Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 12.03.2015 - 20 W 76/15 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 18 GBO, § 29 GBO, § 2033 BGB
Nachlassauseinandersetzung durch Abschichtung - IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GBO § 18; GBO § 29; BGB § 2033
Vollzug der Erbauseinandersetzung durch Abschichtung im Grundbuch - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Nachlassauseinandersetzung durch Abschichtung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)
Erbauseinandersetzung durch Abschichtung - Die Erben können sich den Notar sparen!
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- OLG Hamm, 12.11.2013 - 15 W 43/13
Formbedürftigkeit einer Abschichtungsvereinbarung unter Miterben
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.03.2015 - 20 W 76/15
Eine Zwischenverfügung mit diesem Inhalt ist unzulässig (vgl. auch OLG Hamm Rpfleger 2014, 479, [OLG Hamm 12.11.2013 - 15 W 43/13] zitiert nach juris).Die Rechtsauffassung (auch) des Senats entspricht vielmehr einer zwischenzeitlich verfestigten Praxis, an der trotz der vom Grundbuchamt vorgetragenen dogmatischen Bedenken festzuhalten ist (vgl. dazu auch zuletzt OLG München ZIP 2014, 482 [OLG München 20.01.2014 - 34 Wx 516/13] mit Anmerkung Pluta/Heidrich, jurisPR-InsR 9/2014 Anm. 3; OLG Hamm Rpfleger 2014, 479, je zitiert nach juris).
- OLG München, 20.01.2014 - 34 Wx 516/13
Grundbuchverfahren: Grundbuchberichtigung aufgrund Bewilligung im Wege der …
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.03.2015 - 20 W 76/15
Von daher handelt es sich nach dieser - vom Grundbuchamt abgelehnten - Rechtsauffassung gerade nicht um einen Fall des § 2033 BGB, sondern die Vereinbarung ist formfrei möglich, auch wenn ein Grundstück oder ein grundstücksgleiches Recht zum Nachlass gehört, es sei denn, als Abfindung soll ein solches Recht übertragen werden oder die Formbedürftigkeit ergibt sich aus anderen Gründen (vgl. die vielfältigen Nachweise zuletzt bei OLG München ZIP 2014, 482, [OLG München 20.01.2014 - 34 Wx 516/13] zitiert nach juris, und bei BeckOK GBO/Wilsch, Stand 01.01.2015, § 35 Rz. 169).Die Rechtsauffassung (auch) des Senats entspricht vielmehr einer zwischenzeitlich verfestigten Praxis, an der trotz der vom Grundbuchamt vorgetragenen dogmatischen Bedenken festzuhalten ist (vgl. dazu auch zuletzt OLG München ZIP 2014, 482 [OLG München 20.01.2014 - 34 Wx 516/13] mit Anmerkung Pluta/Heidrich, jurisPR-InsR 9/2014 Anm. 3; OLG Hamm Rpfleger 2014, 479, je zitiert nach juris).
- OLG Frankfurt, 17.06.2013 - 20 W 166/13
Notarrecht: Möglicher Inhalt Zwischenverfügung
Auszug aus OLG Frankfurt, 12.03.2015 - 20 W 76/15
Es kann deshalb nicht Inhalt einer Zwischenverfügung sein, auf den Abschluss eines Rechtsgeschäfts oder die Abgabe einer Bewilligung hinzuwirken, die ihrerseits erst Grundlage der einzutragenden Rechtsänderung sein sollen (vgl. die vielfältigen Nachweise bei Senat NotBZ 2014, 56, zitiert nach juris).Die Entscheidung über diesen ist mithin beim Senat nicht angefallen (Senat NotBZ 2014, 56).
- OLG Frankfurt, 25.02.2019 - 20 W 43/19
Zur Frage der Erbauseinandersetzung durch Abschichtung bezüglich einzelner …
Ein Nachlass kann - was allgemein anerkannt ist - nicht nur durch Erbteilsübertragung nach § 2033 BGB oder Vertrag nach § 2042 BGB auseinandergesetzt bzw. geteilt werden, sondern auch im Wege der sogenannten Abschichtung (BGHZ 138, 8; Senat, Beschluss vom 12.03.2015, Az. 20 W 76/15; OLG München, Beschluss vom 20.01.2014, Az. 34 Wx 516/13, jeweils zitiert nach juris;… Palandt-Weidlich, BGB, 78. Aufl., § 2042 Rz. 10;… Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rz. 976a ff.;… Demharter, a.a.O., § 22 Rz. 14).Eine Teilauseinandersetzung findet insofern statt, wenn mehrere weitere Miterben vorhanden sind; eine Beendigung der Erbengemeinschaft - mit Alleineigentum für den weiteren Miterben - tritt ein, wenn sich mit der Abschichtung alle Erbteile in der Hand eines Miterben vereinigen (BGHZ 138, 8; Senat, Beschluss vom 12.03.2015, Az. 20 W 76/15; OLG München, Beschluss vom 20.01.2014, Az. 34 Wx 516/13, KG Berlin, Urteil vom 05.07.2006, Az. 25 U 52/05, jeweils zitiert nach juris;… Schöner/Stöber, a.a.O., Rz. 976a ff.;… Demharter, a.a.O., § 22 Rz. 14).
Gehört ein im Grundbuch eingetragenes Recht zum Erbe, vollzieht sich in diesem Fall der Wechsel des Berechtigten nach Abschluss eines derartigen Abschichtungsvertrages außerhalb des Grundbuchs; dieses ist dann entsprechend zu berichtigen (BGHZ 138, 8; Senat, Beschluss vom 12.03.2015, Az. 20 W 76/15; OLG München, Beschluss vom 20.01.2014, Az. 34 Wx 516/13, KG Berlin, Urteil vom 05.07.2006, Az. 25 U 52/05, jeweils zitiert nach juris;… Schöner/Stöber, a.a.O., Rz. 976a;… Demharter, a.a.O., § 22 Rz. 14).
Die Beschlüsse beziehen sich jeweils auf ein Ausscheiden eines Miterben aus der Erbengemeinschaft insgesamt durch Vertrag mit den anderen Miterben und betreffen nicht einzelne Nachlassgegenstände (BGHZ 138, 8; Senat, Beschluss vom 12.03.2015, Az. 20 W 76/15; OLG München, Beschluss vom 20.01.2014, Az. 34 Wx 516/13, jeweils zitiert nach juris).
- KG, 23.07.2018 - 13 UF 105/18
Familiengerichtliche Genehmigungsbedürftigkeit bei Abschichtungsverfahren
Mit dem Abschluss der Abschichtungsvereinbarung wird aber nicht über ein Grundstück verfügt; dadurch wird ein Grundstück weder übertragen noch belastet oder auf andere Weise der Inhalt eines Grundstücksrechts verändert (vgl. MünchKomm/Kroll-Ludwigs, BGB [7. Aufl. 2017], § 1822 Rn. 20f. sowie ergänzend OLG Frankfurt/M., Beschluss vom 12. März 2015 - 20 W 76/15, ErbR 2017, 38 [bei juris Rz. 5]). - OLG München, 06.08.2018 - 34 Wx 196/18
Übertragung von Teileigentum und von Anteilen an einer Gesellschaft bürgerlichen …
Auch sind Abschichtungsvereinbarung materiellrechtlich nicht formbedürftig (BGH FamRZ 1998, 673; OLG Frankfurt, 20 W 76/15, juris Rn. 5). - OLG Braunschweig, 25.06.2019 - 1 W 73/17
Grundbuchberichtigung nach Erbfall; Beschwerde gegen eine Zwischenverfügung des …
Das vom Grundbuchamt angenommene Eintragungshindernis - das allein Gegenstand der Prüfung im Beschwerdeverfahren ist (OLG München, Beschluss vom 10. Februar 2017 - 34 Wx 175/16 -, RNotZ 2017, 378 [381 f.]; OLG Frankfurt, Beschluss vom 12. März 2015 - 20 W 76/15 -, juris, Rn. 4 m.w.N.;… Demharter, 31. Auflage 2018, § 71 GBO, Rn. 34 und § 77 GBO, Rn. 12, 15 m.w.N.) - liegt nicht vor; die vom Grundbuchamt in den Zwischenverfügungen aufgeworfenen Rechtsfragen stellen kein Eintragungshindernis im Sinne des § 18 GBO dar; sie sind vom Grundbuchamt selbst zu beantworten.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".