Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 14.02.2011 - 20 W 440/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,15397
OLG Frankfurt, 14.02.2011 - 20 W 440/10 (https://dejure.org/2011,15397)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.02.2011 - 20 W 440/10 (https://dejure.org/2011,15397)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. Februar 2011 - 20 W 440/10 (https://dejure.org/2011,15397)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,15397) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 18 GBO, § 19 GBO, § 22 Abs 1 GBO, § 23 Abs 1 GBO, § 29 Abs 1 GBO
    Löschung Auflassungsvormerkung ohne Bewilligung durch Grundbuchberichtigung nach § 22 GBO durch Todesnachweis

  • Deutsches Notarinstitut

    GBO § 18; GBO § 19; GBO § 22 Abs. 1; GBO § 23 Abs. 1; GBO § 29 Abs. 1; GBO § 75
    Keine Löschung der Auflassungsvormerkung durch Todesnachweis

  • notar-drkotz.de

    Auflassungsvormerkung - Löschung ohne Bewilligung im Wege der Grundbuchberichtigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Löschung einer Auflassungsvormerkung im Wege der Grundbuchberichtigung nach § 22 GBO durch Todesnachweis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Löschung einer Auflassungsvormerkung im Wege der Grundbuchberichtigung nach § 22 GBO durch Todesnachweis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 07.12.2007 - V ZR 21/07

    Erweiterung des Sicherungszwecks einer Rückauflassungsvormerkung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.02.2011 - 20 W 440/10
    Denn unabhängig hiervon kann der Nachweis der Unrichtigkeit des Grundbuchs bezüglich der eingetragenen Vormerkung mit der Vorlage der Sterbeurkunde der Berechtigten deshalb nicht als geführt angesehen werden, weil nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Möglichkeit des "Aufladens" einer Vormerkung (…vgl. BGHZ 143, 175 ff = NJW 2000, 805 Palandt/Bassenge, BGB,69. Aufl., § 885 Rn. 16), an der dieser trotz erheblicher Kritik in der Literatur (vgl. etwa Streuer, Rpfleger 2000, 155; Demharter MittBayNot 2000, 106; Staudinger/Gursky, BGB, 2002, § 883, 333) ausdrücklich festgehalten hat (BGH NJW 2008, 578 = MDR 2008, 256) nicht ausgeschlossen werden kann, dass die im Grundbuch eingetragene und nach dem Begehren der Antragstellerin zu löschende Vormerkung aufgrund einer nachfolgenden und dem Grundbuchamt nicht bekannten Vereinbarung zwischenzeitlich einen Anspruch absichert, dessen Bestand im Unterschied zu dem ursprünglich abzusichernden Anspruch nicht durch den Tod der Berechtigten beseitigt wird und deshalb auf die Erben übergegangen sein kann (so auch: OLG Köln FGPrax 2010, 14).

    Dabei ist für die Deckungsgleichheit erforderlich, dass der durch die noch eingetragene Vormerkung zu sichernde neu begründete Anspruch auf dieselbe Leistung gerichtet ist wie der zunächst abgesicherte Anspruch und der Anspruchsgläubiger mit dem im Grundbuch eingetragenen Berechtigten identisch ist, während es auf den Schuldgrund nicht ankommen soll (vgl. BGH NJW 2008, 578).

  • OLG Köln, 25.11.2009 - 2 Wx 98/09

    Voraussetzungen der Löschung einer Auflassungsvormerkung im Wege der Berichtigung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.02.2011 - 20 W 440/10
    Die Löschung einer Auflassungsvormerkung im Wege der Grundbuchberichtigung setzt deshalb voraus, dass durch den Antragsteller in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise und in der Form des § 29 GBO nachgewiesen wird, dass jede Möglichkeit des Bestehens des gesicherten Anspruchs ausgeschlossen ist (vgl. BayObLG NJW-RR 1997, 590; OLG Zweibrücken FGPrax 2005, 244; OLG Köln FGPrax 2010, 14).

    Denn unabhängig hiervon kann der Nachweis der Unrichtigkeit des Grundbuchs bezüglich der eingetragenen Vormerkung mit der Vorlage der Sterbeurkunde der Berechtigten deshalb nicht als geführt angesehen werden, weil nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Möglichkeit des "Aufladens" einer Vormerkung (…vgl. BGHZ 143, 175 ff = NJW 2000, 805 Palandt/Bassenge, BGB,69. Aufl., § 885 Rn. 16), an der dieser trotz erheblicher Kritik in der Literatur (vgl. etwa Streuer, Rpfleger 2000, 155; Demharter MittBayNot 2000, 106; Staudinger/Gursky, BGB, 2002, § 883, 333) ausdrücklich festgehalten hat (BGH NJW 2008, 578 = MDR 2008, 256) nicht ausgeschlossen werden kann, dass die im Grundbuch eingetragene und nach dem Begehren der Antragstellerin zu löschende Vormerkung aufgrund einer nachfolgenden und dem Grundbuchamt nicht bekannten Vereinbarung zwischenzeitlich einen Anspruch absichert, dessen Bestand im Unterschied zu dem ursprünglich abzusichernden Anspruch nicht durch den Tod der Berechtigten beseitigt wird und deshalb auf die Erben übergegangen sein kann (so auch: OLG Köln FGPrax 2010, 14).

  • OLG Zweibrücken, 06.06.2005 - 3 W 16/05

    Grundbuchberichtigung: Löschung einer Auflassungsvormerkung zur Sicherung eines …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.02.2011 - 20 W 440/10
    Die Löschung einer Auflassungsvormerkung im Wege der Grundbuchberichtigung setzt deshalb voraus, dass durch den Antragsteller in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise und in der Form des § 29 GBO nachgewiesen wird, dass jede Möglichkeit des Bestehens des gesicherten Anspruchs ausgeschlossen ist (vgl. BayObLG NJW-RR 1997, 590; OLG Zweibrücken FGPrax 2005, 244; OLG Köln FGPrax 2010, 14).

    Rn. 11 Auf dieser Grundlage hat die Rechtsprechung in der Vergangenheit den Nachweis des Todes des Berechtigten dann als ausreichenden Nachweis zur Löschung einer zu dessen Gunsten eingetragenen Auflassungsvormerkung angesehen, wenn der durch diese Vormerkung gesicherte Auflassungsanspruch nur zu Lebzeiten des Berechtigten durch diesen persönlich geltend gemacht werden konnte, so dass mit dessen Tod feststand, dass der gesicherte Anspruch endgültig weggefallen war (vgl. BayObLG Rpfleger 1990, 61 und NJW-RR 1997, 590; OLG Hamm Rpfleger 1992, 474; OLG Zweibrücken FGPrax 2005, 244).

  • BayObLG, 07.11.1996 - 2Z BR 111/96

    Löschung einer Auflassungsvormerkung im Wege der Grundbuchberichtigung; keine …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.02.2011 - 20 W 440/10
    Die Löschung einer Auflassungsvormerkung im Wege der Grundbuchberichtigung setzt deshalb voraus, dass durch den Antragsteller in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise und in der Form des § 29 GBO nachgewiesen wird, dass jede Möglichkeit des Bestehens des gesicherten Anspruchs ausgeschlossen ist (vgl. BayObLG NJW-RR 1997, 590; OLG Zweibrücken FGPrax 2005, 244; OLG Köln FGPrax 2010, 14).

    Rn. 11 Auf dieser Grundlage hat die Rechtsprechung in der Vergangenheit den Nachweis des Todes des Berechtigten dann als ausreichenden Nachweis zur Löschung einer zu dessen Gunsten eingetragenen Auflassungsvormerkung angesehen, wenn der durch diese Vormerkung gesicherte Auflassungsanspruch nur zu Lebzeiten des Berechtigten durch diesen persönlich geltend gemacht werden konnte, so dass mit dessen Tod feststand, dass der gesicherte Anspruch endgültig weggefallen war (vgl. BayObLG Rpfleger 1990, 61 und NJW-RR 1997, 590; OLG Hamm Rpfleger 1992, 474; OLG Zweibrücken FGPrax 2005, 244).

  • BGH, 26.11.1999 - V ZR 432/98

    Weitere Verwendung einer erloschenen Auflassungsvormerkung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.02.2011 - 20 W 440/10
    Denn unabhängig hiervon kann der Nachweis der Unrichtigkeit des Grundbuchs bezüglich der eingetragenen Vormerkung mit der Vorlage der Sterbeurkunde der Berechtigten deshalb nicht als geführt angesehen werden, weil nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Möglichkeit des "Aufladens" einer Vormerkung (vgl. BGHZ 143, 175 ff = NJW 2000, 805 Palandt/Bassenge, BGB,69. Aufl., § 885 Rn. 16), an der dieser trotz erheblicher Kritik in der Literatur (vgl. etwa Streuer, Rpfleger 2000, 155; Demharter MittBayNot 2000, 106; Staudinger/Gursky, BGB, 2002, § 883, 333) ausdrücklich festgehalten hat (BGH NJW 2008, 578 = MDR 2008, 256) nicht ausgeschlossen werden kann, dass die im Grundbuch eingetragene und nach dem Begehren der Antragstellerin zu löschende Vormerkung aufgrund einer nachfolgenden und dem Grundbuchamt nicht bekannten Vereinbarung zwischenzeitlich einen Anspruch absichert, dessen Bestand im Unterschied zu dem ursprünglich abzusichernden Anspruch nicht durch den Tod der Berechtigten beseitigt wird und deshalb auf die Erben übergegangen sein kann (so auch: OLG Köln FGPrax 2010, 14).
  • BayObLG, 29.08.1989 - BReg. 2 Z 92/89

    Zum zulässigen Inhalt einer Zwischenverfügung und zur Löschung einer …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.02.2011 - 20 W 440/10
    Rn. 11 Auf dieser Grundlage hat die Rechtsprechung in der Vergangenheit den Nachweis des Todes des Berechtigten dann als ausreichenden Nachweis zur Löschung einer zu dessen Gunsten eingetragenen Auflassungsvormerkung angesehen, wenn der durch diese Vormerkung gesicherte Auflassungsanspruch nur zu Lebzeiten des Berechtigten durch diesen persönlich geltend gemacht werden konnte, so dass mit dessen Tod feststand, dass der gesicherte Anspruch endgültig weggefallen war (vgl. BayObLG Rpfleger 1990, 61 und NJW-RR 1997, 590; OLG Hamm Rpfleger 1992, 474; OLG Zweibrücken FGPrax 2005, 244).
  • OLG Hamm, 01.04.1992 - 15 W 3/92

    Löschung einer Auflassungsvormerkung bei "vertragsgerechter Eigentumsumschreibung …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.02.2011 - 20 W 440/10
    Rn. 11 Auf dieser Grundlage hat die Rechtsprechung in der Vergangenheit den Nachweis des Todes des Berechtigten dann als ausreichenden Nachweis zur Löschung einer zu dessen Gunsten eingetragenen Auflassungsvormerkung angesehen, wenn der durch diese Vormerkung gesicherte Auflassungsanspruch nur zu Lebzeiten des Berechtigten durch diesen persönlich geltend gemacht werden konnte, so dass mit dessen Tod feststand, dass der gesicherte Anspruch endgültig weggefallen war (vgl. BayObLG Rpfleger 1990, 61 und NJW-RR 1997, 590; OLG Hamm Rpfleger 1992, 474; OLG Zweibrücken FGPrax 2005, 244).
  • OLG Frankfurt, 20.10.2011 - 20 W 548/10

    Voraussetzungen für Löschung einer Auflassungsvormerkung bei Erbenbeteiligung

    Dem hat sich der Senat für eine ebenfalls die Möglichkeit des "Aufladens" einer Vormerkung betreffende Sachverhaltsgestaltung bereits mehrfach angeschlossen (Beschlüsse vom 14.02.2011 - 20 W 440/10 -, vom 13.04.2011 - 20 W 146/11 - und vom 02.08.2011 - 20 W 298/2011 -).

    Rn. 22 Wenn aber nicht auszuschließen ist, dass die Vormerkung einen anderen oder weiteren Anspruch sichert, dessen Fortbestehen seinerseits nicht ausgeschlossen werden kann, ist nach inzwischen weitgehend einheitlicher oberlandesgerichtlicher Rechtsprechung der erforderliche Nachweis der Grundbuchunrichtigkeit hinsichtlich der Vormerkung allein durch Vorlage der Sterbeurkunde der Berechtigten nicht erbracht (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht FGPrax 2010, 282, ; Kammergericht, Beschluss vom 24.02.201, - 1 W 472/10 - je zitiert nach juris und m. w. N.; OLG Köln FGPrax 2010, 14; OLG Bremen MDR 2011, 288; Senat, Beschlüsse vom 14.02.2011 - 20 W 440/10 - und vom 13.04.2011 - 20 W 146/11 -).

  • OLG Frankfurt, 13.04.2011 - 20 W 126/11

    Grundbuch: Anwendbarkeit des § 23 GBO auf die Löschung einer …

    Dem hat sich der Senat für eine ebenfalls die Möglichkeit des "Aufladens" einer Vormerkung betreffende Sachverhaltsgestaltung bereits angeschlossen (Beschluss vom 14.02.2011, 20 W 440/10).

    Rn. 12 Wenn aber nicht auszuschließen ist, dass die Vormerkung einen anderen oder weiteren Anspruch sichert, dessen Fortbestehen seinerseits nicht ausgeschlossen werden kann, ist nach inzwischen weitgehend einheitlicher oberlandesgerichtlicher Rechtsprechung der erforderliche Nachweis der Grundbuchunrichtigkeit hinsichtlich der Vormerkung nicht erbracht (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht FGPrax 2010, 282, und Beschluss vom 10.11.2010, 2 W 144/10; Kammergericht, Beschluss vom 24.02.2011, 1 W 472/10; OLG Köln FGPrax 2010, 14; OLG Bremen MDR 2011, 288, je zitiert nach juris und m. w. N.; Senat, Beschluss vom 14.02.2011, 20 W 440/10).

  • OLG Frankfurt, 13.04.2011 - 20 W 146/11

    Grundbuch: "Aufladen" einer Vormerkung mit anderen Ansprüchen

    Dem hat sich der Senat für eine ebenfalls die Möglichkeit des "Aufladens" einer Vormerkung betreffende Sachverhaltsgestaltung bereits angeschlossen (Beschluss vom 14.02.2011, 20 W 440/10).

    Rn. 11 Wenn aber nicht auszuschließen ist, dass die Vormerkung einen anderen oder weiteren Anspruch sichert, dessen Fortbestehen seinerseits nicht ausgeschlossen werden kann, ist nach inzwischen weitgehend einheitlicher oberlandesgerichtlicher Rechtsprechung der erforderliche Nachweis der Grundbuchunrichtigkeit hinsichtlich der Vormerkung nicht erbracht (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht FGPrax 2010, 282, und Beschluss vom 10.11.2010, 2 W 144/10; Kammergericht, Beschluss vom 24.02.2011, 1 W 472/10; OLG Köln FGPrax 2010, 14; OLG Bremen MDR 2011, 288, je zitiert nach juris und m. w. N.; Senat, Beschluss vom 14.02.2011, 20 W 440/10).

  • OLG Frankfurt, 09.11.2011 - 20 W 347/11

    Löschung einer Vormerkung im Wege der Grundbuchberichtigung

    Rn. 16 Wenn aber nicht auszuschließen ist, dass die Vormerkung einen anderen oder weiteren Anspruch sichert, dessen Fortbestehen seinerseits nicht ausgeschlossen werden kann, ist nach inzwischen weitgehend einheitlicher oberlandesgerichtlicher Rechtsprechung der erforderliche Nachweis der Grundbuchunrichtigkeit hinsichtlich der Vormerkung nicht erbracht (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht FGPrax 2010, 282, ; Kammergericht, Beschluss vom 24.02.201, -1 W 472/10-; je zitiert nach juris und m. w. N.; OLG Köln FGPrax 2010, 14; OLG Bremen MDR 2011, 288; Senat, Beschlüsse vom 14.02.2011 - 20 W 440/10- und vom 13.04.2011 -20 W 146/11-).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Frankfurt
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht