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Rechtsprechung
   OLG München, 09.04.2003 - 21 U 2999/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,12268
OLG München, 09.04.2003 - 21 U 2999/02 (https://dejure.org/2003,12268)
OLG München, Entscheidung vom 09.04.2003 - 21 U 2999/02 (https://dejure.org/2003,12268)
OLG München, Entscheidung vom 09. April 2003 - 21 U 2999/02 (https://dejure.org/2003,12268)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § 157; ; ZPO § 513

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Scheitern der Übernahme der Kanzlei eines Steuerberaters; beschränkte Prüfungsbefugnis des Berufungsgerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bestehen eines bindenden Kaufvertrages und Schadensersatzanspruch; Endgültigkeit eines Praxisübernahmevertrages; Fehlende Einigung über Übernahmepreis; Auslegung des angeblichen Vertrages als letter of intent; Fehlende Einigung über wesentliche Punkte; Abschluss eines ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 23.02.1956 - II ZR 207/54

    Anforderungen an die Auslegung eines Vertrages; Auslegung nach dem Sinn und …

    Auszug aus OLG München, 09.04.2003 - 21 U 2999/02
    Nach dem mit der Vereinbarung K 2 verfolgten Zweck (vgl. BGHZ 20, 109/110) und der Interessenlage der Parteien (vgl. BGHZ 21, 31 9/328) handelt es sich bei jener um eine bloße Punktation im Sinne von § 154 Abs. 1 S. 2 BGB.
  • BGH, 04.05.1983 - VIII ZR 94/82

    Rechtsfolgen der Anfechtung eines Prozeßvergleichs; Erheblichkeit eines …

    Auszug aus OLG München, 09.04.2003 - 21 U 2999/02
    Der Beklagte hat auch nicht schlüssig dargelegt, aufgrund welcher Umstände der insoweit angebotene Zeuge (Streithelfer) von der inneren, nicht in seiner Person eingetretenen Tatsache Kenntnis erlangt habe (vgl. BGH NJW 1983, 2034/2035).
  • BGH, 27.06.2001 - VIII ZR 235/00

    Auslegung der Bezeichnung des Schiedsgutachters in einer Schiedsgutachterklausel; …

    Auszug aus OLG München, 09.04.2003 - 21 U 2999/02
    Durch die Verweisung des § 513 Abs. 1 ZPO auf § 546 ZPO ist dem Berufungsgericht nur die Überprüfung gestattet, ob das Erstgericht gegen Auslegungsregeln (§§ 133, 157 BGB), anerkannte Auslegungsgrundsätze, Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen hat (vgl. BGH NJW 2001, 3775/3776;… Zöller/Gummer, ZPO, 23. Aufl., § 513 Rn. 2).
  • BVerfG, 17.12.1998 - 2 BvR 1556/98

    Rechtliches Gehör; Willkürverbot; Räumungsklage; Unverschuldeter Rechtsirrtum

    Auszug aus OLG München, 09.04.2003 - 21 U 2999/02
    In der für ein Berufungsurteil gesetzlich vorgeschriebenen (§ 540 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 ZPO n. F.) und auch zulässigen (BVerfG NJW 1996, 2785; 1999, 1387/1388) Kürze - die sich ferner daraus erklärt, dass die Sache in der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht sachlich und rechtlich eingehend erörtert wurde (…vgl. hierzu Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 24. Aufl., § 313 Rn. 27) - wird ausgeführt:.
  • BGH, 31.05.1995 - VIII ZR 193/94

    Beweislast bei Vertragsauslegung

    Auszug aus OLG München, 09.04.2003 - 21 U 2999/02
    Der "Praxisübernahmevertrag" vom 04.08.2000 (Anlage K 2) kann auch bei Berücksichtigung seines Wortlauts und objektiven Sinns (vgl. §§ 133, 157 BGB; BGH NJW 1995, 3258) und seines äußeren Erscheinungsbildes, so der von beiden Parteien unterschriebenen "Vertrags"-Urkunde und auch der Streichung des des Überschrift-Teiles "Entwurf", ähnlich einem "Letter of Intent" als Erklärung gewertet werden, mit welcher die Parteien ihre ernsthafte Absicht zum Vertragschluss auf der Grundlage bereits erzielter Verhandlungsergebnisse bekunden, ohne dass schon eine vertragliche Bindung eingegangen werden sollte.
  • KG, 16.03.2010 - 7 U 53/08

    Architektenvertrag: Zusätzliches Honorar für Bestandsaufnahme und …

    Die Berufung eröffnet nicht mehr eine umfassende Tatsacheninstanz, sondern dient in erster Linie der Fehlerkontrolle (BGH MDR 2003, 1246; OLGR München 2003, 393).
  • KG, 02.06.2015 - 7 U 102/14

    Unterlassene Schneebeseitigung

    Die Berufung eröffnet nicht mehr eine umfassende Tatsacheninstanz, sondern dient in erster Linie der Fehlerkontrolle (BGH MDR 2003, 1246; OLGR München 2003, 393; vgl. auch BGH NJW 2004, 2152).
  • KG, 06.11.2015 - 7 U 166/14

    Anspruch auf Zahlung von Restwerklohn gemäß Schlussrechnung bei gewährtem …

    Die Berufung eröffnet nicht mehr eine umfassende Tatsacheninstanz, sondern dient in erster Linie der Fehlerkontrolle (BGH MDR 2003, 1246; OLGR München 2003, 393; vgl. auch BGH NJW 2004, 2152).
  • OLG Stuttgart, 21.01.2004 - 4 U 171/03

    Gewinnzusage: Zustellung einer Gewinnanforderung mit Auswahlrecht; Überprüfung …

    Eine Auslegung, die den genannten Kriterien gerecht wird und auf einer vertretbaren Gewichtung beruht, bedeutet ungeachtet der Möglichkeit anderer Auslegungen keine Rechtsverletzung im Sinne eines Rechtsanwendungsfehlers (OLG Celle, Beschluss vom 01.08.2002, 2 U 57/02, OLGR Celle 2002, 238; OLG Karlsruhe, Urteil vom 10.06.2003, 17 U 224/02, OLGR Karlsruhe 2003, 507; KG, Beschluss vom 10.11.2003, 22 U 216/03; OLG München, Urteil vom 30.04.2003, 21 U 4591/02, OLGR München 2003, 310 [311]; OLG München, Urteil vom 09.04.2003, 21 U 2999/02, OLGR München 2003, 393; Gehrlein MDR 2003, 421 [426]).
  • KG, 03.07.2009 - 7 U 97/08

    Schadensersatzansprüche gegen einen Ingenieur wegen Mängeln der Tragwerksplanung

    Die Berufung eröffnet nicht mehr eine umfassende Tatsacheninstanz, sondern dient in erster Linie der Fehlerkontrolle (BGH MDR 2003, 1246; OLGR München 2003, 393; vergl. auch NJW 2004, 2152).
  • KG, 03.12.2010 - 7 U 50/10

    Prüfungskompetenz des Berufungsgerichts

    Die Berufung eröffnet nicht mehr eine umfassende Tatsacheninstanz, sondern dient in erster Linie der Fehlerkontrolle (BGH MDR 2003, 1246 ; OLGR München 2003, 393; vgl. auch BGH NJW 2004, 2152 ).
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