02.2010 - 20 O 254/09
Bei einem Teilungsabkommen i.H.v. 50 % reicht ein ursächlicher Zusammenhang …
Auszug aus OLG Köln, 03.12.2010 - 20 U 35/10
Die Berufung der Beklagten gegen das am 10. Februar 2010 verkündete Urteil der 20. Zivilkammer des Landgerichts Köln - 20 O 254/09 - wird zurückgewiesen.Rn. 11 das am 10. Februar 2010 verkündete Urteil des LG Köln (Az.: 20 O 254/09) abzuändern und die Klage abzuweisen,.
Rn. 13 das Urteil des LG Köln vom 10. Februar 2010 (Az. 20 O 254/09) aufzuheben und den Rechtsstreit an das Gericht erster Instanz zurückzuverweisen sowie.
- BGH, 06.10.1982 - IVa ZR 54/81
Prüfung der Schadensverursachung durch den Haftpflichtversicherten bei Verzicht …
Auszug aus OLG Köln, 03.12.2010 - 20 U 35/10
Es handelt sich hierbei um einen inneren Zusammenhang zwischen Schadensfall und versichertem Wagnis (vgl. BGH VersR 1982, 774; BGH VersR 1983, 26; BGH VersR 1984, 158; BGH VersR 2007; 1247; BGH VersR 2008, 1560;… siehe auch Unfallhaftpflichtrecht/Schneider, 15. Aufl. 2002, Kapitel 76, Rdn. 10 ff.).Wie die Klägerin deshalb in der Berufungserwiderung zutreffend geltend macht, genügt bereits die Möglichkeit, dass der konkrete eingetretene Schaden auf dem versicherte Wagnis beruht (vgl. hierzu auch BGH VersR 1983, 26).
- BGH, 12.06.2007 - VI ZR 110/06
Prüfung der Haftungsfrage bei Inanspruchnahme des Haftpflichtversicherers …
Auszug aus OLG Köln, 03.12.2010 - 20 U 35/10
Für diese Auslegung spreche auch, dass die Parteien des vorliegenden Teilungsabkommens anders als im Fall, den der Bundesgerichtshof entschieden habe (VersR 2007, 1247), davon abgesehen hätten, eine Klausel des Inhalts zu vereinbaren, dass die Klägerin im Zweifelsfall die Ursächlichkeit des fraglichen Schadensfalles für den der Kostenanforderung zugrundeliegenden Krankheitsfall nachzuweisen habe.
- BGH, 01.10.2008 - IV ZR 285/06
Inanspruchnahme des Haftpflichtversicherers für Aufwendungen für die …
Auszug aus OLG Köln, 03.12.2010 - 20 U 35/10
Es handelt sich hierbei um einen inneren Zusammenhang zwischen Schadensfall und versichertem Wagnis (vgl. BGH VersR 1982, 774; BGH VersR 1983, 26; BGH VersR 1984, 158; BGH VersR 2007; 1247; BGH VersR 2008, 1560;… siehe auch Unfallhaftpflichtrecht/Schneider, 15. Aufl. 2002, Kapitel 76, Rdn. 10 ff.). - BGH, 26.05.1982 - IVa ZR 78/81
Anwendung eines Teilungsabkommens im Bereich der Produzentenhaftung - Möglichkeit …
Auszug aus OLG Köln, 03.12.2010 - 20 U 35/10
Es handelt sich hierbei um einen inneren Zusammenhang zwischen Schadensfall und versichertem Wagnis (vgl. BGH VersR 1982, 774; BGH VersR 1983, 26; BGH VersR 1984, 158; BGH VersR 2007; 1247; BGH VersR 2008, 1560;… siehe auch Unfallhaftpflichtrecht/Schneider, 15. Aufl. 2002, Kapitel 76, Rdn. 10 ff.). - BGH, 23.11.1983 - IVa ZR 3/82
Anspruch auf Ersatz von Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung auf Grund …
Auszug aus OLG Köln, 03.12.2010 - 20 U 35/10
Es handelt sich hierbei um einen inneren Zusammenhang zwischen Schadensfall und versichertem Wagnis (vgl. BGH VersR 1982, 774; BGH VersR 1983, 26; BGH VersR 1984, 158; BGH VersR 2007; 1247; BGH VersR 2008, 1560;… siehe auch Unfallhaftpflichtrecht/Schneider, 15. Aufl. 2002, Kapitel 76, Rdn. 10 ff.).
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Rechtsprechung
| OLG Celle, 14.02.2011 - 20 U 35/10 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
(Volltext/Leitsatz)
Tierhalterhaftung - Unfall mit einem fremden Pferd - freundschaftliche Gefälligkeit - kein UV-Schutz - kein Haftungsausschluss nach § 104 SGB VII
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- haufe.de (Kurzinformation)
Greift bei Reiter-Gefälligkeiten die gesetzliche Unfallversicherung?
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- OLG Stuttgart, 27.03.2002 - 4 U 213/01
Voraussetzungen des Vorliegens eines Leistungsanspruchs gegen eine gesetzliche …
Auszug aus OLG Celle, 14.02.2011 - 20 U 35/10
Das Oberlandesgericht S. hat in einem vergleichbaren Sachverhalt eine abweichende Entscheidung getroffen und bei einer geringfügigen Gefälligkeit eine arbeitnehmerähnliche Stellung bejaht (OLG S., Urteil vom 27.03.2002 - 4 U 213/01 - zitiert nach juris), wobei der Senat nicht das Bestreben des Oberlandesgerichts S. verkennt, mit Hilfe einer weiten Auslegung des § 2 Abs. 2 S.1 SGB VII Unfallopfern einen solventen Schuldner für den Ersatz ihrer materiellen Schäden zu verschaffen. - BSG, 28.05.1957 - 2 RU 150/55
Auszug aus OLG Celle, 14.02.2011 - 20 U 35/10
Dies ist nach ständiger sozialgerichtlicher Rechtsprechung (BSG, Urteil vom 28.05.1957, Az.: 2 RU 150/55; BSG, Beschluss vom 27.6.2000, Az.: B 2 U 44/00 B; Bayrisches LSG, Urteil vom 30.06.2010, Az.: L 2 U 278/09; LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30.04.2010, Az.: L 4 U 119/09 - jeweils zitiert nach juris) der Fall, wenn eine ernsthafte, einem fremden Unternehmen zu dienen bestimmte, dem Willen des Unternehmers entsprechende Tätigkeit vorliegt, die ungeachtet des Beweggrundes des Tätigwerdens ihrer Art nach sonst von einer Person verrichtet werden könnte, welche in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis steht. - BSG, 27.06.2000 - B 2 U 44/00 B
Grundsätzliche Bedeutung von Rechtsfragen im sozialgerichtlichen Verfahren
Auszug aus OLG Celle, 14.02.2011 - 20 U 35/10
Dies ist nach ständiger sozialgerichtlicher Rechtsprechung (BSG, Urteil vom 28.05.1957, Az.: 2 RU 150/55; BSG, Beschluss vom 27.6.2000, Az.: B 2 U 44/00 B; Bayrisches LSG, Urteil vom 30.06.2010, Az.: L 2 U 278/09; LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30.04.2010, Az.: L 4 U 119/09 - jeweils zitiert nach juris) der Fall, wenn eine ernsthafte, einem fremden Unternehmen zu dienen bestimmte, dem Willen des Unternehmers entsprechende Tätigkeit vorliegt, die ungeachtet des Beweggrundes des Tätigwerdens ihrer Art nach sonst von einer Person verrichtet werden könnte, welche in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis steht.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2010 - L 4 U 119/09
Versicherter Personenkreis - Wie-Beschäftigter - Hilfe beim Hochziehen des …
Auszug aus OLG Celle, 14.02.2011 - 20 U 35/10
Dies ist nach ständiger sozialgerichtlicher Rechtsprechung (BSG, Urteil vom 28.05.1957, Az.: 2 RU 150/55; BSG, Beschluss vom 27.6.2000, Az.: B 2 U 44/00 B; Bayrisches LSG, Urteil vom 30.06.2010, Az.: L 2 U 278/09; LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30.04.2010, Az.: L 4 U 119/09 - jeweils zitiert nach juris) der Fall, wenn eine ernsthafte, einem fremden Unternehmen zu dienen bestimmte, dem Willen des Unternehmers entsprechende Tätigkeit vorliegt, die ungeachtet des Beweggrundes des Tätigwerdens ihrer Art nach sonst von einer Person verrichtet werden könnte, welche in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis steht. - LSG Bayern, 30.06.2010 - L 2 U 278/09
Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - arbeitnehmerähnliche …
Auszug aus OLG Celle, 14.02.2011 - 20 U 35/10
Dies ist nach ständiger sozialgerichtlicher Rechtsprechung (BSG, Urteil vom 28.05.1957, Az.: 2 RU 150/55; BSG, Beschluss vom 27.6.2000, Az.: B 2 U 44/00 B; Bayrisches LSG, Urteil vom 30.06.2010, Az.: L 2 U 278/09; LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30.04.2010, Az.: L 4 U 119/09 - jeweils zitiert nach juris) der Fall, wenn eine ernsthafte, einem fremden Unternehmen zu dienen bestimmte, dem Willen des Unternehmers entsprechende Tätigkeit vorliegt, die ungeachtet des Beweggrundes des Tätigwerdens ihrer Art nach sonst von einer Person verrichtet werden könnte, welche in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis steht. - LSG Rheinland-Pfalz, 11.06.2002 - L 3 U 121/01
UV-Schutz bei privater Reittierhaltung
Auszug aus OLG Celle, 14.02.2011 - 20 U 35/10
Unter Reitern sind kurze Hilfeleistungen, die maßgeblich durch das kameradschaftliche und gemeinschaftsfördernde, auf Gegenseitigkeit beruhende Verhalten von Reitern und deren Angehörigen untereinander geprägt sind, Teil der reitsportlichen Betätigung und daher durch die gesetzliche Unfallversicherung nicht geschützt (…Lauterbach/ Schwerdtfeger, a.a.O.;… Mehrtens, UV, 5. Aufl., 1997, § 2 Rn.: 34.22; LSG Rh.-Pf., Urteil vom 11.06.2002, Az.: L 3 U 121/01, BeckRS 2002, 30976888).
- SG Detmold, 16.02.2015 - S 1 U 18/13
Einordnung einer durch das Führen eines Pferdes im Rahmen einer Gefälligkeit …
Gefälligkeiten seien also unter Reitern, trotz der jedem Pferd innewohnenden Tiergefahr, nicht ohne das Hinzutreten weiterer Anhaltspunkte im Einzelfall, als arbeitnehmerähnliche Tätigkeit im Sinne des § 2 Abs. 2 SGB VII anzusehen (OLG Celle vom 14.02.2011 - 20 U 35/10 -).Rn. 14 Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den sonstigen Inhalt der Gerichtsakte, der Gerichtsakte 6 O 191/09 (Landgericht Hannover), 20 U 35/10 (OLG Celle), VI ZR 66/11 (Bundesgerichtshof) sowie der Verwaltungsakte der Beklagten Bezug genommen.
- LG Stendal, 30.10.2013 - 23 O 6/13
Gesetzliche Unfallversicherung: Haftungsprivilegierung bei Verletzung einer …
Rn. 27 Soweit in der einschlägigen Literatur erwähnt wird, dass Tätigkeiten für Reittierhalter in der Regel aus eigener Freude am Reitsport und Umgang mit Pferden, also nicht arbeitnehmerähnlich, vorgenommen werden (…vgl. insoweit Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, SGB VII, § 2 Rdnr. 116 a) und auch das OLG Celle und das Bayerische Landessozialgericht aus diesen Gründen einen Haftungsausschluss abgelehnt haben (vgl. OLG Celle, Urteil vom 14.02.2011, Az. 20 U 35/10, 1. Orientierungssatz, zitiert nach juris; Bayerisches Oberlandesgericht, Urteil vom 01.07.2009, Az. L 2 U 46/07, zitiert nach juris), so geht die Kammer davon aus, dass die zitierte Rechtsprechung vorliegend nicht einschlägig ist, da der hier zu entscheidende Sachverhalt erheblich von den von den beiden Obergerichten entschiedenen Sachverhalten abweicht.
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