Rechtsprechung
| BFH, 10.05.1960 - I 205/59 U |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Ausschüttung als abzugsfähige Betriebskosten einer Stiftung - Stiftung, die Mitunternehmerin einer Personengesellschaft ist
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 71, 233
- BStBl III 1960, 335
Wird zitiert von ... (6)
- BFH, 15.07.1987 - I R 280/81
Abzugsverbot - Erfüllung satzungsmäßiger Zwecke - Gewerbliche Tätigkeit - …
§ 12 Nr. 1 KStG a. F. will somit - ähnlich wie § 12 des Einkommensteuergesetzes (EStG) - lediglich verhindern, daß Ausgaben, die ihrer Art nach eine Verwendung des erzielten Einkommens bedeuten, bei der Ermittlung des Einkommens abgezogen werden (vgl. Urteile des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 10. Mai 1960 I 205/59 U, BFHE 71, 233, BStBl III 1960, 335, und vom 6. November 1968 I R 15/66, BFHE 94, 138, BStBl II 1969, 93).Soweit der BFH in BFHE 71, 233, BStBl III 1960, 335 den Vorrang des Betriebsausgabenabzugs vor dem Abzugsverbot des § 12 Nr. 1 KStG a. F. auf die gleiche steuerliche Behandlung bei Geber und Empfänger gestützt hat, beruht dies auf den Besonderheiten des Urteilsfalls.
- BFH, 17.12.1997 - I R 58/97
Anstellung von Mitgliedern gegen Unterhaltsgewährung
Aufwendungen, die gleichzeitig Betriebsausgabencharakter haben, sind hingegen nach allgemeinen Gewinnermittlungsgrundsätzen abzusetzen (vgl. BFH-Urteile vom 10. Mai 1960 I 205/59 U, BFHE 71, 233, BStBl III 1960, 335; in BFHE 151, 27, BStBl II 1988, 75). - FG Bremen, 12.11.2009 - 1 K 12/08
Überdotation einer Unterstützungskasse in der Rechtsform einer …
- BFH, 19.07.1974 - VI R 114/71
Verlosungsgewinn - Veranstaltender Arbeitgeber - Wirtschaftlich verbundener …
Auch dies ist in erster Linie aus der Sicht des Arbeitnehmers zu beurteilen (vgl. hierzu u. a. die BFH-Urteile vom 10. Mai 1960 I 205/59 U, BFHE 71, 233, BStBl III 1960, 335, und vom 22. Februar 1963 VI 165/61 U, BFHE 76, 843, BStBl III 1963, 306). - BFH, 29.01.1969 - I 247/65
Rechtsfähige Unterstützungskasse - Steuerfreiheit - Satzungsmäßige Zwecke - …
Nur die Stellung der Stiftung als Kommanditistin der KG, deren Arbeitnehmer aus Mitteln der Stiftung bedacht wurden, bedingte es aber im Falle des BFH-Urteils I 205/59 U vom 10. Mai 1960 (BFH 71, 233, BStBl III 1960, 335), daß ihre Leistung sowohl als Erfüllung ihres satzungsmäßigen Zwecks als auch als Betriebsausgabe im Sinne des § 4 Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes zu charakterisieren war. - BFH, 02.03.1962 - VI 255/60 U
Belegschaftsaktien bei unter dem Marktpreis liegendem Kurs als Arbeitslohn
In zweifelhaften Grenzfällen muß entscheidend sein, ob der Arbeitnehmer - und aus seiner Sicht muß diese Frage beurteilt werden - sich als "Beschenkter" oder "Almosenempfänger" betrachtet oder ob er auf die empfangene Leistung einen rechtlichen, mindestens aber einen sittlichen Anspruch zu haben glaubt (siehe dazu Urteil des Bundesfinanzhofs I 205/59 U vom 10. Mai 1960, BStBl 1960 III S 335, Slg. Bd. 71 S. 233).
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Rechtsprechung
| BFH, 14.01.1960 - V 205/59 U |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Ermittlung des Gesamtumsatzes - Jahresveranlagung zur Umsatzsteuer - Zurückbleiben der erzielten steuerpflichtigen Umsätze hinter dem abzusetzenden Betrag
- datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 70, 270
- DB 1960, 373
- BStBl III 1960, 99
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Rechtsprechung
| BFH, 25.07.1963 - IV 204, 205/59, IV 204/59, IV 205/59 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BFH, 14.12.1976 - VIII R 76/75
Für die Abgrenzung der künstlerischen gegenüber der gewerblichen Tätigkeit sind …
Nach inzwischen ständiger Rechtsprechung des BFH schließt auch im Grenzbereich zwischen Kunst und Gewerbe der gewerbliche Verwendungszweck und die bestimmungsmäßige Verwendung als Gebrauchsgegenstand die Annahme einer künstlerischen Tätigkeit nicht aus, wenn die Arbeiten des Steuerpflichtigen nach ihrem Gesamtbild eigenschöpferisch sind und eine bestimmte künstlerische Gestaltungshöhe erreichen (vgl. u. a. Urteile vom 10. März 1960 IV 105/58, HFR 1961, 51; vom 25. Juli 1963 IV 204, 205/59, StRK, Einkommensteuergesetz, § 18, Rechtsspruch 292; vom 24. Januar 1963 IV 321/61 U, BFHE 76, 592, BStBl III 1963, 216; vom 20. Dezember 1966 IV 100/62, BFHE 88, 245, BStBl III 1967, 371; vom 2. Oktober 1968 I R 1/66, BFHE 94, 210, BStBl II 1969, 138; vom 25. November 1970 I R 78/69, BFHE 101, 211, BStBl II 1971, 267; vom 11. Juli 1960 V 96/59 S, BFHE 71, 549, BStBl III 1960, 453).
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