Rechtsprechung
| AG Bonn, 18.04.2012 - 203 C 55/11 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Wohnfläche, Abweichung, Hausflur, Verjährung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
BGB §§ 536, 812 Abs. 1, 195, 199
Wohnfläche, Abweichung, Hausflur, Verjährung - mietrechtsiegen.de
Berücksichtigung eines Flurs als Wohnfläche
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 195; BGB § 199; BGB § 536; BGB § 812
Hausflur als Wohnfläche nach den Umständen des Einzelfalls und bei der Nutzung des Flurs über das gewöhnliche Maß hinaus; Verjährung bzw. Regelverjährung von Rückforderungsansprüchen aus Mietrechtsverhältnissen; Mangel der Mietsache in Form einer erheblichen ... - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Hausflur kann zur Wohnfläche zählen!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Nebenkostenabrechnung: Hausflur kann als Wohnfläche gelten!
- mein-mietrecht.de (Kurzinformation)
Mietrückforderung wegen erheblicher Flächenabweichung der Wohnfläche
- haufe.de (Kurzinformation)
Hausflur kann ausnahmsweise zur Wohnfläche mitzählen
- haufe.de (Kurzinformation)
Hausflur kann ausnahmsweise zur Wohnfläche mitzählen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
!! Fertige Meldung !! AG Bonn zum Einbezug eines zu Wohnzwecken genutzten Hausflurs in die Wohnflächenberechnung - Hausflur wird grundsätzlich unberücksichtigt gelassen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Hausflur als Wohnfläche nach den Umständen des Einzelfalls und bei der Nutzung des Flurs über das gewöhnliche Maß hinaus; Verjährung bzw. Regelverjährung von Rückforderungsansprüchen aus Mietrechtsverhältnissen; Mangel der Mietsache in Form einer erheblichen ...
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Hausflur kann zur Wohnfläche zählen! (IMR 2012, 1135)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BGH, 29.06.2011 - VIII ZR 30/10
Wohnraummiete: Verjährung von Ansprüchen des Mieters auf Rückzahlung überzahlter …
Auszug aus AG Bonn, 18.04.2012 - 203 C 55/11
Dies ist bezüglich der Rückforderungsansprüche des Beklagten aus 2001 der Fall, da deren Verjährung nach § 197 a.F. kenntnisunabhängig mit Schluss des Jahres, in dem sie entstanden waren, begann, so dass die Verjährung nach altem Recht Ende 2004 bzw. 2005, mithin früher als nach neuem Recht, abgelaufen war (vgl. BGH NJW 2011, 3573).
- LG München I, 19.12.2013 - 31 S 6768/13
Mieter muss Gesamtmietfläche nicht ausmessen!
Selbst wenn man - wie das Erstgericht in Anschluss an eine Entscheidung des Amtsgerichts Bonn (Urteil vom 18.04.2012, Az. 203 C 55/11) - die Kenntnis der tatsächlichen Wohnfläche darauf reduzieren wollte, dass dem Mieter die konkreten Längen, Breiten und Höhen der von ihm bewohnten Räume in tatsächlicher Hinsicht bekannt sind, wurde nicht dargetan, dass die Kläger diese Maße vor dem Jahr 2012 positiv gekannt hätten.Eine divergierende obergerichtliche Rechtsprechung ist nicht ersichtlich, lediglich das Amtsgericht Bonn (Urteil vom 18.04.2012, Az. 203 C 55/11) hat in einem Fall die Auffassung vertreten, dass einem Mieter regelmäßig kurz nach Bezug einer Wohnung die konkreten Längen, Breiten und Höhen der von ihm bewohnten Räume in tatsächlicher Hinsicht bekannt seien.
- BGH, 17.10.2023 - VIII ZR 61/23
Wohnraummiete: Rückzahlungsanspruch des Mieters bei Wohnflächenabweichung
Eine konkrete Kenntnis der Klägerin von sämtlichen in die Wohnflächenberechnung einzustellenden Maßen ergibt sich - anders als die Revision meint - jedenfalls nicht ohne Weiteres bereits durch den Bezug beziehungsweise die Nutzung der Wohnung (vgl. LG Krefeld, NJW 2013, 401; LG München I, NJW-RR 2014, 710, 711; AG Hamburg, NJOZ 2016, 895, 898;… Schmidt-Futterer/Streyl, aaO; aA AG Bonn, Urteil vom 18. April 2012 - 203 C 55/11, juris Rn. 27; Börstinghaus, NJW 2011, 3545, 3546; einschränkend ders., NZM 2012, 177, 185 f. sowie jurisPR-MietR 10/2012 Anm. 1; vgl. auch Witt, NZM 2012, 545, 552). - LG Krefeld, 07.11.2012 - 2 S 23/12
Mieter kann Wohnfläche allein durch Nachmessen genau bestimmen!
A.A. AG Bonn, Urteil vom 18.04.2012 - Az.: 203 C 55/11; Börstinghaus NJW 2011, 3546 - diese Sicht relativierend in NZM 2012, 185; Witt NZM 2012, 552, alle zu § 199 BGB). - AG Bad Segeberg, 07.04.2014 - 17 C 268/13
Wohnraummietvertrag: Anforderungen an eine konkludente Vereinbarung der …
In diesem Zusammenhang kann insbesondere dahinstehen, ob der Auffassung gefolgt werden kann, dass es für eine Kenntnis ausreicht, wenn dem Mieter die konkreten Längen, Breiten und Höhen der von ihm bewohnten Wohnung in tatsächlicher Hinsicht bekannt sind, wovon jedenfalls kurz nach Bezug der Wohnung auszugehen sei (so jeweils zu § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB AG Bonn, Urt. v. 18.04.2012 - 203 C 55/11, juris Rn. 27; Börstinghaus, NJW 2011, 3545, 3546 f.; ders., NZM 2012, 177, 185 f.), oder ob von einer Kenntnis der Flächenabweichung erst ausgegangen werden kann, wenn dem Mieter die konkrete Wohnfläche durch Vermessen der Räume bekannt wird (…so LG Krefeld, Urt. v. 07.11.2012 - 2 S 23/12, NJW 2013, 401; Emmert, jurisPR-MietR 1/2013 Anm. 1;… wohl auch LG München I, Urt. v. 19.12.2013 - 31 S 6768/13, WuM 2014, 135, 136). - AG München, 21.02.2013 - 454 C 28439/12
Muss Mieter Flächenangaben im Mietvertrag überprüfen?
Nach Auffassung des Gerichts kommt es nicht darauf an, dass der Mieter die Wohnfläche in qm ausrechnet und ausmisst, sondern lediglich darauf, dass ihm die konkreten Längen, Breiten und Höhen der von ihm bewohnten Räume in tatsächlicher Hinsicht bekannt sind (AG Bonn, Urteil vom 18.04.2012, Az. 203 C 55/11).
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