Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 02.08.2010 - 20 W 49/09 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 1925, 2265, 2267
Vereinte Geltentendmachung des Pflichtteils durch alle Kinder schließt Anwendbarkeit einer Sanktionsklausel im gegenseitigen Tetstament nicht aus - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 2084
Auslegung einer Pflichtteilsstrafklausel - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Auslegung einer Pflichtteilsstrafklausel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)
Bei Pflichtteilsstrafklausel in Berliner Testament führt auch eine einvernehmliche Auszahlung des Pflichtteils zum Verlust des Erbrechts
- datenbank.nwb.de (Kurzinformation)
Auslegung einer steuerlich motivierten Pflichtteilstrafklausel
Besprechungen u.ä.
- meyer-koering.de (Kurzanmerkung)
Pflichtteilsstrafklausel trotz Einverständnis des Überlebenden
Verfahrensgang
- AG Frankfurt/Main, 02.09.2008 - 51 VI 2239/08
- LG Frankfurt/Main, 16.01.2009 - 9 T 512/08
- OLG Frankfurt, 02.08.2010 - 20 W 49/09
Papierfundstellen
- DNotZ 2011, 552
- FamRZ 2011, 592
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (3)
- OLG Frankfurt, 28.08.2001 - 20 W 432/00
Schlusserbenbestimmung - notarielles Testament - Auslegung
Auszug aus OLG Frankfurt, 02.08.2010 - 20 W 49/09
Dies entspricht der in Rechtsprechung und Literatur einhellig vertretenen Auffassung, dass eine Regelung, wie sie hier getroffen worden war, einen Anhaltspunkt dafür darstellen kann, dass die Ehegatten damit zugleich die pflichtteilsberechtigten Abkömmlinge als Erben des Letztversterbenden berufen wollten, weil sie dies als selbstverständliche Voraussetzung erachtet haben, die Erbeinsetzung sich gewissermaßen hinter der Strafklausel verbirgt (OLG Hamm, FamRZ 2004, 1998 ff = NJW-RR 2004, 1520 ff = OLGR Hamm 2004, 210 ff, m. w. V; OLG Frankfurt am Main, FamRZ 2002, 352 ff = = FGPrax 2001, 246 ff = NJWE-FER 2001, 293 ff = OLGR Frankfurt 2001, 289 ff = ZEV 2002, 109 ff) und ist auch hier nicht Gegenstand der Beanstandung der Beteiligten zu 1). - OLG Hamm, 26.02.2004 - 15 W 486/03
Pflichtteilsstrafklausel in einem gemeinschaftlichen Ehegattentestament
Auszug aus OLG Frankfurt, 02.08.2010 - 20 W 49/09
Dies entspricht der in Rechtsprechung und Literatur einhellig vertretenen Auffassung, dass eine Regelung, wie sie hier getroffen worden war, einen Anhaltspunkt dafür darstellen kann, dass die Ehegatten damit zugleich die pflichtteilsberechtigten Abkömmlinge als Erben des Letztversterbenden berufen wollten, weil sie dies als selbstverständliche Voraussetzung erachtet haben, die Erbeinsetzung sich gewissermaßen hinter der Strafklausel verbirgt (OLG Hamm, FamRZ 2004, 1998 ff = NJW-RR 2004, 1520 ff = OLGR Hamm 2004, 210 ff, m. w. V; OLG Frankfurt am Main, FamRZ 2002, 352 ff = = FGPrax 2001, 246 ff = NJWE-FER 2001, 293 ff = OLGR Frankfurt 2001, 289 ff = ZEV 2002, 109 ff) und ist auch hier nicht Gegenstand der Beanstandung der Beteiligten zu 1). - BayObLG, 22.10.1985 - BReg. 1 Z 73/85
Nacherbschaft der Kinder der Vorerben; Nacherbfolge nach Stämmen; Nacherbfolge …
Auszug aus OLG Frankfurt, 02.08.2010 - 20 W 49/09
Dabei müssen die Schlussfolgerungen des Tatrichters nicht zwingend sein; es genügt, wenn sie nur möglich sind, mag auch eine andere Schlussfolgerung ebenso nahe oder noch näher liegen (Keidel/ Kuntze/ Winkler, Freiwillige Gerichtsbarkeit, 15. Aufl. 2003, § 27 Rn 42; BayObLG, FamRZ 1986, 610 ff, 611; BayObLG, …
- OLG Hamm, 27.01.2021 - 10 W 71/20
Gemeinschaftliches Ehegattentestament, Testamentsauslegung, …
In der Rechtsprechung wird einem solchen Einvernehmen regelmäßig keine Bedeutung beigemessen (OLG Frankfurt, Beschluss vom 02. August 2010 - 20 W 49/09 -, FamRZ 2011, 592-594). - OLG Düsseldorf, 14.01.2014 - 3 Wx 64/13
Zur Auslegung eines Erbvertrages mit Pflichtteilsstrafklausel aber ohne …
Die Pflichtteilsstrafklausel genügt aber als Anhaltspunkt für eine solche Auslegung, wenn der Gesamtzusammenhang des Erbvertrags oder weitere Umstände (auch außerhalb der letztwilligen Verfügung) dafür sprechen (…Leipold, Münchener Kommentar zum BGB 6. Auflage 2013 § 2074 Rn. 51; die stillschweigende Schlusserbeneinsetzung bejahen in diesem Falle z. B. OLG Hamm FGPrax 2005, 74; OLG München ZEV 2006, 411; OLG München FGPrax 2012, 205; OLG Frankfurt DNotZ 2011, 552, 553 [Kanzleiter]). - OLG Hamburg, 05.10.2018 - 2 W 104/16
Auslegung der Formulierung "Verlangen des Pflichtteils" in einer …
Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von der Antragstellerin zitierten Entscheidung des OLG Frankfurt (Beschluss vom 02.08.2010 - 20 W 49/09).In dem dieser Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt hatten nämlich die Erblasserin und ihre Kinder einen notariellen Vertrag geschlossen, in dem die Kinder erklärten, dass sie ihren Pflichtteilsanspruch geltend machen (Beschluss OLG Frankfurt vom 02.08.2010 - 20 W 49/09 - Rn. 4, zitiert nach juris).
- OLG Frankfurt, 10.02.2011 - 20 W 453/10
Abweisung des Erbscheinsantrags bei Weigerung, eine eidesstattliche Versicherung …
Pflichtteilsstrafklauseln geben immer wieder Anlass für Streitigkeiten über ihre Intentionen, ihr Eingreifen bzw. ihre Anwendbarkeit, auch unter den bedachten Geschwistern (vgl. Senatsbeschluss vom 02.08.2010, 20 W 49/09, zit. nach juris). - OLG Frankfurt, 24.03.2026 - 20 W 170/23
Zur Auslegung einer Pflichtteilsstrafklausel in einem Ehegattentestament
aa) Zwar ist in der obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass hinter einer Pflichtteilsstrafklausel, ausweislich derer ein pflichtteilsberechtigter Abkömmling, der nach dem ersten Todesfall seinen Pflichtteil verlangt, auch nach dem Letztversterbenden nur den Pflichtteil erhalten soll, eine mit der Geltendmachung des Pflichtteils auflösend (bzw. mit der Nichtgeltendmachung aufschiebend) bedingte Einsetzung dieses Abkömmlings zum gewillkürten Schlusserben verborgen sein kann; diese Frage ist dann unter Würdigung aller für die Testamentsauslegung in Betracht kommenden Umstände des Einzelfalls zu beantworten (so z. B. KG Berlin, Beschluss vom 06.04.2018, 6 W 13/18, Tz. 31; Senat, Beschluss vom 02.08.2010, 20 W 49/09 , Tz. 16 ; OLG München, Beschluss vom 29.03.2006, 31 Wx 7/06, 31 Wx 8/06, Tz. 26; OLG Hamm, Beschluss vom 26.02.2004, 15 W 486/03, Tz. 22; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 06.01.1994, 5 W 119/93, Tz. 29).
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