Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 06.04.2010 - 20 W 78/08 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 1004 Abs 1 BGB, § 14 Nr 1 WoEigG, § 15 Abs 3 WoEigG, § 22 Abs 1 WoEigG
Mauer als bauliche Veränderung - iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Florwallmauer im sondernutzungsberechtigten Gartenteil ist eine zustimmungspflichtige bauliche Veränderung.§§ 1004 BGB, 14 Nr. 1, 15 Abs. 3, 22 Abs. 1 S 1 WEG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Begriff der baulichen Veränderung i.S. von § 22 WEG; Beseitigung einer aus Pflanzsteinen mit Bepflanzung bestehenden Mauer
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Auslegung des Begriffs der baulichen Veränderung gem. § 22 WEG im Falle einer mit Pflanzsteinen gefertigten und mit Blumen bepflanzten Mauer; Anforderungen an eine das Maß des § 14 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) a. F. überschreitende Beeinträchtigung durch die bepflanzte ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Mauer als bauliche Veränderung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- 123recht.net (Kurzinformation)
Die Einräumung eines Sondernutzungsrechtes enthält keine Zustimmung zur Bebauung
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Bauliche Veränderung: Wann muss Pflanzsteinmauer beseitigt werden? (IMR 2011, 1029)
Verfahrensgang
- AG Rüsselsheim - 3 II 41/05
- LG Darmstadt, 23.01.2008 - 19 T 432/06
- OLG Frankfurt, 06.04.2010 - 20 W 78/08
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- BGH, 28.09.2007 - V ZR 276/06
Anwendung nachbarrechtlicher Vorschriften innerhalb einer …
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.04.2010 - 20 W 78/08
Dabei handelt es sich jedoch lediglich um eine wertende Einbeziehung nachbarrechtlicher Vorschriften in die nach dem WEG vorzunehmende Interessenabwägung, nicht jedoch um eine pauschale Anwendung der nachbarrechtlichen Vorschriften, denn für das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander gelten weitergehende Rücksichtnahmepflichten als im allgemeine Nachbarrecht (vgl. BGH NJW 2007, 3636 m. w.; Oberlandesgericht Hamm NZM 2003, 156, 157). - BGH, 19.12.1991 - V ZB 27/90
Beseitigungsanspruch bei Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums - …
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.04.2010 - 20 W 78/08
Entscheidend ist, ob sich nach der Verkehrsanschauung ein Wohnungseigentümer in der entsprechenden Lage verständlicherweise beeinträchtigt fühlen kann (BGH NJW 1992, 978, 979; Senat, z. B. Beschluss vom 18.02.2002 -20 W 452/2000- und Beschluss vom 14.09.2005 -20 W 305/2003-). - BGH, 22.01.2004 - V ZB 51/03
Zulässigkeit und Inhaltskontrolle eines generellen Verbots für Parabolantennen in …
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.04.2010 - 20 W 78/08
Aber auch soweit die Errichtung und Bepflanzung der Mauer ohne Substanzeingriffe erfolgt sein sollte, besteht dann ein Unterlassungsanspruch nach § 15 Abs. 3 WEG, wenn von dem gemeinschaftlichen Eigentum ein Gebrauch gemacht wird, der zu einem Nachteil im Sinn von § 14 Nr. 1 WEG führt (BGH NJW 2004, 937, 938;… Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, 9. Aufl., § 22, Rdnr. 11).
- OLG Hamm, 21.10.2002 - 15 W 77/02
Grenzabstand von Sträuchern im Gemeinschaftsverhältnis der Wohnungseigentümer
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.04.2010 - 20 W 78/08
Dabei handelt es sich jedoch lediglich um eine wertende Einbeziehung nachbarrechtlicher Vorschriften in die nach dem WEG vorzunehmende Interessenabwägung, nicht jedoch um eine pauschale Anwendung der nachbarrechtlichen Vorschriften, denn für das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander gelten weitergehende Rücksichtnahmepflichten als im allgemeine Nachbarrecht (vgl. BGH NJW 2007, 3636 m. w.; Oberlandesgericht Hamm NZM 2003, 156, 157). - OLG Frankfurt, 01.02.2007 - 20 W 8/06
Beseitigungsanspruch: Rechtsmissbräuchliche Geltendmachung bei unerlaubt …
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.04.2010 - 20 W 78/08
Dies gilt sowohl für Tatsachen, die bei Erlass der Beschwerdeentscheidung bereits bestanden, aber nicht vorgebracht wurden, wie auch für erst nachträglich eingetretenen (vgl. die Nachweise bei Senat, Beschluss vom 01.02.2007, 20 W 8/06, zitiert nach juris). - OLG Frankfurt, 14.09.2005 - 20 W 305/03
Wohnungseigentum: Eröffnung eines zusätzlichen Eingangs mittels Wanddurchbruch …
Auszug aus OLG Frankfurt, 06.04.2010 - 20 W 78/08
Entscheidend ist, ob sich nach der Verkehrsanschauung ein Wohnungseigentümer in der entsprechenden Lage verständlicherweise beeinträchtigt fühlen kann (BGH NJW 1992, 978, 979; Senat, z. B. Beschluss vom 18.02.2002 -20 W 452/2000- und Beschluss vom 14.09.2005 -20 W 305/2003-).
- OLG Rostock, 13.09.2018 - 3 U 40/17
Klage eines Wohnungseigentümers gegen einen Grundstücksnachbarn auf Unterlassung …
Rn. 4 Jedem Wohnungseigentümer einer WEG steht ein Individualanspruch gemäß § 1004 BGB auf Beseitigung und Unterlassung einer Störung, z.B. wegen Lärms oder auch durch eine bauliche Veränderung zu (…vgl. BGH, Beschluss v. 19.12.1991 - V ZB 27/90 -, zit. n. juris, Rn. 9;… BayObLG, Beschluss v. 17.02.2000 - 2Z BR 180/99 - zit. N. juris. Rn. 10; OLG Frankfurt, Beschluss v. 06.04.2010 - 20 W 78/08 -, zit. n. juris, Rn. 15;… Reichel-Scherer in: Herberger/Martinek/Rüßmann u.a., jurisPK-BGB, 8. Aufl. 2017, § 21 WEG, Rn. 149). - LG Köln, 10.03.2011 - 29 S 187/10
Vorliegen einer unzumutbaren Beeinträchtigung von Wohnungseigentümern durch den …
Vor diesem Hintergrund verkennt die Kammer entgegen der Ansicht des Klägers ebenfalls nicht, dass entsprechend der durch diesen zitierten Entscheidungen des KG Berlin vom 14.09.1982 - 1 W 4779/81, OLG Frankfurt vom 06.04.2010 - 20 W 78/08 sowie vom 23.01.2006 - 20 W 195/03, dass mit der Einräumung eines Sondernutzungsrechtes an einer unbebauten Fläche der Charakter dieser Fläche als Gemeinschaftseigentum nicht geändert wird und mit der Einräumung eines Sondernutzungsrechtes nicht ohne weiteres auch die Zustimmung zur Bebauung verbunden ist (…mit Verweis auf Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 9. Auflage, § 22 Rn 141). - AG Hamburg-St. Georg, 17.12.2021 - 980a C 24/21
Keine Erneuerung der Briefkastenanlagen ohne substanzielle Mängel
Bei baulichen Veränderungen im Sinne des § 20 Abs. 1 WEG handelt es sich - in Anlehnung an § 22 Abs. 1 WEG a.F. (…vgl. Kempfle, in: BeckOGK-WEG, 1.12.2021, § 20, Rn. 20) - um auf Dauer angelegte gegenständliche Eingriffe in die Substanz des gemeinschaftlichen Eigentums, die nicht mehr der Pflege, Erhaltung oder Bewahrung des gegenwärtigen Zustands oder seiner erstmaligen Herstellung dienen, sondern darüber hinaus einen neuen Zustand schaffen (so etwa OLG Frankfurt/Main, Beschl. v. 6.4.2010 - 20 W 78/08, BeckRS 2010, 24008; OLG München, NZM 2006, 783 = ZMR 2006, 641). - LG Köln, 10.03.2011 - 29 S 188/10 Vor diesem Hintergrund verkennt die Kammer entgegen der Ansicht des Klägers ebenfalls nicht, dass entsprechend der durch diesen zitierten Entscheidungen des KG Berlin vom 14.09.1982 - 1 W 4779/81, OLG Frankfurt vom 06.04.2010 - 20 W 78/08 sowie vom 23.01.2006 - 20 W 195/03, dass mit der Einräumung eines Sondernutzungsrechtes an einer unbebauten Fläche der Charakter dieser Fläche als Gemeinschaftseigentum nicht geändert wird und mit der Einräumung eines Sondernutzungsrechtes nicht ohne weiteres auch die Zustimmung zur Bebauung verbunden ist (…mit Verweis auf Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 9. Auflage, § 22 Rn 141).
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