Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 30.04.1998 - 20 W 158/98 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,14506) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit einer Freiheitsentziehung zur Sicherung der Abschiebung eines Ausländers; Abschiebungshaftverfahren bei Gestattung des Aufenthalts nach einem Nachsuchen um Asyl; Voraussetzungen einer erlaubten Einreise
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Kassel - 700 XIV 21B/98
- LG Kassel, 30.03.1998 - 3 T 165/98
- OLG Frankfurt, 30.04.1998 - 20 W 158/98
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BGH, 12.02.1963 - AnwZ (B) 30/62
Strafurteil und Zulassungsverfahren für Rechtsanwälte
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.04.1998 - 20 W 158/98
Vielmehr gilt auch hier nur der allgemeine Grundsatz, dass an Entscheidungen eines anderen Gerichtszweigs nur insoweit eine Bindung besteht, als diese Entscheidungen eine rechtsgestaltende Wirkung haben (BGHZ 39, 110/113;… Bassenge/Herbst FGG/RpflG 7. Aufl. § 12 FGG Rz. 18). - BayObLG, 05.05.1993 - 3Z BR 93/93
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.04.1998 - 20 W 158/98
Für das vorliegende Abschiebungshaftverfahren ist aber von Bedeutung, dass dem Betroffenen durch das Nachsuchen von Asyl der Aufenthalt gestattet war (§§ 55 Abs. 1 Satz 1, 13 Abs. 1 AsylVfG) und dass aus der unerlaubten Einreise eine erlaubte Einreise geworden ist (vgl. dazu BayObLGZ 1993, 15 = NVwZ 1993, 811 Ls = ZAR 1993, 140 Ls; OLG Stuttgart FGPrax 1996, 40 = Die Justiz 1996, 89; Senatsbeschluss vom 26. August 1996 in der Sache 20 W 267/96 = OLG-Report Frankfurt 1996, 214 Ls). - OLG Frankfurt, 04.12.1997 - 20 W 432/97
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.04.1998 - 20 W 158/98
Soweit das Amtsgericht und das Landgericht ihre Entscheidungen auch auf § 57 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 AuslG stützen, weist der Senat zum wiederholten Male (vgl. z.B. den Senatsbeschluss 20 W 432/97 3 T 673/97 LG Kassel = 700 XIV 52 B/97 = FGPrax 1998, 38 = OLG-R port Frankfurt 1998, 33 LS) darauf hin, dass Passlosigkeit keinen Haftgrund darstellt. - BayObLG, 14.01.1993 - 3Z BR 173/92
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.04.1998 - 20 W 158/98
Für das vorliegende Abschiebungshaftverfahren ist aber von Bedeutung, dass dem Betroffenen durch das Nachsuchen von Asyl der Aufenthalt gestattet war (§§ 55 Abs. 1 Satz 1, 13 Abs. 1 AsylVfG) und dass aus der unerlaubten Einreise eine erlaubte Einreise geworden ist (vgl. dazu BayObLGZ 1993, 15 = NVwZ 1993, 811 Ls = ZAR 1993, 140 Ls; OLG Stuttgart FGPrax 1996, 40 = Die Justiz 1996, 89; Senatsbeschluss vom 26. August 1996 in der Sache 20 W 267/96 = OLG-Report Frankfurt 1996, 214 Ls). - OLG Frankfurt, 26.08.1996 - 20 W 267/96
Auszug aus OLG Frankfurt, 30.04.1998 - 20 W 158/98
Für das vorliegende Abschiebungshaftverfahren ist aber von Bedeutung, dass dem Betroffenen durch das Nachsuchen von Asyl der Aufenthalt gestattet war (§§ 55 Abs. 1 Satz 1, 13 Abs. 1 AsylVfG) und dass aus der unerlaubten Einreise eine erlaubte Einreise geworden ist (vgl. dazu BayObLGZ 1993, 15 = NVwZ 1993, 811 Ls = ZAR 1993, 140 Ls; OLG Stuttgart FGPrax 1996, 40 = Die Justiz 1996, 89; Senatsbeschluss vom 26. August 1996 in der Sache 20 W 267/96 = OLG-Report Frankfurt 1996, 214 Ls).
- OLG Frankfurt, 12.05.2005 - 20 W 297/03
Asylverfahren: Erlöschen der gesetzlichen Aufenthaltsgestattung bei Verstoß gegen …
Das Landgericht hat zunächst unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 31. März 1998 in der Sache 20 W 94/98 = AuAS 1998, 99 = InfAuslR 1998, 457) zutreffend ausgeführt, dass die Voraussetzungen des § 14 Abs. 4 AsylVfG hier deshalb nicht vorliegen, weil der Betroffene seinen Asylantrag weder aus der Untersuchungshaft oder Strafhaft noch aus Vorbereitungs- oder Sicherungshaft, sondern aus sonstigem öffentlichen Gewahrsam gestellt hat (vgl. dazu auch die Senatsbeschlüsse vom 30. April 1998 in der Sache 20 W 158/98 = AuAS 1998, 213 = InfAuslR 1998, 459; vom 15. Mai 1998 in der Sache 20 W 183/98 = AuAS 1998, 257 = InfAuslR 1998, 464 = NVwZ-Beil. - OLG Celle, 21.06.2007 - 22 W 30/07
D (A), Abschiebungshaft, illegale Einreise, Ausreisepflicht, Vollziehbarkeit, …
In diesem Fall könnte eine Unterbrechung des Kausalzusammenhangs zwischen unerlaubter Einreise und vollziehbarer Ausreisepflicht entstanden sein, die die Anwendbarkeit des § 62 Abs. 2 Nr. 1 AufenthG ausschließen würde (vgl. OLG Frankfurt InfAuslR 1998, 459; OVG des Saarlandes InfAuslR 2001, 172; Senatsbeschluss vom 6. Dezember 2006, 22 W 70/06). - OLG Celle, 06.12.2006 - 22 W 70/06
D (A), Abschiebungshaft, Sicherungshaft, illegale Einreise, Ausreisepflicht, …
Der bei unerlaubter Einreise zunächst vorliegende Haftgrund wird gegenstandslos, wenn ein (Erst)Asylbegehren im Sinne des § 55 Abs. 1 AsylVfG gestellt wird, weil dieses aufgrund der eintretenden Duldung die Ausreisepflicht beseitigt, und lebt nicht wieder auf, wenn das Asylbegehren abgelehnt wird (OLG Frankfurt InfAuslR 1998, 459; OVG des Saarlandes InfAuslR 2001, 172).
dejure.org
Übersicht OLG Frankfurt
Einloggen | Registrieren
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Externe Links öffnen jetzt in einem neuen Tab. Sie können dieses Verhalten auch auf Ihrer Einstellungsseite ändern.