Rechtsprechung
| OLG München, 12.12.2019 - 20 W 1503/19 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- baurechtsiegen.de
Notwendige Bauteilöffnung - Ablehnung durch nicht beteiligten Dritten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 567 Abs. 1 Nr. 1 ; ZPO § 490 Abs. 2
Sofortige Beschwerde gegen die Beendigung eines selbständigen Beweisverfahrens - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Keine Bauteilöffnung ohne Zustimmung des (nicht beteiligten) Eigentümers!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Eigentümer lehnt Bauteilöffnung ab: Selbständiges Beweisverfahren ohne Gutachten zu Ende? (IBR 2020, 109)
Verfahrensgang
- LG Landshut, 07.11.2019 - 71 OH 1833/17
- OLG München, 12.12.2019 - 20 W 1503/19
Papierfundstellen
- BauR 2020, 879
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (6)
- BGH, 09.02.2010 - VI ZB 59/09
Selbstständiges Beweisverfahren: Rechtsmittel gegen die Ablehnung der Einholung …
Auszug aus OLG München, 12.12.2019 - 20 W 1503/19
b) Ebenfalls nicht statthaft ist ein Rechtsmittel gegen die Ablehnung eines weiteren Gutachtens gem. § 412 ZPO (vgl. BGH, Beschluss vom 09.02.2010, VI ZB 59/09 = BauR 2010, 932; zitiert nach beck-online). - BGH, 16.05.2013 - VII ZB 61/12
Selbstständiges Beweisverfahren: Duldungspflicht eines nicht beteiligten Dritten …
Auszug aus OLG München, 12.12.2019 - 20 W 1503/19
Da die Bohrkernentnahme nicht dadurch erzwungen werden kann, dass das Gericht der am Verfahren nicht beteiligten WEG gegenüber die Duldung der Bauteilöffnung anordnet (vgl. BGH, Beschluss vom 16.05.2013, VII ZB 61/12 = NJW 2013, 2687; zitiert nach beck-online), muss sie unterbleiben. - BVerfG, 17.01.2012 - 1 BvR 2728/10
Stattgebender Kammerbeschluss: Verweigerung der mündlichen Anhörung eines …
Auszug aus OLG München, 12.12.2019 - 20 W 1503/19
Für den Fall der Beantragung der Anhörung des Sachverständigen im selbständigen Beweisverfahren hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass - anders als bei der Beweisaufnahme im Erkenntnisverfahren (vgl. § 355 Abs. 2 ZPO) - es sich bei der Zurückweisung des Gesuchs um Anhörung eines Sachverständigen um eine Entscheidung handele, die das Verfahren weitgehend abschließe und die deshalb nicht erst in einem möglicherweise folgenden Rechtsstreit zur Hauptsache geklärt werden kann; sie sei deshalb mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar (BGH, Beschluss vom 13.09.2005, VI ZB 84/04 = DS 2006, 28; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 17.01.2012, 1 BvR 2728/10; zitiert nach beck-online).
- BGH, 13.09.2005 - VI ZB 84/04
Mündliche Erläuterung des Gutachtens im selbständigen Beweisverfahren
Auszug aus OLG München, 12.12.2019 - 20 W 1503/19
Für den Fall der Beantragung der Anhörung des Sachverständigen im selbständigen Beweisverfahren hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass - anders als bei der Beweisaufnahme im Erkenntnisverfahren (vgl. § 355 Abs. 2 ZPO) - es sich bei der Zurückweisung des Gesuchs um Anhörung eines Sachverständigen um eine Entscheidung handele, die das Verfahren weitgehend abschließe und die deshalb nicht erst in einem möglicherweise folgenden Rechtsstreit zur Hauptsache geklärt werden kann; sie sei deshalb mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar (BGH, Beschluss vom 13.09.2005, VI ZB 84/04 = DS 2006, 28; vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 17.01.2012, 1 BvR 2728/10; zitiert nach beck-online). - BGH, 24.03.2009 - VII ZR 200/08
Hemmung der Verjährung durch Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens
Auszug aus OLG München, 12.12.2019 - 20 W 1503/19
a) Zwar ist es richtig, dass der Beschluss, mit dem die Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens festgestellt wird, nur deklaratorische und keine konstitutive Wirkung hat, denn das selbständige Beweisverfahren endet mit seiner sachlichen Erledigung (vgl. BGH, Beschluss vom 24.03.2009, VII ZR 200/08 = NJW-RR 2009, 1243; zitiert nach beck-online). - BGH, 09.10.2018 - VIII ZB 44/18
Die Prozesskostenhilfe wurde in erster Instanz aufgehoben, weil der …
Auszug aus OLG München, 12.12.2019 - 20 W 1503/19
Eine Zulassung der Rechtsbeschwerde durch den Einzelrichter kommt nicht in Betracht (vgl. BGH, Beschluss vom 09.10.2018, VIII ZB 44/18; zitiert nach beck-online).
- LG München I, 29.11.2021 - 36 T 9979/21
Erfolgreiche sofortige Beschwerde gegen Beschluss, ein selbständiges …
Rn. 33 a) Im Ansatz zu Recht weisen die Antragsgegner zwar darauf hin, dass der Beschluss, mit dem die Beendigung des selbständigen Beweisverfahrens festgestellt wird, nur deklaratorische und keine konstitutive Wirkung hat, denn das selbständige Beweisverfahren endet mit seiner sachlichen Erledigung (OLG München Beschluss vom 12.12.2019 - 20 W 1503/19, BeckRS 2019, 31704 Rn. 11; vgl. BGH, Beschluss vom 24.03.2009, VII ZR 200/08 = NJW-RR 2009, 1243).Vor diesem Hintergrund geht das Oberlandesgericht München in der zitierten Entscheidung zunächst davon aus, dass eine gegen einen solchen Beschluss gerichtete sofortige Beschwerde mangels Rechtsschutzbedürfnisses grundsätzlich unzulässig ist (OLG München Beschluss vom 12.12.2019 - 20 W 1503/19, BeckRS 2019, 31704 Rn. 11;… ebenso Zöller/ Herget, ZPO, 34. Aufl. 2022, § 490 ZPO, Rn. 4).
Rn. 34 b) Allerdings weist das Oberlandesgericht München in der genannten Entscheidung auch darauf hin, dass die Abweisung eines Antrags auf Durchführung der Beweiserhebung durch Beschluss gem. § 490 Abs. 2 ZPO im Gesetz ausdrücklich vorgesehen sei ist (OLG München Beschluss vom 12.12.2019 - 20 W 1503/19, BeckRS 2019, 31704 Rn. 16).
Mit diesem Fall erachtet es das Oberlandesgericht München als vergleichbar, wenn das Gericht einen Antrag auf Fortsetzung der Beweisaufnahme mit anderen Mitteln ablehnt und statt dessen das selbständige Beweisverfahren deklaratorisch für beendet erklärt; gegen diesen Beschluss hat es die sofortige Beschwerde für zulässig gehalten (OLG München Beschluss vom 12.12.2019 - 20 W 1503/19, BeckRS 2019, 31704 Rn. 16).
Rn. 44 3. Die Rechtsbeschwerde war gemäß § 574 Abs. 3 S. 1 iVm. Abs. 2 Nr. 1 2 ZPO zuzulassen, da zur Frage der Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen einen Beschluss, das selbständige Beweisverfahren sei beendet, in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte unterschiedliche Auffassungen bestehen bzw. zumindest zu bestehen scheinen (einerseits OLG München, Beschluss vom 12.12.2019 - 20 W 1503/19, BeckRS 2019, 31704 Rn. 11, andererseits OLG Köln…, Beschluss vom 7.11.2019 - 7 W 45/19, BeckRS 2019, 31517 Rn. 6 und OLG Celle, Beschluss vom 7.4.2009 - 16 W 27/09, DS 2009, 318).
- OLG Köln, 20.05.2025 - 11 W 13/25
Ergänzungsfragen zurückgewiesen: Sofortige Beschwerde statthaft!
Rn. 6 Soweit die Antragsteller damit Ergänzungsfragen an den beauftragten Sachverständigen richten, ist die sofortige Beschwerde statthaft (vgl. etwa OLG Celle, Beschl. v. 07.11.2013 - 4 W 177/13, BeckRS 2013, 19720; OLG München, Beschl. v. 12.12.2019 - 20 W 1503/19, BeckRS 2019, 31704 Rn. 1 4 ff.). - OLG Saarbrücken, 07.05.2025 - 5 W 25/25
Einholung einer Gutachtenergänzung im selbständigen Beweisverfahren gegen einen …
In der - bloß deklaratorischen (vgl. BGH, Beschluss vom 24. März 2009 - VII ZR 200/08, NJW-RR 2009, 1243; OLG München, BauR 2020, 879, 880) - Feststellung, das selbständige Beweisverfahren sei "beendet", lag zugleich eine Ablehnung der vom Antragsteller zuvor geäußerten Bitte, die mit Beschluss vom 27. November 2024 (Bl. 318 GA-I) angeordnete Beweiserhebung ohne Rücksicht auf die in der Stellungnahme des Sachverständigen geäußerten Bedenken fortzusetzen. - OLG Frankfurt, 24.02.2021 - 17 W 5/21
Einwendungsfrist auf ein Sachverständigengutachten im selbstständigen …
Die Feststellung der Beendigung des Verfahrens kann mit der sofortigen Beschwerde angegriffen werden, weil die Anhörung der Sachverständigen nicht (zwingend) in einen möglicherweise folgenden Rechtsstreit zur Hauptsache verlagert werden kann und damit die Ablehnung der mündlichen Anhörung rechtsverkürzend wirkt (vgl. BGH, Beschluss vom 13. September 2005 - VI ZB 84/04 -, Gliederungsziff. II, 1a, BeckRS 2005, 12370; OLG München, Beschluss vom 12. Dezember 2019 - 20 W 1503/19 -, Rn. 14ff, BeckRS 2019, 31704). - OLG Karlsruhe, 12.09.2024 - 19 U 29/21
Neuer "Mangel" durch Mängelbeseitigung: Schadensersatz, keine Nachbesserung!
Maßgeblich ist jedoch mangels - hier nicht vorliegender - gegenteiliger Anhaltspunkte grundsätzlich die Auffassung des Gerichtssachverständigen (vgl. OLG München, Beschluss vom 12.12.2019 - 20 W 1503/19).
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