Rechtsprechung
| OLG Rostock, 13.12.2017 - 20 Ws 309/17 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
§ 56c StGB, § 305a StPO, § 1 Abs 2 Nr 1 AufenthG, § 6 Abs 1 FreizügG/EU vom 21.01.2013, § 6 Abs 2 S 1 FreizügG/EU vom 21.01.2013
Bewährungsweisungen an einen ausländischen EU-Bürger: Meldepflicht bei jeder Einreise in das Bundesgebiet; Mitteilungspflicht für Wohnsitzwechsel im Ausland - ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Neubrandenburg, 28.07.2017 - 90 Ns 28/17
- OLG Rostock, 13.12.2017 - 20 Ws 309/17
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BGH, 07.10.2014 - 1 StR 426/14
Verständigung (Recht auf faires Verfahren: Offenlegung von Bewährungsweisungen …
Auszug aus OLG Rostock, 13.12.2017 - 20 Ws 309/17
Die Weisung, jeden Wohnsitzwechsel vorab dem Gericht mitzuteilen, ist nur zulässig, wenn damit der Zweck verfolgt wird, positiven Einfluss auf die künftige Lebensführung des Verurteilten nehmen zu können (vergleiche BGH, 7. Oktober 2014, 1 StR 426/14, NStZ 2015, 179).Weisungen dürfen daher lediglich zu dem Zweck erteilt werden, dem Verurteilten Hilfe zu seiner zukünftigen Straffreiheit zu gewähren (BGH, Beschluss vom 07. Oktober 2014 - 1 StR 426/14 -, juris).
- OLG Köln, 25.05.2009 - 2 Ws 243/09
Auszug aus OLG Rostock, 13.12.2017 - 20 Ws 309/17
Die Bewährungsweisung an einen ausländischen EU-Bürger, sich bei jeder Einreise in das Bundesgebiet bei dem für die Bewährungsüberwachung zuständigen Amtsgericht zu melden, ist mit der allgemeinen Freizügigkeit von Unionsbürgern unvereinbar und deshalb rechtswidrig (entgegen OLG Köln, 25. Mai 2009, 2 Ws 243/09, NStZ-RR 2010, 49).Für eine Bewährungsweisung nach § 56c StGB, die auf ein ausländerrechtliches Einreiseverbot hinausläuft, ist deshalb kein Raum, denn sie liefe auf eine Umgehung der genannten ausländerrechtlichen Bestimmung, die dies gerade nicht zulässt, hinaus (a.A. für Ausweisungen offenbar OLG Köln, Beschluss vom 25. Mai 2009 - 2 Ws 243/09 -, Rn. 13, juris).
- OLG Oldenburg, 21.01.2008 - 1 Ws 44/08
Verlängerung einer Bewährungszeit um ein Jahr wegen der Nichtmitteilung eines …
Auszug aus OLG Rostock, 13.12.2017 - 20 Ws 309/17
Das wird nur ausnahmsweise anzunehmen sein (OLG Oldenburg, Beschluss vom 21. Januar 2008 - 1 Ws 44/08 -, Rn. 5, juris).
- OLG Nürnberg, 05.05.2014 - 2 Ws 704/13
Strafrestaussetzung unter Auflagen: Unwirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts …
Auszug aus OLG Rostock, 13.12.2017 - 20 Ws 309/17
Rn. 7 Eine Bewährungsweisung ist gesetzwidrig, wenn sie im Gesetz nicht vorgesehen, unverhältnismäßig oder unzumutbar ist, oder wenn sie sonst die Grenzen des dem Tatgericht eingeräumten Ermessens überschreitet (OLG Nürnberg, Beschluss vom 05. Mai 2014 - 2 Ws 704/13 -, Rn. 29, juris). - LG Berlin, 01.12.2003 - 511 Qs 118/03
Erziehungszweck als spezifisches Merkmal einer Weisung; Zumutbarkeit einer …
Auszug aus OLG Rostock, 13.12.2017 - 20 Ws 309/17
Ob etwas anderes gilt, wenn festgestellt werden kann, dass ein Verurteilter wiederholt nur deshalb nach Deutschland eingereist ist, um hier Straftaten zu begehen (LG Dresden…, Beschluss vom 09. März 2007 - 3 Qs 36/07 -, Rn. 4, juris; LG Berlin, Beschluss vom 01. Dezember 2003 - 511 Qs 118/03 -, Rn. 11, juris), kann vorliegend dahinstehen, denn derartige Feststellungen hat das Landgericht vorliegend nicht getroffen. - LG Dresden, 09.03.2007 - 3 Qs 36/07
Auszug aus OLG Rostock, 13.12.2017 - 20 Ws 309/17
Ob etwas anderes gilt, wenn festgestellt werden kann, dass ein Verurteilter wiederholt nur deshalb nach Deutschland eingereist ist, um hier Straftaten zu begehen (LG Dresden, Beschluss vom 09. März 2007 - 3 Qs 36/07 -, Rn. 4, juris; LG Berlin…, Beschluss vom 01. Dezember 2003 - 511 Qs 118/03 -, Rn. 11, juris), kann vorliegend dahinstehen, denn derartige Feststellungen hat das Landgericht vorliegend nicht getroffen.
- BGH, 07.09.2022 - 3 StR 261/22
Wertersatzeinziehung (Angabe in Euro); Weisungen (Anzeige des Wohnsitzes oder …
Der Beschwerdeführer macht unter Berufung auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Rostock (Beschluss vom 13. Dezember 2017 - 20 Ws 309/17, juris Rn. 10) geltend, diese Weisung sei rechtswidrig.Die Auffassung, eine Meldeweisung sei keine Weisung nach § 56c StGB, denn sie bezwecke als solche keine Hilfestellung bei einer straffreien Lebensführung, sondern allein eine Erleichterung justizieller Aufgabenerfüllung (s. OLG Frankfurt, Beschluss vom 29. Juni 2007 - 3 Ws 624/07, NStZ 2009, 39;… OLG Köln, Beschlüsse vom 28. März 2003 - 2 Ws 123/06, juris Rn. 9; vom 8. März 1994 - 2 Ws 137/94, NStZ 1994, 509; OLG Oldenburg, Beschluss vom 21. Januar 2008 - 1 Ws 44/08, NStZ 2008, 461; OLG Rostock, Beschluss vom 13. Dezember 2017 - 20 Ws 309/17, juris Rn. 13), greift zu kurz.
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