Rechtsprechung
| OLG Dresden, 06.05.2020 - A 209/18 |
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (5)
- BVerfG, 19.05.2022 - 2 BvR 1110/21
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Auslieferung an Tschechien zum …
Der Bescheid der Generalstaatsanwaltschaft Dresden vom 6. Mai 2020 - 12 Ausl A 209/18 - und der Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 30. März 2021 - OLG Ausl 209/18 - verletzen die Beschwerdeführerin in ihrem Grundrecht aus Artikel 50 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union; sie werden aufgehoben.Die Vorabentscheidung der Generalstaatsanwaltschaft Dresden vom 6. Mai 2020 - 12 Ausl A 209/18 - und der Beschluss des Oberlandesgerichts Dresden vom 30. März 2021 - OLG Ausl 209/18 - werden aufgehoben; die Sache wird an das Oberlandesgericht Dresden zurückverwiesen (§ 93c Abs. 2 i.V.m. § 95 Abs. 2, § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG).
- LG Bonn, 06.06.2019 - 21 KLs 28/18 664 Js 209/18.
- LG Dortmund, 11.05.2026 - 32 KLs 2/26 Rn. 72 Am 13.11.2020 wurde von der Staatsanwaltschaft Stadt 04 das Verfahren 120 Js 209/18 gegen den Angeklagten wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Diebstahls aufgrund eines Gutachtens vom 11.01.2020 wegen Schuldunfähigkeit eingestellt.
- VG Hannover, 16.11.2021 - 11 A 1439/21
Guinea: keine Verfolgung von UFDG-Mitgliedern und Malinke
In dem gegen den Bescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (im Folgenden: Bundesamt) vom 25. Juli 2017 gerichteten Klageverfahren (Az.: 10 A 7257/17) wies das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht mit dem seit dem 7. August 2018 rechtskräftigen Beschluss vom 26. Juni 2018 unter Änderung des stattgebenden Urteils des erkennenden Gerichtes vom 20. März 2018 die Klage ab (Az.: 10 LB 209/18).Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten wird auf den Inhalt der Gerichtsakte in diesem Verfahren und in den Verfahren 10 A 7257/17, 10 B 7259/17 und 10 LB 209/18 sowie auf die beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Beklagten Bezug genommen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind.
- OVG Sachsen-Anhalt, 16.01.2019 - 2 M 121/18
Ausweisungsinteresse; Bleibeinteresse; Strafaussetzung zur Bewährung; …
Am 23.08.2018 erhob der Antragsteller im Verfahren 1 A 209/18 HAL Klage zum Verwaltungsgericht, mit der er die Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis, hilfsweise die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis, äußerst hilfsweise die Erteilung einer Duldung begehrt.
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