Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 04.08.2005 - 20 W 344/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,8520
OLG Frankfurt, 04.08.2005 - 20 W 344/05 (https://dejure.org/2005,8520)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04.08.2005 - 20 W 344/05 (https://dejure.org/2005,8520)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04. August 2005 - 20 W 344/05 (https://dejure.org/2005,8520)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,8520) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 767 ZPO, § 769 Abs 1 ZPO, § 793 ZPO, § 794 Abs 1 Nr 2 ZPO, § 795 ZPO
    Wohnungseigentumsverfahren: Zulässigkeit der Vollstreckungsabwehrklage gegen einen im Wohnungseigentumsverfahren ergangenen Kostenfestsetzungsbeschluss

  • Judicialis

    ZPO § 767; ; ZPO § 769; ; ZPO § 793; ; ZPO § 794; ; ZPO § 795; ; WEG § 43; ; WEG § 44; ; WEG § 45

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vollstreckungsabwehrantrag gegen Kostenfestsetzungsbeschluss im Wohnungseigentumsverfahren - Erkenntnisverfahren; einstweilige Anordnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Anwendbare Vorschriften bei der Geltendmachung von Einwendungen im Wohnungseigentumsverfahren; Einschlägigkeit der Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes bzw. des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit ; Vollstreckungsabwehrantrag gegen ...

  • Wolters Kluwer

    (Wohnungseigentumsverfahren: Zulässigkeit der Vollstreckungsabwehrklage gegen einen im Wohnungseigentumsverfahren ergangenen Kostenfestsetzungsbeschluss)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (11)

  • OLG Frankfurt, 05.01.1978 - 20 W 7/78

    Anfechtung der Zurückweisung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.08.2005 - 20 W 344/05
    Ob die Verwerfung zu Recht ausgesprochen wurde, soll gerade durch die weitere Beschwerde überprüft werde; dies setzt voraus, dass sie als zulässig angesehen wird (BGH NJW 1992, 3305; BayObLG WuM 1993, 309; Senat in OLGZ 1978, 301 und zuletzt Beschluss vom 22.04.2003, 20 W 77/2003).

    Gleiches gilt für einen Beschluss, der die Anregung bzw. den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ablehnt (vgl. Senat OLGZ 1978, 301; BayObLGZ 1993, 73; 1977, 44; …

  • BGH, 17.09.1992 - V ZB 21/92

    Sofortige weitere Beschwerde in Wohnungseigentumssachen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.08.2005 - 20 W 344/05
    Ob die Verwerfung zu Recht ausgesprochen wurde, soll gerade durch die weitere Beschwerde überprüft werde; dies setzt voraus, dass sie als zulässig angesehen wird (BGH NJW 1992, 3305; BayObLG WuM 1993, 309; Senat in OLGZ 1978, 301 und zuletzt Beschluss vom 22.04.2003, 20 W 77/2003).
  • BGH, 30.09.2004 - V ZB 16/04

    Gerichtliche Zuständigkeit für die Entscheidung über eine sofortige weitere …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.08.2005 - 20 W 344/05
    Zwar wäre zur Entscheidung hierüber entgegen § 133 GVG der Senat als Oberlandesgericht im Wohnungsverfahren zuständig, eine Zuständigkeit des Bundesgerichtshofs gibt es in diesem Verfahren nur im Fall einer Vorlage durch das Oberlandesgericht bzw. das Bayrische Oberste Landesgericht (vgl. etwa BGH MDR 2005, 56 zum Kostenfestsetzungsverfahren; Senat, Beschluss vom 10.01.2005, 20 W 533/04, zum Befangenheitsverfahren).
  • OLG Schleswig, 21.01.2004 - 2 W 52/03

    Vereinbarkeit der Einrichtung einer "Heißen Theke" mit der Zweckbestimmung …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.08.2005 - 20 W 344/05
    Für im Wohnungseigentumsverfahren abzuhandelnde Einwendungen, die im Streitverfahren nach der ZPO im Wege der Vollstreckungsabwehrklage (hier: §§ 767, 794 Abs. 1 Nr. 2, 795 ZPO) geltend zu machen wären, sind grundsätzlich die Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes bzw. des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit einschlägig (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 1235; OLG Schleswig FGPrax 2004, 65;… vgl. auch Palandt/Bassenge, BGB, 64. Aufl., § 45 WEG Rz. 8).
  • OLG Frankfurt, 10.01.2005 - 20 W 533/04

    Wohnungseigentumsverfahren: Sofortige weitere Beschwerde gegen Zurückweisung des …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.08.2005 - 20 W 344/05
    Zwar wäre zur Entscheidung hierüber entgegen § 133 GVG der Senat als Oberlandesgericht im Wohnungsverfahren zuständig, eine Zuständigkeit des Bundesgerichtshofs gibt es in diesem Verfahren nur im Fall einer Vorlage durch das Oberlandesgericht bzw. das Bayrische Oberste Landesgericht (vgl. etwa BGH MDR 2005, 56 zum Kostenfestsetzungsverfahren; Senat, Beschluss vom 10.01.2005, 20 W 533/04, zum Befangenheitsverfahren).
  • OLG Frankfurt, 22.04.2003 - 20 W 77/03

    Wohnungseigentumsverfahren: Unanfechtbare Entscheidungen über einstweilige …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.08.2005 - 20 W 344/05
    Ob die Verwerfung zu Recht ausgesprochen wurde, soll gerade durch die weitere Beschwerde überprüft werde; dies setzt voraus, dass sie als zulässig angesehen wird (BGH NJW 1992, 3305; BayObLG WuM 1993, 309; Senat in OLGZ 1978, 301 und zuletzt Beschluss vom 22.04.2003, 20 W 77/2003).
  • OLG Düsseldorf, 16.05.1997 - 3 Wx 211/97
    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.08.2005 - 20 W 344/05
    Für im Wohnungseigentumsverfahren abzuhandelnde Einwendungen, die im Streitverfahren nach der ZPO im Wege der Vollstreckungsabwehrklage (hier: §§ 767, 794 Abs. 1 Nr. 2, 795 ZPO) geltend zu machen wären, sind grundsätzlich die Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes bzw. des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit einschlägig (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 1235; OLG Schleswig FGPrax 2004, 65;… vgl. auch Palandt/Bassenge, BGB, 64. Aufl., § 45 WEG Rz. 8).
  • BayObLG, 23.10.1998 - 2Z BR 119/98

    Vollstreckungsabwehrantrag wegen nach Erlass der letzten Tatsachenentscheidung …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.08.2005 - 20 W 344/05
    Dies gilt auch für einen Vollstreckungsabwehrantrag gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss (BayObLG WE 1991, 201; ZMR 1999, 183).
  • BayObLG, 10.02.1993 - 2Z BR 14/93
    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.08.2005 - 20 W 344/05
    Gleiches gilt für einen Beschluss, der die Anregung bzw. den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ablehnt (vgl. Senat OLGZ 1978, 301; BayObLGZ 1993, 73; 1977, 44; …
  • BayObLG, 10.03.1977 - BReg. 2 Z 4/77
    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.08.2005 - 20 W 344/05
    Gleiches gilt für einen Beschluss, der die Anregung bzw. den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ablehnt (vgl. Senat OLGZ 1978, 301; BayObLGZ 1993, 73; 1977, 44; …
  • OLG Frankfurt, 02.08.1983 - 20 W 468/83
  • OLG Frankfurt, 18.08.2005 - 20 W 210/03

    Wohnungseigentumsverfahren: Anwendbarkeit der ZPO, Rechtsnachfolge

    Soweit danach Klagen bei dem Prozessgericht des ersten Rechtszugs zu erheben sind - wie hier im Bereich der Klage nach § 768 ZPO - richtet sich das gesamte Verfahren des Wohnungseigentumsgerichts nach dem Wohnungseigentumsgesetz und dem Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (…vgl. zur Klage nach § 768 ZPO: Köhler/Bassenge, Anwaltshandbuch Wohnungseigentumsrecht, Teil 17, Rz. 431; für die Klage nach § 767 ZPO: Senat, Beschluss vom 04.08.2005, Az.: 20 W 344/05; OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 1235; OLG Schleswig FGPrax 2004, 65;… vgl. auch Palandt/Bassenge, BGB, 64. Aufl., § 45 WEG Rz. 86).
  • OLG Frankfurt, 16.05.2006 - 20 W 87/06

    Wohnungseigentumsverfahren: Einwendungen gegen die Vollstreckung aus einem …

    Der Senat hat bereits im Beschluss vom 04.08.2005 im vorliegenden Verfahren (Az. 20 W 344/05, vgl. Bl. 107 ff d. A.) festgestellt, dass für im Wohnungseigentumsverfahren abzuhandelnde Einwendungen, die im Streitverfahren nach der ZPO im Wege der Vollstreckungsabwehrklage (hier: §§ 767, 794 Abs. 1 Nr. 2, 795 ZPO) geltend zu machen wären, grundsätzlich die Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes bzw. des Gesetzes über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit einschlägig sind.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Frankfurt
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht