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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 30.04.1998 - 20 W 158/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,14506
OLG Frankfurt, 30.04.1998 - 20 W 158/98 (https://dejure.org/1998,14506)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.04.1998 - 20 W 158/98 (https://dejure.org/1998,14506)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. April 1998 - 20 W 158/98 (https://dejure.org/1998,14506)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer Freiheitsentziehung zur Sicherung der Abschiebung eines Ausländers; Abschiebungshaftverfahren bei Gestattung des Aufenthalts nach einem Nachsuchen um Asyl; Voraussetzungen einer erlaubten Einreise

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.02.1963 - AnwZ (B) 30/62

    Strafurteil und Zulassungsverfahren für Rechtsanwälte

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.04.1998 - 20 W 158/98
    Vielmehr gilt auch hier nur der allgemeine Grundsatz, dass an Entscheidungen eines anderen Gerichtszweigs nur insoweit eine Bindung besteht, als diese Entscheidungen eine rechtsgestaltende Wirkung haben (BGHZ 39, 110/113;… Bassenge/Herbst FGG/RpflG 7. Aufl. § 12 FGG Rz. 18).
  • BayObLG, 05.05.1993 - 3Z BR 93/93
    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.04.1998 - 20 W 158/98
    Für das vorliegende Abschiebungshaftverfahren ist aber von Bedeutung, dass dem Betroffenen durch das Nachsuchen von Asyl der Aufenthalt gestattet war (§§ 55 Abs. 1 Satz 1, 13 Abs. 1 AsylVfG) und dass aus der unerlaubten Einreise eine erlaubte Einreise geworden ist (vgl. dazu BayObLGZ 1993, 15 = NVwZ 1993, 811 Ls = ZAR 1993, 140 Ls; OLG Stuttgart FGPrax 1996, 40 = Die Justiz 1996, 89; Senatsbeschluss vom 26. August 1996 in der Sache 20 W 267/96 = OLG-Report Frankfurt 1996, 214 Ls).
  • OLG Frankfurt, 04.12.1997 - 20 W 432/97
    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.04.1998 - 20 W 158/98
    Soweit das Amtsgericht und das Landgericht ihre Entscheidungen auch auf § 57 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 AuslG stützen, weist der Senat zum wiederholten Male (vgl. z.B. den Senatsbeschluss 20 W 432/97 3 T 673/97 LG Kassel = 700 XIV 52 B/97 = FGPrax 1998, 38 = OLG-R port Frankfurt 1998, 33 LS) darauf hin, dass Passlosigkeit keinen Haftgrund darstellt.
  • BayObLG, 14.01.1993 - 3Z BR 173/92
    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.04.1998 - 20 W 158/98
    Für das vorliegende Abschiebungshaftverfahren ist aber von Bedeutung, dass dem Betroffenen durch das Nachsuchen von Asyl der Aufenthalt gestattet war (§§ 55 Abs. 1 Satz 1, 13 Abs. 1 AsylVfG) und dass aus der unerlaubten Einreise eine erlaubte Einreise geworden ist (vgl. dazu BayObLGZ 1993, 15 = NVwZ 1993, 811 Ls = ZAR 1993, 140 Ls; OLG Stuttgart FGPrax 1996, 40 = Die Justiz 1996, 89; Senatsbeschluss vom 26. August 1996 in der Sache 20 W 267/96 = OLG-Report Frankfurt 1996, 214 Ls).
  • OLG Frankfurt, 26.08.1996 - 20 W 267/96
    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.04.1998 - 20 W 158/98
    Für das vorliegende Abschiebungshaftverfahren ist aber von Bedeutung, dass dem Betroffenen durch das Nachsuchen von Asyl der Aufenthalt gestattet war (§§ 55 Abs. 1 Satz 1, 13 Abs. 1 AsylVfG) und dass aus der unerlaubten Einreise eine erlaubte Einreise geworden ist (vgl. dazu BayObLGZ 1993, 15 = NVwZ 1993, 811 Ls = ZAR 1993, 140 Ls; OLG Stuttgart FGPrax 1996, 40 = Die Justiz 1996, 89; Senatsbeschluss vom 26. August 1996 in der Sache 20 W 267/96 = OLG-Report Frankfurt 1996, 214 Ls).
  • OLG Frankfurt, 12.05.2005 - 20 W 297/03

    Asylverfahren: Erlöschen der gesetzlichen Aufenthaltsgestattung bei Verstoß gegen …

    Das Landgericht hat zunächst unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 31. März 1998 in der Sache 20 W 94/98 = AuAS 1998, 99 = InfAuslR 1998, 457) zutreffend ausgeführt, dass die Voraussetzungen des § 14 Abs. 4 AsylVfG hier deshalb nicht vorliegen, weil der Betroffene seinen Asylantrag weder aus der Untersuchungshaft oder Strafhaft noch aus Vorbereitungs- oder Sicherungshaft, sondern aus sonstigem öffentlichen Gewahrsam gestellt hat (vgl. dazu auch die Senatsbeschlüsse vom 30. April 1998 in der Sache 20 W 158/98 = AuAS 1998, 213 = InfAuslR 1998, 459; vom 15. Mai 1998 in der Sache 20 W 183/98 = AuAS 1998, 257 = InfAuslR 1998, 464 = NVwZ-Beil.
  • OLG Celle, 21.06.2007 - 22 W 30/07

    D (A), Abschiebungshaft, illegale Einreise, Ausreisepflicht, Vollziehbarkeit, …

    In diesem Fall könnte eine Unterbrechung des Kausalzusammenhangs zwischen unerlaubter Einreise und vollziehbarer Ausreisepflicht entstanden sein, die die Anwendbarkeit des § 62 Abs. 2 Nr. 1 AufenthG ausschließen würde (vgl. OLG Frankfurt InfAuslR 1998, 459; OVG des Saarlandes InfAuslR 2001, 172; Senatsbeschluss vom 6. Dezember 2006, 22 W 70/06).
  • OLG Celle, 06.12.2006 - 22 W 70/06

    D (A), Abschiebungshaft, Sicherungshaft, illegale Einreise, Ausreisepflicht, …

    Der bei unerlaubter Einreise zunächst vorliegende Haftgrund wird gegenstandslos, wenn ein (Erst)Asylbegehren im Sinne des § 55 Abs. 1 AsylVfG gestellt wird, weil dieses aufgrund der eintretenden Duldung die Ausreisepflicht beseitigt, und lebt nicht wieder auf, wenn das Asylbegehren abgelehnt wird (OLG Frankfurt InfAuslR 1998, 459; OVG des Saarlandes InfAuslR 2001, 172).
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