Rechtsprechung
| KG, 14.08.2024 - 20 U 73/23 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Berlin
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Auskunftsrecht einer betroffenen Person über die Verarbeitung personenbezogener Daten (hier: Gesundheitsdaten); Schadensersatzanspruch für die Übermittlung der Patientenakte an den Softwarehersteller; Definition des Begriffs "Verantwortlicher"
Verfahrensgang
- LG Berlin, 25.04.2023 - 5 O 379/20
- KG, 14.08.2024 - 20 U 73/23
- BGH, 07.10.2025 - VI ZR 297/24
- BGH, 07.10.2025 - VI ZR 927/24
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (11)
- BGH, 26.09.2023 - VI ZR 97/22
BGH legt dem Gerichtshof der Europäischen Union Fragen zum Bestehen eines …
Auszug aus KG, 14.08.2024 - 20 U 73/23
Rn. 72 Unabhängig davon setzt der in die Zukunft gerichtete Unterlassungsanspruch eine bereits erfolgte Rechtsverletzung voraus, ferner, dass künftig weitere Beeinträchtigungen des Rechts des Anspruchsstellers zu besorgen sind, wobei hierfür aufgrund des in der Vergangenheit erfolgten Verstoßes eine tatsächliche Vermutung besteht, die vom Anspruchsgegner jedoch entkräftet werden kann (vgl. BGH, Vorlagebeschluss vom 26.09.2023 - VI ZR 97/22 - juris Rn. 26)..So könnte ein Datenverantwortlicher ein Unterlassungsbegehren grundsätzlich dadurch erfüllen, dass er unrechtmäßig verarbeitete Daten löscht (vgl. BGH, Vorlagebeschluss vom 26.09.2023 - VI ZR 97/22 - juris Rn. 21).
Dies gilt auch für die im Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofs vom 26.09.2023 - VI ZR 97/22 - aufgeworfenen Fragen, nachdem der Senat verneint hat, dass der Beklagte Verantwortlicher im Sinne von Art. 15, 17, 82 DS-GVO ist, dies aber in dem Vorlagebeschluss vorausgesetzt wird.
- BAG, 20.07.2004 - 9 AZR 570/03
Krankenhausarzt - leitender Arzt - Privatpraxis
Auszug aus KG, 14.08.2024 - 20 U 73/23
Dies ergebe sich auch aus den Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vom 20.07.2004 - 9 AZR 570/03 - und des Oberlandesgerichts Köln vom 29.07.2016 - 5 U 27/16 -, wenngleich sie am 08.02.2011 einen Behandlungsvertrag (Anlage K26 = K31, im Anlagenband) mit der C..., also mit der als Medizinisches Versorgungszentrum organisierten Ambulante Gesundheitszentren der C... unterschrieben habe, deren Räumlichkeiten, Personal und Computersystem (das System M1) der Beklagte - unstreitig - während ihrer Behandlung genutzt habe, obwohl die C..., seine Arbeitgeberin sein solle, deren Computersystem (SAP) er auch genutzt habe.Das sind sowohl die stationär aufgenommenen Patienten als auch die Patienten in einer vom Krankenhausträger selbst unterhaltenen Ambulanz, wie sich aus der von der Klägerin zitierten Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 20.07.2004 - 9 AZR 570/03 - (…juris Rn. 31) ergibt..
Soweit sich die Klägerin gerade daran stört, dass die Behandlung in den Räumlichkeiten der Ambulante Gesundheitszentren der C... erfolgte, kann dem damit begegnet werden, dass es rechtlich durchaus möglich ist, in einem Arbeitsvertrag zu regeln, dass ein Arbeitnehmer (hier der Beklagte) seine Arbeitsleistung im Unternehmen eines Dritten zu erbringen hat (vgl. BAG, Urteil vom 20.07.2004 - 9 AZR 570/03 - juris Rn. 34)..
- EuGH, 26.10.2023 - C-307/22
Schutz personenbezogener Daten: Ein Patient hat das Recht, unentgeltlich eine …
Auszug aus KG, 14.08.2024 - 20 U 73/23
Soweit sich die Klägerin auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 26.10.2023 - C-307/22 - zur Untermauerung ihrer Ansicht bezieht, befasst sich dieses Urteil nicht mit einer vergleichbaren Fallgestaltung.
- BGH, 29.03.2022 - VI ZR 1352/20
Vorabentscheidungsersuchen zur Auslegung der Datenschutz-Grundverordnung: …
Auszug aus KG, 14.08.2024 - 20 U 73/23
Im dortigen Fall hatte die behandelnde Zahnärztin mit dem um Auskunft ersuchenden Patienten einen Behandlungsvertrag geschlossen (…juris Rn. 18, 22; vgl. auch die Sachverhaltsdarstellung im Vorlagebeschluss des Bundesgerichtshofs vom 29.03.2022 - VI ZR 1352/20 - juris Rn.1). - EuGH, 05.12.2023 - C-683/21
Nur ein schuldhafter Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung kann zur …
Auszug aus KG, 14.08.2024 - 20 U 73/23
Eine natürliche oder juristische Person muss, um als gemeinsam Verantwortlicher angesehen werden zu können, eigenständig der Definition des "Verantwortlichen" in Art. 4 Nr. 7 DS-GVO entsprechen (vgl. EuGH, Urteil vom 05.12.2023 - C-683/21 - juris Rn. 41). - BGH, 12.07.2023 - I ZB 10/23
Richterablehnung und unionsrechtlicher Auskunftsanspruch: Verantwortlicher des …
Auszug aus KG, 14.08.2024 - 20 U 73/23
Entsprechend hat der Bundesgerichtshof bezüglich Richterinnen und Richter darauf hingewiesen, dass sich ein etwaiger Anspruch aus Art. 15 Abs. 1 DS-GVO nicht gegen die handelnden Einzelpersonen richte, da sie keine Verantwortlichen im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DS-GVO seien (vgl. Beschluss vom 12.07.2023 - I ZB 10/23 - juris Rn. 8). - BGH, 27.10.1982 - VIII ZR 187/81
Persönliche Inanspruchnahme eines Alleingesellschafters einer GmbH; Verletzung …
Auszug aus KG, 14.08.2024 - 20 U 73/23
Bei der Beurteilung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt im Sinne von § 276 Abs. 2 BGB ist von einem auf die allgemeinen Verkehrsbedürfnisse ausgerichteten objektiven, abstrakten Sorgfaltsmaßstab auszugehen (vgl. BGH, Urteil vom 27.10.1982 - VIII ZR 187/81 - juris Rn. 19). - BVerfG, 14.01.2021 - 1 BvR 2853/19
EuGH muss über Reichweite des immateriellen Schadenersatzanspruchs nach DSGVO …
Auszug aus KG, 14.08.2024 - 20 U 73/23
Aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 14.01.2021 - 1 BvR 2853/19 - folge, dass ihr auf jeden Fall ein Schadensersatzanspruch zuzuerkennen sei. - EuGH, 07.03.2024 - C-604/22
Versteigerung von personenbezogenen Daten für Werbezwecke: der Gerichtshof stellt …
Auszug aus KG, 14.08.2024 - 20 U 73/23
Der Begriff "Verantwortlicher" bezieht sich nicht zwingend auf eine einzige Stelle und kann mehrere an dieser Verarbeitung beteiligte Akteure betreffen, wobei dann jeder von ihnen den Datenschutzvorschriften unterliegt (vgl. EuGH, Vorabentscheidung vom 07.03.2024 - C-604/22 - juris Rn. 54, 56). - BGH, 07.06.2023 - IV ZR 252/22
Auskunftsanspruch eines Gebäudeversicherers gegen Mieter bezüglich …
Auszug aus KG, 14.08.2024 - 20 U 73/23
Eine vorrangig zu nutzende Informationsmöglichkeit ist regelmäßig dann gegeben, wenn ein unmittelbarer, nicht auf § 242 BGB gestützter gesetzlicher oder vertraglicher Auskunftsanspruch gegen eine andere Person oder Stelle besteht (vgl. BGH, Urteil vom 07.06.2023 - IV ZR 252/22- juris Rn. 26). - OLG Köln, 29.07.2016 - 5 U 27/16
Zustandekommen eines Behandlungsvertrages mit einem Krankenhausarzt
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 04.07.2023 - 20 U 73/23 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de
VVG § 28 Abs. 2 S. 1
Leistungsfreiheit wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung eines Versicherungsnehmers i.R.e. Vollkaskoversicherung
Verfahrensgang
- LG Detmold - 2 O 149/22
- OLG Hamm, 04.07.2023 - 20 U 73/23
Papierfundstellen
- NZV 2024, 549
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (14)
- BGH, 14.02.2017 - VI ZR 434/15
Tierhalterhaftung: Entlastung von der Gefährdungshaftung bei wirtschaftlichem …
Auszug aus OLG Hamm, 04.07.2023 - 20 U 73/23
Rn. 29 Solche Zweifel bestehen, wenn eine gewisse - nicht notwendig überwiegende - Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass bei erneuter Beweiserhebung die erstinstanzliche Feststellung keinen Bestand haben wird (vgl. BGH, Urteil vom 14.02.2017, VI ZR 434/15, r+s 2017, 269 Rn. 20 m.w.N.). - OLG Hamm, 21.06.2017 - 20 U 42/17
Kaskoversicherer zu spät unterrichtet - kein Anspruch
Auszug aus OLG Hamm, 04.07.2023 - 20 U 73/23
Er umfasst auch bedingten Vorsatz (Senatsbeschluss vom 21. Juni 2017 - 20 U 42/17 -, juris Rn. 16; OLG Saarbrücken VersR 2019, 1289, 1292). - OLG Saarbrücken, 19.06.2019 - 5 U 99/18
Leitungswasserversicherung: Vertragliche Vereinbarung der Leistungsfreiheit bei …
Auszug aus OLG Hamm, 04.07.2023 - 20 U 73/23
Er umfasst auch bedingten Vorsatz (…Senatsbeschluss vom 21. Juni 2017 - 20 U 42/17 -, juris Rn. 16; OLG Saarbrücken VersR 2019, 1289, 1292).
- BGH, 02.04.2014 - IV ZR 124/13
Rechtsschutzversicherung: Versicherungsschutz für die Geltendmachung …
Auszug aus OLG Hamm, 04.07.2023 - 20 U 73/23
Der Versicherer muss den Vorsatz des Versicherungsnehmers beweisen (BGH VersR 2014, 699 Rn. 19). - BGH, 07.11.2007 - IV ZR 103/06
Darlegungs- und Beweislast bei Anfechtung eines Versicherungsvertrages wegen …
Auszug aus OLG Hamm, 04.07.2023 - 20 U 73/23
Den Versicherungsnehmer trifft aber eine Substantiierungslast (…Prölss/Martin/Armbrüster, 31. Aufl. 2021, VVG § 28 Rn. 193): Er muss die Umstände, die seiner Sphäre angehören, also z. B. die Gründe für die Falschangaben, dartun und der Nachprüfung zugänglich machen (vgl. BGH VersR 2008, 242 Rn. 3, 809 Rn. 8; Oldenburg r+s 1988, 31, 32; Hamm r+s 1992, 358, 359; Frankfurt/M. r+s 2001, 401 f.; München VersR 2000, 711, 712; Celle r+s 2018, 132, 133;… BeckRS 2019, 16661 Rn. 180). - BGH, 21.04.1993 - IV ZR 33/92
Versicherungsschutz bei vorsätzlicher Schädigung durch volljährige …
Auszug aus OLG Hamm, 04.07.2023 - 20 U 73/23
Rn. 27 1. Vorsatz erfordert das Wollen der Obliegenheitsverletzung im Bewusstsein des Vorhandenseins der Verhaltensnorm (st. Rspr.; BGH VersR 1955, 340, 341; 1993, 830, 832, 960; OGH VersR 1988, 530, 531). - OLG Celle, 28.02.2019 - 8 U 178/18
Kein Versicherungsschutz in der privaten Krankenversicherung für ein Kind, das …
Auszug aus OLG Hamm, 04.07.2023 - 20 U 73/23
Den Versicherungsnehmer trifft aber eine Substantiierungslast (…Prölss/Martin/Armbrüster, 31. Aufl. 2021, VVG § 28 Rn. 193): Er muss die Umstände, die seiner Sphäre angehören, also z. B. die Gründe für die Falschangaben, dartun und der Nachprüfung zugänglich machen (…vgl. BGH VersR 2008, 242 Rn. 3, 809 Rn. 8; Oldenburg r+s 1988, 31, 32; Hamm r+s 1992, 358, 359; Frankfurt/M. r+s 2001, 401 f.; München VersR 2000, 711, 712; Celle r+s 2018, 132, 133; BeckRS 2019, 16661 Rn. 180). - OLG Saarbrücken, 12.07.2006 - 5 U 6/06
Obliegenheitsverletzung durch den Versicherten
Auszug aus OLG Hamm, 04.07.2023 - 20 U 73/23
Vorsatz ist auch gegeben, wenn der Handelnde die Augen vor der Schädigungsmöglichkeit verschließt oder "ins Blaue handelt", ohne das Risiko des Erfolgseintritts nachzuprüfen (OLG Saarbrücken, Urteil vom 12.07.2006- 5 U 6/06 - 1 -, juris Rn. 15). - OLG Saarbrücken, 06.11.2014 - 4 U 189/13
Vertrag über Omnibuswerbung: Sittenwidrigkeit wegen Überschreitung der üblichen …
Auszug aus OLG Hamm, 04.07.2023 - 20 U 73/23
Es genügt also nicht, die eigene Beweiswürdigung an die Stelle der landgerichtlichen zu setzen (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 06.11.2014, 4 U 189/13, NJW-RR 2015, 946, Rn. 29; OLG Düsseldorf…, Urteil vom 29.01.2016 - 7 U 218/14, Rn. 61 - zitiert nach juris). - OLG Celle, 30.11.2017 - 8 U 27/17
Vorsätzliche Obliegenheitsverletzung durch verspätete Schadensanzeige
Auszug aus OLG Hamm, 04.07.2023 - 20 U 73/23
Den Versicherungsnehmer trifft aber eine Substantiierungslast (…Prölss/Martin/Armbrüster, 31. Aufl. 2021, VVG § 28 Rn. 193): Er muss die Umstände, die seiner Sphäre angehören, also z. B. die Gründe für die Falschangaben, dartun und der Nachprüfung zugänglich machen (…vgl. BGH VersR 2008, 242 Rn. 3, 809 Rn. 8; Oldenburg r+s 1988, 31, 32; Hamm r+s 1992, 358, 359; Frankfurt/M. r+s 2001, 401 f.; München VersR 2000, 711, 712; Celle r+s 2018, 132, 133;… BeckRS 2019, 16661 Rn. 180). - OLG Frankfurt, 02.05.2001 - 7 U 58/00
Versicherungsvertrag; Anfechtung; Gesundheitsfragen; Falsche Angaben; Beweislast
- OLG Düsseldorf, 29.01.2016 - 7 U 218/14
Anforderungen an eine anlegergerechte Beratung
- OLG München, 30.11.1998 - 30 U 129/98
Beweislast bei Anfechtung eines Versicherungsvertrags wegen arglistiger Täuschung
- OLG Hamm, 16.01.1991 - 20 U 111/90
- OLG Hamm, 23.08.2024 - 7 W 27/24
Aufhebung der Prozesskostenhilfebewilligung wegen unrichtiger Darstellung des …
Rn. 12 Überträgt man dies auf den vorliegenden Fall, in dem der Beklagte vorprozessual eine Körperverletzung des Klägers eingeräumt, wenn auch Notwehr in den Raum gestellt hat und in dem auch sonst alle Umstände entsprechend den Ausführungen des Landgerichts für eine Körperverletzung durch den Beklagten sprechen, der Beklagte in der Klageerwiderung jedoch eine Körperverletzung ohne jede Aufdeckung von vermeintlich (zwischenzeitlich vermeintlich) eingetretenen Erinnerungslücken eine Körperverletzung in Abrede stellt und sich nur hilfsweise auf Notwehr beruft, ist davon auszugehen, dass der Beklagte durch unrichtige Darstellung des Streitverhältnisses die für die Bewilligung der Prozesskostenhilfe maßgebenden Voraussetzungen vorgetäuscht hat (…vgl. auch zur Täuschung durch Angaben ins Blaue hinein BGH Urt. v. 8.5.1980 - IVa ZR 1/80, NJW 1980, 2460 = juris Rn. 23; OLG Hamm Beschl. v. 4.7.2023 - 20 U 73/23, BeckRS 2023, 49279 = beck Rn. 13;… OLG Saarbrücken Urt. v. 6.7.2022 - 5 U 92/21, r+s 2022, 707 = juris Rn. 35).
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