Rechtsprechung
| VGH Bayern, 06.06.2018 - 21 CS 18.659 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorläufiger Rechtsschutz eines Spielhallenbetreiber gegen den Widerruf seiner Waffenbesitzkarte; Verurteilung wegen vorsätzlichen Erbringens von Zahlungsdiensten ohne Erlaubnis nach § 8 Abs. 1 S. 1 ZAG a.F.; Erfüllung der tatbestandlichen Voraussetzungen für den Eintritt ...
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorläufiger Rechtsschutz eines Spielhallenbetreiber gegen den Widerruf seiner Waffenbesitzkarte; Verurteilung wegen vorsätzlichen Erbringens von Zahlungsdiensten ohne Erlaubnis nach § 8 Abs. 1 S. 1 ZAG a.F.; Erfüllung der tatbestandlichen Voraussetzungen für den Eintritt ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 21.02.2018 - M 7 S 17.3502
- VG München, 21.02.2018 - M 7 S 17.4504
- VGH Bayern, 06.06.2018 - 21 CS 18.659
- VGH Bayern, 06.06.2018 - 21 CS 18.658
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (5)
- EuGH, 22.03.2018 - C-568/16
Rasool - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zahlungsdienste - Richtlinie 2007/64/EG …
Auszug aus VGH Bayern, 06.06.2018 - 21 CS 18.659
Es entzieht sich einer summarischen Prüfung im Eilverfahren, ob als Konsequenz der aktuellen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (U.v. 22.3.2018 - C-568/16 - juris) zur Auslegung des Begriffs "Zahlungsdienst" im Sinne des Art. 4 Nr. 3 der Richtlinie 2007/64/ EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. November 2007 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinien 97/7/EG, 2002/65/EG, 2005/60/EG und 2006/48/EG sowie zur Aufhebung der Richtlinie 97/5/EG (ABl EG Nr. L 319 S. 1), die Regelvermutung im vorliegenden Einzelfall widerlegt ist.Danach ist ein Bargeldabhebungsdienst, den ein Spielhallenbetreiber seinen Kunden mittels in den Spielhallen aufgestellter multifunktionaler Terminals anbietet, kein "Zahlungsdienst" im Sinne der Richtlinie, wenn der Betreiber keine die Zahlungskonten dieser Kunden betreffenden Vorgänge abwickelt und sich die dabei von ihm ausgeübten Tätigkeiten darauf beschränken, die Terminals zur Verfügung zu stellen und mit Bargeld zu befüllen (U.v. 22.3.2018 - C-568/16 - juris).
- BVerfG, 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03
Versagung einstweiligen Rechtsschutzes gegen die sofort vollziehbare Untersagung …
Auszug aus VGH Bayern, 06.06.2018 - 21 CS 18.659
Hat sich schon der Gesetzgeber für den Sofortvollzug entschieden, sind die Gerichte - neben der Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache - zu einer Einzelfallbetrachtung grundsätzlich nur im Hinblick auf solche Umstände angehalten, die von den Beteiligten vorgetragen werden und die Annahme rechtfertigen können, dass im konkreten Fall von der gesetzgeberischen Grundentscheidung ausnahmsweise abzuweichen ist (vgl. BVerfG, B.v. 10.10.2003 - 1 BvR 2025/03 - juris Rn. 21 f.). - BVerwG, 24.04.1990 - 1 C 56.89
Steuerhinterziehung - Vermögensstraftat - Fünfjahresfrist - Unzuverlässigkeit …
Auszug aus VGH Bayern, 06.06.2018 - 21 CS 18.659
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, U.v. 24.4.1990 - 1 C 56/89 - juris) kann ein Abweichen von der Regelvermutung allenfalls erwogen werden, wenn der Zeitpunkt der Begehung der Straftat sehr lange, d.h. mindestens 10 Jahre, zurückliegt und der Betroffene sich bisher straffrei geführt hat. - VGH Bayern, 15.08.2016 - 21 CS 16.1247
Rechtswidriger Widerruf einer Waffenbesitzkarte mangels Aufforderung zur …
Auszug aus VGH Bayern, 06.06.2018 - 21 CS 18.659
Danach liegende Umstände sind daher nicht für die Rechtmäßigkeit der Widerrufsentscheidung maßgebend, sondern können sich gegebenenfalls erst in einem neuen Verfahren auf Erteilung der waffenrechtlichen Erlaubnis auswirken (vgl. BayVGH, B.v. 15.8.2016 - 21 CS 16.1247 - juris Rn. 17). - OVG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2012 - 20 B 349/12
Eilantrag gegen Untersagung des Betriebs einer Nerzfarm im Kreis Borken …
Auszug aus VGH Bayern, 06.06.2018 - 21 CS 18.659
Im Zeitpunkt des Eintritts der Bestandskraft der Verfügungen unter Nr. 2 und Nr. 3 (hier Unanfechtbarkeit mit rechtskräftigem für den Antragsteller negativen Abschluss des Klageverfahrens) fällt zugleich die aufschiebende Wirkung der Klage weg und geht die Anordnung der sofortigen Vollziehung für die Folgezeit ins Leere (vgl. OVG NW, B.v. 22.11.2012 - 20 B 349/12 - juris).
- OVG Saarland, 10.12.2019 - 2 B 299/19
Widerruf von Waffenbesitzkarten: Ausnahme von der Regelvermutung
Erforderlich ist danach eine tatbezogene Prüfung in Gestalt einer Würdigung der Schwere der konkreten Verfehlung und der Persönlichkeit des Betroffenen, wie sie in seinem Verhalten zum Ausdruck kommt.(Vgl. VGH München, Beschluss vom 6.6.2018 - 21 CS 18.659 -, juris). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.06.2024 - 1 M 581/23
Entziehung sowie Widerruf bzw. Neuerteilung eines Jagdscheins und …
Eine Abweichung von der Regelvermutung des § 5 Abs. 2 Nr. 5 WaffG kommt nur in Betracht, wenn die Umstände der Tat - was hier nicht der Falle ist - die Verfehlung ausnahmsweise derart in einem milden Licht erscheinen lassen, dass die nach der Wertung des Gesetzgebers in der Regel durch eine solche Tat begründeten Zweifel an der Vertrauenswürdigkeit des Betroffenen bezüglich des Umgangs mit Waffen und Munition nicht gerechtfertigt sind (vgl. VGH München…, Beschluss vom 11. Dezember 2023 - 24 CS 23.1495 -, juris Rn. 22; Beschluss vom 6. Juni 2018 - 21 CS 18.659 -, juris Rn. 19; vgl. auch OVG Greifswald, Urteil vom 29. Mai 2024 - 1 LB 59/23 OVG -, Urteilsumdruck S. 17, zur Veröffentlichung vorgesehen). - VG Potsdam, 28.10.2022 - 3 K 1967/18 Erforderlich ist danach eine tatbezogene Prüfung in Gestalt einer Würdigung der Schwere der konkreten Verfehlung und der Persönlichkeit des Betroffenen, wie sie in seinem Verhalten zum Ausdruck kommt (BVerwG…, Beschluss vom 21. Juli 2008 - 3 B 12.08 - juris Rn. 5 m.w.N.; VGH München, Beschluss vom 6. Juni 2018 - 21 CS 18.659 - juris Rn. 19; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 11. August 2014 - OVG 11 N 116.12 - juris Rn. 16).
- VG Schwerin, 31.01.2022 - 3 B 1708/21
Widerruf einer Waffenbesitzkarte; rechtsextreme Mitläuferin; Schützenverein; …
Die waffenrechtlichen Nebenentscheidungen in § 46 WaffG sind, soweit gesetzlich nicht etwas anderes bestimmt ist, nicht von Gesetzes wegen sofort vollziehbar (…vgl. Heller/Soschinka/Rabe WaffR, 7. Kap. Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen der Waffenbehörde Rn. 1046a-1047, beck-online; VGH München, Beschluss vom 6. Juni 2018 - 21 CS 18.659, BeckRS 2018, 11773 Rn. 9). - VG Köln, 15.02.2023 - 18 L 1918/22 Rn. 42 Vgl. VGH München, Beschluss vom 6. Juni 2018 - 21 CS 18.659 - juris Rn. 21.
- VG Schwerin, 28.01.2022 - 3 B 1600/21
Einstweiliges Rechtsschutzverfahren gegen waffenrechtliche Verfügungen im …
Die waffenrechtlichen Nebenentscheidungen in § 46 WaffG sind, soweit gesetzlich nicht etwas anderes bestimmt ist, nicht von Gesetzes wegen sofort vollziehbar (…vgl. Heller/Soschinka/Rabe WaffR, 7. Kap. Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen der Waffenbehörde Rn. 1046a-1047, beck-online; VGH München, Beschluss vom 6. Juni 2018 - 21 CS 18.659, BeckRS 2018, 11773 Rn. 9). - VG Potsdam, 17.04.2023 - 3 K 2977/20 Erforderlich ist danach eine tatbezogene Prüfung in Gestalt einer Würdigung der Schwere der konkreten Verfehlung und der Persönlichkeit des Betroffenen, wie sie in seinem Verhalten zum Ausdruck kommt (BVerwG…, Beschluss vom 21. Juli 2008 - 3 B 12.08 -, juris Rn. 5 m.w.N.; VGH München, Beschluss vom 6. Juni 2018 - 21 CS 18.659 -, juris Rn. 19; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 11. August 2014 - OVG 11 N 116.12 -, juris Rn. 16).
- VG Potsdam, 08.09.2022 - 3 L 588/22 Erforderlich ist danach eine tatbezogene Prüfung in Gestalt einer Würdigung der Schwere der konkreten Verfehlung und der Persönlichkeit des Betroffenen, wie sie in seinem Verhalten zum Ausdruck kommt (BVerwG…, Beschluss vom 21. Juli 2008 - 3 B 12.08 - juris Rn. 5 m.w.N.; VGH München, Beschluss vom 6. Juni 2018 - 21 CS 18.659 - juris Rn. 19; OVG Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 11. August 2014 - OVG 11 N 116.12 - juris Rn. 16;… Beschluss vom 30. Juni 2010 - OVG 11 S 5.09 - juris Rn. 5).
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