Rechtsprechung
| VGH Bayern, 06.12.2019 - 21 CS 19.759 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Waffenrecht:; erfolglose Beschwerde; Widerruf von Waffenbesitzkarten; Unzuverlässigkeit; sog. "Reichsbürgerbewegung"; offene Erfolgsaussichten; Waffenbesitzkarte; Widerruf; Reichsbürgerbewegung; Jagdschein; Verlängerung
- rechtsportal.de
WaffG § 45 Abs. 2
Widerruf von Waffenbesitzkarten wegen Zugehörigkeit zur Reichsbürgerbewegung; Einziehung des Jagdscheins wegen Zugehörigkeit zur Reichsbürgerbewegung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Bayreuth, 26.03.2019 - B 1 S 19.227
- VGH Bayern, 06.12.2019 - 21 CS 19.759
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (9)
- VG Gera, 16.09.2015 - 2 K 525/14
Waffenbesitzkarte trotz Sympathiebekundung für Reichsbürgerbewegung
Auszug aus VGH Bayern, 06.12.2019 - 21 CS 19.759
Ausgehend von dem Grundsatz, dass nur derjenige im Besitz von Waffen sein soll, der nach seinem Verhalten das Vertrauen darin verdient, dass er mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen wird (vgl. BVerwG, B.v. 26.3.1997 - 1 B 9/97 - juris), muss einer der sog. "Reichsbürgerbewegung" zuzuordnenden Person anknüpfend an die Tatsache, dass sie die waffenrechtlichen Normen gerade nicht als für sich verbindlich ansieht, die nach § 5 WaffG erforderliche Zuverlässigkeit abgesprochen werden (vgl. zum Ganzen: NdsOVG, B.v. 18.7.2017 - 11 ME 181/17; VG Minden, U.v. 29.11.2016 - 8 K 1965/16; VG Cottbus, U.v. 20.9.2016 - VG 3 K 305/16; VG München, B.v. 8.6.2017 - M 7 S 17.933; einschränkend VG Gera, U.v. 16.9.2015 - 2 K 525/14 Ge - jeweils juris). - OVG Niedersachsen, 18.07.2017 - 11 ME 181/17
Beschwerdeantrag; Darlegungsgebot; Rechtsschutzbedürfnis; Reichsbürger; …
Auszug aus VGH Bayern, 06.12.2019 - 21 CS 19.759
Ausgehend von dem Grundsatz, dass nur derjenige im Besitz von Waffen sein soll, der nach seinem Verhalten das Vertrauen darin verdient, dass er mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen wird (vgl. BVerwG, B.v. 26.3.1997 - 1 B 9/97 - juris), muss einer der sog. "Reichsbürgerbewegung" zuzuordnenden Person anknüpfend an die Tatsache, dass sie die waffenrechtlichen Normen gerade nicht als für sich verbindlich ansieht, die nach § 5 WaffG erforderliche Zuverlässigkeit abgesprochen werden (vgl. zum Ganzen: NdsOVG, B.v. 18.7.2017 - 11 ME 181/17; VG Minden, U.v. 29.11.2016 - 8 K 1965/16; VG Cottbus, U.v. 20.9.2016 - VG 3 K 305/16; VG München, B.v. 8.6.2017 - M 7 S 17.933; einschränkend VG Gera, U.v. 16.9.2015 - 2 K 525/14 Ge - jeweils juris). - VG Cottbus, 20.09.2016 - 3 K 305/16
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit von sog. Reichsbürgern?
Auszug aus VGH Bayern, 06.12.2019 - 21 CS 19.759
Ausgehend von dem Grundsatz, dass nur derjenige im Besitz von Waffen sein soll, der nach seinem Verhalten das Vertrauen darin verdient, dass er mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen wird (vgl. BVerwG, B.v. 26.3.1997 - 1 B 9/97 - juris), muss einer der sog. "Reichsbürgerbewegung" zuzuordnenden Person anknüpfend an die Tatsache, dass sie die waffenrechtlichen Normen gerade nicht als für sich verbindlich ansieht, die nach § 5 WaffG erforderliche Zuverlässigkeit abgesprochen werden (vgl. zum Ganzen: NdsOVG, B.v. 18.7.2017 - 11 ME 181/17; VG Minden, U.v. 29.11.2016 - 8 K 1965/16; VG Cottbus, U.v. 20.9.2016 - VG 3 K 305/16; VG München, B.v. 8.6.2017 - M 7 S 17.933; einschränkend VG Gera, U.v. 16.9.2015 - 2 K 525/14 Ge - jeweils juris).
- VGH Bayern, 05.10.2017 - 21 CS 17.1300
Keine hinreichende Gewähr für verantwortungsvollen Umgang mit Waffen - …
Auszug aus VGH Bayern, 06.12.2019 - 21 CS 19.759
1.1.1 Das Verwaltungsgericht ist bei Anwendung dieser Vorschrift zutreffend davon ausgegangen, dass solche Personen die für eine waffenrechtliche Erlaubnis nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 WaffG erforderliche Zuverlässigkeit nicht besitzen, die der sog. "Reichsbürgerbewegung" zugehörig sind oder sich deren Ideologie als für sich verbindlich zu eigen gemacht haben, weil in diesem Fall Tatsachen die Annahme nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 WaffG rechtfertigen, dass sie Waffen oder Munition missbräuchlich oder leichtfertig verwenden werden (Buchst. a), sie mit Waffen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig verwahren werden (Buchst. b) oder sie Waffen oder Munition Personen überlassen werden, die zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt über diese Gegenstände nicht berechtigt sind (Buchst. c - vgl. Beschluss des Senats vom 5. Oktober 2017- 21 CS 17.1300 - juris). - VG Minden, 29.11.2016 - 8 K 1965/16
Rechtmäßigkeit des Widerrufs von zehn Waffenbesitzkarten aufgrund einer …
Auszug aus VGH Bayern, 06.12.2019 - 21 CS 19.759
Ausgehend von dem Grundsatz, dass nur derjenige im Besitz von Waffen sein soll, der nach seinem Verhalten das Vertrauen darin verdient, dass er mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen wird (vgl. BVerwG, B.v. 26.3.1997 - 1 B 9/97 - juris), muss einer der sog. "Reichsbürgerbewegung" zuzuordnenden Person anknüpfend an die Tatsache, dass sie die waffenrechtlichen Normen gerade nicht als für sich verbindlich ansieht, die nach § 5 WaffG erforderliche Zuverlässigkeit abgesprochen werden (vgl. zum Ganzen: NdsOVG, B.v. 18.7.2017 - 11 ME 181/17; VG Minden, U.v. 29.11.2016 - 8 K 1965/16; VG Cottbus, U.v. 20.9.2016 - VG 3 K 305/16; VG München, B.v. 8.6.2017 - M 7 S 17.933; einschränkend VG Gera, U.v. 16.9.2015 - 2 K 525/14 Ge - jeweils juris). - VGH Bayern, 04.03.2016 - 21 CS 15.2718
Führen einer schussbereiten Waffe im Zusammenhang mit der Jagdausübung
Auszug aus VGH Bayern, 06.12.2019 - 21 CS 19.759
Denn diese Folgeentscheidungen stellen sicher, dass der kraft Gesetzes (§ 45 Abs. 5 WaffG) sofort vollziehbare Widerruf der Waffenbesitzkarte tatsächlich umgesetzt wird (vgl. BayVGH, B.v. 4.3.2016 - 21 CS 15.2718 - juris Rn. 17). - BVerwG, 26.03.1997 - 1 B 9.97
Auszug aus VGH Bayern, 06.12.2019 - 21 CS 19.759
Ausgehend von dem Grundsatz, dass nur derjenige im Besitz von Waffen sein soll, der nach seinem Verhalten das Vertrauen darin verdient, dass er mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen wird (vgl. BVerwG, B.v. 26.3.1997 - 1 B 9/97 - juris), muss einer der sog. "Reichsbürgerbewegung" zuzuordnenden Person anknüpfend an die Tatsache, dass sie die waffenrechtlichen Normen gerade nicht als für sich verbindlich ansieht, die nach § 5 WaffG erforderliche Zuverlässigkeit abgesprochen werden (vgl. zum Ganzen: NdsOVG, B.v. 18.7.2017 - 11 ME 181/17; VG Minden, U.v. 29.11.2016 - 8 K 1965/16; VG Cottbus, U.v. 20.9.2016 - VG 3 K 305/16; VG München, B.v. 8.6.2017 - M 7 S 17.933; einschränkend VG Gera, U.v. 16.9.2015 - 2 K 525/14 Ge - jeweils juris). - VGH Bayern, 12.02.2007 - 19 CS 06.2210
Auszug aus VGH Bayern, 06.12.2019 - 21 CS 19.759
Im Übrigen ist weder geltend gemacht, dass der Antragsteller seine Fischzucht berufsmäßig betreibt, noch ist substantiiert dargelegt, dass der Antragsteller für einen gegebenenfalls erforderlichen Abschuss von Kormoranen oder Graureihern nicht andere Jäger beauftragen könnte (vgl. BayVGH, B.v. 12.2.2007 - 19 CS 06.2210 - juris Rn. 28). - VG München, 08.06.2017 - M 7 S 17.933
Widerruf des Kleinen Waffenscheins aufgrund Nähe zu Reichsbürgern
Auszug aus VGH Bayern, 06.12.2019 - 21 CS 19.759
Ausgehend von dem Grundsatz, dass nur derjenige im Besitz von Waffen sein soll, der nach seinem Verhalten das Vertrauen darin verdient, dass er mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen wird (vgl. BVerwG, B.v. 26.3.1997 - 1 B 9/97 - juris), muss einer der sog. "Reichsbürgerbewegung" zuzuordnenden Person anknüpfend an die Tatsache, dass sie die waffenrechtlichen Normen gerade nicht als für sich verbindlich ansieht, die nach § 5 WaffG erforderliche Zuverlässigkeit abgesprochen werden (vgl. zum Ganzen: NdsOVG, B.v. 18.7.2017 - 11 ME 181/17; VG Minden, U.v. 29.11.2016 - 8 K 1965/16; VG Cottbus, U.v. 20.9.2016 - VG 3 K 305/16; VG München, B.v. 8.6.2017 - M 7 S 17.933; einschränkend VG Gera, U.v. 16.9.2015 - 2 K 525/14 Ge - jeweils juris).
- OVG Thüringen, 28.01.2021 - 3 EO 316/20
Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit von Angehörigen der "Reichsbürger"-Bewegung
Rn. 4 Das Verwaltungsgericht hat im Rahmen der nach § 80 Abs. 5 VwGO gebotenen Interessenabwägung zutreffend als Ermächtigungsgrundlage für den Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse § 45 Abs. 2 Satz1 i. V. m. §§ 4 Abs. 1 Nr. 2, 5 Abs. 1 Nr. 2b WaffG herangezogen und unter Bezugnahme auf die obergerichtliche bzw. höchstrichterliche Rechtsprechung zum waffenrechtlichen Prüfungsmaßstab (u. a. BVerwG, Urteil vom 28. Januar 2015 - 6 C 1/14 - OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 5. Juli 2018 - 20 B 1624/17 - OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 3. Dezember 2018 - 7 B 11152/18 - BayVGH, Beschluss vom 6. Dezember 2019 - 21 CS 19.759 - jeweils zitiert nach juris) ausgeführt, dass die Annahme der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit die Prognose des Eintritts eines spezifisch waffenrechtlichen Fehlverhaltens erfordert, wobei keine überhöhten Anforderungen gestellt werden dürfen. - VGH Bayern, 20.07.2020 - 10 B 20.459
Anspruch auf Löschung des Eintrags "festgestellter Reichsbürger" in der …
Dies trifft aufgrund ihrer Ideologie auch auf Angehörige der Reichsbürgerszene zu (zur Ideologie der Reichsbürgerbewegung und ihrer Ablehnung der gesamten Rechtsordnung vgl. z.B. BayVGH, B.v. 6.12.2019 - 21 CS 19.759 - juris Rn. 15 ff;… B.v. 5.2.2020 - 10 ZB 19.2459 - juris Rn. 7).
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