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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 29.10.2002 - 20 U 81/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6229
OLG Düsseldorf, 29.10.2002 - 20 U 81/02 (https://dejure.org/2002,6229)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.10.2002 - 20 U 81/02 (https://dejure.org/2002,6229)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. Oktober 2002 - 20 U 81/02 (https://dejure.org/2002,6229)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (29)

  • BGH, 20.01.2000 - I ZR 196/97

    Ambulanter Schlußverkauf; unzulässige Sonderveranstaltung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.10.2002 - 20 U 81/02
    Denn erforderlich ist, dass die betreffenden Methode als wirtschaftlich vernünftige, sachgerechte und deshalb billigenswerte Fortentwicklung des Bisherigen erscheint und sich im Rahmen der von der Rechtsordnung gebilligten Ziele hält (vgl. BGH, GRUR 1988, 838, 839 - Kfz-Versteigerung; BGH, GRUR 1998, 585, 586 - Lager-Verkauf; GRUR 2000, 1087, 1089 - Ambulanter Schlussverkauf).

    Auch wenn dabei kein zu strenger Maßstab angelegt werden darf (BGH, GRUR 1984, 664, 665 - Winterpreis; GRUR 1998, 585, 586 - Lager-Verkauf; GRUR 2000, 1087, 1089 - Ambulanter Schlussverkauf) und der Aspekt der Fortentwicklung gerade nach der Aufhebung des Rabattgesetzes zu beachten ist (…vgl. a. Köhler/Piper, a.a.O., § 7 Rdnr. 29a), lässt sich das hinsichtlich einer aus besonderem Anlass vorgenommenen, das gesamte Warensortiment betreffenden und auf nur vier Tage begrenzten allgemeinen Preissenkung von 20% aber nicht sagen.

    Bei einem Verstoß gegen das Verbot der Ankündigung und Durchführung von Sonderveranstaltungen liegt insoweit die Annahme der Spürbarkeit grundsätzlich bereits deswegen nahe (vgl. BGH, GRUR 1999, 1120, 1121 - RUMMS; GRUR 2000, 1087, 1089 - Ambulanter Schlussverkauf), wobei die Anreizwirkung im Hinblick auf die Marktstellung der Antragsgegnerin, den nicht zu leugnenden Erfolg der Aktion und das durch die Veranstaltung hervorgerufene außerordentliche Öffentlichkeitsinteresse auch im vorliegenden Fall nicht bezweifelt werden kann.

  • OLG Stuttgart, 24.01.2002 - 2 U 202/01

    Wettbewerbsverstoß: Koppelung der Rabattgewährung für Brillengestelle mit dem …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.10.2002 - 20 U 81/02
    Dabei kommt insbesondere dem Kriterium der zeitlichen Begrenzung nach wie vor eine wichtige Bedeutung zu (vgl. OLG Stuttgart, OLGR 2002, 180, 181; LG Chemnitz, WRP 2002, 589, 590; Berneke, WRP 2001, 615, 620; Cordes, WRP 2001, 876;… s. a. Köhler/Pieper, a.a.O., § 7 Rdnr. 29a).

    Rn. 86 Das Oberlandesgericht Stuttgart hat in seiner Entscheidung vom 24. Januar 2002 (OLGR 2002, 180) eine Werbung mit einem altersabhängigen Rabatt auf Brillengestelle - bis zu 100% Rabatt - bei gleichzeitigem Erwerb von Korrekturgläsern nur deshalb keinen Verstoß gegen § 7 UWG gesehen, weil die betreffende Werbung gerade keinen Hinweis auf eine zeitliche Begrenzung enthielt.

    Es hat in diesem Zusammenhang ausdrücklich betont, dass es mangels anderweitiger Anhaltspunkte ein wichtiges Indiz für die Beurteilung des Vorliegens einer Sonderveranstaltung ist, ob die besonderen Vorteile zeitlich begrenzt angeboten werden (OLGR 2002, 180, 181).

  • BGH, 13.06.2002 - I ZR 173/01

    Zulässigkeit von Kopplungsangeboten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.10.2002 - 20 U 81/02
    Rn. 88 Das im Verhandlungstermin angesprochene Urteil "Kopplungsangebot I" des Bundesgerichtshofs vom 13. Juni 2002 (I ZR 173/01) ist zu §§ 1, 3 UWG ergangen und betrifft allein die Frage der Zulässigkeit von Kopplungsangeboten.

    Soweit der Bundesgerichtshof dort ausgeführt hat (Urteil vom 13.06.2002 - I ZR 173/01, Umdr.

  • BGH, 15.01.1998 - I ZR 244/95

    Lager-Verkauf - Beschädigte Ware

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.10.2002 - 20 U 81/02
    Denn erforderlich ist, dass die betreffenden Methode als wirtschaftlich vernünftige, sachgerechte und deshalb billigenswerte Fortentwicklung des Bisherigen erscheint und sich im Rahmen der von der Rechtsordnung gebilligten Ziele hält (vgl. BGH, GRUR 1988, 838, 839 - Kfz-Versteigerung; BGH, GRUR 1998, 585, 586 - Lager-Verkauf; GRUR 2000, 1087, 1089 - Ambulanter Schlussverkauf).

    Auch wenn dabei kein zu strenger Maßstab angelegt werden darf (BGH, GRUR 1984, 664, 665 - Winterpreis; GRUR 1998, 585, 586 - Lager-Verkauf; GRUR 2000, 1087, 1089 - Ambulanter Schlussverkauf) und der Aspekt der Fortentwicklung gerade nach der Aufhebung des Rabattgesetzes zu beachten ist (…vgl. a. Köhler/Piper, a.a.O., § 7 Rdnr. 29a), lässt sich das hinsichtlich einer aus besonderem Anlass vorgenommenen, das gesamte Warensortiment betreffenden und auf nur vier Tage begrenzten allgemeinen Preissenkung von 20% aber nicht sagen.

  • BGH, 29.03.1984 - I ZR 41/82

    Werbung mit Winterpreisen für Motorräder

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.10.2002 - 20 U 81/02
    Rn. 82 Soweit die Antragsgegnerin darauf hinweist, bei der Auslegung des § 7 Abs. 1 UWG sei darauf zu achten, dass sie nicht zu einer Behinderung wirtschaftlich sinnvoller Fortentwicklung führt, trifft dies zwar zu (vgl. BGH, GRUR 1982, 56, 57 - Sommerpreis; GRUR 1984, 664, 665 - Winterpreis; BGH, GRUR 1997, 672, 673 - Sonderpostenhändler;… Köhler/Piper, a.a.0., § 7 Rdnr. 24).

    Auch wenn dabei kein zu strenger Maßstab angelegt werden darf (BGH, GRUR 1984, 664, 665 - Winterpreis; GRUR 1998, 585, 586 - Lager-Verkauf; GRUR 2000, 1087, 1089 - Ambulanter Schlussverkauf) und der Aspekt der Fortentwicklung gerade nach der Aufhebung des Rabattgesetzes zu beachten ist (…vgl. a. Köhler/Piper, a.a.O., § 7 Rdnr. 29a), lässt sich das hinsichtlich einer aus besonderem Anlass vorgenommenen, das gesamte Warensortiment betreffenden und auf nur vier Tage begrenzten allgemeinen Preissenkung von 20% aber nicht sagen.

  • BGH, 27.05.1974 - VII ZB 5/74

    Anforderungen an die ordnungsgemäße Zustellung eines Urteils

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.10.2002 - 20 U 81/02
    Für die beglaubigte Abschrift ist nämlich eine besondere Form nicht vorgeschrieben (vgl. BGH, NJW 1974, 1383, 1384).

    Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass es genügt, wenn der Beglaubigungsvermerk auf einem mit der Abschrift derart verbundenen Blatt angebracht ist, dass eine körperliche Verbindung als dauernd gewollt erkennbar und nur durch Gewaltanwendung - wie beim Heften mit Heftmaschine - zu lösen ist (BGH, NJW 1974, 1383, 1384).

  • BGH, 28.09.1979 - I ZR 139/77

    Verkaufsveranstaltung außerhalb des regelmäßigen Geschäftsverkehrs - Abstoßen …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.10.2002 - 20 U 81/02
    Wie sonst auch, reicht es dabei aus, dass ein nicht unerheblicher Teil des angesprochenen Publikums aufgrund der gesamten Umstände des Einzelfalles zu der Erkenntnis gelangt, dass es sich bei der betreffenden Verkaufsaktion um eine Sonderveranstaltung im Sinne von § 7 Abs. 1 UWG handelt (BGH, GRUR 1980, 112, 114 - Sensationelle Preissenkungen).

    Dem einzelnen Gewerbetreibenden soll nach der Gesetzesintention nicht erlaubt sein, durch regelwidrige Verkaufsveranstaltungen dem Publikum die Vorstellung besonderer Kaufvorteile zu vermitteln, damit einen Vorsprung vor seinen Mitbewerbern zu erlangen und diese zu entsprechenden Reaktionen mit der Gefahr unwirtschaftlicher gegenseitiger Übersteigerungen zu veranlassen (vgl. BGH, GRUR 1980, 112, 113 - Sensationelle Preissenkungen;… Köhler/Piper, a.a.O., § 7 Rdnr. 6).

  • EuGH, 24.11.1993 - C-267/91

    Strafverfahren gegen Keck und Mithouard

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.10.2002 - 20 U 81/02
    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs ist die Anwendung nationaler Bestimmungen, die bestimmte Verkaufsmodalitäten beschränken oder verbieten, in diesem Fall nicht geeignet, den Handel zwischen den Mitgliedstaaten unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potentiell i. S. von Art. 28 EG-Vertrag zu behindern (EuGH, Urteil vom 24.11.1993 - Rs C-267/91, GRUR 1994, 296 - Keck und Mithouard).
  • EuGH, 10.05.1995 - C-384/93

    Alpine Investments / Minister van Financiën

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.10.2002 - 20 U 81/02
    Der von der Antragsgegnerin in Bezug genommenen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 10. Mai 1995 in der Rechtssache C-384/93 (WRP 1995, 801- Alpine Investment) lag ebenfalls ein völlig anderer Sachverhalt zu Grunde.
  • BGH, 16.11.1995 - I ZR 229/93

    Wegfall der Wiederholungsgefahr II - Wiederholungsgefahr

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.10.2002 - 20 U 81/02
    Art. 28 EG-Vertrag steht deshalb § 7 UWG nicht entgegen (…Köhler/Pieper, a.a.O., Einf Rdnr. 70 u. § 7 Rdnr. 3; vgl. in diesem Zusammenhang auch: BGH, GRUR 1997, 379, 380 - Wegfall der Wiederholungsgefahr II - zum früheren § 6 e UWG; BGH, GRUR 1995, 515, 518 - 2 für 1-Vorteil - zu § 1 RabattG).
  • EuGH, 08.03.2001 - C-405/98

    Gourmet International Products - "Freier Warenverkehr - Artikel 30 und 36 …

  • BGH, 16.01.1992 - I ZR 84/90

    Jubiläumsverkauf - Wiederholungsgefahr

  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 114/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von …

  • BGH, 20.03.1997 - I ZR 241/94

    Sonderpostenhändler - Irreführung/Beschaffenheit; …

  • OLG Frankfurt, 13.02.2002 - 6 W 5/02

    Wettbewerbsverstoß: Zeitlich nicht beschränkte Ankündigung eines …

  • BGH, 23.03.1995 - I ZR 221/92

    2 für 1-Vorteil - Barzahlungsnachlaß

  • BGH, 03.03.1988 - I ZR 69/86

    Kfz-Versteigerung

  • OLG Stuttgart, 07.03.2002 - 2 U 111/01

    Wettbewerbsverstoß: "Übertriebenes Anlocken" durch Inaussichtstellen eines …

  • OLG Düsseldorf, 29.10.2002 - 20 W 47/02
  • BGH, 02.10.1981 - I ZR 116/79

    Unlauterer Wettbewerb - Zulässige Werbung - Sonderveranstaltung

  • BGH, 22.07.2002 - I ZR 300/01
  • OLG Braunschweig, 26.03.2001 - 2 W 48/01
  • BGH, 07.06.2001 - I ZR 115/99

    Jubiläumsschnäppchen; Jubiläumsverkauf als unzulässige Sonderveranstaltung

  • BGH, 25.06.1998 - I ZR 75/96

    Geburtstagswerbung III - Sonderveranstaltung/Sonderangebote

  • OLG Düsseldorf, 22.05.2002 - 20 U 41/02

    Wettbewerbsrecht: Zur Frage der Werbung für eine unzulässige Sonderveranstaltung …

  • BGH, 16.06.1971 - I ZR 11/70

    Bekämpfung von Verstößen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb - …

  • LG Düsseldorf, 27.03.2002 - 34 O 13/02

    C&A verliert Rechtsstreit um Rabatt-Aktion // Bekleidungskette muss eine Million …

  • BGH, 03.11.1972 - I ZR 106/71

    Verein zur Bekämpfung von Wettbewerbsverstößen - Voraussetzungen der …

  • BGH, 04.03.1977 - I ZR 122/75

    Zulässigkeit von Sonderveranstaltungen bei Neueröffnungen - Preisnachlässe nach …

  • OLG Düsseldorf, 29.10.2002 - 20 W 47/02
    Hinzu kommt, dass der ersten einstweiligen Verfügung eine Abmahnung seitens des Antragstellers vorausgegangen war, die von der Rechtsabteilung der Antragsgegnerin mit Schreiben vom 2. Januar 2002 beantwortet worden war (vgl. Anlage AST 2 im Verfahren 20 U 81/02).

    Dass bereits die erste Maßnahme der Antragsgegnerin ("C & A-Euro-Service"-Rabatt für Kartenzahler) eine unzulässige Sonderveranstaltung war, hat der beschließende Senat mit Urteil vom heutigen Tage in der Sache 20 U 81/02 sowie mit ebenfalls heute verkündetem Beschluss im Verfahren 20 U 82/02 entschieden.

    Dieser Beurteilung stehen die von der Antragsgegnerin im Parallelverfahren 20 U 81/02 in erster Instanz als Anlagen ROP 6 überreichten Werbungen anderer Einzelhändler nicht entgegen.

    Entsprechendes gilt für die im Verfahren 20 U 81/02 als Anlage ROP 9 überreichte Fotodokumentation, die vom 18. Januar 2002 stammt.

  • OLG Düsseldorf, 29.10.2002 - 20 W 34/02
    Hierzu wird auf die Ausführungen im Urteil verwiesen, das der beschließende Senat heute in dem der Zwangsvollstreckung zugrunde liegenden Erkenntnisverfahren der Parteien (20 U 81/02) erlassen hat.

    Im Übrigen ist im heute zum Erkenntnisverfahren der Parteien 20 U 81/02 verkündeten Urteil des Senats ausgeführt, dass der Titel in der Tat zu Recht ergangen ist.

    Wie der Senat in seinem am heutigen Tag verkündeten Urteil in der Sache 20 U 81/02 festgestellt hat, ist die einstweilige Verfügung vom 2. Januar 2002 zu Recht ergangen; diese Entscheidung ist nicht revisibel.

  • OLG Düsseldorf, 29.10.2002 - 20 W 35/02

    400.000 Euro Ordnungsgelder für C&A

    Auf einen von dritter Seite gestellten Verfügungsantrag hatte das Landgericht Düsseldorf bereits am 2. Januar 2002 eine weitere Beschlussverfügung (12 O 2/02 = 34 O 13/02 - 20 U 81/02 OLG Düsseldorf) erlassen, durch die die Schuldnerin mit einem im Wesentlichen gleichen Verbot belegt und die ihr ebenfalls am 3. Januar 2002, aber schon um 13.15 Uhr zugestellt worden war.

    Dies wird durch ihre am 27. Dezember 2001 beim Landgericht Düsseldorf eingereichte Schutzschrift deutlich - zur Akte des Verfahrens 34 O 13/02 LG Düsseldorf = 20 U 81/02 OLG Düsseldorf genommen.

  • OLG Düsseldorf, 29.10.2002 - 20 U 82/02
    Dieser Wert, der für die Parallelsache 20 U 81/02 von Anfang an unbeanstandet geblieben ist, ist in der Berufungsverhandlung zur Diskussion gestellt worden und hat dort keinen Widerspruch gefunden.
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