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Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 30.10.2023

Rechtsprechung
   BayObLG, 06.06.2023 - 203 StObWs 142/23   

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https://dejure.org/2023,37601
BayObLG, 06.06.2023 - 203 StObWs 142/23 (https://dejure.org/2023,37601)
BayObLG, Entscheidung vom 06.06.2023 - 203 StObWs 142/23 (https://dejure.org/2023,37601)
BayObLG, Entscheidung vom 06. Juni 2023 - 203 StObWs 142/23 (https://dejure.org/2023,37601)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BayStVollzG Art. 10, Art. 92; StVollzG § 85
    Zulässigkeit einer Verlegung in eine andere Justizvollzugsanstalt gegen den Willen des Gefangenen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entscheidung über die Verlegung eines Strafgefangenen im Ermessen der Vollzugsbehörde; Antragstellung binnen einer Frist von einer Woche seit dem Zeitpunkt der Kenntniserlangung durch einen Betroffenen von der Verletzung des rechtlichen Gehörs; Verlegung gegen den Willen ...

  • rechtsportal.de

    Entscheidung über die Verlegung eines Strafgefangenen im Ermessen der Vollzugsbehörde; Antragstellung binnen einer Frist von einer Woche seit dem Zeitpunkt der Kenntniserlangung durch einen Betroffenen von der Verletzung des rechtlichen Gehörs; Verlegung gegen den Willen ...

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 20.06.2017 - 2 BvR 345/17

    Verlegung eines Strafgefangenen in eine andere Justizvollzugsanstalt …

    Auszug aus BayObLG, 06.06.2023 - 203 StObWs 142/23
    Gefangene haben bei Verlegungsentscheidungen einen Anspruch auf eine fehlerfreie Ermessensausübung, die dem verfassungsrechtlichen Gewicht des Resozialisierungsziels und den für die Erreichbarkeit dieses Ziels maßgebenden Umständen Rechnung trägt (BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 20. Juni 2017 - 2 BvR 345/17 -, juris Rn. 37).
  • BVerfG, 26.09.2005 - 2 BvR 1651/03

    Verlegung eines Strafgefangenen; allgemeines Persönlichkeitsrecht (Verlust der …

    Auszug aus BayObLG, 06.06.2023 - 203 StObWs 142/23
    Derartige Maßnahmen dürfen nur unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes vorgenommen werden; sie müssen zum Schutz eines kollidierenden Rechtsguts geeignet und erforderlich sein und zur Art und Intensität der Beeinträchtigung oder Gefährdung, der begegnet werden soll, in einem angemessenen Verhältnis stehen (vgl. BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 26. September 2005 - 2 BvR 1651/03 -, BVerfGK 6, 260-266, juris Rn. 17 zu § 85 StVollzG).
  • BVerfG, 30.03.2021 - 2 BvR 1344/20

    Verlegung eines Strafgefangenen in eine andere Justizvollzugsanstalt …

    Auszug aus BayObLG, 06.06.2023 - 203 StObWs 142/23
    Rn. 10 a) Der mit einer Verlegung gegen den Willen des Gefangenen verbundene Eingriff in die Grundrechte des Betroffenen (Art. 2 Abs. 1 und Art. 1 Abs. 1 GG) bedarf einer besonderen Rechtfertigung (st. Rspr., vgl. etwa BVerfG, stattgebender Kammerbeschluss vom 30. März 2021 - 2 BvR 1344/20 -, juris Rn. 19 ff.).
  • OLG Karlsruhe, 28.12.2009 - 1 Ws 285/08

    Zulässigkeit der Verlegung eines Strafgefangenen nach Bedrohung eines …

    Auszug aus BayObLG, 06.06.2023 - 203 StObWs 142/23
    Die von der JVA Kaisheim ausgewählte Anstalt war auch unter Berücksichtigung des Vortrags des Antragstellers geeignet, kurzfristig durch den Wechsel des persönlichen Umfeldes des Gefangenen die Situation in der Anstalt zu beruhigen (vgl. auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 28. Dezember 2009 - 1 Ws 285/08 -, juris Rn. 5).
  • BayObLG, 29.01.2025 - 204 StObWs 605/24

    Strafvollstreckungskammer, Antragsgegner, Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, …

    Nach der diese Norm ergänzenden Spezialvorschrift des Art. 92 BayStVollzG (im Wesentlichen gleichlautend mit § 85 StVollzG) können Gefangene in eine Anstalt, die zu ihrer sicheren Unterbringung besser geeignet ist, unter anderem dann verlegt werden, wenn ihr Verhalten eine Gefahr für die Sicherheit oder Ordnung der Anstalt darstellt (vgl. BayObLG, Beschluss vom 06.06.2023 - 203 StObWs 142/23 -, juris Rn. 6;… BeckOK Strafvollzug Bayern/Arloth, 21. Ed. 01.10.2024, BayStVollzG Art. 92 Rn. 1;… Harrendorf/Ullenbruch in: Schwind/Böhm/Jehle/ Laubenthal, 7. Aufl. 2020, Kap. 11 Abschn. E Rn. 1).

    Rn. 19 a) Das Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen von Art. 10 Abs. 1 BayStVollzG ist gerichtlich uneingeschränkt überprüfbar (vgl. BayObLG, Beschluss vom 06.06.2023 - 203 StObWs 142/23 -, juris Rn. 7;… Arloth/Krä/Arloth, a.a.O., StVollzG § …

    Demgegenüber handelt es sich bei den (prognostischen) Verlegungsgründen nach Art. 92 BayStVollzG, die den Regelungen in Art. 96 Abs. 1 und Abs. 3 BayStVollzG entsprechen (BeckOK Strafvollzug Bayern/Arloth, 21. Ed. 01.10.2024, BayStVollzG Art. 92 Rn. 2), um unbestimmte Rechtsbegriffe, die einem Beurteilungsspielraum der Vollzugsverwaltung unterliegen (BayObLG, Beschluss vom 06.06.2023 - 203 StObWs 142/23 -, juris Rn. 7; OLG Celle…, Beschluss vom 22.06.2012 - 1 Ws 205/12 (StrVollz) -, StraFo 2012, 425, juris Rn. 11 unter Aufgabe der entgegenstehenden Ansicht im Beschluss vom 25.03.1981 - 3 Ws 63/81 (StrVollz) -, NStZ 1981, 407;… BeckOK Strafvollzug Bund/Brockhaus, 26. Ed. 01.8.2024, StVollzG § 85 Rn. 5;… BeckOK Strafvollzug Bayern/Arloth, a.a.O., BayStVollzG Art. 92 Rn. 2;… and.

    Rn. 20 b) Während Art. 10 BayStVollzG einen wichtigen Grund für die Verlegung ausreichen lässt, wozu auch Gründe gehören, die auf das persönliche Verhalten des Gefangenen zurückzuführen sind (vgl. BayObLG, Beschluss vom 06.06.2023 - 203 StObWs 142/23 -, juris Rn. 9;… Lindner in: Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, a.a.O., Kap. 2 Abschn. D Rn. 8;… Arloth/Krä/Arloth, a.a.O. § 8 Rn. 6 m.w.N.;… grundsätzlich auch Verrel, in Laubenthal/Nestler/Neubacher/Verrel/Baier, a.a.O., Kap. D Rn. 26;… and.

    Rn. 24 cc) Wenn die Verlegungsvoraussetzungen vorliegen, steht die Entscheidung im Ermessen der Vollzugsbehörde, das seinerseits nur beschränkter gerichtlicher Kontrolle unterliegt (BayObLG, Beschluss vom 06.06.2023 - 203 StObWs 142/23 -, juris Rn. 8; OLG Celle, Beschluss vom 25.03.1981 - 3 Ws 63/81 (StrVollz) -, NStZ 1981, 407); dies gilt auch für die Abwägung gegen kurzfristige Maßnahmen nach Art. 96 BayStVollzG (…BeckOK Strafvollzug Bayern/Arloth, a.a.O., BayStVollzG Art. 92 Rn. 2;… zu § 85 StVollzG: Harrendorf/Ullenbruch, in: Schwind/Böhm/Jehle/ Laubenthal, a.a.O. Kap. 11 Abschn. E Rn. 9;… and. Ans. Goerdeler, in Feest/Lesting/Lindemann, a.a.O., Teil II § 75 LandesR Rn. 15: Vorrang kurzfristiger Sicherungsmaßnahmen).

    Rn. 26 dd) Nach der gefestigten obergerichtlichen Rechtsprechung erstreckt sich die gerichtliche Überprüfung von Ermessensentscheidungen der Vollzugsbehörde allein darauf, ob die Behörde den zugrunde gelegten Sachverhalt vollständig und zutreffend ermittelt, das ihr eingeräumte Ermessen auch ausgeübt, dabei alle für die Abwägung wesentlichen Aspekte einbezogen und die Grenzen ihres Ermessens eingehalten hat (…vgl. im Einzelnen Arloth/Krä/Arloth, a.a.O. § 115 Rn. 15 m.w.N.), wobei grundsätzlich die zum Zeitpunkt der Entscheidung angestellten Erwägungen der Behörde maßgeblich sind (BayObLG, Beschluss vom 06.06.2023 - 203 StObWs 142/23 -, juris Rn. 8).

    Eine solche Verlegung aus wichtigem Grund nach Art. 10 Abs. 1 Nr. 2 BayStVollzG kann aber dann gerechtfertigt sein, wenn das Verhalten des Strafgefangenen sich auf das Sicherheitsgefühl der Beschäftigten auswirkt und die für die Zusammenarbeit in einer Justizvollzugsanstalt unerlässliche Vertrauensbasis untergraben kann (Beschluss vom 06.06.2023 - 203 StObWs 142/23 -, juris Rn. 13).

    Das Recht des Gefangenen auf den Verbleib in einer Anstalt endet, wenn er dort - allerdings in schwerwiegender Weise - stört (BayObLG, Beschluss vom 06.06.2023 - 203 StObWs 142/23 -, juris Rn. 9 m.w.N.).

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Rechtsprechung
   BayObLG, 30.10.2023 - 203 StObWs 142/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,43442
BayObLG, 30.10.2023 - 203 StObWs 142/23 (https://dejure.org/2023,43442)
BayObLG, Entscheidung vom 30.10.2023 - 203 StObWs 142/23 (https://dejure.org/2023,43442)
BayObLG, Entscheidung vom 30. Oktober 2023 - 203 StObWs 142/23 (https://dejure.org/2023,43442)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    StPO § 356a
    Wahrung der Wochenfrist bei einer Gehörsrüge im Strafvollzugsverfahren

  • rechtsportal.de

    Entscheidung über die Verlegung eines Strafgefangenen im Ermessen der Vollzugsbehörde; Antragstellung binnen einer Frist von einer Woche seit dem Zeitpunkt der Kenntniserlangung durch einen Betroffenen von der Verletzung des rechtlichen Gehörs; Verlegung gegen den Willen ...

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anforderungen an die Geltendmachung der Verletzung rechtlichen Gehörs eines Strafgefangenen

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (13)

  • BGH, 05.03.2008 - 2 StR 485/06

    Unzulässige Anhörungsrüge; unzulässiger Antrag auf Wiedereinsetzung in den …

    Auszug aus BayObLG, 30.10.2023 - 203 StObWs 142/23
    Dass die Wochenfrist gewahrt wurde, hat der Antragsteller zu beweisen (BGH, Beschluss vom 5. März 2008 - 2 StR 485/06 -, juris für die Revision).

    Die schlichte Erklärung des Betroffenen genügt für die Glaubhaftmachung regelmäßig nicht; auch eine eigene "Eidesstattliche Versicherung" wäre hierzu ungeeignet (BGH, Beschluss vom 5. März 2008 - 2 StR 485/06 -, juris Rn. 5 für die Revision;… Schneider-Glockzin in KK-StPO a.a.O. § 45 Rn. 12 und 13 m.w.N.).

  • OLG Frankfurt, 13.10.2016 - 3 Ws 130/16

    Frist für die Anhörungsrüge in Strafvollzugssachen

    Auszug aus BayObLG, 30.10.2023 - 203 StObWs 142/23
    Rn. 4 1. Will ein Beschwerdeführer in einem Strafvollzugsverfahren die Verletzung des rechtlichen Gehörs durch das Rechtsbeschwerdegericht geltend machen, steht ihm dazu die Gehörsrüge nach § 356a StPO offen (st. obergerichtliche Rspr., vgl. etwa OLG Frankfurt, Beschluss vom 13. Oktober 2016 - 3 Ws 130/16 StVollz -, juris; KG Berlin, Beschluss vom 18. Dezember 2015 - 2 Ws 259/15 Vollz -, juris;… Arloth/Krä, StVollzG, 5. Aufl. § 120 Rn. 3).

    Die Glaubhaftmachung hat ebenfalls innerhalb der Wochenfrist zu erfolgen (…BGH a.a.O.; BGH…, Beschluss vom 6. Februar 2009 - 1 StR 541/08 -, juris Rn. 7 zur Revision; OLG Frankfurt, Beschluss vom 13. Oktober 2016 - 3 Ws 130/16 StVollz -, juris; Gericke in KK-StPO;… 9. Aufl., § 356a Rn. 11 m.w.N.;… Franke in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl. 2012, § 356a Rn. 8).

  • KG, 26.10.2015 - 2 Ws 140/15

    Rechtsbeschwerde in Strafvollzugssachen: Wochenfrist bei einem Antrag auf …

    Auszug aus BayObLG, 30.10.2023 - 203 StObWs 142/23
    Denn der Senat hat abschließend entschieden (§ 119 Abs. 5 StVollzG) und kann seine Entscheidung nicht mehr ohne gesetzliche Grundlage aufheben (KG Berlin, Beschluss vom 26. Oktober 2015 - 2 Ws 140/15 Vollz -, juris; OLG Frankfurt, Beschluss vom 25. August 2008 - 3 Ws 31/08 -, juris;… Laubenthal in: Schwind/Böhm/Jehle/Laubenthal, Strafvollzugsgesetz, 7. Aufl. 2020, 12.

    Rn. 12 Die Kosten der Anhörungsrüge fallen gemäß § 121 Abs. 4 StVollzG, § 465 Abs. 1 Satz 1 StPO dem Beschwerdeführer zur Last (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 26. Oktober 2015 - 2 Ws 140/15 Vollz -, juris; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 27. Oktober 2014 - 1 Ws 245/14 -, juris; BGH, Beschluss vom 5. Mai 2014 - 1 StR 82/14 -, juris zur Revision).

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus BayObLG, 30.10.2023 - 203 StObWs 142/23
    Es ist geklärt, dass Rechtsbehelfe in der geschriebenen Rechtsordnung geregelt sein müssen, weswegen es den Gerichten untersagt ist, tatsächliche oder vermeintliche Lücken im Rechtsschutzsystem eigenmächtig zu schließen (vgl. BVerfGE 107, 395 ff., juris Rn. 68; BGH, Beschluss vom 12. Januar 2005 - 2 StR 418/04-, juris zur Revision).
  • BGH, 06.02.2009 - 1 StR 541/08

    Anhörungsrüge gegen Entscheidung des Revisionsgerichts über einen …

    Auszug aus BayObLG, 30.10.2023 - 203 StObWs 142/23
    Die Glaubhaftmachung hat ebenfalls innerhalb der Wochenfrist zu erfolgen (…BGH a.a.O.; BGH, Beschluss vom 6. Februar 2009 - 1 StR 541/08 -, juris Rn. 7 zur Revision; OLG Frankfurt, Beschluss vom 13. Oktober 2016 - 3 Ws 130/16 StVollz -, juris; Gericke in KK-StPO;… 9. Aufl., § 356a Rn. 11 m.w.N.;… Franke in: Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl. 2012, § 356a Rn. 8).
  • BGH, 05.08.2010 - 3 StR 269/10

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Glaubhaftmachung des Zeitpunkts, zu dem …

    Auszug aus BayObLG, 30.10.2023 - 203 StObWs 142/23
    Die bloße Benennung eines Zeugen reicht ebenfalls nicht aus, sofern nicht gleichzeitig dargetan wird, dieser habe eine schriftliche Bestätigung verweigert, er sei nicht unverzüglich erreichbar oder es handele sich um einen für die Säumnis verantwortlichen Beamten (BGH, Beschluss vom 5. August 2010 - 3 StR 269/10 -, juris Rn. 4 m.w.N. zur Revision;… Schneider-Glockzin a.a.O. § 45 Rn. 11 m.w.N.).
  • BGH, 05.05.2014 - 1 StR 82/14

    Unbegründete Anhörungsrüge; Begründungspflicht für letztinstanzliche …

    Auszug aus BayObLG, 30.10.2023 - 203 StObWs 142/23
    Rn. 12 Die Kosten der Anhörungsrüge fallen gemäß § 121 Abs. 4 StVollzG, § 465 Abs. 1 Satz 1 StPO dem Beschwerdeführer zur Last (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 26. Oktober 2015 - 2 Ws 140/15 Vollz -, juris; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 27. Oktober 2014 - 1 Ws 245/14 -, juris; BGH, Beschluss vom 5. Mai 2014 - 1 StR 82/14 -, juris zur Revision).
  • BVerfG, 02.07.1974 - 2 BvR 32/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Glaubhaftmachung bei einem Antrag auf …

    Auszug aus BayObLG, 30.10.2023 - 203 StObWs 142/23
    Als Mittel der Glaubhaftmachung kommen alle Mittel in Betracht, die generell geeignet sind, die Wahrscheinlichkeit des Vorbringens darzutun (BVerfGE 38, 35 ff., juris Rn. 11).
  • BGH, 09.03.2005 - 2 StR 444/04

    Anhörungsrüge (Mitteilung und Glaubhaftmachung des Zeitpunkts der …

    Auszug aus BayObLG, 30.10.2023 - 203 StObWs 142/23
    Im Interesse der Rechtssicherheit und der Rechtskraft der Entscheidung kann es nicht hingenommen werden, dass der Antragsteller die für die Zulässigkeit des Antrags notwendigen Angaben erst im weiteren Verfahren vorträgt (BGH, Beschluss vom 9. März 2005 - 2 StR 444/04 -, juris Rn. 3 zur Revision).
  • BGH, 12.01.2005 - 2 StR 418/04

    Gegenvorstellung gegen Verwerfungsbeschluss; nachträgliche Begründung eines …

    Auszug aus BayObLG, 30.10.2023 - 203 StObWs 142/23
    Es ist geklärt, dass Rechtsbehelfe in der geschriebenen Rechtsordnung geregelt sein müssen, weswegen es den Gerichten untersagt ist, tatsächliche oder vermeintliche Lücken im Rechtsschutzsystem eigenmächtig zu schließen (…vgl. BVerfGE 107, 395 ff., juris Rn. 68; BGH, Beschluss vom 12. Januar 2005 - 2 StR 418/04-, juris zur Revision).
  • OLG Frankfurt, 25.08.2008 - 3 Ws 31/08

    Strafvollzug: Rechtsbeschwerdeverfahren bei Verletzung des rechtlichen Gehörs …

  • KG, 18.12.2015 - 2 Ws 259/15

    Strafvollzugssache: Zulässigkeit einer Anhörungsrüge; Fertigung aktueller …

  • OLG Jena, 27.10.2014 - 1 Ws 245/14

    Strafvollzug: Verfahren bei Anhörungsrüge gegen Rechtsbeschwerdeentscheidungen

  • BayObLG, 09.09.2025 - 203 StObWs 262/25

    Beschwerde, Rechtsbeschwerde, Eingabe, Richterin, Strafvollzugsverfahren, II, …

    Rn. 2 Der als sofortige Beschwerde bezeichnete Rechtsbehelf stellt eine auch im Strafvollzugsverfahren zulässige (vgl. etwa Senat, Beschluss vom 30. Oktober 2023 - 203 StObWs 142/23 -, juris Rn. 4) Gehörsrüge dar, in der unter anderem das Übergehen eines Antrags beanstandet wird.
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