Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 15.10.2004 - 20 W 370/03 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 25 WoEigG, § 43 WoEigG, § 45 WoEigG
Wohnungseigentumssache: Stimmrecht in der Wohnungseigentümerversammlung; gesellschaftsrechtliche Bindungen einzelner Wohnungseigentümer; Beschwerdeberechtigung für sofortige weitere Beschwerde - Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 25; WEG § 43
Stimmrecht in der Wohnungseigentümerversammlung bei aus dem Grundbuch nicht ersichtlichen gesellschaftsrechtlichen Bindungen einzelner Wohnungseingentümer - Verstoß gegen eine Bindung im Stimmrechtsvertrag - Wolters Kluwer
(Wohnungseigentumssache: Stimmrecht in der Wohnungseigentümerversammlung; gesellschaftsrechtliche Bindungen einzelner Wohnungseigentümer; Beschwerdeberechtigung für sofortige weitere Beschwerde)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Wohnungseigentum
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Stimmrecht eines im Grundbuch eingetragenen Wohnungseigentümers in einer Wohnungseigentümerversammlung; Beschlussfähigkeit einer Wohnungseigentümerversammlung; Wirksamkeit von Beschlüssen einer Wohnungseigentümerversammlung bei Fehlen von Einladungen an alle ...
Verfahrensgang
- LG Kassel, 17.09.0200 - 3 T 104/03
- AG Kassel, 14.01.2003 - 801 II 53/99
- LG Kassel, 17.09.2003 - 3 T 104/03
- OLG Frankfurt, 15.10.2004 - 20 W 370/03
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (13)
- BayObLG, 23.12.2002 - 2Z BR 93/02
Rechtsbeschwerde gegen Zurückweisung der sofortigen Beschwerde im …
Auszug aus OLG Frankfurt, 15.10.2004 - 20 W 370/03
Die von der weiteren Beschwerde zitierten Entscheidungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts (vgl. WuM 1990, 321; NZM 1998, 668; vgl. darüber hinaus auch FGPrax 2003, 67) äußern sich zu dieser formellen Frage allerdings nicht ausdrücklich.Sie hat nämlich keine Erstbeschwerde gegen den den Wohnungseigentumsbeschluss für ungültig erklärenden amtsgerichtlichen Beschluss eingelegt; damit ist für sie die Entscheidung des Amtsgerichts rechtskräftig geworden (vgl. BayObLG FGPrax 2003, 67; NZM 1998, 81;… Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 45 Rz. 43, Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 45 Rz. 78;… Bassenge/Herbst/Roth, FGG/RPflG, 9. Aufl., § 27 FGG Rz. 8).
Dass die weitere Beteiligte mit Kosten des Beschwerdeverfahrens belastet worden ist, ändert hieran nichts, § 20 a FGG (vgl. auch BayObLG FGPrax 2003, 67).
Auch wenn die sofortige weitere Beschwerde der weiteren Beteiligten, die sich vor allem auch gegen die Kostenentscheidungen der Vorinstanzen richtete, unzulässig ist, hat der Senat im Rahmen der Rechtsbeschwerden der Beteiligten zu IV und V die Kostenentscheidung des Landgerichts von Amts wegen zu überprüfen (vgl. auch BayObLG FGPrax 2003, 67).
Für das Verschulden ist nach der Rechtsprechung ein objektiver Maßstab anzusetzen (vgl. BayObLG FGPrax 2003, 67).
Danach wäre ein sorgfältiger Verwalter das Risiko einer Ungültigerklärung des Bestellungsbeschlusses aufgrund der vielfältigen unwägbaren Fragen im Hinblick auf die Vollmachten, die selbst von der weiteren Beteiligten im vorliegenden Verfahren teilweise unterschiedlich bewertet werden (vgl. etwa die unterschiedliche Behandlung der Vollmachten für die Miteigentümer ME 11 und ME 16), nicht eingegangen (vgl. auch insoweit etwa BayObLG FGPrax 2003, 67).
- BGH, 29.01.1993 - V ZB 24/92
Anwesenheit und Beteiligung eines Beistandes an der Wohnungseigentümerversammlung
Auszug aus OLG Frankfurt, 15.10.2004 - 20 W 370/03
Eine solche Regelung ist grundsätzlich zulässig (vgl. BGB NJW 1993, 1329; NJW 1987, 650).Die von der weiteren Beschwerde aufgeworfene Frage des Vertrauensschutzes bzw. eines Verstoßes der anfechtenden Wohnungseigentümer gegen Treu und Glauben wegen bisheriger anderweitiger Handhabung der Gemeinschaft in diesem Zusammenhang (vgl. dazu etwa BGHZ 99, 90; 121, 236; OLG Hamm ZWE 2002, 486) vermag nicht zu greifen.
- BGH, 11.11.1986 - V ZB 1/86
Wirksamkeit einer Vertretungsklausel in einer Teilungserklärung
Auszug aus OLG Frankfurt, 15.10.2004 - 20 W 370/03
Eine solche Regelung ist grundsätzlich zulässig (vgl. BGB NJW 1993, 1329; NJW 1987, 650).Die von der weiteren Beschwerde aufgeworfene Frage des Vertrauensschutzes bzw. eines Verstoßes der anfechtenden Wohnungseigentümer gegen Treu und Glauben wegen bisheriger anderweitiger Handhabung der Gemeinschaft in diesem Zusammenhang (vgl. dazu etwa BGHZ 99, 90; 121, 236; OLG Hamm ZWE 2002, 486) vermag nicht zu greifen.
- BGH, 01.12.1988 - V ZB 6/88
Stimmrecht des Erwerbers einer Eigentumswohnung vor Umschreibung im …
Auszug aus OLG Frankfurt, 15.10.2004 - 20 W 370/03
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 106, 113) muss schon aus praktischen Erwägungen das Stimmrecht an formale Kriterien gebunden sein.Für den Zeitpunkt einer Eigentümerversammlung lässt sich für alle Beteiligten mit der gebotenen Klarheit die Stimmberechtigung aus dem Grundbuch entnehmen (vgl. im Einzelnen BGHZ 106, 113;… vgl. weiter Staudinger/Bub, a.a.O., § 25 WEG Rz. 102, 106 mit weiteren Nachweisen).
- BayObLG, 21.04.1998 - 2Z BR 36/98
Erteilung einer Untervollmacht durch einen für eine Eigentümerversammlung …
Auszug aus OLG Frankfurt, 15.10.2004 - 20 W 370/03
Die von der weiteren Beschwerde zitierten Entscheidungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts (vgl. WuM 1990, 321; NZM 1998, 668; vgl. darüber hinaus auch FGPrax 2003, 67) äußern sich zu dieser formellen Frage allerdings nicht ausdrücklich. - BayObLG, 05.04.1990 - BReg. 2 Z 14/90
Auszug aus OLG Frankfurt, 15.10.2004 - 20 W 370/03
Die von der weiteren Beschwerde zitierten Entscheidungen des Bayerischen Obersten Landesgerichts (vgl. WuM 1990, 321; NZM 1998, 668; vgl. darüber hinaus auch FGPrax 2003, 67) äußern sich zu dieser formellen Frage allerdings nicht ausdrücklich. - BayObLG, 11.09.1997 - 2Z BR 87/97
Keine sofortige weitere Beschwerde ohne eigene sofortige Beschwerde - Abänderung …
Auszug aus OLG Frankfurt, 15.10.2004 - 20 W 370/03
Sie hat nämlich keine Erstbeschwerde gegen den den Wohnungseigentumsbeschluss für ungültig erklärenden amtsgerichtlichen Beschluss eingelegt; damit ist für sie die Entscheidung des Amtsgerichts rechtskräftig geworden (vgl. BayObLG FGPrax 2003, 67; NZM 1998, 81;… Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 45 Rz. 43, Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 45 Rz. 78;… Bassenge/Herbst/Roth, FGG/RPflG, 9. Aufl., § 27 FGG Rz. 8). - OLG Hamm, 04.06.2002 - 15 W 66/02
Verhältnis der Beschlußanfechtung der Abwahl eines Verwalters und der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 15.10.2004 - 20 W 370/03
Die von der weiteren Beschwerde aufgeworfene Frage des Vertrauensschutzes bzw. eines Verstoßes der anfechtenden Wohnungseigentümer gegen Treu und Glauben wegen bisheriger anderweitiger Handhabung der Gemeinschaft in diesem Zusammenhang (vgl. dazu etwa BGHZ 99, 90; 121, 236; OLG Hamm ZWE 2002, 486) vermag nicht zu greifen. - OLG Hamm, 08.12.1992 - 15 W 218/91
Mangel bei der Einberufung einer Eigentümerversammlung
Auszug aus OLG Frankfurt, 15.10.2004 - 20 W 370/03
Tatsächlich ist eine Vollmacht, die ein Wohnungseigentümer einer anderen Person zur Vertretung in einer bestimmten Eigentümerversammlung gibt, regelmäßig so auszulegen, dass sie sich lediglich auf diese Versammlung erstreckt (…vgl. Staudinger/Bub, a.a.O., § 25 Rz. 183;… Bielefeld, a.a.O., Seite 470; OLG Hamm NJW-RR 1993, 468; Amtsgericht Neuss, WuM 1994, 505). - OLG Düsseldorf, 05.05.2003 - 3 Wx 391/02
Wirkung einer einem Miteigentümer für konkrete Eigentümerversammlung erteilten …
Auszug aus OLG Frankfurt, 15.10.2004 - 20 W 370/03
Ebenfalls unentschieden bleiben kann die vom Senat allerdings ebenfalls nur eingeschränkt überprüfbare Auslegungsfrage, ob - wie die Vorinstanzen angenommen haben - die eine Ja-Stimme für die Eigentümerin ME 13 abzuziehen wäre, weil in der bloßen Neuerteilung einer Vollmacht noch nicht ohne weiteres ein Widerruf der alten Vollmacht gesehen werden könnte; jedenfalls für den Regelfall dürfte ein Widerruf aber wohl anzunehmen sein (…vgl. Erman/Palm, BGB, 11. Aufl., § 168 Rz. 20;… Staudinger/Schilken, BGB, Stand Oktober 2003, § 168 Rz. 5;… Soergel/Leptien, BGB, 13. Aufl., § 168 Rz. 20;… Bamberger/Roth/Habermeier, BGB, § 168 Rz. 19; OLG Düsseldorf, WuM 2003, 526). - BayObLG, 07.07.1981 - BReg. 2 Z 54/80
Anträge auf Ungültigerklärung von Beschlüssen einer …
- BayObLG, 02.02.1984 - BReg. 2 Z 63/83
Zurückweisungsrecht des Verwalters von Wohnungseigentum gegenüber einem Vertreter …
- AG Neuss, 10.09.1993 - 27 II 158/92
Unwirksamkeit der Wahl eines Verwalters durch Eigentümerversammlung; …
- OLG München, 11.12.2007 - 34 Wx 91/07
Anforderungen an den Nachweis der Vollmacht zur Vertretung in der …
Anders als in den vom Oberlandesgericht Frankfurt (Beschluss vom 15.10.2004, 20 W 370/03 = OLGR 2005, 423) und vom Bayerischen Obersten Landesgericht (Beschluss vom 23.12.2002, 2Z BR 93/02 = FGPrax 2003, 67) entschiedenen Fällen ist die Entscheidung des Amtsgerichts für die Antragsgegnerin zu 1 nicht rechtskräftig geworden, da sie nicht nur Verwalterin, sondern gleichzeitig auch Teileigentümerin ist, die gegen den Beschluss des Amtsgerichts, gemeinsam mit den übrigen Wohnungseigentümern, sofortige Beschwerde eingelegt hatte. - LG Karlsruhe, 27.07.2010 - 11 S 70/09
Transparenz bei Sonderhonoraren der WEG-Verwalter
Ob der Vertreter zur Erteilung einer Untervollmacht berechtigt ist, ist eine Frage der Auslegung, wobei für oder gegen die Zulässigkeit der Erteilung einer Untervollmacht keine Vermutung spricht (BayObLG ZMR 2003, 283, 284; OLGR Frankfurt 2005, 423, 426;… Elzer, a.a.O., § 25 Rn. 53;… Bassenge, a.a.O.). - OLG Frankfurt, 17.11.2005 - 20 W 343/05
Anfechtung von Wohnungseigentümerbeschlüssen: Auslegung einer Regelung in der …
Er hätte dann nämlich keine Erstbeschwerde gegen den den Wohnungseigentumsbeschluss für ungültig erklärenden amtsgerichtlichen Beschluss eingelegt; damit wäre für ihn die Entscheidung des Amtsgerichts rechtskräftig geworden (vgl. Senat OLGR 2005, 423; BayObLG FGPrax 2003, 67;… Niedenführ/Schulze, WEG, 7. Aufl., § 45 Rz. 43;… Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 45 Rz. 78).
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