Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 16.04.2008 - 21 AR 14/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 102 Abs 1 EnWG, § 23 Nr 1 GVG, § 36 Abs 1 Nr 6 ZPO, § 281 Abs 2 S 4 ZPO
Sachliche Zuständigkeit: Streit um die Nichterfüllung von Zahlungspflichten aus einem energiewirtschaftsrechtlichen Individualvertrag - Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EnWG § 102; ZPO § 36; ZPO § 281
Zum Anwendungsbereich des § 102 EnWG im Hinblick auf die Zuständigkeit der Gerichte - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Zutritt des Beauftragten eines Netzbetreibers auf ein Grundstück zur Duldung der Einstellung der Stromversorgung unter Wegnahme der installierten Messeinrichtung; Zuständigkeit eines Gerichts bei einer Rechtsstreitigkeit aus dem Bereich des Energiewirtschaftsrechts; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 15.03.1978 - IV ARZ 17/78
Anforderungen an den Antrag des Klägers auf Bestimmung des zuständigen Gerichts; …
Auszug aus OLG Frankfurt, 16.04.2008 - 21 AR 14/08
Ob die Nichtgewährung rechtlichen Gehörs die Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses stets entfallen lässt, ohne dass es auf die Ursächlichkeit für die Entschließung des verweisenden Gerichts ankommt (…so BayObLG MDR 1980, 583 und Prütting in Münchener Kommentar zur Zivilprozessordnung, 3. Auflage, Rdnr. 57 zu § 281 ZPO m.w.N.; vgl. auch BGHZ 71, 69 = FamRZ 1978, 402 = NJW 1978, 1163), kann dahinstehen. - OLG Köln, 24.10.2007 - 8 W 80/07
Zuständigkeit des Amtsgerichts bei Vertragsverletzungen einzelner Kunden des …
Auszug aus OLG Frankfurt, 16.04.2008 - 21 AR 14/08
Dieses Gesetz gibt dem Haushaltskunden einen Anspruch auf Grundversorgung, regelt also im Sinne eines Kontrahierungszwangs das "Ob" des Abschlusses eines Versorgungsvertrages, nicht aber die Einzelheiten der Ausgestaltung des Individualvertrages über die Energielieferung und die Folgen der Nichterfüllung von Pflichten aus diesem Individualvertrag (vgl. LG Kassel NJW-RR 2007, 1651 und OLG Köln RdE 2008, 58). - LG Kassel, 10.05.2007 - 1 S 430/06
Sachlich und örtlich zuständiges Gericht für die Klage eines …
Auszug aus OLG Frankfurt, 16.04.2008 - 21 AR 14/08
Dieses Gesetz gibt dem Haushaltskunden einen Anspruch auf Grundversorgung, regelt also im Sinne eines Kontrahierungszwangs das "Ob" des Abschlusses eines Versorgungsvertrages, nicht aber die Einzelheiten der Ausgestaltung des Individualvertrages über die Energielieferung und die Folgen der Nichterfüllung von Pflichten aus diesem Individualvertrag (vgl. LG Kassel NJW-RR 2007, 1651 und OLG Köln RdE 2008, 58). - OLG Frankfurt, 12.02.1980 - 20 AR 49/79
Anspruch auf rechtliches Gehör; Unzuständiges Gericht; Verweisung; …
Auszug aus OLG Frankfurt, 16.04.2008 - 21 AR 14/08
Ob die Nichtgewährung rechtlichen Gehörs die Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses stets entfallen lässt, ohne dass es auf die Ursächlichkeit für die Entschließung des verweisenden Gerichts ankommt (so BayObLG MDR 1980, 583 und Prütting in Münchener Kommentar zur Zivilprozessordnung, 3. Auflage, Rdnr. 57 zu § 281 ZPO m.w.N.; vgl. auch BGHZ 71, 69 = FamRZ 1978, 402 = NJW 1978, 1163), kann dahinstehen.
- AG Düsseldorf, 17.08.2011 - 43 C 7062/10
Grundsätze zur Unterscheidung von Sondervertragskunden gegenüber …
Alleine der Umstand, dass hierbei möglicherweise auch Grundgedanken des EnWG zu erwägen sind, genügt nicht, um von einer Vorentscheidung nach diesem Gesetz, von der die spätere Entscheidung des Gerichts abhängt, zu sprechen (so auch OLG Celle, Beschl. v. 08.03.2010, Az. 4 AR 16/10; Beschl. v. 10.03.2010, Az. 4 AR 17/10; Beschl. v. 27.05.2010, Az. 13 AR 1/10; Beschl. v. 01.10.2010, Az. 13 AR 5/10; OLG München, Beschl. v. 15.05.2009, Az. AR (K) 7/09; OLG Frankfurt, Beschl. v. 16.04.2008, Az. 21 AR 14/08). - KG, 09.10.2009 - 2 AR 48/09
Zuständigkeit: Bindungswirkung einer Verweisung wegen sachlicher Unzuständigkeit
Die Entscheidungen OLG Frankfurt, Beschl. v. 16.04.2008, 21 AR 14/08 -bei Juris- und OLG München RdE 2009, 298 haben schließlich eine fehlende Bindungswirkung nicht mit objektiver Willkür, sondern allein mit einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör begründet.
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