Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 18.12.2025 - I-20 U 43/25 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unterlassungsanspruch des Verbrauchervereins gegen die beklagte Unternehmensgruppe wegen unlauterer Werbung; Unzulässige Angabe einer Preisermäßigung in Preiskachel des Energy-Drinks; Keine Rechtsmissbräuchlichkeit des Umfang der in der Abmahnung vorgeschlagenen ...
Kurzfassungen/Presse (6)
- MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)
Irreführende Werbung mit einer Preisermäßigung - OLG Düsseldorf untersagt Prospektwerbung von ALDI Süd mit einer prozentualen Preisermäßigung und Bezugnahme auf eine UVP
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Werbung mit gegenüber UVP reduziertem Preis ist unlauter, wenn nicht gleichzeitig niedrigster Preis der letzten 30 Tage angegeben wird
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Werbung mit Streichpreisen wettbewerbswidrig wenn sich Ermäßigung nicht aus niedrigstem Gesamtpreis der letzten 30 Tage sondern aus einer UVP ergibt
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Irreführende Preiswerbung in Prospekten
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Streit um Preisrabatte: Aldi Süd unterliegt erneut
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Irreführende UVP-Preisermäßigungswerbung
Verfahrensgang
- LG Düsseldorf, 04.04.2025 - 38 O 284/24
- OLG Düsseldorf, 18.12.2025 - I-20 U 43/25
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2026, 106
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (20)
- OLG Stuttgart, 06.03.2025 - 2 U 142/23
Online-Werbung mit Mondpreisen (= übertrieben hohe UVP) wettbewerbswidrig
Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.12.2025 - 20 U 43/25
Rn. 61 (aa) Zwar stellt der bloße Verweis bzw. die bloße Bezugnahme auf eine unverbindliche Preisempfehlung grundsätzlich keine Preisermäßigung im Sinne von § 11 PAngV dar (…vgl. Köhler in: Köhler/Feddersen, UWG, 44. Auflage 2026, PAngV § 11 Rn. 9; OLG Stuttgart GRUR-RR 2025, 215).Dabei dürfte wohl auch weiterhin davon auszugehen sein, dass ein ausreichend großer Anteil der angesprochenen Verkehrskreise weiß, dass die Abkürzung "UVP" für die üblicherweise vom Hersteller einer Ware vorgegebene "unverbindliche Preisempfehlung" steht (vgl. BGH, Urteil vom 7. Dezember 2006, Az. I ZR 217/07, GRUR 2007, 603; weiterhin davon ausgehend OLG Stuttgart GRUR-RR 2025, 215 - Heimtrainingsgerät; LG Ingolstadt, GRUR-RS 2025, 26377), auch wenn insbesondere jüngeren Verkehrsteilnehmern diese Abkürzung und der damit im Zusammenhang stehende Begriff heute nicht mehr ohne weiteres geläufig sein dürfte.
- LG Ingolstadt, 30.09.2025 - 1 HKO 1943/24
Preisermäßigung, Unverbindliche Preisempfehlung, Streitgegenstand, Darlegungs- …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.12.2025 - 20 U 43/25
Dabei dürfte wohl auch weiterhin davon auszugehen sein, dass ein ausreichend großer Anteil der angesprochenen Verkehrskreise weiß, dass die Abkürzung "UVP" für die üblicherweise vom Hersteller einer Ware vorgegebene "unverbindliche Preisempfehlung" steht (vgl. BGH, Urteil vom 7. Dezember 2006, Az. I ZR 217/07, GRUR 2007, 603; weiterhin davon ausgehend OLG Stuttgart GRUR-RR 2025, 215 - Heimtrainingsgerät; LG Ingolstadt, GRUR-RS 2025, 26377), auch wenn insbesondere jüngeren Verkehrsteilnehmern diese Abkürzung und der damit im Zusammenhang stehende Begriff heute nicht mehr ohne weiteres geläufig sein dürfte.Rn. 74 (6) Soweit die Beklagte sich auf eine Entscheidung des Landgerichts Ingolstadt vom 30. September 2025 (Az.: 1 HK O 194/24, GRUR-RS 2025, 26377) berufen hat, in der das Landgericht in einer von der Verbraucherzentrale B.-Stadt beanstandeten Preisangabe einen zulässigen Preisvergleich mit der UVP des Herstellers für Elektrogeräte gesehen hat, ist diese Wertung auf den vorliegenden Streitfall nicht übertragbar.
- EuGH, 26.09.2024 - C-330/23
Eine in der Werbung bekannt gegebene Preisermäßigung muss auf der Grundlage des …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.12.2025 - 20 U 43/25
Damit wäre, sollte es sich bei dem Streichpreis zugleich um den letzten Eigenpreis handeln, der niedrigste Preis der letzten 30 Tage nicht so wie von § 11 Abs. 1 PAngV verlangt - nämlich eindeutig (vgl. EuGH, Urteil vom 26. September 2024 - C-330/23, Verbraucherzentrale B.-Stadt eV ./. A. Dienstleistungs SE & Co. OHG [Rn. 23 f.]) - angegeben worden.Rn. 80 Dahinstehen kann, ob der Entscheidung des EuGH vom 26. September 2024 (Az.: C-330/23, Verbraucherzentrale B.-Stadt e.V. ./. A. Dienstleistungs SE & Co. OHG, Rn. 29, GRUR 2024, 1652), wie der Kläger angenommen hat, tatsächlich entnommen werden kann, dass einer prozentualen Preisermäßigung nur bei einer Preisermäßigung im Sinne des Art. 6a RL (= § 11 Abs. 1 PAngV), also bei einer Eigenpreisherabsetzung, geworben kann, weil die angegriffene Angabe einer prozentualen Preissenkung für den Energy-Drink auch in dem Ausschnitt jedenfalls aufgrund des Gesamteindrucks der Bewerbung für den angesprochenen Verkehr als Preisermäßigung im Sinne des § 11 Abs. 1 PAngV zu verstehen ist.
- BGH, 09.10.2025 - I ZR 183/24
Unzulässige Werbung mit einer Preisermäßigung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.12.2025 - 20 U 43/25
Rn. 53 b. Die angegriffene Werbung ist wegen Verstoßes gegen § 11 Abs. 1 PAngV gem. § 5a Abs. 1, Abs. 3, 5b Abs. 4 UWG (vgl. BGH GRUR 2025, 1759 - Jacobs Krönung) unlauter und somit unzulässig.§ 11 PAngV hat seine Grundlage in Art. 6a Abs. 1 und Abs. 2 der RL 98/6/EG und ist daher richtlinienkonform auszulegen (vgl. BGH GRUR 2025, 1759 - Jacobs Krönung).
- LG Düsseldorf, 04.04.2025 - 38 O 284/24
ALDI SÜD Dienstleistungs-SE & Co. oHG
Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.12.2025 - 20 U 43/25
Die Berufung der Beklagten gegen das am 4. April 2025 verkündete Urteil der 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf - Az.: 38 O 284/24 - wird zurückgewiesen.38 O 284/24 - die Klage abzuweisen.
- BGH, 03.03.2016 - I ZR 110/15
Herstellerpreisempfehlung bei Amazon - Wettbewerbsverstoß: Umfang der Prüfung im …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.12.2025 - 20 U 43/25
Sie ist nur dann als irreführend anzusehen, wenn nicht klargestellt wird, dass es sich bei der Herstellerempfehlung um eine unverbindliche Preisempfehlung handelt, wenn die Empfehlung nicht auf der Grundlage einer ernsthaften Kalkulation als angemessener Verbraucherpreis ermittelt worden ist oder wenn der vom Hersteller empfohlene Preis im Zeitpunkt der Bezugnahme nicht als Verbraucherpreis in Betracht kommt (BGH, Urteil vom 14. November 2002, Az.: I ZR 94/01, GRUR 2004, 246 - Mondpreise?; BGH, Urteil vom 3. März 2016, Az.: I ZR 110/15, GRUR 2016, 961 - Herstellerpreisempfehlung bei Amazon). - BGH, 17.09.2009 - I ZR 217/07
Testfundstelle
Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.12.2025 - 20 U 43/25
Dabei dürfte wohl auch weiterhin davon auszugehen sein, dass ein ausreichend großer Anteil der angesprochenen Verkehrskreise weiß, dass die Abkürzung "UVP" für die üblicherweise vom Hersteller einer Ware vorgegebene "unverbindliche Preisempfehlung" steht (vgl. BGH, Urteil vom 7. Dezember 2006, Az. I ZR 217/07, GRUR 2007, 603; weiterhin davon ausgehend OLG Stuttgart GRUR-RR 2025, 215 - Heimtrainingsgerät; LG Ingolstadt, GRUR-RS 2025, 26377), auch wenn insbesondere jüngeren Verkehrsteilnehmern diese Abkürzung und der damit im Zusammenhang stehende Begriff heute nicht mehr ohne weiteres geläufig sein dürfte. - BGH, 05.11.2015 - I ZR 182/14
Wettbewerbsverstoß: Werbung mit einem durchgestrichenen Preis im Internethandel - …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.12.2025 - 20 U 43/25
Durchgestrichene Referenzpreise werden vom angesprochenen Verkehr als typisches Mittel der Preissenkungswerbung verstanden, sofern keine abweichende Erläuterung erfolgt (BGH GRUR 2016, 521 Rn. 8 - Durchgestrichener Preis II). - BGH, 07.12.2006 - I ZR 271/03
UVP
Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.12.2025 - 20 U 43/25
Dabei dürfte wohl auch weiterhin davon auszugehen sein, dass ein ausreichend großer Anteil der angesprochenen Verkehrskreise weiß, dass die Abkürzung "UVP" für die üblicherweise vom Hersteller einer Ware vorgegebene "unverbindliche Preisempfehlung" steht (vgl. BGH, Urteil vom 7. Dezember 2006, Az. I ZR 217/07, GRUR 2007, 603; weiterhin davon ausgehend OLG Stuttgart GRUR-RR 2025, 215 - Heimtrainingsgerät; LG Ingolstadt, GRUR-RS 2025, 26377), auch wenn insbesondere jüngeren Verkehrsteilnehmern diese Abkürzung und der damit im Zusammenhang stehende Begriff heute nicht mehr ohne weiteres geläufig sein dürfte. - BGH, 24.05.2000 - I ZR 222/97
Falsche Herstellerpreisempfehlung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.12.2025 - 20 U 43/25
Regelmäßig irreführend ist zudem eine unrichtige Bezugnahme auf eine unverbindliche Preisempfehlung (BGH, Urteil vom 24. Mai 2000, Az.: I ZR 222/97, GRUR 2001, 78, 79 - Irreführende Werbung über Elektronikartikel). - BGH, 27.11.2003 - I ZR 94/01
Mondpreise?
- BGH, 09.09.2021 - I ZR 125/20
Influencer II - Wettbewerbsverstoß durch Schleichwerbung in den sozialen Medien: …
- BGH, 11.10.2017 - I ZR 78/16
Tiegelgröße - Wettbewerbsverstoß: Urteilsauspruch über einen auf Irreführung …
- BGH, 29.07.2021 - I ZR 114/20
Wettbewerbsverstoß: Internet-Werbung eines Zahnarztes mit den Angaben " …
- BGH, 12.05.2022 - I ZR 203/20
Webshop Awards - Wettbewerbsverstoß: Unwahre Angabe als irreführende …
- BGH, 05.07.2022 - VIII ZR 137/21
Berufungsverfahren: Anforderungen an die Berufungsbegründung bei mehreren …
- LG Düsseldorf, 11.11.2022 - 38 O 144/22
Streichpreis muss nicht ausdrücklich als niedrigster Preis der letzten 30 Tage …
- BGH, 29.11.2017 - XII ZB 414/17
Familiensache: Anforderungen an die Rechtsmittelbegründung bei mehreren …
- BGH, 17.12.1987 - I ZR 190/85
"Teilzahlungsankündigung"; Irreführung eines Ratenzahlungsangebots
- BGH, 07.06.1967 - Ib ZR 34/65
Favorit II
- OLG Köln, 15.05.2026 - 6 U 92/25
Unterlassung der Werbung für einen "Müller Joghurt mit der Ecke" wegen …
Rn. 28 a) Unter Bezugnahme auf die genannte Zielsetzung der Vorschrift ist allerdings sowohl in der Literatur als auch in der Rechtsprechung vertreten worden, dass die Werbung mit gegenüber der UVP ermäßigten Preisen in den Anwendungsbereich von § 11 Abs. 1 PAngV falle (Buchmann/Sauer WRP 2022, 538, 545; LG Düsseldorf, Urteil vom 04.04.2025, 38 O 284/24, GRUR-RS 2025, 6558 - Preissenkungswerbung und OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.12.2025, 20 U 43/25, GRUR-RR 2026, 106 - Deine Marken noch günstiger), weil auch bei Preisvergleichsangaben in Relation zu einer UVP die Information, dass der jeweilige Unternehmer diesen Preis bisher überhaupt nicht verlangt habe, sehr wesentlich sein könne.Denn in dem dort zur Entscheidung stehenden Fall trat die Angabe UVP "graphisch im Vergleich zu dem in wesentlich größerer Schrifttype gedruckten, roten und mittig auf der weißen Kachel platzierten Angebotspreis und der roten Kachel mit der Angabe der prozentualen Reduzierung unauffälligen Gestaltung derart zurück, dass der Blick des Verbrauchers nicht darauf gelenkt" wurde (so OLG Düsseldorf GRUR-RR 2026, 106, 111 Rn. 48 - Deine Marken noch günstiger).
Außerdem weicht der Senat - auch wenn die dortige Fallgestaltung im Tatsächlichen aus den dargestellten Gründen teilweise abwich - im rechtlichen Ansatzpunkt von einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (GRUR-RR 2026, 106 - Deine Marken noch günstiger) und derjenigen des Oberlandesgerichts Nürnberg (siehe Anlage K7) ab.
- LG Düsseldorf, 17.07.2026 - 38 O 219/25
Scheinbare Preisermäßigung verpflichtet zur Angabe des 30-Tagesbestpreises
Damit hat sie sich eines typischen und klassischen, jedermann geläufigen Mittels der Preissenkungswerbung bedient, dessen Anblick bei dem (oben unter II 2 beschriebenen) Durchschnittsverbraucher regelmäßig sofort und ohne weiteres Nachdenken die Vorstellung einer (Eigen-)Preissenkung auslösen wird (vgl. LG Düsseldorf, Urteil vom 4. April 2025 - 38 O 284/24, GRUR-RS 2025, 6558 [unter II 2 d aa mit den dort genannten Nachweisen] und im Instanzenzug nachfolgend OLG Düsseldorf, Urteil vom 18. Dezember 2025 - 20 U 43/25, GRUR-RR 2026, 106 [unter II 2 b aa (2) (b) (cc) (1)]; s.a. LG Düsseldorf, Urteil vom 28. November 2025 - 38 O 120/25, GRUR-RS 2025, 37977 [unter II 4 c aa]).Zudem ist fraglich, ob die Abkürzung "UVP" und der Begriff der "unverbindlichen Preisempfehlung" (noch) Teil der maßgeblichen Gesamtwahrnehmung des Durchschnittsverbrauchers ist - also (vgl. oben unter II 2) vernünftigerweise bei allen Verbrauchern als bekannt vorausgesetzt werden kann - und der Durchschnittsverbraucher sich ihrer Bedeutung bewusst ist (zweifelnd OLG Düsseldorf, Urteil vom 18. Dezember 2025 - 20 U 43/25, GRUR-RR 2026, 106 [unter II 2 b aa (2) (b) (aa)]; Wasner, GRUR-Prax 2026, 384; s.a. LG Frankfurt/Main, Urteil vom 3. Juli 2026 - 3-12 O 92/25, kostenfrei abrufbar unter verbraucherzentrale-bawue.de/media/34463/download [unter II 1 c cc (1)] unter Bezugnahme auf eine ihm vorgelegte Verkehrsbefragung, der zufolge nur 64, 5% die Abkürzung "UVP" korrekt verstehen).
Das steht in Übereinstimmung mit den abschließenden Wertfestsetzungen der Oberlandesgerichte Düsseldorf und Köln in den von den Parteien diskutierten Verfahren "Aldi-Süd" (OLG Düsseldorf 20 U 43/25) und "Penny" (OLG Köln 6 U 92/25), in denen jeweils ein dem hier gestellten Antrag I 1 entsprechender Verbotsantrag mit EUR 25.000 bewertet worden ist.
- OLG Köln, 15.06.2026 - 6 U 92/25
UVP-Streichpreise - Die Werbung mit einem gegenüber der UVP des Herstellers …
a) Unter Bezugnahme auf die genannte Zielsetzung der Vorschrift ist allerdings sowohl in der Literatur als auch in der Rechtsprechung vertreten worden, dass die Werbung mit gegenüber der UVP ermäßigten Preisen in den Anwendungsbereich von § 11 Abs. 1 PAngV falle (Buchmann/Sauer WRP 2022, 538, 545; LG Düsseldorf, Urteil vom 04.04.2025, 38 O 284/24, GRUR-RS 2025, 6558 - Preissenkungswerbung und OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.12.2025, 20 U 43/25, GRUR-RR 2026, 106 - Deine Marken noch günstiger), weil auch bei Preisvergleichsangaben in Relation zu einer UVP die Information, dass der jeweilige Unternehmer diesen Preis bisher überhaupt nicht verlangt habe, sehr wesentlich sein könne.Denn in dem dort zur Entscheidung stehenden Fall trat die Angabe UVP "graphisch im Vergleich zu dem in wesentlich größerer Schrifttype gedruckten, roten und mittig auf der weißen Kachel platzierten Angebotspreis und der roten Kachel mit der Angabe der prozentualen Reduzierung unauffälligen Gestaltung derart zurück, dass der Blick des Verbrauchers nicht darauf gelenkt" wurde (so OLG Düsseldorf GRUR-RR 2026, 106, 111 Rn. 48 - Deine Marken noch günstiger).
Außerdem weicht der Senat - auch wenn die dortige Fallgestaltung im Tatsächlichen aus den dargestellten Gründen teilweise abwich - im rechtlichen Ansatzpunkt von einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (GRUR-RR 2026, 106 - Deine Marken noch günstiger) und derjenigen des Oberlandesgerichts Nürnberg (siehe Anlage K7) ab.
- OLG Hamburg, 02.07.2026 - 5 U 25/25
Spülmaschinentabs - Slogan "Frosch schlägt Somat" bei Verweis auf Stiftung …
Maßgeblich für den Grad der Aufmerksamkeit des Verbrauchers ist außerdem die Art und Bedeutung der angebotenen Ware oder Dienstleistung (…vgl. BGH GRUR 2018, 431 Rn. 27 - Tiegelgröße;… BGH GRUR 2024, 1122 Rn. 22 - klimaneutral; OLG Düsseldorf GRUR-RR 2026, 106 Rn. 42;… Bornkamm/Feddersen in Köhler/Feddersen, UWG, 44. Aufl., § 5 Rn. 1.90). - LG Heilbronn, 03.06.2026 - 8 O 182/25
Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG
Ob unter dem Blickwinkel der "Durchmischung" des Werbeprospekts (UVP- Preisvergleiche und Eigenpreissenkungen im selben Werbeprospekt bei graphisch jedenfalls ähnlicher Gesamtgestaltung; vgl. hierzu OLG Düsseldorf, Urteil vom 18.12.2025, Az. 20 U 43/25) zugleich ein Verstoß gegen § 11 Abs. 1 PAngV i. V. m. §§ 3, 5 a Abs. 1, 3, 5 b Abs. 4 UWG vorliegt, kann ebenso dahinstehen, wie die zwischen den Parteien intensiv diskutierte Rechtsfrage, ob § 11 Abs. 1 PAngV auf UVP-Preisempfehlungen jedenfalls dann tatbestandlich anwendbar ist, wenn und soweit (nach vorstehenden Ausführungen im vorliegenden Fall sachlich naheliegend) für den Verbraucher nicht" klar erkennbar ist, dass es sich lediglich um einen Preisvergleich und nicht um eine Preisermäßigung des eigenen Preises handelt" (vgl. hierzu Bundesratsdrucksache 669/21 vom 25.8.2021, dort Seite 40 Mitte).
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