Rechtsprechung
VG Berlin, 26.07.2016 - 21 K 17.16 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 4 WoGG, § 5 Abs 1 S 1 WoGG, § 12 Abs 2 MRRG, § 30 Abs 3 S 2 SGB 1, § 11 Abs 1 KomWG BB
Wohngeld: Mittelpunkt der Lebensbeziehungen; kommunale Mandatsträger aus Brandenburg, die eine Wohnung in Berlin und eine Wohnung in ihrem Wahlkreis bewohnen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- Verwaltungsgericht Berlin (Pressemitteilung)
Kein Wohngeld für Zweitwohnung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Zweitwohnung - und das Wohngeld
- rabüro.de (Pressemitteilung)
Kein Wohngeld für Zweitwohnung
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Kein Wohngeld für Zweitwohnung
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Kein Wohngeld für Zweitwohnung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Kein Anspruch auf Wohngeld bei Zweitwohnung
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Kein Anspruch auf Wohngeld für Zweitwohnung - Wohngeld kann nur für Wohnung beansprucht werden, die Mittelpunkt der Lebensbeziehungen bildet
- rechtsportal.de (Kurzinformation)
Kein Wohngeld für Zweitwohnung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 30.09.2015 - 6 C 38.14
Gesetzliche Prozessstandschaft; Melderegister; melderechtlicher …
Auszug aus VG Berlin, 26.07.2016 - 21 K 17.16
Die Feststellung des Schwerpunkts der Lebensbeziehungen verlangt eine wertende Betrachtung der Lebensverhältnisse des Einwohners, insbesondere der Art der Wohnung und des Aufenthalts, der familiären oder sonstigen persönlichen Bindungen sowie des beruflichen und gesellschaftlichen Engagements an den jeweiligen Orten (vgl. zum Vorstehenden BVerwG, Urteil vom 30. September 2015 - 6 C 38.14 - Juris Rdnr. 21). - BVerwG, 08.07.1994 - 8 C 4.93
Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts
Auszug aus VG Berlin, 26.07.2016 - 21 K 17.16
Insbesondere schließt die hier vom Beklagten verfügte Bewilligung von Wohngeld für die Zeit von September 2013 bis August 2014 sowie für die Monate April und Mai 2015 nicht eine der (Teil-) Bestandskraft fähige Feststellung ein, dass ein Anspruch auf Bewilligung von Wohngeld dem Grunde nach besteht (vgl. hierzu OVG Bautzen, Urteil vom 31. August 2010 - 4 A 761/08 - Juris Rdnr. 33 unter Hinweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Juli 1994 - 8 C 4.93 - Juris Rdnr. 11 ff.). - OVG Sachsen, 31.08.2010 - 4 A 761/08
Mietvertrag, Aufwendungen, Angehörige
Auszug aus VG Berlin, 26.07.2016 - 21 K 17.16
Insbesondere schließt die hier vom Beklagten verfügte Bewilligung von Wohngeld für die Zeit von September 2013 bis August 2014 sowie für die Monate April und Mai 2015 nicht eine der (Teil-) Bestandskraft fähige Feststellung ein, dass ein Anspruch auf Bewilligung von Wohngeld dem Grunde nach besteht (vgl. hierzu OVG Bautzen, Urteil vom 31. August 2010 - 4 A 761/08 - Juris Rdnr. 33 unter Hinweis auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. Juli 1994 - 8 C 4.93 - Juris Rdnr. 11 ff.). - OVG Brandenburg, 20.09.2001 - 1 A 15/00
Wählbarkeit bei Doppelwohnsitz; Schwerpunkt der Lebensverhältnisse bei …
Auszug aus VG Berlin, 26.07.2016 - 21 K 17.16
Ständiger Wohnsitz bedeutet der Ort, an dem eine Person sich ständig niederlässt, was sowohl den Willensentschluss voraussetzt, sich an einem bestimmten Ort ständig niederzulassen, als auch die Ausführung dieses Entschlusses durch tatsächliche Niederlassung, also durch Verlegung des Schwerpunktes der Lebensverhältnisse an den betreffenden Ort (vgl. OVG Brandenburg, Urteil vom 20. September 2001 - 1 A 15/00 - Juris Rdnr. 52).